Du hast vor, in Hessen einen Baum zu fällen? Dann solltest Du vorher unbedingt wissen, wann und wie das in Hessen erlaubt ist. Denn wenn Du einen Baum fällst, ohne die gesetzlichen Vorschriften zu beachten, kann das richtig teuer werden. In diesem Artikel erfährst Du, worauf Du beim Fällen eines Baumes in Hessen achten musst.
In Hessen kannst Du Bäume nur dann fällen, wenn Du eine schriftliche Genehmigung vom zuständigen Forstamt hast. Dazu musst Du einen Antrag ausfüllen und einreichen. Wenn Du im Besitz des Grundstückes bist, auf dem der Baum steht, musst Du eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers einholen. Wenn der Baum ein Naturdenkmal ist, benötigst Du eine Genehmigung der Denkmalbehörde.
Bäume mit weniger als 90cm Umfang fällen – Genehmigung holen!
Du darfst ganz unkompliziert Bäume fällen, die einen Umfang von unter 90 Zentimetern bei Nadelbäumen und unter 60 Zentimetern bei Laubbäumen haben. Den Umfang misst man am besten in einem Meter Höhe. Wenn der Stammumfang größer ist, musst du eine Genehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde einholen. Dort kannst du dann einen entsprechenden Antrag stellen und die nötigen Formalitäten erledigen.
Fällen von Bäumen: Antrag bei Naturschutz erforderlich
Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du einzelnstehende Bäume mit einem Stammdurchmesser von mindestens 50 cm fällen willst. Es gibt aber einige Ausnahmen: Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja und Laubbäume wie Tulpenbaum oder Gingko, die nicht heimisch sind, können auch ohne Antrag gefällt werden. Es ist aber ratsam, vorher das Gespräch mit der Naturschutzbehörde zu suchen, um sicherzustellen, dass die Fällungen die Gesetze und Vorschriften einhalten.
Eigentümerversammlung: Richtiges Vorgehen beim Fällen eines Baums
Auf einer Eigentümerversammlung ist es üblich, dass die Entscheidung, ob ein Baum gefällt werden soll, von der Mehrheit der Eigentümer getroffen wird. Wenn du als Eigentümer eigenmächtig einen Baum fällst, riskierst du, dass du für entstandene Schäden aufkommen musst. Daher ist es ratsam, dass du vor dem Fällen eines Baums die Mehrheit der Eigentümer befragst und ihnen deine Pläne schilderst. Wenn die Mehrheit zustimmt, kannst du den Baum fällen, ohne dass du für etwaige Schäden haften musst.
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Fällen eines Nadelbaums: Richtige Zeit, Genehmigung und Werkzeug
Für viele Menschen ist es eine schwierige Entscheidung, einen Nadelbaum zu fällen. Generell ist es geraten, einen solchen Baum zur richtigen Zeit zu fällen. Dabei gilt es zu bedenken, dass der beste Zeitpunkt zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres liegt. Doch wer dennoch in dieser Zeit fällen möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Forstamtes. Die Genehmigung kann aber nur von einem Experten erteilt werden, der eine umfassende Prüfung des Baumes vornimmt.
Um die richtige Entscheidung beim Fällen eines Nadelbaums treffen zu können, solltest Du Dich am besten an einen Fachmann wenden. Dieser kann Dich über die besten Zeiten und die notwendigen Genehmigungen informieren und Dir eine qualifizierte Beratung geben. Außerdem kann er Dir bei der Auswahl der richtigen Werkzeuge helfen, um den Baum zu fällen.
Baumfällen auf Privatgrundstück: Regeln beachten!
Du möchtest einen Baum auf deinem Grundstück fällen? Dann hältst du dich besser an die Vorschriften. Auf Privatgrundstücken ist das Fällen von Bäumen nur erlaubt, wenn der Stammdurchmesser unter ein bestimmtes Maß liegt. Für Laubbäume ist das 80cm, für Nadelbäume 100cm und für Obstbäume 150cm. In manchen Regionen kann es jedoch auch andere Vorschriften geben, die du beachten solltest. Oft ist es dann auch notwendig, einen Ersatzbaum zu pflanzen. Also informiere dich am besten vorher genau, welche Regelungen für deine Region gelten, damit du keine Ärger bekommst.
Bäume im Sommer richtig schneiden: Tipps & Richtlinien
Du solltest im Sommer keine großen Schnittaktionen an Deinen Bäumen durchführen. Ab August solltest Du es lieber sein lassen, da die Bäume dann allmählich die lebenswichtigen Nährstoffe, die sie für den Neuaustrieb im Frühjahr benötigen, von den Blättern in die Wurzeln verlagern. Somit ist es im Sommer am besten, wenn Du nur kleinere Schnitte an Deinen Bäumen durchführst, um die Wunden gut verheilen zu lassen. Allerdings solltest Du Dich beim Schneiden von Bäumen auch an die allgemeinen Richtlinien halten, um eine möglichst gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
Gehölzschnitt nach Bundesnaturschutzgesetz: Wann Genehmigung nötig
Du möchtest deinen Garten umgestalten und brauchst dazu eine Genehmigung? Dann solltest du wissen, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz der Gehölzschnitt von Oktober bis Februar erlaubt ist. Allerdings musst du oftmals eine Genehmigung der lokalen Behörden einholen, wenn du größere Maßnahmen durchführen möchtest, wie z.B. eine Fällung oder das Kappen von Gehölzen. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst.
Hamburg: Baumfällung & Heckenentfernung – Genehmigung erforderlich!
Du musst aufpassen, wenn du in Hamburg einen Baum oder eine Großhecke fällen, stutzen oder entfernen möchtest! Denn hier ist ein Genehmigungsverfahren notwendig. Der Umfang des Baums wird dabei in einer Höhe von 1,30 Metern gemessen. Wenn er mehr als 25 Zentimeter misst, brauchst du die Zustimmung der Fachbehörde „Management des öffentlichen Raumes“. Diese Regelung trifft auf alle Bäume und Hecken in Hamburg zu. Also denke daran, bevor du dein Projekt in Angriff nimmst!
Bäume und Äste schneiden: 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt
Du darfst in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar Bäume und Äste schneiden. Ab dem 1. März beginnt dann aber die Vogelschutzzeit. Du solltest in dieser Zeit also die Finger von radikalen Schnitten lassen. Allerdings sind Form- und Pflegeschnitte erlaubt – ebenso wie Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit dienen. Stelle also sicher, dass du die Umwelt schonst und die Vögel nicht stört.
Schütze die Natur: Verzichte auf scharfen Schnitt im Frühling
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt im Zeitraum vom 1. März bis 30. September vor allem den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen. Dazu zählen Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. Dies soll insbesondere die Fortpflanzung zahlreicher Tierarten garantieren. Außerdem bewahrt es die biologische Vielfalt und die natürliche Schönheit der Landschaft. In dieser Zeit solltest Du daher auf den radikalen Schnitt verzichten – schon allein, um vielen Tierarten ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Außerdem kannst Du damit auch dazu beitragen, den Naturschutz zu fördern und die Natur zu bewahren.
Hecken schneiden in Deutschland: BNatSchG beachten!
Du musst schon aufpassen, wenn Du in Deutschland von März bis September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze schneiden möchtest. Denn das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet es in Paragraf 39, Absatz 5 in diesem Zeitraum. Dieser Zeitraum ist dafür vorgesehen, dass Vögel, Insekten und andere Tiere in ihrer Brutzeit nicht gestört werden. Während dieser Zeit ist daher der Schnitt und die Entfernung von Gehölzen verboten. Allerdings dürfen vereinzelt Äste, die eine Gefahr für Mensch oder Tier darstellen, entfernt werden. Daher solltest Du vor dem Schneiden immer darauf achten, dass Du nicht gegen das BNatSchG verstößt.
Schaden durch umgestürzten Baum: Deine Versicherung übernimmt Kosten
Hast Du einen Schaden an Deinem Haus durch einen umstürzenden Baum erlitten, dann kannst Du Dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen. Diese übernimmt die Kosten, wenn der Baum von Deinem Grundstück stammt. Sollte der Baum allerdings von einem Nachbarn stammen, übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten. Die Haftpflicht des Nachbarn kommt auch dann für den Schaden auf, wenn der Baum schon vorher geschädigt war. Damit Du den richtigen Anspruch hast, solltest Du den Schaden schriftlich bei Deiner Versicherung melden. So kann ein Gutachter vor Ort den Schaden beurteilen und Deine Ansprüche können überprüft werden. Sollte der Baum durch ein Unwetter umgestürzt sein, dann kannst Du eine Sturm- oder Elementarschaden-Versicherung in Anspruch nehmen.
Schäden durch versicherten Sturm: Wie die Wohngebäudeversicherung hilft
Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Dann kommt es darauf an, ob die Schäden durch einen versicherten Sturm verursacht wurden. In diesem Fall leistet in der Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn sämtliche Kosten wie Reparaturen, Abtransport etc. Zudem muss der Nachbar das Unternehmen benachrichtigen, damit es nach Eintritt des Schadens einen Gutachter schickt, der den Schaden ermittelt und entsprechende Leistungen geltend macht. Wichtig ist auch, dass der Nachbar die Schäden möglichst schnell aufnimmt und die Rechnungen aufbewahrt, um die Kosten bei der Versicherung zu reklamieren.
Pflanzenteile sachgemäß abschneiden – 1,80m Sichtschutzregel beachten
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Du darfst über die Grenze ragende Pflanzenteile abschneiden. Doch solltest du dafür nicht die nötige Sachkenntnis haben, kann es sinnvoll sein, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Außerdem gilt es zu beachten, dass ein Sichtschutz nicht höher als 1,80 m errichtet werden darf. Dies erklärt Klaus Suppan. Wenn du sachgemäß vorgehst, kannst du dir eine Menge Ärger ersparen.
Heckenpflege: Bundesnaturschutzgesetz beachten & Tierwelt schützen
Allerdings gilt das Bundesnaturschutzgesetz auch dafür, dass Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Das bedeutet, dass man diese Gehölze in diesem Zeitraum nicht knapp über dem Boden kappen darf. Unter die Regelung fallen neben lebenden Zäunen und Gebüschen auch andere Gehölze. Daher ist es wichtig, hierbei Rücksicht auf die Natur zu nehmen und vor allem darauf zu achten, dass in dieser Zeit kein Hecken-Schnitt stattfindet. Denn dann können die Tiere, die sich in den Hecken aufhalten, nicht mehr ausreichend Schutz finden. Deshalb rate ich dir, beim Heckenschneiden auf die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes zu achten. So kannst du auch dazu beitragen, dass sich die Tierwelt weiterhin in deinem Garten wohlfühlen kann.
Hecken, Gebüsche und lebende Zäune schützen: 1. März bis 30. September
Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass du Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abschneidest oder auf den Stock setzt. Dies ist nämlich einheitlich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 39 Abs 5 festgelegt. Dieses Gesetz dient dazu, den Schutz der Natur zu gewährleisten und Tierarten zu schützen. Während dieser Zeit bieten Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nämlich wichtige Unterschlupfmöglichkeiten und Nahrung für viele Tiere. Außerdem werden durch Hecken, lebende Zäune und Gebüsche die Landschaft optisch aufgewertet. Aber auch nach der besagten Zeit ist es wichtig, Hecken, Gebüsche und lebende Zäune nur dann zu schneiden, wenn diese gesund sind und nicht mehr als nötig abgeschnitten wird. So können auch nach der besagten Zeit Tierarten geschützt und die Landschaft optisch aufgewertet werden.
Gesunden Baum schneiden: Frühjahr meiden, Spätsommer/Winter wählen
Du hast vor, deinen Obstbaum oder deine Kiefer zu schneiden? Dann achte darauf, dass du das am besten im Spätsommer oder Winter machst. Auch wenn du einen Pflaumenbaum im Garten hast, solltest du auf einen Frühjahrsrückschnitt verzichten. Dadurch wird das Risiko für einen Pilzbefall deutlich erhöht und deine Ernte leidet darunter. Wenn du deinen Baum dann schneidest, solltest du auf einen kontrollierten und schonenden Rückschnitt achten. Wenn du die richtigen Tools verwendest und die Schnitte in die richtige Richtung ausführst, wird dein Baum danach gesund und kräftig nachwachsen. So kannst du dir eine üppige Ernte sichern!
Grünschnitt-Verbot: So achtest du während der Brutzeit auf den Tierschutz
Du solltest unbedingt darauf achten, dass du in der Brutzeit deinen Grünschnitt nicht erledigst! Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es von März bis September nämlich verboten, Hecken zu schneiden oder Bäume zu fällen. Der Grund dafür ist der Tierschutz, denn ab Frühling beginnen die Vögel damit, ihre Nester in Sträuchern und Bäumen zu bauen. Deshalb solltest du besonders in dieser Zeit auf den Einsatz von Motorsägen und ähnlichen Geräten verzichten. Wenn du unbedingt schneiden musst, dann begrenze dich auf das Auslichten der Hecken und kleinere Baumschnitte. Auf diese Weise kannst du viel dazu beitragen, dass die Vögel ungestört ihre Nester bauen und die Jungen großziehen können.
Tannenpflege: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten
Du hast eine Tanne gepflanzt und möchtest mehr über ihr Wachstum erfahren? Dann ist es wichtig zu wissen, dass es etwa fünf Jahre dauert, bis Tannen die Höhe von zwei Metern erreichen. Bis dahin darf die Tanne an der Grundstücksgrenze maximal fünfzig Zentimeter entfernt gepflanzt werden. Wenn die Tanne dann weiterwächst, muss der Abstand laut der meisten Regelwerke mindestens zwei Meter betragen. Wenn Du also nicht in Konflikt mit den Nachbarn geraten willst, solltest Du auf ein solches Wachstum vorbereitet sein. Es lohnt sich, die Tanne regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird.
Natur erwacht im Frühling: Bunte Vielfalt an Blüten und Blättern
Im Frühling erwacht die Natur wieder zum Leben. Die kahlen Äste der Laubbäume bekommen wieder Blätter und die Bäume fangen an zu knospen. In dem Moment, in dem die Blätter anfangen zu wachsen, bekommen die Bäume auch wieder Blüten. Unser Frühling ist eine wunderschöne Zeit, in der die Natur zu neuem Leben erwacht und uns mit einer bunten Vielfalt an Blüten und Blättern erfreut.
Fazit
Du darfst in Hessen Bäume fällen, sobald du eine Fällgenehmigung von deinem zuständigen Forstamt bekommen hast. Bitte beachte, dass bei geschützten oder als geschützt angesehenen Bäumen eine Bescheinigung des Naturschutzamtes ebenfalls erforderlich ist.
In Hessen dürfen Bäume nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden gefällt werden. Daher ist es wichtig, sich vor dem Fällen eines Baumes über die geltenden Richtlinien zu informieren und die entsprechende Genehmigung einzuholen, um Rechtskonflikte zu vermeiden. Also, Du solltest Dich vor dem Fällen eines Baumes genau informieren und die notwendigen Genehmigungen einholen.