Hallo zusammen!
Du hast dich bestimmt schon einmal gefragt, wann man in Brandenburg legal Bäume fällen darf. Vielleicht hast du dazu auch schon einmal etwas im Internet gelesen. Damit du aber ganz sicher bist, dass du alles richtig machst, haben wir uns heute das Thema vorgenommen und schauen uns an, wann du in Brandenburg Bäume fällen darfst. Lass uns also loslegen!
In Brandenburg darf man Bäume nur aus bestimmten Gründen fällen. Zum Beispiel, wenn ein Baum krank oder tot ist und eine Gefahr für die Umgebung darstellt. Ebenso ist es erlaubt, wenn der Baum ein Hindernis für ein Bauprojekt ist oder sich in einem Waldstück befindet, das gerodet werden muss. Es ist auch erlaubt, Bäume zu fällen, wenn du eine Genehmigung vom Forstamt hast. In jedem Fall solltest du vorher immer das Forstamt kontaktieren, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.
Fällen von Bäumen: Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
Du kannst jetzt alle Bäume mit einem Stammumfang unter 60 Zentimeter, gemessen in 1,30 Metern Höhe, ohne Genehmigung fällen. Es gibt jedoch einige besonders wertvolle Laubbaumarten, die geschützt sind. Dazu zählen Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen mit einem Stammumfang über 190 Zentimeter. Diese Bäume dürfen nicht ohne behördliche Genehmigung gefällt werden. Außerdem gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen, wie beispielsweise Abstandsregelungen, die bei der Fällung von Bäumen zu beachten sind. Daher ist es wichtig, dass du dich vorher über die rechtlichen Rahmenbedingungen informierst, bevor du einen Baum fällst.
Fälle Bäume von Oktober bis Februar: Baumschutzgesetz beachten
Du darfst einen Baum im Zeitraum von Oktober bis Februar fällen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das in den anderen Monaten verboten, selbst wenn deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung besitzt. Dadurch wird den brütenden Vögeln ermöglicht, ihren Nachwuchs ungestört aufzuziehen. Dies ist wichtig, damit sich die Vogelpopulationen erholen und erhalten können. Es ist also wichtig, dass Du Dich an diese Regelung hältst!
Fällen eines Nadelbaums: Richtige Zeit & Genehmigung beachten
Fällst Du einen Nadelbaum, ist es wichtig, die richtige Zeit zu wählen. Am besten ist es, den Baum zwischen Mitte November und Ende Februar zu fällen. Denn in dieser Zeit stehen die Bäume in ihrer Ruhephase und sind für ein Fällen optimal geeignet. Wenn Du den Baum in einer anderen Jahreszeit fällen möchtest, ist eine Ausnahmegenehmigung nötig. Diese bekommst Du bei der zuständigen Forstbehörde. Beachte jedoch, dass Du nicht ohne triftigen Grund eine solche Genehmigung erhältst. Wenn Du dennoch einen Nadelbaum fällen möchtest, solltest Du deshalb vorher beim zuständigen Forstamt nachfragen, ob eine Genehmigung möglich ist. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wird diese erteilt. Sei also vorsichtig und überlege Dir gut, ob und wann Du einen Nadelbaum fällen möchtest.
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Bäume bauen: Kontaktiere das Naturschutzamt!
Du musst bei jedem Baum Bauvorhaben immer das zuständige Naturschutzamt kontaktieren, um die Genehmigung für die Durchführung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, wenn der Baum die Wohnsituation beeinflusst, krank oder tot ist, von Schädlingen befallen ist oder eine akute Gefahr durch den Baum, zum Beispiel durch Sturmschäden, besteht. Es ist wichtig, dass du bei solchen Fällen das Naturschutzamt kontaktierst und ihnen dein Anliegen schilderst, bevor du etwas unternimmst.
Bundesnaturschutzgesetz schützt Tiere und Natur
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Dir in der Zeit vom 1. März bis 30. September, grundsätzlich radikalen Schnitt an wichtigen Biotopstrukturen, wie zum Beispiel Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. Dieses Verbot soll die Fortpflanzung und den Erhalt vieler Tierarten sichern. Dabei ist es wichtig, dass man diese Biotope nicht nur schützt, sondern auch pflegt. Denn nur so können die Tiere und Pflanzen, die dort leben, ein natürliches und artenreiches Zuhause haben. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt damit nicht nur die Tiere, sondern auch die Natur, die uns Menschen so viel Freude bereiten kann.
Rückschnitt für Rosen, Gartenhibiskus & Sommerflieder: Jetzt ist die perfekte Zeit!
Das Frühjahr ist die perfekte Jahreszeit, um bei allen Blühpflanzen einen Rückschnitt vorzunehmen. Dazu gehören unter anderem Rosen, Gartenhibiskus und Sommerflieder. Dabei ist es wichtig, dass du nur das alte Holz der Pflanzen abschneidest, da diese Pflanzen in diesem Jahr daran blühen. Es besteht also keine Gefahr, Blütenansätze abzuschneiden. Im Gegenteil, durch den Rückschnitt wird das Wachstum der Pflanzen angeregt und auch die Blüten werden größer und kräftiger. Also, nicht vergessen: Jetzt ist die beste Zeit, deinen Garten auf Vordermann zu bringen!
Pflanzung einer Tanne: Wann erreicht sie ihre volle Höhe?
Du hast eine Tanne gepflanzt und möchtest wissen, wann sie ihre volle Höhe erreicht? Nach ungefähr fünf Jahren erreicht die Tanne eine Höhe von zwei Metern. Allerdings musst Du bei der Pflanzung auf den Abstand achten. Bis zu einer Höhe von zwei Metern darf die Tanne nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Sobald die Tanne dann größer als zwei Meter ist, müsstest Du den Abstand laut meisten Regelwerken auf mindestens zwei Meter erhöhen.
Gärten: Keine Obergrenze für Bäume – Regelmäßig schneiden!
Grundsätzlich besteht in privaten Gärten keine Obergrenze, wie hoch Bäume wachsen dürfen. Allerdings können die Gemeinden bei Bedarf die Höhe der Bäume in einzelnen Gärten begrenzen. Dies ist allerdings eher selten der Fall. Im Allgemeinen darfst du deine Bäume so hoch wachsen lassen, wie du möchtest, solange du auf die Rechte deines Nachbarn achtest. In den meisten Fällen müssen die Bäume jedoch regelmäßig geschnitten werden, damit sie nicht zu hoch werden. Außerdem solltest du darauf achten, dass die Wurzeln nicht zu weit in den Garten deines Nachbarn wachsen. Es ist also wichtig, dass du in regelmäßigen Abständen deine Bäume zurückschneidest, um Ärger mit deinem Nachbarn zu vermeiden.
Rhododendren & Azaleen schneiden: Wann & Wie?
Du hast schon einmal was von Rhododendren oder Azaleen gehört? Sie sind beliebte Ziergehölze, die man häufig in Gärten und Parks findet. Normalerweise müssen sie nicht geschnitten werden. In der Regel sind die Blätter und Zweige von Rhododendren und Azaleen sehr robust und können sich selbst regeln. Allerdings gibt es einige Fälle, in denen Sie das Gehölz schneiden sollten. Zum Beispiel wenn die Zweige weit über die gewünschte Größe hinausragen, oder wenn sie ungleichmäßig wachsen. Wenn du also ein Rhododendron oder Azaleen besitzt, kannst du es schneiden, aber sei vorsichtig und schneide nicht zu viel.
Gartenpflege: Schnittarbeiten zwischen 1. Oktober und Ende Februar
Du willst Deinen Garten auf Vordermann bringen? Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar kannst Du alle Schnittarbeiten durchführen. Der Radikalschnitt (den Gärtner auch als „auf den Stock setzen“ bezeichnen) ist ab dem 1. März verboten. Aber ganzjährig erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs zu beseitigen. Dabei solltest Du darauf achten, dass die Pflanzen nicht zu stark beschnitten werden. So kannst Du Deinen Garten ganzjährig gepflegt und gesund halten.
Verkehrssicherheit von Bäumen als Grundstückseigentümer gewährleisten
Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand bist du für die Verkehrssicherheit deiner Bäume verantwortlich. Um dafür zu sorgen, dass der Baumbestand keine Gefahr für Dritte darstellt, musst du regelmäßig Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen deiner Bäume kontrollieren. Diese Maßnahme dient zum Schutz deiner Nachbarn und deiner Bäume. Ein regelmäßiger Check ist ein wichtiger Bestandteil, um die Gesundheit und Stabilität der Bäume zu gewährleisten. Wenn du dir unsicher bist, wie und wann du deine Bäume kontrollieren solltest, kannst du dich an einen Baumpfleger oder einen Fachmann wenden. Sie können dir helfen, deine Bäume sicher zu halten.
Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten übernehmen
Du hast einen Baum oder ein Gehölz auf dem Grundstück vor deiner Haustür? Dann musst du wissen, dass du für die Kosten der Baumfällarbeiten aufkommen musst. Laut der Betriebskostenverordnung sind solche Arbeiten nicht ausdrücklich erwähnt, doch da Bäume quasi verholzte Pflanzen sind, gehören sie unter den Begriff „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“ und somit müssen Mieter die Kosten dafür übernehmen. Wenn du also einen Baum oder ein Gehölz vor deiner Haustür hast, solltest du die Kosten dafür im Auge behalten.
Fällung von Bäumen: Bundesnaturschutzgesetz und Genehmigungen
Du denkst darüber nach, einige Bäume in deinem Garten zu fällen? Dann solltest du wissen, dass das Bundesnaturschutzgesetz ein Verbot für die Fällung von Bäumen und Gehölzen vom 1. März bis zum 30. September vorsieht. Allerdings dürfen Gehölze nach diesem Zeitraum in Form gebracht werden, beispielsweise durch Auslichten oder beschnitten. Dies sollte jedoch nur unter fachkundiger Anleitung erfolgen, damit die Bäume nicht zu Schaden kommen. Es ist auch wichtig, dass du die Genehmigungen einholst, die notwendig sind, wenn du in einem Naturschutzgebiet lebst.
Baum schützen: §3 Baumschutzverordnung & Ausnahmen
Du weißt nicht, ob der Baum, den du gerade anschaust, geschützt ist? Kein Problem, denn die Baumschutzverordnung nennt klar und deutlich die Ausnahmen. Laut § 3 der Verordnung müssen Einzelbäume einen Durchmesser von mindestens 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe. Kleinere Bäume sind dagegen geschützt, wenn sie zu einer Gruppe, zu einer Allee oder zu einem Knick gehören. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich auch an das zuständige Amt wenden, dort helfen sie dir gerne weiter. Denn schließlich ist es wichtig, auf unsere Bäume aufzupassen.
Kosten für den Fällschnitt eines Baumes – Tipps & Richtlinien
Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst du wissen, dass die Kosten dafür variieren können. Bei einem durchschnittlichen Baum von bis zu 15 Metern Höhe liegen sie zwischen 200 und 800 Euro. Hier ist schon die Zerlegung des Baumes von oben nach unten inbegriffen. Allerdings musst du für die Entsorgung des Kleinholzes extra bezahlen – und zwar nach m³. Wenn du die Fällung des Baumes selbst in die Hand nehmen möchtest, solltest du beachten, dass du alle notwendigen Sicherheitsauflagen beachten musst. Dazu gehört zum Beispiel, dass du dir die notwendige Ausrüstung zur Fällung besorgst und einen Fällschnitt durchführen musst.
Gestattete Schnitte an Bäumen und Ästen in der kalten Jahreszeit
Du darfst Bäume und Äste in der kalten Jahreszeit, also von Oktober bis Februar, schneiden. Während der Vogelschutzzeit, die vom 1. März bis zum 30. September dauert, ist aber kein radikaler Rückschnitt gestattet. Allerdings kannst du Form- und Pflegeschnitte machen sowie Verkehrssicherungsmaßnahmen ergreifen. So kannst du beispielsweise einzelne Äste, die über den Weg hängen, entfernen, ohne den gesamten Baum kappen zu müssen.
Schütze Deinen Baum: Gesetzlicher Mindestschutz & Pflege
Du musst keine Angst haben, dass Dein Baum in Gefahr ist! Es gibt einen gesetzlichen Mindestschutz, der Deinen Baum schützt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie, Pappeln im Innenbereich, Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen, Wald und andere Einträge sind davon ausgenommen. Trotzdem solltest Du Deinen Baum regelmäßig untersuchen und auf mögliche Schäden und Gefahren achten, um ihn zu schützen. Ein wenig Pflege und Fürsorge können schon einiges bewirken!
Legale Baumfällung: Stammdurchmesser & Ersatzpflanzung beachten
Du möchtest einen Baum auf deinem Privatgrundstück fällen? Dann musst du einiges beachten. In der Regel dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn ihr Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt. Aber Achtung: Auch hier gibt es regionale Unterschiede, die du beachten musst! Außerdem kann es sein, dass du eine Ersatzpflanzung tätigen musst. Dafür gibt es unterschiedliche Vorgaben, die du am besten bei der zuständigen Behörde erfragst. Wenn du alle Punkte beachtest, kannst du den Baum ganz legal und ohne Ärger fällen.
Fällung einer Tanne: Kosten & Entsorgung beachten
Du möchtest deine Tanne fällen lassen, aber hast keine Ahnung, wie viel es kostet? Normalerweise liegen die Fällkosten für eine Tanne zwischen 200 und 400 Euro. Bei komplizierteren Fällsituationen kann der Preis aber auch höher ausfallen. Denk daran, dass du nicht nur die direkten Kosten für das Fällen, sondern auch die Kosten für die Entsorgung des Baums beachten musst. Damit du keine böse Überraschung erlebst, solltest du im Vorfeld immer einen Kostenvoranschlag einholen und die Kosten für die Entsorgung des Baums in deine Kalkulation einbeziehen.
Baumbefall: Genehmigung & Schutz – Was du wissen musst
Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst du, egal ob der Baum geschützt ist oder nicht, meist eine Genehmigung beantragen. Bundesländer schützen in der Regel Laub- und Nadelbäume, die einen Stammumfang von ca. 60 bis 80 cm haben. Obstbäume sind häufig von dieser Regelung ausgenommen. Einige Bundesländer schreiben sogar eine Fällgenehmigung für Bäume vor, die weniger als drei Meter hoch sind. Nichtsdestotrotz solltest du in jedem Fall vorher Rücksprache mit der zuständigen Behörde halten. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und keine böse Überraschung erlebst.
Zusammenfassung
In Brandenburg darf man Bäume jederzeit fällen, solange du eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt hast. Diese Genehmigung muss beantragt werden, bevor du mit der Fällarbeit beginnst. Wenn du über ein Waldgrundstück verfügst, musst du ebenfalls eine Genehmigung beantragen, auch wenn es sich um dein Eigentum handelt. In einigen Fällen kann auch ein Förster vor Ort angefordert werden, um den Fällvorgang zu überwachen.
Du solltest dir bei jeglichen Baumfällungen in Brandenburg immer sicher sein, dass du eine Genehmigung hast. Daher ist es wichtig, dass du dich vorher mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzt, um zu klären, ob und unter welchen Bedingungen du einen Baum fällen darfst.