Wie und wann darf in Stuttgart ein Baum gefällt werden? Hier erfahren Sie es!

Stuttgarter Bäume: Fällung geregelt durch Gesetze

Hey, Du!
Kennst Du das Gefühl, dass Du gerne einen Baum in Deinem Garten gefällt haben willst, aber nicht weißt, ob und wann das erlaubt ist? Wenn Du in Stuttgart wohnst, dann bist Du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst Du alles, was Du über das Fällen von Bäumen in Stuttgart wissen musst. Lass uns also gleich loslegen!

In Stuttgart dürfen Bäume grundsätzlich nur dann gefällt werden, wenn es einen triftigen Grund für die Fällung gibt. Dazu gehören zum Beispiel die Beseitigung von Gefahren für Menschen, Tiere und Gebäude, die Wiederherstellung von Eigentumsrechten, die Gewährleistung des Erhaltes von Landschaftsbildern, die Erhaltung von Grundstücksgrenzen, der Schutz von öffentlichen Einrichtungen oder die Erhaltung der Vegetation. Vor der Fällung müssen Anträge eingereicht und Genehmigungen eingeholt werden.

Baumfällung in der kalten Jahreszeit: Was ist erlaubt?

Du darfst einen Baum in der Zeit von Oktober bis Februar fällen. Alles andere ist laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, auch wenn deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet hat. Bedenke bitte, dass du bei jeder Fällung die örtlichen Bestimmungen beachten musst. Zudem solltest du auf die Natur und Tiere in der Umgebung achten. Solltest du einmal Zweifel haben, ob du einen Baum fällen darfst, wende dich an die zuständigen Behörden in deiner Gemeinde. Sie können dir weiterhelfen und dir sagen, was erlaubt ist und was nicht.

Nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche: Verjährungsfristen auf 10 Jahre erhöht

Du hast sicher schon einmal von nachbarrechtlichen Beseitigungsansprüchen gehört, die durch höher wachsende Bäume entstehen können. Nun hat der Bundestag beschlossen, dass künftig die Verjährungsfristen für solche Ansprüche von bislang fünf auf zehn Jahre verlängert werden. So werden die Nachbarn besser in die Lage versetzt, ihre Rechte geltend zu machen. Für bereits bestehende Bäume gilt dabei jedoch Bestandsschutz.

Möchtest du beispielsweise deinen Nachbarn wegen eines höher wachsenden Baumes auf Beseitigung verklagen, solltest du auf jeden Fall die zehn Jahre Verjährungsfrist beachten. Denn nur so kannst du deine Ansprüche geltend machen. Wichtig dabei ist aber auch, dass dein Nachbar vorher darüber informiert wurde, dass du dich an das Gericht wenden möchtest.

Bäume und Sträucher schneiden und auf den Stock setzen verboten

Du darfst in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht einfach so Bäume, Hecken oder Gebüsche abschneiden oder auf den Stock setzen. Das ist nämlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten. Das gilt auch für solche Bäume und Sträucher, die sonst nicht geschützt sind. Du solltest also vorher unbedingt abklären, ob diese Pflanzen geschützt sind. Beachte auch, dass die Abholzung von Bäumen und Sträuchern eine Eingriff in die Natur darstellt und schützenswerte Pflanzen verschwinden. Daher solltest du diese Tätigkeit nur dann durchführen, wenn es unbedingt notwendig ist.

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Baumschnittzeit beachten: 1. März bis 30. September meist verboten

Du willst einen Baum schneiden oder auf den Stock setzen? Dann ist Vorsicht geboten! Denn in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist das in der Regel verboten. Es sei denn, der Schnitt dient der schonenden Form- und Pflege der Pflanze oder der Gesunderhaltung von Bäumen. Der Grund hierfür ist, dass viele Tiere zu dieser Jahreszeit noch auf der Suche nach einem geeigneten Nestplatz sind und die Bäume dafür sehr wichtig sind. Deshalb sollte man immer bedenken, dass das Abschneiden und Aufstellen von Bäumen in der Vogelbrutzeit ein Stück Naturzerstörung bedeutet. Daher solltest Du bei der Auswahl der Baumschnittzeit besonders vorsichtig sein und Dich an die vorgeschriebene Zeit halten.

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 Stadt Stuttgart und Abholzung von Bäumen

Garten gestalten – Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen

Du möchtest einen Garten gestalten? Dann stehen Dir eine Menge Möglichkeiten zur Verfügung. Du kannst etwa Baumschul- und Weihnachtsbaumkulturen anlegen oder Weidenpflanzungen, die jährlich genutzt werden. Dabei solltest Du beachten, dass die Gehölze die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten dürfen, außer Du hältst den Mindestabstand von 1 m ein. Damit hast Du viele verschiedene Möglichkeiten, Deinen Garten ganz nach Deinem Geschmack zu gestalten. Wähle beispielsweise Gehölze, die das ganze Jahr über eine schöne Optik versprechen oder probiere aus, welche Pflanzen zueinander passen.

Wie lange dauert es, bis eine Tanne zwei Meter hoch ist?

Du wirst wahrscheinlich schon bemerkt haben, dass Tannen nicht von heute auf morgen wachsen. Das bedeutet, dass du eine gewisse Geduld haben musst, bis deine Tanne die gewünschte Größe erreicht. In der Regel dauert es etwa fünf Jahre, bis die Tanne eine Höhe von zwei Metern erreicht hat. Damit die Tanne nicht zu nah an der Grundstücksgrenze gepflanzt wird, sollte sie während der ersten fünf Jahre nur fünfzig Zentimeter von der Grenze entfernt sein. Danach sollte der Abstand laut den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen.

Kappen eines Baums: Wann und warum es notwendig sein kann

Normalerweise solltest du einen Baum nicht kappen. Nur, wenn du es unbedingt musst, weil beispielsweise ein Ast droht zu brechen oder andere zwingende Gründe vorliegen, solltest du ihn amputieren. Diese Art der Beschneidung ist sehr schädlich für deine Pflanze, deshalb solltest du sie unbedingt vermeiden, wenn möglich. Versuche stattdessen mit anderen Methoden, wie zum Beispiel dem Einsatz von Kronensicherungssystemen, das Problem zu lösen.

Gesetzlicher Mindestschutz für Bäume – Welche gelten?

Du musst geschützt werden, wenn es um Bäume geht. Deshalb gibt es einen gesetzlichen Mindestschutz, der viele Bäume schützt. Dazu gehören Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, die in Hausgärten stehen, aber auch Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie. Aber auch Pappeln im Innenbereich und Bäume, die innerhalb von Kleingärten stehen, die dem Kleingartenrecht unterliegen, sind geschützt. Ebenso wie Bäume im Wald. Es gibt aber noch weitere Einträge, die auf der Liste der geschützten Bäume stehen. Schau am besten mal nach, welche Bäume in deiner Umgebung besonders geschützt sind.

Bäume fällen: Bundesnaturschutzgesetz beachten!

Du solltest immer das Bundesnaturschutzgesetz beachten, wenn Du Bäume fällen willst. Es verbietet, Bäume, die ausserhalb von Wäldern stehen, zwischen dem 1. März und dem 30. September zu fällen. Johannes Hofele, Experte im Bereich Naturschutz, erklärt, dass in dieser Zeit eine Sommerruhe eingehalten werden sollte. Denn in Bäumen können zu dieser Jahreszeit Vögel nisten oder andere Tiere leben. Wenn Du Bäume fällen willst, achte daher darauf, dass Du nicht gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstösst.

Bauvorhaben behindert? Naturschutzamt kontaktieren!

Du planst ein Bauvorhaben, das durch einen Baum behindert wird? Dann musst du das Vorhaben zuerst mit dem zuständigen Naturschutzamt besprechen und eine Genehmigung einholen. Eine solche Genehmigung ist in folgenden Fällen notwendig: Wenn das Bauvorhaben die Wohnsituation beeinflussen könnte; wenn der Baum krank oder tot ist; wenn der Baum von Schädlingen befallen ist; oder wenn eine akute Gefahr durch den Baum (z.B. durch Sturmschäden) besteht. Bevor du eine Entscheidung triffst, solltest du auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate ziehen, der die Bäume begutachtet. Erst dann kannst du entscheiden, ob du eine Genehmigung vom Naturschutzamt benötigst oder nicht.

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 Baumfällung in Stuttgart erkunden

Geschützte Bäume: Laub- und Nadelbäume, aber nicht Obstbäume

Du wolltest wissen, ob Bäume geschützt sind? Ja, natürlich! Der Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume. Allerdings nicht für Obstbäume oder Bäume in Baumschulen. Der Schutz ist in der Regel abhängig vom Stammumfang. Meist ab einem Umfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen werden meist geschützt. Also, wenn Du einen Baum siehst, schaue mal, ob er geschützt ist. Damit hilfst Du ihm, gesund zu bleiben!

Abstände von Bäumen und Hecken im Nachbarrechtsgesetz BW

Du hast eine Frage zu den Abständen von Bäumen und Hecken im Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg? Kein Problem, wir erklären Dir, was Du wissen musst. Großwüchsige Bäume müssen mindestens 8,00 m Abstand vom Nachbargrundstück haben. Sträucher und Hecken bis 1,80 m Höhe benötigen einen Abstand von 0,50 m, Hecken über 1,80 m Höhe auch. Außerdem ist eine Mehrhöhe gegenüber 1,80 m zu berücksichtigen. Diese Abstände sind im §§ 12 ff Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg festgelegt. Wichtig ist, dass Du Dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst, um Streitigkeiten zu vermeiden. Solltest Du den Abstand nicht einhalten, können Deine Nachbarn Dich auf Unterlassung und Schadensersatz klagen.

Baden-Württemberg: Mindestabstand von 4 Metern bei Bäumen

In Baden-Württemberg hast du bisher schon eine Regelung für den Mindestabstand gehabt: Hier musstest du, wenn du nicht zu dicht beieinander stehst, nur 2 Meter Abstand einhalten. Doch jetzt gibt es eine neue Regelung: Du musst zukünftig auch bei Bäumen wie Birken immer mindestens 4 Meter Abstand einhalten. Damit sollen die Ansteckungsgefahren weiter minimiert werden. Deswegen solltest du dir auch weiterhin die Abstandsregeln bewusst machen und sie auf jeden Fall einhalten. Nur so können wir gemeinsam dazu beitragen, dass sich das Coronavirus nicht weiter verbreitet.

Baumfällen auf privatem Grundstück: Durchmesser, Ersatzpflanzung & mehr

Du darfst auf deinem privaten Grundstück Bäume fällen, aber nur, wenn der Stammdurchmesser geringer als 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) ist. Beachte allerdings, dass es regionale Unterschiede gibt, die du in Betracht ziehen musst. In der Regel musst du eine Ersatzpflanzung vornehmen, wenn du einen Baum fällst. Das ist auch eine gute Möglichkeit, den zerstörten Lebensraum zu ersetzen und dein Grundstück mit neuem Leben zu beleben.

Sägen von Nussholz: Besondere Vorsicht erforderlich

Nussholz ist ein besonders hartes Holz, weshalb es beim Sägen zu unerwarteten Ereignissen kommen kann. Es kann beispielsweise passieren, dass der Stamm plötzlich bricht und dabei Rindenstücke mitreißt. Es kann aber auch sein, dass ein abgesägter Ast an ebendiesen hängenbleibt. Dadurch besteht die Gefahr, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird. Deshalb solltest du beim Sägen von Nussholz besonders vorsichtig sein. Aus diesem Grund solltest du die Kettensäge immer unter Kontrolle halten und sicherstellen, dass du schnell reagieren kannst, wenn unerwartete Dinge passieren.

Schütze die Tierwelt: Warum man Gehölze im Frühjahr schonen muss

Du hast vielleicht schon mal davon gehört, dass man in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich keine (radikalen) Schnitte an wichtigen Biotopstrukturen wie Röhrichten, Bäumen, Hecken, Gebüschen und sonstigen Gehölzen vornehmen darf. Aber warum? Ganz einfach: Damit soll insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Dieses Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Das ist wichtig, denn so schützen wir die Natur und sorgen dafür, dass die Tierwelt auch in Zukunft in unseren Gärten und Wäldern zu Hause sein kann.

Siehe auch:  Wann darf man Bäume auf einem privaten Grundstück fällen? - Was Sie beachten müssen, bevor Sie Bäume fällen

Gartenhecken und Bäume schneiden: § 39 BNatSchG

Du solltest Hecken und Bäume in deinem Garten nicht in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September stark zurückschneiden. Dies ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) nämlich nicht erlaubt. Der Grund dafür ist, dass in dieser Zeit viele Vögel und Tiere ihre Nester in den Pflanzen bauen und somit geschützt werden müssen. Auch für einzelne Bäume, Sträucher und Büsche gilt die Regelung. Denn sie dienen als Versteck, Nahrungsquelle und Brutstätte für viele Tiere. Der radikale Rückschnitt einer Hecke ist daher nicht zu empfehlen. Wer dennoch eine Hecke schneiden möchte, sollte nur kleinere Eingriffe vornehmen und dabei auf der sicheren Seite bleiben.

Pflanze Deinen Baum & Profitiere von Bestandsschutz – 50 Zeichen

Ab dem Zeitpunkt, an dem Du Deinen Baum pflanzt, ist er noch ein Jungbaum. Erst mit Beginn des sechsten Jahres wird er dann „erwachsen“ und profitiert somit vom Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz gilt für alle Laub- und Nadelbäume, egal ob es sich dabei um eine Tanne an Deiner Grundstücksgrenze handelt oder um eine andere Baumart. Um Deinen Baum zu schützen, solltest Du ihn gut pflegen und regelmäßig kontrollieren, damit sich sein Wachstum positiv entwickelt.

Garten in der Brutzeit: Verzichte aufs Schneiden!

Du solltest während der Brutzeit auf jeden Fall auf das Schneiden von Hecken und Bäumen verzichten. Vom 1. März bis zum 30. September ist laut Bundesnaturschutzgesetz ein grundsätzliches Schneideverbot in Kraft. Man muss dabei aber nicht nur an die Vögel denken, sondern auch an alle anderen Tiere, die im Garten leben. Denn wenn man Hecken und Bäume schneidet, können die Tiere ihren Lebensraum verlieren. Daher solltest Du in der Brutzeit besonders darauf achten, dass Du Deinem Garten nur wenig bis gar keine Veränderungen zufügst. Wenn Du doch etwas tun möchtest, kannst Du zum Beispiel alte Nester entfernen und für neue Plätze schaffen. So können die Tiere auch nach der Brutzeit noch in Deinem Garten heimisch werden.

Baumpflanzung: Grundstücksgrenze & Mindestabstände beachten

Du solltest beim Pflanzen eines Baumes immer darauf achten, wie weit du von der Grundstücksgrenze entfernt bist. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn du eine Baumhöhe erreichen möchtest, die nicht nur deinen eigenen Vorstellungen entspricht, sondern auch den Ansprüchen der Nachbarn gerecht wird. Die ab einem Mindestabstand zwischen einem und vier Metern zum Nachbargarten gelten, variieren je nach Bundesland. Ist der Abstand kleiner, dann haben deine Nachbarn einen Anspruch darauf, dass du den Baum entsprechend stutzt. Damit kein Ärger entsteht, solltest du dich also vorab über die örtlichen Bestimmungen informieren.

Fazit

In Stuttgart dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. In der Regel muss eine Genehmigung beantragt werden, um einen Baum zu fällen. Dies kann bei der Stadt Stuttgart beantragt werden. Die Genehmigung wird erteilt, wenn es einen bestimmten Grund dafür gibt, z.B. wenn ein Baum krank oder beschädigt ist und eine Gefahr darstellt.

In Stuttgart dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt. Daher solltest du dich bei deinem zuständigen Amt erkundigen, bevor du einen Baum fällst. So kannst du sicher sein, dass du alles richtig machst und keine Ärger bekommst.

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