Wann darf man einen Baum fällen? – Erfahre hier die Rechtslage und was du beachten musst

Baumfällen erlaubt - Rechte und Pflichten

Du hast vor, einen Baum zu fällen, aber du weißt nicht, wann dies erlaubt ist? Keine Sorge, in diesem Artikel werden wir dir helfen, die richtige Entscheidung zu treffen! Hier erfährst du, wann du einen Baum fällen darfst und worauf du achten musst. Lass uns also loslegen!

Du darfst einen Baum nur fällen, wenn du eine Genehmigung dafür bekommen hast. Normalerweise bekommst du diese Genehmigung nur, wenn der Baum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit darstellt oder wenn er eine ernsthafte Bedrohung für den Bestand anderer Bäume darstellt.

Fällen von Bäumen: So stellst Du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du einen einzelnen Baum mit einem Stammdurchmesser von mindestens 50 cm fällen möchtest. Dies gilt das ganze Jahr über. Allerdings gibt es Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie z.B. Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko müssen nicht beantragt werden. Es ist jedoch ratsam, dich vor der Fällung in jedem Fall an die Naturschutzbehörde zu wenden, denn es gelten bestimmte Regularien, die einzuhalten sind.

Wer ist für die Fällung eines Baums zuständig?

Du bist auf der Suche nach Informationen darüber, wer für die Fällung eines Baums zuständig ist? Dann bist du hier genau richtig. Es kommt dabei vor allem auf den Grund an, weswegen der Baum gefällt werden soll. Stellt der Baum eine Sicht-, Licht- oder Baubehinderung dar, musst du die Zustimmung der Naturschutzbehörde oder des Umweltamtes einholen. Ist der Baum unter Denkmalschutz gestellt, ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Wichtig ist bei jeder Fällung, dass du dich an die jeweiligen Vorschriften hältst und die entsprechende Genehmigung einholst. So kannst du sicherstellen, dass du alles korrekt gemacht hast. Falls du noch weitere Fragen hast, stehen dir die jeweiligen Behörden gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Genehmigung benötigt: Baumfällung in Deinem Garten

Du brauchst eine Genehmigung vom Ordnungsamt Deiner Gemeinde, wenn Du einen Baum in Deinem Garten fällen möchtest. Der Baum muss dafür einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben, gemessen in einer Höhe von 1 m bis 1,30 m. Diese Regelung ist Teil der Baumschutzverordnung. Solltest Du den Stammumfang überschreiten, bedenke bitte, dass es sich bei dem Baum um ein Naturdenkmal handeln könnte, denn die Fällung von solchen ist nur unter strengen Auflagen erlaubt. Auch wenn Du eine Genehmigung zum Fällen beantragst, ist es ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen, der die Fällung ausführt. So kannst Du sichergehen, dass der Baum sicher und fachgerecht gefällt wird.

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Bäume schützen: Warum und wie?

Du hast sicher schon mal davon gehört, dass Bäume geschützt werden. Aber was genau bedeutet das eigentlich? Der Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und auch nicht für Bäume, die in Baumschulen gezüchtet werden. Meist wird der Schutz ab einem bestimmten Stammumfang gewährt, der in der Regel bei 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter liegt. Auch in öffentlichen Grünanlagen sollten die Bäume unter Schutz gestellt werden. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man mit Bäumen umgehen sollte, damit sie gesund bleiben und sich auch weiterhin als natürliches Element in unserer Umwelt erhalten.

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 Erlaubte Bäume fällen in Deutschland

Schütze Bäume – Mindeststammumfang und Schutzmaßnahmen

Du möchtest einen Baum schützen? Dann solltest Du wissen, dass alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 60 cm ab einer Höhe von 100 cm geschützt sind. Aber auch Obstbäume haben spezielle Bedingungen bezüglich des Stammumfangs. Der Schutz der Bäume beinhaltet verschiedene vorbeugende Maßnahmen, um Zerstörung, Schädigung oder Abholzung zu verhindern. Es ist wichtig, Bäume zu schützen, denn sie sind wertvolle Ressourcen für uns Menschen.

Mindestschutz für Bäume: Welche sind ausgenommen?

Du hast sicherlich schon mal von dem gesetzlichen Mindestschutz für Bäume gehört. Aber weißt du, welche Bäume davon ausgenommen sind? Aufgepasst: Hausgärten, außer Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, sind vom Mindestschutz ausgenommen. Auch Obstbäume, abgesehen von Walnüssen und Esskastanien, sind nicht davon betroffen. Ebenso Pappeln im Innenbereich sowie Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen, sind nicht vom Mindestschutz inkludiert. Und auch Waldflächen sind ausgenommen. Es gibt aber noch weitere Einträge, die vom Mindestschutz nicht betroffen sind. Diese solltest du unbedingt kennen, um ein gutes Verständnis für den Schutz von Bäumen zu haben.

Fälle Bäume nur zwischen Oktober und Februar!

Du hast vor, einen Baum zu fällen? Dann solltest du unbedingt darauf achten, dass du dies nur zwischen Oktober und Februar tust. In den anderen Monaten ist das Fällen von Bäumen laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Selbst wenn in deiner Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet wurde, gilt diese Regelung. Damit trägst du dazu bei, dass der Bestand der Bäume erhalten bleibt und die Natur geschützt wird. Achte also darauf, dass du nur in den erlaubten Monaten Bäume fällst.

Fällen eines Nadelbaums: Beste Zeit Januar/Februar

Du willst einen Nadelbaum fällen, weißt aber nicht genau, wann die beste Zeit dafür ist? Im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes innerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres untersagt. Solltest du dich dennoch dazu entscheiden, im genannten Zeitraum einen Nadelbaum zu fällen, benötigst du unbedingt eine Ausnahmegenehmigung, um keine rechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Die besten Monate, um einen Nadelbaum zu fällen, sind dagegen der Januar und der Februar. In dieser Zeit haben die Bäume die geringste Kronendichte und sind am leichtesten zu fällen. Zudem hast du in den Wintermonaten die geringsten Temperaturen, was die Arbeit beim Fällen des Baumes erleichtert. Denke aber auch daran, dass ein Nadelbaum, der im Winter gefällt wurde, mehr Zeit benötigt, um abzutrocknen, um anschließend verarbeitet werden zu können.

Baum entfernen? Prüfe die Baumschutzsatzung!

Du hast einen Baum in deinem Garten und überlegst, ob du ihn entfernen sollst? Das ist gar nicht so einfach, denn in vielen Städten und Gemeinden existiert eine Baumschutzsatzung, die vorschreibt, dass bestimmte Bäume nicht entfernt werden dürfen. Der Stammumfang des Baumes ist hierbei entscheidend. In der Regel wird dieser in 1 m Höhe gemessen. Diese Maße sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich und sollten vor dem Entfernen des Baumes überprüft werden. Sollte ein Baum, der eigentlich nicht entfernt werden darf, dennoch entfernt werden, können hohe Geldstrafen verhängt werden. Also überlege dir gut, ob du deinen Baum entfernen möchtest und erkundige dich vorher, ob es eine Baumschutzsatzung gibt und was diese vorschreibt.

Baum fällen: Vorgaben für Stammdurchmesser kennen

Du willst auf deinem Grundstück einen Baum fällen? Dann solltest du unbedingt die Vorgaben der jeweiligen Region kennen. Wenn du einen Laubbaum fällen willst, so darf sein Stammdurchmesser nicht mehr als 80 cm betragen, bei einem Nadelbaum nicht mehr als 100 cm und bei einem Obstbaum nicht mehr als 150 cm. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist wichtig, denn fast immer muss eine Ersatzpflanzung getätigt werden. Solltest du unsicher sein, wie du verfahren musst, kannst du auch einen Experten kontaktieren, der dich berät. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und du eine schöne Pflanze als Ersatz bekommst.

Siehe auch:  Wann darf man Bäume fällen in Bayern - Alles, was du wissen musst!

 Erlaubte Bundesländer und Anforderungen beim Fällen von Bäumen

Pflege deinen Garten mit Astscheren und Astsägen von STIHL

Du hast einen üppigen Garten? Mit einer Gartenschere kannst du dünnere Zweige und Äste einfach einkürzen und abschneiden. Für dickere Äste und Zweige ist eine Astschere die richtige Wahl. Wenn du höhere Äste kürzen möchtest, ist ein Hochentaster die beste Option. Bei STIHL findest du eine große Auswahl an Astscheren und Astsägen für dicke und dünne Äste. Mit den richtigen Werkzeugen kannst du deinen Garten einfacher und schneller pflegen. Passende Gartengeräte gibt es bei STIHL in verschiedenen Größen und Ausführungen.

Baum- und Strauchschnitt: Zulässig von Oktober bis Februar

Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern erlaubt. Der so genannte Radikalschnitt, den Gärtner auch „auf den Stock setzen“ nennen, ist zwar erst ab dem 1. März verboten. Ganzjährig zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den Zuwachs an Bäumen und Sträuchern zu beseitigen. Dabei sollte man allerdings darauf achten, dass man diese Arbeiten möglichst schonend und mit Bedacht ausführt, um die Pflanzen nicht zu schädigen und ihnen die Chance auf eine erfolgreiche Wiederaufforstung zu geben.

Gartenarbeit: Baumschnitt unterliegt Gemeindevorschriften

Du solltest aufpassen, bevor Du in Deinem Garten Bäume kürzt oder gar abholzt. In vielen Gemeinden gibt es strenge Baumschutzsatzungen, die genau vorgeben, ob, wann und wie Bäume und Hecken zurückgeschnitten werden dürfen. Daher solltest Du vorher unbedingt eine behördliche Genehmigung beantragen. Es könnte ansonsten zu hohen Bußgeldern oder sogar zu einer Strafanzeige wegen illegaler Abholzung kommen. Überprüfe daher vorher am besten die Vorschriften Deiner Gemeinde und beantrage die Genehmigung, bevor Du anfängst, Bäume zu kürzen.

Bundesnaturschutzgesetz schützt Tierarten vor radikalem Schnitt

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in der Zeit vom 1. März bis 30. September vor allem die Fortpflanzung vieler Tierarten, indem es den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze untersagt. Dadurch sollen die Lebensräume der Tiere geschützt und ihre Populationen erhalten werden. Ein radikaler Schnitt gefährdet den Bestand von Lebensräumen und die Vielfalt der Tierarten. Deshalb ist es wichtig, dass wir auch in unserem Alltag darauf achten, dass dieses Verbot eingehalten wird.

Fällung einer Tanne: Kosten & Möglichkeiten

Wenn Du eine größere Tanne fällen möchtest, kannst Du mit reinen Fällkosten zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Wenn die Situation besonders schwierig ist, können die Kosten sogar höher liegen. Es ist ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen, wenn Du nicht über ausreichendes Wissen und Erfahrung verfügst. Dieser kann die Möglichkeiten der Fällung einschätzen und Dir dabei helfen, Unfälle und Schäden zu vermeiden. Zudem kannst Du Dir auch Gedanken über die weitere Nutzung des Baumstamms machen. Vielleicht möchtest Du ihn als Unterlage für einen Gartentisch oder eine Sitzbank verwenden.

Versicherung zahlt Schäden durch Nachbarbäume: Tipps & Beweise

Du fragst Dich, wer den Schaden bezahlt, wenn ein Baum aus dem Nachbargarten Dein Haus beschädigt? Natürlich wird die Sache etwas komplizierter, wenn ein Sturm dafür verantwortlich ist. In diesem Fall leistet die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn in der Regel alle Kosten, die für Reparaturen und den Abtransport des Baumes anfallen. Allerdings muss das Ereignis nachgewiesen werden, damit die Versicherung einschreitet. Daher ist es wichtig, dass Du bei einer solchen Beschädigung schnell reagierst und mögliche Beweise wie Fotos oder Videos sicherstellst. So stellst Du sicher, dass Du im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzenbleibst.

Siehe auch:  Wie lange darf man Bäume in Sachsen fällen? Erfahre hier die Regeln!

Schaden an Deinem Haus durch Baum? Versicherungen helfen!

Hast Du einen Schaden an Deinem Haus durch einen Baum erlitten, können sowohl Deine Wohngebäudeversicherung als auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn aufkommen. Falls ein Baum auf Dein Grundstück oder Gebäude fällt, ist die Wohngebäudeversicherung für die finanzielle Entschädigung zuständig. Diese greift jedoch nur, wenn der Schaden durch ein Ereignis entstanden ist, das in der Police versichert ist, z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag. Wurde der Schaden durch den Nachbarn verursacht, z.B. durch unzureichenden Baumschnitt, ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für die Kosten aufzukommen. Es ist daher wichtig, dass Du Dir über die Details der jeweiligen Versicherungen im Klaren bist.

Prüfe ob geschützter Baum: Genehmigung holen!

Du musst also bei einem Baum, den du fällen willst, zuerst prüfen, ob er geschützt ist. Wenn du einen Baum fällen möchtest, der unter den Schutz der Baumschutzverordnung fällt, benötigst du eine Genehmigung. Diese kannst du beim zuständigen Amt beantragen. Wenn du den Baum als Einzelstück fällen willst, muss er einen Durchmesser von mindestens 25 cm in 1,30 m Höhe haben. Sollten mehrere Bäume eine Gruppe bilden oder zu einer Allee oder einem Knick gehören, sind sie auch ohne einen Mindestdurchmesser geschützt. Daher solltest du vor dem Fällen eines Baums immer überprüfen, ob er unter den Schutz der Baumschutzverordnung fällt. Andernfalls kann es zu empfindlichen Strafen kommen.

Kürzen deiner Tanne: Leiter, Säge & Gartenschere benötigt

Du willst eine hohe Tanne im Garten kürzen? Dann bedenke, dass du dazu eine lange und standsichere Leiter benötigst. Als Schneidewerkzeug solltest du auf jeden Fall eine Säge und eine Gartenschere bereitstellen. Falls die Äste besonders dick sind, empfiehlt sich zusätzlich eine Hebelastschere mit einer Teleskopstange. Wähle den besten Termin für das Kürzen der Tanne im Winter, aber spätestens Ende März. Achte darauf, dass du nicht zu viel beschneidest, da die Blätter dann nicht mehr ausreichend Licht bekommen und die Tanne Schaden nehmen kann. Zudem solltest du darauf achten, dass du nur tote und kranke Äste entfernst, um die Gesundheit der Tanne zu erhalten.

Pflanze eine Tanne an Grundstücksgrenze: 5 Jahre, max. 50cm Abstand

Du hast vor, eine Tanne an der Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann ist es wichtig, dass du dir bewusst bist, dass es etwa fünf Jahre dauert, bis sie die Höhe von zwei Metern erreicht. Währenddessen darf die Tanne nur einen Abstand von maximal fünfzig Zentimetern zur Grenze haben. Sobald sie größer ist, ist es laut den meisten Regelwerken wichtig, dass der Abstand mindestens zwei Meter beträgt. So stellst du sicher, dass du nicht gegen die Regeln verstößt.

Fazit

Du darfst einen Baum nur dann fällen, wenn es eine gültige Genehmigung von den entsprechenden Behörden gibt. Dies gilt auch dann, wenn der Baum auf deinem Grundstück steht. Es ist illegal, einen Baum ohne Genehmigung zu fällen.

Du kannst dich an die geltenden Regeln für das Fällen von Bäumen halten, um die Umwelt zu schützen. Vermeide es, Bäume einfach so zu fällen, ohne die entsprechenden Genehmigungen einzuholen. Schütze also die Natur, indem du sie nur dann fällst, wenn es unbedingt notwendig ist und du die erforderlichen Genehmigungen hast.

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