Hallo zusammen! Wir alle wissen, wie wichtig Bäume für eine intakte Umwelt und unser Ökosystem sind. Aber wusstet ihr, dass es in Brandenburg spezielle Regeln gibt, welche Bäume man ohne Genehmigung fällen darf? In diesem Artikel werde ich euch darüber aufklären, welche Bäume ihr in Brandenburg ohne Genehmigung fällen dürft. Also los geht’s!
In Brandenburg darfst du ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die nicht unter Naturschutz stehen. Wenn du nicht sicher bist, ob ein Baum unter Naturschutz steht, solltest du dich an das zuständige Forstamt wenden und nachfragen.
Baumschutzverordnung: Ausnahmen und Erweiterungen
Du hast vielleicht schon mal von der Baumschutzverordnung gehört, aber weißt Du auch, welche Ausnahmen es gibt? Wenn Du Einzelbäume schützen möchtest, musst Du darauf achten, dass sie einen Durchmesser von mindestens 25 cm haben, gemessen in 1,30 m Höhe. Kleinere Bäume sind dagegen geschützt, wenn sie Teil einer Baumgruppe, einer Allee oder eines Knickes sind.
Außerdem kann der Baumschutz aufgrund einer örtlichen oder regionalen Bedeutung für Kultur, Erholung oder Landschaftsschutz ausgeweitet werden. In diesem Fall müssen alle Bäume vor Fällungen geschützt werden.
Baumfällgenehmigung: Was Du vor dem Fällen wissen musst
Du möchtest einen Baum in Deinem Garten fällen? Dann musst Du vorher eine Genehmigung beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde beantragen. Dies gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 m bis 1,30 m. Beachte aber, dass die Baumschutzverordnungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein können und es somit zu Abweichungen kommen kann. Auch bei einem Stammumfang unter 80 cm kann es sein, dass eine Baumfällgenehmigung erforderlich ist. Informiere Dich daher vorher beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde.
Eigentümerversammlung: Abstimmung über Fällen von Bäumen
Auf einer Eigentümerversammlung sollten alle Miteigentümer darüber abstimmen, ob ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Die Mehrheit entscheidet dann, ob der Baum gefällt wird oder nicht. Wer eigenmächtig einen Baum fällt, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer, macht sich schadensersatzpflichtig. Dies kann dazu führen, dass die Miteigentümer die Kosten für den Baum selbst übernehmen müssen, aber auch, dass sie Schadensersatz an die anderen Eigentümer oder an eine äußere Partei zahlen müssen. Daher empfehlen wir Dir, immer die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen, bevor Du einen Baum fällst.
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Baumschnitt Kosten: Wie viel kostet es pro Meter?
Du willst deine Bäume schneiden lassen und fragst dich, wie viel das kostet? Es ist wichtig darauf zu achten, dass dieser Schritt gut geplant wird, da die Kosten pro Meter variieren können. In der Regel liegen die Kosten für den Baumschnitt zwischen 90 und 100 Euro pro Meter. Wenn du zwei Bäume schneiden lassen willst, kannst du in etwa mit Kosten zwischen 2370 und 2700 Euro rechnen. Der erste Baum würde dir also zwischen 1620 und 1800 Euro kosten, während du für den zweiten Bäumen zwischen 750 und 900 Euro ausgeben müsstest. Es ist wichtig, dass du über die Kosten Bescheid weißt, bevor du deinen Bäumen den letzten Schliff geben lässt.
Pflege deine Bäume richtig, erhalte leckere Früchte!
Pflege deine Bäume regelmäßig und richtig, dann können sie sich voll entfalten und mit leckerem Obst oder zauberhaften Kiefern versorgen. Ob Obstbaum, Kiefer oder Steinobstsorten – jeder Baum hat seine eigenen Bedürfnisse und sollte daher auch erst im passenden Zeitraum zurückgeschnitten werden. Während Obstbäume und Kiefern im Spätsommer und Winter am besten geschnitten werden können, sind Steinobstsorten wie der Pflaumenbaum besonders anfällig für Pilzbefall, wenn sie im Frühjahr geschnitten werden. Deswegen solltest du deine Pflaumenbäume nur im Winter schneiden, um den Befall zu vermeiden und eine pralle Ernte leckerer Früchte zu erhalten. Mit der richtigen Pflege und dem passenden Schnitt kannst du deine Bäume zum Blühen bringen und deinen Garten verschönern.
*1103: https://www.gartendialog.de/baum-schneiden-richtig-machen-tipps-und-techniken/
Rhododendren und Azaleen: So werden sie zu Gartenblickfangen
Rhododendren und Azaleen sind unter Gartenliebhabern sehr beliebt. Obwohl sie sehr schön anzusehen sind, sollte man sie nicht schneiden. Diese Ziergehölze haben ihren Ursprung in den Gebirgsregionen Asiens und Europa und wurden schon seit 1903 als Ziersträucher genutzt. Wenn man sie schneidet, kann das dazu führen, dass sie nicht mehr so schön blühen und nicht mehr so viele Blüten bilden. Es ist also ratsam, sie nicht zu schneiden. Stattdessen empfiehlt es sich, sie regelmäßig zu düngen und an einem sonnigen Ort zu pflanzen. Auf diese Weise können sie zu einem atemberaubenden Blickfang in deinem Garten werden!
Wie man mit Nussholz sicher sägt – Schutzbrille & gutes Blatt
Nussholz ist ein sehr hartes Holz, was bedeutet, dass es manchmal beim Sägen plötzlich bricht und dabei Rindenstücke des Stammes miteinander reißt. Dabei ist es möglich, dass der abgesägte Ast unter Umständen hängenbleibt. Außerdem besteht das Risiko, dass das Kettensägeblatt durch das Abreißen eingeklemmt wird. Daher ist es wichtig, wenn du mit Nussholz arbeitest, dass du ein hochwertiges Kettensägeblatt hast, das dem Druck standhält. Zudem solltest du immer mit einer guten Schutzbrille und geeigneter Schutzbekleidung arbeiten, um dich selbst vor Verletzungen zu schützen.
Tannenwachstum: Wie nah darf man an die Grundstücksgrenze pflanzen?
Du hast sicher schon einmal eine Tanne gepflanzt und beobachtet, wie sie im Laufe der Zeit immer höher wird. Das Wachstum von Tannen ist beachtlich. Hat man sie erst einmal gepflanzt, passiert in den ersten fünf Jahren schon einiges. In dieser Zeit erreicht die Tanne schon eine Höhe von rund zwei Metern. Damit es nicht zu Konflikten mit Nachbarn kommt, ist es sinnvoll, die Tanne nicht zu nah an der Grundstücksgrenze zu pflanzen. Laut den meisten Regelwerken darf die Tanne bis zu einer Höhe von zwei Metern nur fünfzig Zentimeter entfernt von der Grenze gepflanzt werden. Danach sollte der Abstand mindestens zwei Meter betragen. So kannst du dir sicher sein, dass du die Freude an deiner Tanne auch lange erhalten kannst.
6 Schritte um einen Baum sicher zu fällen
Du willst einen Baum richtig fällen? Dann können dir die folgenden 6 Schritte helfen, erfolgreich und sicher vorzugehen.
1. Gute Planung ist alles: Bevor du anfängst, solltest du dir einen guten Überblick über den Baum und die Fällrichtung verschaffen.
2. Schätzen Sie die Fällrichtung ein: Befindet sich der Stamm noch in einem guten Winkel oder muss er vor dem Fällen noch gedreht werden?
3. Baum zurückschneiden: Schneide den Baum in die richtige Richtung zurück, so dass er sicher fällt.
4. Fälltechnik festlegen: Wähle die richtige Fälltechnik aus, damit du sicherstellst, dass der Baum in die richtige Richtung fällt und nichts dabei beschädigt wird.
5. Untersuche den Baum auf Krankheiten: Bevor du den Baum fällst, solltest du ihn untersuchen, um sicherzustellen, dass er nicht krank ist und du nichts Beschädigst.
6. Wählen Sie das richtige Werkzeug aus: Wähle eine Motorsäge, die zu deinen Fähigkeiten passt. Achte auf deine Sicherheit und stelle sicher, dass du die richtige Schutzausrüstung trägst.
Wenn du dir an diesen 6 Schritten orientierst, kannst du dein Baumfällen sicher und erfolgreich durchführen.
Kosten der Baumfällung: 200-800 Euro – Fachmann zurate ziehen
Du hast vor, einen Baum auf deinem Grundstück zu fällen? Dann solltest du wissen, dass du dafür mit Kosten zwischen 200 und 800 Euro rechnen musst. Dieser Preis beinhaltet die Fällung des Baumes von oben nach unten, sowie die Entfernung des Holzes. Abhängig von der Größe des Baumes kann es sein, dass für die Entsorgung noch zusätzlich Kosten anfallen, die je nach Kubikmeter berechnet werden. Wenn du dir unsicher bist, wie teuer die Fällung des Baums wird, dann solltest du unbedingt einen Fachmann zurate ziehen, der dir die Kosten genauer aufzeigen kann.
Fällen von Bäumen: Bundesnaturschutzgesetz beachten!
Du willst ein paar Bäume fällen? Das ist zwischen dem 1. März und 30. September leider nicht möglich, denn dann gilt das Bundesnaturschutzgesetz. In dieser Zeit ist es nicht erlaubt, Gehölze zu fällen, aber sie dürfen in Form gebracht werden. Wenn Du also ein paar Äste schneiden möchtest, um Dein Grundstück aufzuhübschen, ist das erlaubt. Aber denk daran, dass es trotzdem wichtig ist, die Natur zu schützen, indem man verantwortungsbewusst mit Bäumen umgeht!
Schütze Bäume: 60 cm Stammumfang ab 100 cm Höhe
Du ahnst es schon: Geschützte Bäume sind alle Bäume, die du nicht einfach so umhauen oder fällen darfst. Der Schutz gilt für Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 100 cm Höhe. Auch Obstbäume, die wirtschaftlich genutzt werden, unterliegen dem Schutz. Diese müssen jedoch einen bestimmten Stammumfang haben. Bei all diesen Bäumen gilt es, vor Zerstörung oder Schädigung zu schützen. Denn sie sind wichtig für eine intakte Umwelt. Jeder von uns kann dazu beitragen, dass Bäume und Wälder gesund bleiben!
Antrag bei Naturschutzbehörde für Fällen von Bäumen
Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du einzelnstehende Bäume mit einem Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr fällen möchtest. Allerdings gibt es Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume, wie zum Beispiel Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko können ganzjährig gefällt werden, ohne dass du einen Antrag stellen musst. Denke aber immer daran, dass du möglichst schonend mit der Natur umgehen solltest – das schützt unsere Umwelt!
Schäden an Haus durch Bäume? Wohngebäudeversicherung hilft!
Hast Du Schäden an Deinem Haus, die durch einen Baum verursacht wurden, ist Deine Wohngebäudeversicherung die richtige Anlaufstelle. Egal ob Dein eigener Baum oder ein Fremder, Deine Versicherung wird Dir helfen. Wenn ein fremder Baum auf Deinem Grundstück landet, kannst Du Dich auch an die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn wenden. Meist ist es dann aber so, dass der Nachbar sich an Deine Versicherung wendet. Oft kann es aber auch sein, dass Dein Nachbar selbst für den Schaden aufkommen muss. Hier kommt es auf die jeweilige Situation an. In jedem Fall solltest Du Dir ansehen, was in Deinem Versicherungsvertrag steht. So bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Gesunder Baum schädigt Nachbarhaus: Wie erhältst du Versicherungsschutz?
Du hast ein Problem, weil ein gesunder Baum dein Nachbarhaus beschädigt hat? Dann musst du zunächst herausfinden, ob der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde. In diesem Fall tritt die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn in Kraft und übernimmt sämtliche Kosten für die Reparatur des Hauses, den Abtransport des Baumes und so weiter. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass die Versicherung nur Teile des Schadens übernimmt. Daher ist es wichtig, dass du einen Versicherungsvertreter kontaktierst, um zu sehen, welche Art von Deckung du erhältst.
Fällen eines Nadelbaumes: Richtig und sicher mit Experten-Team
Zu den richtigen Zeiten einen Nadelbaum zu fällen, ist eine wichtige Maßnahme, um den Schutz der Natur zu gewährleisten. Der beste Zeitpunkt, um einen Nadelbaum zu fällen, ist in den Monaten Dezember bis Februar, da die meisten Nadelbäume in der Winterzeit weniger aktiv sind. Außerdem ist in dieser Jahreszeit weniger Laub vorhanden, was das Fällen des Baumes einfacher macht.
Der 1. März bis zum 30. September ist eine Periode, in der das Fällen von Nadelbäumen verboten ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Natur im Frühjahr und Sommer nicht durch das Fällen von Bäumen geschädigt wird. Auch das Fällen von Bäumen, die in der Nähe von Gewässern und Wasserstraßen stehen, ist in dieser Zeit verboten. Außerdem sollte man darauf achten, dass man nur Bäume fällt, die in schlechtem Zustand sind, um die Gesundheit der übrigen Bäume zu schützen.
Es ist wichtig, beim Fällen eines Nadelbaumes Vorsicht walten zu lassen und sich über lokale Regelungen zu informieren. Wenn es eine Genehmigung erfordert, sollte man sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden, bevor man mit dem Fällen beginnt. Wenn möglich, sollte man ein Experten-Team mit der Aufgabe beauftragen, um sicherzustellen, dass der Baum sicher und ohne Schaden gefällt wird. Mit diesen Schritten kannst Du sicherstellen, dass Du Deine Nadelbäume zur richtigen Zeit fällen kannst, ohne die Umwelt zu schädigen.
Garten- und Landschaftsgestaltung: Bundesnaturschutzgesetz beachten!
Du hast den richtigen Riecher. Wenn du deinen Garten oder deine Landschaft in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht (radikal) schneiden möchtest, solltest du das Bundesnaturschutzgesetz beachten. Laut diesem Gesetz ist es nämlich nicht erlaubt, wichtige Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze zu schneiden. Damit will man besonders die Fortpflanzung vieler Tierarten schützen. Deshalb ist es wichtig, dass du deinen Garten oder deine Landschaft in dieser Zeit schonend behandelst und nicht alles radikal schneidest. So trägst du auch zum Artenschutz bei.
Gefällte Bäume: Ohne Genehmigung bis 60cm Stammumfang
Jetzt ist es möglich, dass alle Bäume bis zu einem Stammumfang von 60 cm ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Allerdings sind einige Laubbaumarten wie Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die einen Stammumfang von über 190 cm haben, geschützt. Wenn Du also einen Baum dieser Art fällen möchtest, musst Du eine Genehmigung einholen. Beachte außerdem, dass der Stammumfang des Baums in einer Höhe von 1,30 Metern gemessen werden muss.
Verkehrssicherheit Deiner Bäume: Was Du als Grundstückseigentümer tun musst
Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand liegt es in Deiner Verantwortung, für die Verkehrssicherheit Deiner Bäume zu sorgen. Das heißt, dass Du dafür verantwortlich bist, dass keine Gefahr für Dritte von Deinen Bäumen ausgeht. Daher ist es wichtig, dass Du Deine Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen überprüfst. Es empfiehlt sich, im Frühjahr und im Herbst einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um Deine Bäume auf mögliche Schäden zu untersuchen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die Erde rund um die Bäume zu lockern, da dies die Entwässerung der Wurzeln fördert und den Wurzeln mehr Nährstoffe zur Verfügung stellt.
Baumpflege: Kosten nicht umlagefähig – Genehmigung einholen
Du hast ein Grundstück gekauft und überlegst dir, ob du einige Bäume fällen sollst? Dann solltest du wissen, dass es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten handelt. Das heißt, dass die Kosten für das Baumfällen nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Das hat das AG Berlin-Schöneberg bereits klargestellt. Gleiches gilt auch für andere Gerichte, die über ähnliche Fälle entschieden haben. Aber Vorsicht: Damit du keine Probleme bekommst, solltest du vor dem Fällen eines Baumes unbedingt eine Genehmigung beim zuständigen Amt einholen. Nur so kannst du ganz sicher sein, dass du im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen handelst.
Schlussworte
In Brandenburg ist es so, dass du nur Bäume mit einem Durchmesser von bis zu 10 cm ohne Genehmigung fällen darfst. Für alle anderen ist es notwendig, eine Genehmigung einzuholen. Es ist wichtig, dass du die lokalen Gesetze beachtest, da es sonst zu Strafen kommen kann.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man in Brandenburg ohne Genehmigung nur bestimmte Bäume fällen darf. Um sicherzustellen, dass man kein Bußgeld riskiert, ist es am besten, sich vorher genau zu informieren, welche Bäume man fällen darf.