Wann und Wie darf man Bäume in Hessen fällen? Ein vollständiger Leitfaden

Baumfällen in Hessengenehmigungen und Bestimmungen

Hallo zusammen,

Wo auch immer wir uns hier in Hessen befinden, Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unserer Landschaft. Aber manchmal muss man sie auch fällen. Doch wann ist das legal? In diesem Artikel schauen wir uns an, was die rechtliche Lage für das Fällen von Bäumen in Hessen ist.

In Hessen darf man Bäume ganzjährig schlagen, wenn man eine Genehmigung dafür hat. Die Genehmigung kann man bei der zuständigen Forstbehörde beantragen. In Naturschutzgebieten darf man keine Bäume schlagen, es sei denn, es ist für die Erhaltung und die Pflege des Waldes unbedingt erforderlich.

Baum fällen: Genehmigung erforderlich für Bäume >90cm (Nadelbäume) & >60cm (Laubbäume)

Du bist auf der Suche nach einem Baum, den du fällen möchtest? Dann solltest du beachten, dass du für Nadelbäume unter 90 Zentimetern Umfang und für Laubbäume unter 60 Zentimetern Umfang keine Genehmigung benötigst. Der Umfang wird immer in einem Meter Höhe gemessen. Ist der Umfang dann größer als angegeben, dann musst du bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag stellen. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und nicht gegen geltendes Recht verstößt.

Garten: Welche Bäume darfst Du ohne Genehmigung fällen?

Du hast einen Garten und möchtest Bäume fällen? Dann ist es wichtig, dass Du weißt, welche Bäume Du ohne Genehmigung fällen darfst. Da jedes Bundesland seine eigenen Richtlinien hat, solltest Du Dir im Vorfeld informieren, wie die Regelungen bei Dir vor Ort sind. Im Allgemeinen gilt: Für Laubbäume darfst Du einen Stammdurchmesser von maximal 80 cm fällen. Sollte der Baum mehrstämmig sein, darf der Stammdurchmesser nicht mehr als 50 cm betragen. Für Obstbäume liegt die Grenze bei 150 cm Stammdurchmesser (mehrstämmig maximal 100 cm). Bei Nadelbäumen liegt die Grenze bei 100 cm Stammdurchmesser (mehrstämmig maximal 60 cm). Solltest Du größere Bäume fällen wollen, benötigst Du eine Genehmigung, die Du bei der zuständigen Behörde erhältst. Es ist auch möglich, professionelle Hilfe von Garten- und Landschaftsbauern in Anspruch zu nehmen. Sie beraten Dich und übernehmen dann auch die Fällung und Entsorgung der Bäume.

Fällen von Gehölzen: Regeln und Vorschriften beachten

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen, wenn du einen einzelnstehenden Baum fällen möchtest, der einen Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr hat. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja können auch dann gefällt werden, wenn ihr Stammdurchmesser kleiner als 50 cm ist. Gleiches gilt auch für exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Es ist daher wichtig, sich vor dem Fällen eines Baumes über die geltenden Regeln und Vorschriften zu informieren.

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Baumfällen in der Eigentumswohnung: Zustimmung der Miteigentümer einholen

Du willst einen Baum in deiner Eigentumswohnung fällen? Dann musst du auf jeden Fall vorher die Zustimmung aller Eigentümer einholen. Denn auf der Eigentümerversammlung muss die Mehrheit der Miteigentümer dem Fällen des Baumes zustimmen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Wenn du eigenmächtig einen Baum fällst, machst du dich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Dann können dir die anderen Eigentümer auf Ersatz des Schadens klagen. Deshalb solltest du vorher unbedingt alle Eigentümer zu Rate ziehen und gemeinsam eine Entscheidung treffen.

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 Erlaubte Fällzeiten für Bäume in Hessen

Schutz von Bäumen: Wieso es so wichtig ist!

Der Schutz von Bäumen gilt nicht nur für Laub- und Nadelbäume, sondern auch für viele andere Baumarten. In der Regel schützen die Behörden Bäume, die einen bestimmten Stammumfang aufweisen. Meist liegt dieser bei 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter. Aber auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind von diesem Schutz betroffen. Allerdings gilt der Schutz nicht für Obstbäume oder Bäume in Baumschulen.

Der Schutz von Bäumen ist aus vielen Gründen wichtig. Er schützt nicht nur die Natur, sondern auch uns Menschen. Bäume bieten uns Schutz vor zu starkem Sonnenlicht und sie sorgen dafür, dass die Luft sauber bleibt. Sie helfen auch dabei, den Wasserhaushalt im Gleichgewicht zu halten und sie schaffen einen Ort für viele Tierarten, um sich zu verstecken und zu nisten. Deshalb ist es so wichtig, dass Bäume geschützt werden!

Fälle deinen Nadelbaum richtig – Tipps & Regeln

Wenn du einen Nadelbaum fällen möchtest, ist es besonders wichtig, die richtige Zeit zu wählen. Normalerweise ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt. Solltest du in dieser Zeit trotzdem einen Nadelbaum fällen wollen, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung. Aber Achtung: Bestimmte Bäume – zum Beispiel Einzelbäume in Naturschutzgebieten – können niemals gefällt werden. Informiere dich also vorher, welche Regeln und Bestimmungen in deiner Region gelten. Wenn du die richtige Zeit gewählt hast, solltest du einen Fachmann beauftragen, der dir bei der Arbeit mit dem richtigen Werkzeug hilft. So kannst du sicher sein, dass du deinen Nadelbaum sicher und richtig fällst.

Tannenpflanzen: Abstand beachten, langsam wachsen

Du hast vor, eine Tanne in deinem Garten zu pflanzen? Dann solltest du wissen, dass es ein paar Dinge gibt, die du beachten musst. Tannen wachsen zum Beispiel ziemlich langsam. Das bedeutet, dass sie erst nach etwa fünf Jahren eine Höhe von zwei Metern erreichen. Wenn du sie also in der Nähe der Grundstücksgrenze pflanzen willst, musst du darauf achten, dass sie nicht näher als 50 Zentimeter an die Grenze kommen. Sobald sie größer als zwei Meter werden, solltest du den Abstand nach den meisten Regelwerken mindestens auf zwei Meter erhöhen.

Tanne kürzen: Werkzeug, beste Zeit und Sicherheit

Du hast vor, deine Tanne zu kürzen? Super Idee! Aber bitte vergiss nicht, dafür brauchst du eine lange und standsichere Leiter. Damit du dich sicher fühlst und das Kürzen möglichst schnell und einfach erledigst, solltest du auch eine Säge und eine Gartenschere dabei haben. Falls die Tanne sehr hoch ist, kannst du auch eine Hebelastschere mit Teleskopstange verwenden. Wenn du deine Tanne kürzen möchtest, ist der beste Zeitpunkt im Winter, also bis spätestens Ende März. Dann hat sie genügend Zeit, sich im Frühjahr zu erholen. Und denk immer daran: Sei vorsichtig und achte auf deine Sicherheit!

Landgericht Coburg: Nachbarn müssen Äste und Zweige unter 5m beseitigen

Das Landgericht Coburg (Az: 32 S 11/01) entschied, dass Nachbarn grundsätzlich nur die Äste und Zweige beseitigen müssen, die unter einer Höhe von fünf Metern in das Nachbargrundstück hineinragen. Wenn die Äste und Zweige höher als fünf Meter sind, müssen sie in der Regel geduldet werden. Allerdings kann es auch hier Ausnahmen geben. Ein Nachbar kann zum Beispiel einen Eilantrag stellen, wenn sein Grundstück durch den überwachsenden Baum ernsthaft beeinträchtigt wird.

Gartenarbeiten: Bundesgesetz verbietet Schneiden & Fällen (1.3.-30.9.)

Du hast vor, in deinem Garten etwas zu schneiden oder zu fällen? Dann solltest du wissen, dass es in Deutschland laut Bundesnaturschutzgesetz jedes Jahr vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten ist, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Der Grund dafür ist der Tierschutz. Ab Frühling beginnt nämlich die Brutzeit der Vögel, die sich in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dich an das Gesetz hältst und die Tiere nicht störst. Deshalb solltest du in deinem Garten nur in den Monaten Oktober bis Februar schneiden oder fällen, damit die Tiere in ihren Nestern nicht gestört werden.

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Baumfällen in Hessen erlaubt

Bundesnaturschutzgesetz: Bäume und Hecken schützen!

Ab dem 1. März ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume und Hecken im öffentlichen Raum bis zum 30. September abzuschneiden oder zu beseitigen. Damit will man den Tieren in den Gärten und Wäldern einen Lebensraum schaffen, in dem sie sich ungestört aufhalten können. Es ist wichtig, dass wir uns an die Bestimmungen des Naturschutzes halten, damit wir die Natur und das Ökosystem bewahren und schützen können. Auch die verschiedenen Insektenarten, die ebenfalls von diesen Regelungen profitieren, sind uns eine Erhaltung wert und können so ungestört nisten und leben. Auch Du kannst Dich beim Schutz der Natur an der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen beteiligen und so einen wertvollen Beitrag leisten.

Bundesnaturschutzgesetz: Radikaler Schnitt an Biotopstrukturen verboten

Du hast vielleicht schon mal von dem Bundesnaturschutzgesetz gehört. Es verbietet von März bis September den radikalen Schnitt an wichtigen Biotopstrukturen, also zum Beispiel an Röhrichten, Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Damit sollen vor allem die Fortpflanzungsmöglichkeiten vieler Tierarten geschützt werden. Eine Ausnahme gibt es, wenn die Pflanzen eine Gefahr für Menschen oder Tiere darstellen. Dann müssen sie natürlich entfernt werden. Aber auch dann sollte man darauf achten, dass der Biotop so wenig wie möglich gestört wird, damit die Tierwelt nicht zu stark beeinträchtigt wird.

Hecken und Sträuche in der Brutzeit schonen – BNatSchG beachten

Du solltest nicht vergessen, dass es verboten ist, Hecken und Sträucher in der Zeit zwischen 1. März und 30. September radikal zurückzuschneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) gibt vor, dass solche Rückschnitte in der Zeit nicht erfolgen dürfen, da viele Vögel und Insekten in dieser Zeit an den Hecken brüten. Deshalb solltest Du in dieser Zeit die Hecken und Sträucher nur vorsichtig stutzen. Achte aber darauf, dass Du dabei nicht die Äste und Zweige beschädigst. Damit trägst Du einen wichtigen Beitrag dazu bei, dass sich die Natur erholen kann.

Fällgenehmigung für Bäume: Beachte lokale Bestimmungen!

Du hast vor, auf deinem Privatgrundstück einen Baum zu fällen? Dann solltest du unbedingt die lokalen Bestimmungen beachten, denn die Grenzwerte für eine Fällgenehmigung variieren von Ort zu Ort. In der Regel darfst du Bäume mit einem Stammdurchmesser von maximal 80 cm (bei Laubbäumen), 100 cm (bei Nadelbäumen) oder 150 cm (bei Obstbäumen) gefällt werden. Solltest du dein Grundstück verlassen und auf fremdes Grundstück fällen wollen, solltest du vorher unbedingt eine Genehmigung einholen. Wenn du einen Baum fällst, ist es darüber hinaus auch meistens erforderlich, eine Ersatzpflanzung zu tätigen.

Schaden durch fremden Baum: Wohngebäudeversicherung & Haftpflicht

Hast Du einen Schaden durch einen fremden Baum erlitten? Dann zahlt Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Baum auf Dein Grundstück/Gebäude gefallen ist oder durch seine Wurzeln Schäden verursacht. Auch wenn ein Baum von einem Nachbargrundstück auf Dein Grundstück stürzt, übernimmt in der Regel die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten für den Schaden. Sollte jedoch ein Baum an Deinem Haus Schäden verursachen, zahlt Deine Wohngebäudeversicherung. Daher ist es ratsam, eine solche zu haben, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Schaden durch gesunden Baum: Haftung & Prävention

Doch was ist, wenn der Schaden durch einen gesunden Baum verursacht wurde? Hier ist die Lage leider etwas schwieriger. In der Regel haftet der Eigentümer des Baumes, denn er hatte die Pflicht, den Baum zu pflegen und zu kontrollieren. In manchen Fällen kann die Haftpflichtversicherung des Eigentümers des Baumes für den Schaden aufkommen. Es lohnt sich also, sich vorher zu informieren. Sollte der Eigentümer des Baumes aber nicht versichert sein, kann der Nachbar den Schaden nur auf eigene Kosten reparieren lassen. Daher ist es sinnvoll, die Nachbarn regelmäßig auf die Pflege des Baumes hinzuweisen und vorbeugend eine Baumgutachter prüfen zu lassen. So kann man im Falle eines Schadens vorsorgen und möglichen finanziellen Ärger vermeiden.

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Frühjahrsschnitt für Hecken, Walnuss und Ahorn

Kein Frühjahrsschnitt für Hecken, Walnuss und Ahorn – wenn Du im Frühling Deine Gehölze schneiden möchtest, solltest Du vorher unbedingt wissen, welche Pflanzen dafür geeignet sind. Hecken beispielsweise solltest Du erst gegen Ende Juni einen Formschnitt erhalten. Einige Gehölze solltest Du möglichst nicht im Frühjahr schneiden, wie beispielsweise Walnuss- und Ahornbäume. Wenn Du diese Pflanzen schneidest, kann es passieren, dass sie nicht mehr richtig austreiben und die Blätter nicht mehr schön wachsen. Darum solltest Du Dir immer gut überlegen, welche Gehölze Du schneiden möchtest. Ein weiterer Tipp: Bevor Du den Frühjahrsschnitt vornimmst, solltest Du die Pflanzen gründlich untersuchen, um sicherzustellen, dass sie gesund sind. So kannst Du sichergehen, dass sie wieder schön austreiben und ein schönes Bild in Deinem Garten abgeben.

Kosten für das Fällen einer Tanne: So gehst Du vor

Falls Du Dir überlegst, eine größere Tanne zu fällen, solltest Du mit Kosten von circa 200 bis 400 Euro rechnen. Allerdings können diese Kosten auch höher sein, wenn die Fällsituation schwierig ist. Ein Baumfäller kann am besten beurteilen, ob die Fällung möglich ist und wie viel sie kosten wird. Es ist also wichtig, dass Du einen Fachmann hinzuziehst, bevor Du Dich an die Arbeit machst. So kannst Du sichergehen, dass Du die Tanne sicher und kostenoptimiert fällen kannst.

Erlebe die Verwandlung der Bäume im Frühling!

Im Frühling ist es wieder soweit: Die Bäume bekommen ihr Laub zurück! Während die Äste und Stämme immer noch kahl aussehen, regt sich hinter den Kulissen bereits wieder Leben. Denn in dieser Jahreszeit kommen die Knospen an den Bäumen zum Vorschein und verwandeln den Baum in ein grün-gelbes Meisterwerk. Aus den Knospen werden schließlich Blätter und Blüten, die den Baum wieder in voller Pracht erstrahlen lassen. Wenn du also im Frühling draußen bist, dann schau dir die Bäume ganz genau an! Denn du kannst die Verwandlung des Baumes vom kahlen Ast zu einem vollen, grünen Baum beobachten. Ein wirklich eindrucksvolles Schauspiel!

Gehölze abschneiden: Bußgeldkatalog 2021 beachten

Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog 2021 ist es Dir untersagt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze von März bis September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Diese Regelung ist besonders in den Monaten März und April wichtig, da in dieser Zeit die meisten Pflanzen ihre Blüten bilden. Dadurch wird der natürliche Lebensraum für Vögel und Insekten geschützt. In der Zeit von Oktober bis Februar ist es Dir jedoch erlaubt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu schneiden oder auf den Stock zu setzen. Hierbei lohnt es sich jedoch, die einzelnen Bundesländer zu beachten, da es hier Unterschiede geben kann. Solltest Du also in einem Bundesland leben, in dem es für diese Arbeiten besondere Auflagen gibt, solltest Du Dich unbedingt vorher informieren. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Schlussworte

In Hessen darf man Bäume nur in Ausnahmefällen fällen. Es ist nötig, eine Genehmigung von den zuständigen Behörden zu beantragen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Bäume krank sind oder die Sicherheit gefährdet werden. Eine weitere Ausnahme ist, wenn du ein Grundstück kaufst, auf dem ein Baum steht, der deine Baupläne beeinträchtigen könnte. In solchen Fällen musst du die Genehmigung einholen, den Baum fällen und dann die behördlichen Vorschriften einhalten.

Nachdem du dir den Text über das Fällen von Bäumen in Hessen durchgelesen hast, kannst du zu dem Schluss kommen, dass du Bäume nur dann fällen darfst, wenn du eine Genehmigung besitzt und die Fällung dem Schutz der Natur dient. Du solltest also immer sicherstellen, dass du alle Richtlinien einhältst, bevor du einen Baum fällst.

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