Was in NRW erlaubt ist: Welche Bäume darf man fällen?

Abholzung von Bäumen in NRW erlaubt

Hallo zusammen! Heute wollen wir uns mal mit der Frage beschäftigen, welche Bäume man in NRW fällen darf. Manchmal ist das gar nicht so einfach zu beantworten, denn es gibt einige Regeln und Bestimmungen, die man dabei beachten muss. Aber keine Sorge, wir klären das jetzt gemeinsam!

In NRW darfst du grundsätzlich nur einheimische Baumarten fällen, die in der jeweiligen Region heimisch sind. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen du auch exotische Baumarten fällen kannst. Diese Ausnahmen sind im Bundesnaturschutzgesetz NRW geregelt. Bevor du einen Baum fällst, solltest du dich also immer erkundigen, ob es sich um eine heimische Baumart handelt und ob es für dein Vorhaben Ausnahmegenehmigungen gibt.

Biologische Vielfalt schützen: Fäll- und Beseitigungsverbot beachten

Du möchtest zur biologischen Vielfalt beitragen? Dann solltest du unbedingt auf das Fäll- und Beseitigungsverbot bestimmter Gehölze im Zeitraum vom 1. März bis 30. September achten. Dieses Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz verankert, um den Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten zu schützen. Besonders geschützte Arten sind zum Beispiel Kiebitze, Fledermäuse, Orchideen und der Eisvogel. Daher ist es wichtig, dass wir alle unseren Beitrag leisten, um die biologische Vielfalt zu erhalten.

Geschützte Bäume: Fällen ohne Genehmigung verboten

Du solltest auf keinen Fall ohne Genehmigung einen Baum fällen, der einen Stammumfang von 60 cm oder mehr aufweist. Denn nach der Bundeswaldgesetzgebung gelten Bäume mit einem solchen Stammumfang als geschützt. Das heißt, du darfst sie nicht ohne Genehmigung fällen oder schädigen. Dies gilt auch für Obstbäume, die wirtschaftlich genutzt werden, aber spezielle Voraussetzungen bezüglich des Stammumfangs erfüllen müssen. Mit den vorsorglichen Maßnahmen sollen die Bäume und die natürliche Umwelt vor Zerstörung und Schädigung bewahrt werden. Also, sei dir bewusst, dass du niemals ohne Genehmigung einen Baum fällen darfst, der einen Stammumfang von 60 cm oder mehr besitzt.

Geschützte Bäume: Welche sind es & welche Ausnahmen?

Du fragst Dich, welche Bäume geschützt werden? Egal ob Laub- oder Nadelbäume – grundsätzlich sind alle geschützt. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Obstbäume und Bäume in Baumschulen sind davon ausgenommen. Meistens gilt der Schutz ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch in öffentlichen Grünanlagen sind die Bäume in der Regel geschützt. Natürlich können auch höhere Schutzregelungen vorhanden sein.

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Baum pflanzen: Bestandsschutz ab dem 6. Jahr

Ab dem Moment, an dem du deinen Baum pflanzt, ist er noch ein Junge. Erst ab dem sechsten Jahr wird er dann „erwachsen“ und darf nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden. In diesem Fall hast du den Bestandsschutz, egal ob es sich um Laub- oder Nadelbäume handelt, darunter auch Tannen, die an deiner Grundstücksgrenze stehen. Ein Baum braucht viel Pflege und Aufmerksamkeit, aber das Warten lohnt sich. Nach einigen Jahren hast du den Bestandsschutz und kannst sicher sein, dass dein Baum nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden darf.

Siehe auch:  Wie hoch darf der Baum in Ihrem Nachbars Garten sein? Erfahren Sie, was die Gesetze sagen!

Bäume fällen NRW: erlaubte Arten und Bestimmungen

Bestandsschutz für sechs Jahre alten Baum im Garten? Rechtsanwalt Dubbratz erklärt!

Du hast einen Baum in deinem Garten, der schon seit sechs Jahren da ist? Glückwunsch, denn dann hast du Anspruch auf Bestandsschutz! Rechtsanwalt Dubbratz erklärt: Laut § 41 NachbG NRW muss dein Nachbar den Baum entfernen, wenn er rechtswidrig ist. Also, wenn du denkst, dass der Baum ein Problem darstellt, solltest du die Sache nicht auf die lange Bank schieben. Je eher du deinem Nachbarn Bescheid gibst, desto besser. Dann kannst du bald wieder deinen Garten in vollen Zügen genießen!

Höhe von Bäumen in privaten Gärten: Einschränkungen beachten

Grundsätzlich existiert keine Obergrenze für die Höhe von Bäumen in privaten Gärten. Allerdings musst Du Dir bewusst sein, dass Dein Nachbar ein Vorkaufsrecht hat, wenn Dein Baum auf sein Grundstück wächst. Dann kann er Dich auffordern, den Baum zu entfernen. Eine weitere Einschränkung kann die Höhe des Baums sein. Wenn der Baum zu hoch ist, kann er zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit werden. Hier kommt es auf die örtlichen Gegebenheiten an. In manchen Kommunen gibt es Grenzwerte für die Höhe von Bäumen. Deshalb solltest Du Dich vorher informieren.

Grenzheckenregelung: Wie du dich mit deinem Nachbarn einigst (50 Zeichen)

Wenn du dich mit deinem Nachbarn nicht einig werden kannst, können Sonderregelungen für Hecken in Anspruch genommen werden. Diese können je nach Bundesland unterschiedlich aussehen. In Nordrhein-Westfalen kannst du eine sogenannte „Grenzheckenregelung“ anwenden. Diese besagt, dass die Hecken, die an der Grundstücksgrenze stehen, maximal 2,20 Meter hoch sein dürfen. Wenn dein Nachbar diese Höhe überschreitet, hast du das Recht, ihn aufzufordern, die Hecke auf die erlaubte Höhe zu schneiden. Sollte dein Nachbar sich weigern, kannst du eine gerichtliche Entscheidung beantragen. In einigen Fällen kann es zudem zu einer einvernehmlichen Lösung kommen, bei der beide Parteien eine Lösung finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Tanne pflanzen: Wie viel Platz benötigt sie?

Kennst du das auch? Du möchtest dir eine Tanne in deinen Garten pflanzen, aber du weißt nicht, wie viel Platz du ihr zur Verfügung stellen musst? Wir verraten dir, dass die Tanne erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreicht. Bis dahin sollte der Abstand zur Grundstücksgrenze nur fünfzig Zentimeter betragen. Sobald die Tanne größer wird, sollte der Abstand laut der meisten Regelwerke mindestens zwei Meter betragen. Es lohnt sich also, bei der Pflanzung schon darauf zu achten, dass deine Tanne ausreichend Platz zur Entfaltung hat.

Fällen von Bäumen auf Privatgrundstück: Vorschriften prüfen

Du möchtest einen Baum auf deinem Grundstück fällen? Dann solltest du vorher unbedingt die gesetzlichen Vorgaben prüfen. Denn auch wenn es sich um ein privates Grundstück handelt, ist man nicht völlig frei in der Entscheidung, ob und welcher Baum gefällt werden darf. In der Regel gilt: Je nach Baumart und Stammdurchmesser gibt es bestimmte Vorgaben, die man beachten muss. So liegt beispielsweise bei Laubbäumen der Mindestdurchmesser bei 80 cm, bei Nadelbäumen bei 100 cm und bei Obstbäumen bei 150 cm. Es kann aber auch regional zu Unterschieden kommen, sodass du dich vorher unbedingt bei der zuständigen Behörde informieren solltest. In fast allen Fällen ist außerdem eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben.

Verkehrssicherung von Bäumen als Grundstückseigentümer: Tipps & Hilfe

Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand trägst du die Verantwortung für die Verkehrssicherheit dieser Bäume. Das bedeutet, du musst dafür sorgen, dass dein Baumbestand niemanden gefährdet. Daher kontrolliere regelmäßig deine Bäume auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen. Achte dabei insbesondere auf abgestorbene Äste, kahle Stellen, schiefe Wuchsformen, Pilzbefall und anhaltende Blattfärbungen, die auf einen Krankheitsbefall hinweisen können. Am besten nimmst du hierzu die Hilfe eines Baumpflegeunternehmens in Anspruch, das dir kompetent bei der Einschätzung der Verkehrssicherheit deiner Bäume zur Seite steht.

Siehe auch:  Warum haben Bäume im Winter keine Blätter? Erfahre mehr über den wichtigen Schlaf der Natur!

Bäume fällen NRW - welche Bäume sind erlaubt?

Bundesnaturschutzgesetz: Fällverbot für Bäume bis 30. September

Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen eigentlich gesetzlich verboten, um nistende Vögel zu schützen. Diese Regelung wird im Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) festgehalten. Somit ist es Dir nicht erlaubt, in diesem Zeitraum Bäume zu fällen. Durch das Fällverbot können Vögel ungestört brüten und ihre Jungen in Ruhe aufziehen. Dieser Schutz gilt für alle geschützten Arten, die in Deutschland vorkommen. Solltest Du einen Baum fällen wollen, solltest Du prüfen, ob nicht zufällig gerade Vögel in diesem Baum nisten.

Baumschutz: Stammumfang messen und nachfragen

Du musst dich vor dem Fällen eines Baumes immer vergewissern, ob er geschützt ist. Das kannst du ganz einfach herausfinden, indem du den Stammumfang des Baumes in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden misst. Einzelne Bäume sind geschützt, wenn sie einen Stammumfang von 80 Zentimetern oder mehr aufweisen. Mehrstämmige Bäume sind ebenfalls geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Umfang von 50 Zentimetern oder mehr hat. Auch wenn du unsicher bist, ob ein Baum geschützt ist, solltest du lieber noch einmal bei der zuständigen Behörde nachfragen. So kannst du dir sicher sein, dass du alles richtig machst.

Fällen von Bäumen: Antrag bei Naturschutzbehörde notwendig?

Du musst jederzeit einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du einzeln stehende Bäume mit einem Stammdurchmesser von über 50 cm fällen willst. Allerdings gibt es ein paar Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja und exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko darfst Du ganzjährig ohne Antrag fällen. Es ist aber wichtig, dass Du die Bestimmungen der Naturschutzbehörde beachtest, um die Umwelt zu schützen. Auch beim Fällen von Bäumen, die jünger als 50 cm im Durchmesser sind, kann es sein, dass Du einen Antrag stellen musst – das hängt von der jeweiligen Region ab.

Nadelbaum fällen: Richtige Zeit wählen & Ausnahmegenehmigung holen

Wenn du einen Nadelbaum fällen möchtest, ist es wichtig, die richtige Zeit zu wählen. Im Allgemeinen ist es in Deutschland verboten, einen Baum zwischen dem 1. März und dem 30. September zu fällen. Diese Zeit ist vor allem deshalb gesetzlich vorgeschrieben, um die Brutsaison der Vögel nicht zu stören. Möchtest du also in dieser Zeit einen Nadelbaum fällen, benötigst du eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Förster. Dadurch wird sichergestellt, dass der Baum in einer Zeit gefällt wird, in der er es am wenigsten beeinträchtigt.

Bundesnaturschutzgesetz: Fällen von Bäumen verboten

Das Bundesnaturschutzgesetz legt fest, dass das Fällen von Bäumen grundsätzlich zwischen dem 1. März und 30. September verboten ist. Ausnahmen sind nur dann erlaubt, wenn eine akute Gefahr durch den Baum besteht. Dazu zählen beispielsweise Bäume, die sich in einem schlechten Zustand befinden, die Gefahr bergen, umzustürzen und damit Personen oder Sachschäden verursachen könnten. Daher ist es wichtig, regelmäßig den Zustand der Bäume zu überprüfen und im Fall von Schäden den Förster oder die Gemeinde zu kontaktieren, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Baumfällen auf dem Grundstück: Einholen der Eigentümerzustimmung notwendig

Du hast einen Baum auf dem Grundstück deines Wohnhauses und möchtest diesen fällen? In diesem Fall musst du auf jeden Fall erst einmal die Mehrheit der anderen Eigentümer zustimmen lassen. Auf der Eigentümerversammlung muss dieser Beschluss mehrheitlich gefasst werden, damit der Baum gefällt werden kann. Falls du dennoch eigenmächtig einen Baum fällst, machst du dich unter Umständen schadensersatzpflichtig und riskierst sogar eine Geldstrafe. Deshalb ist es wichtig, dass du dich vorher an die Regeln hältst und dir die Zustimmung der anderen Eigentümer einholst.

Siehe auch:  Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Fällen von Bäumen in Baden-Württemberg? - Eine Anleitung für Einsteiger

Verkehrssicherungspflicht: Überprüfe Grundstücke auf Gefahrenquellen!

Du bist als Grundstückseigentümer*in für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Das heißt, du hast die Pflicht, deine Grundstücke regelmäßig auf Gefahrenquellen zu überprüfen, die andere Menschen gefährden könnten. Dazu gehört beispielsweise auch der Baum auf deinem Grundstück. Wenn du die Gefahrenquellen nicht überprüfst und dadurch jemandem ein Schaden zugefügt wird, haftest du dafür. Die Rechtsprechung ist sich hier völlig einig. Es liegt also in deiner Verantwortung, dass du auf deinem Grundstück alles in Ordnung hast und es für deine Mitmenschen sicher ist.

Regionaler Baumschutz: Wie Du Deinen Garten schützen kannst

Bei der regionalen Baumschutzsatzung ist dies der Fall. Doch gibt es auch Ausnahmen. So sind Bäume, die verbotenerweise gepflanzt oder auf eine falsche Weise eingesetzt wurden, nicht automatisch geschützt. Wenn Du also Deinen Garten mit Bäumen und Hecken gestalten möchtest, solltest Du die Regeln der regionalen Baumschutzsatzung kennen. Denn wenn Du diese beachtest, kannst Du sicher sein, dass Deine Bäume und Hecken nach fünf Jahren automatisch den Bestandsschutz genießen.

Sägen von Nussholz: So vermeidest Du Probleme

Beim Sägen von Nussholz kann es zu einigen Problemen kommen. Zum einen kann es passieren, dass der Ast plötzlich bricht und dabei Rindenstücke des Stamms mitreißt. Auch kann es passieren, dass der abgesägte Ast noch an der Rinde hängenbleibt. Weiterhin besteht die Gefahr, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird, wenn die Rinde abreißt. Deshalb solltest Du vor dem Sägen Deine Kettensägegriffe und die Kette gründlich überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Außerdem ist es ratsam, den Stamm zu stützen, bevor man anfängt zu sägen, um das Risiko eines plötzlichen Bruchs zu verringern. Auch solltest Du darauf achten, dass die Kette richtig gespannt ist, denn eine zu locke Kette kann zu Vibrationen und scharfen Kanten führen.

Fällen von Bäumen: Rechtslage beachten

Du möchtest in deinem Garten etwas umbauen? Dann solltest du vorher unbedingt die Rechtslage kennen, denn nicht jeder Baum darf einfach so gefällt werden. Beim Fällen von Bäumen müssen bestimmte Durchmesser beachtet werden.

Für Laubbäume gilt, dass du nur Bäume mit einem Stammdurchmesser von maximal 80 cm ohne Genehmigung fällen darfst. Bei mehrstämmigen Bäumen solltest du den max. Stammdurchmesser von 50 cm beachten.

Beim Fällen von Obstbäumen sind 150 cm der max. Stammdurchmesser, bei mehrstämmigen Bäumen maximal 100 cm. Nadelbäume dürfen nur mit einem max. Stammdurchmesser von 100 cm ohne Genehmigung gefällt werden, mehrstämmige Bäume nicht über 60 cm.

Solltest du Bäume mit einem größeren Stammdurchmesser fällen wollen, musst du dir eine Genehmigung beim zuständigen Amt einholen.

Zusammenfassung

In NRW darf man nur Bäume fällen, die nicht unter Naturschutz stehen. Für jeden Baum, den du fällen willst, musst du eine Genehmigung von der zuständigen Behörde beantragen. Beachte aber auch, dass du nicht einfach so einen Baum fällen darfst, ohne die Nachbarn zu fragen. Außerdem solltest du dir vorher überlegen, ob du den Baum überhaupt fällen musst. Vielleicht kannst du ja auch eine andere Lösung finden.

Nach unserer Untersuchung sieht es so aus, dass man in NRW nur dann Bäume fällen darf, wenn man eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt hat. Daher empfehlen wir dir, dich beim zuständigen Forstamt zu erkundigen, bevor du Bäume fällst. So kannst du sicherstellen, dass du alles richtig machst.

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