Die Antwort auf die Frage: Welche Bäume darf man in Hamburg ohne Genehmigung fällen?

Bäume fällen ohne Genehmigung Hamburg

Hallo zusammen!
Heute möchte ich mit euch über das Thema sprechen, welche Bäume man ohne Genehmigung in Hamburg fällen darf. Es gibt hierzu einige Regeln und Vorschriften, die man beachten muss. Deshalb werde ich euch hier erläutern, was man bei einem solchen Vorhaben beachten muss und welche Bäume man ohne Genehmigung fällen darf. Wenn ihr euch an die Regeln halten, könnt ihr eure Bäume problemlos fällen. Also, lasst uns anfangen!

In Hamburg darfst du ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die auf deinem eigenen Grundstück stehen. Wenn die Bäume im öffentlichen Raum sind, musst du immer eine Genehmigung beantragen, bevor du sie fällen darfst.

Naturschutzbehörde: Antrag für Baumfällung erforderlich

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du einen einzelnstehenden Baum mit einem Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr fällen willst. Dies gilt ganzjährig. Allerdings gibt es Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko dürfen jederzeit gefällt werden, ohne vorher einen Antrag zu stellen. In manchen Fällen ist es jedoch empfehlenswert, sich vorher bei der Naturschutzbehörde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

Eigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss für Baumfällung erforderlich

Auf einer Eigentümerversammlung müssen meistens Beschlüsse von der Mehrheit der Miteigentümer gefasst werden, um einen bestimmten Baum fällen zu können. Diese Entscheidung sollte gemeinsam getroffen werden, da ein einzelner Eigentümer nicht dazu berechtigt ist, einen Baum zu fällen. Wer dennoch eigenmächtig handelt, macht sich in der Regel schadensersatzpflichtig – eine Ausnahme besteht bei Gefahr im Verzug. So kann es zum Beispiel im Falle eines Sturms zu einer Gefahr für die anderen Eigentümer und deren Eigentum kommen, sodass ein eigenmächtiges Handeln gerechtfertigt ist.

Baumschnitt in Deutschland: Wann ist es erlaubt?

In Deutschland ist es in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres aus Gründen des Artenschutzes verboten, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Selbst wenn diese nicht unter Naturschutz stehen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regel: In Einzelfällen ist es möglich, eine Befreiung zu erhalten. Dazu muss man bei den jeweiligen Behörden einen Antrag stellen. Meistens wird eine solche Befreiung nur dann gewährt, wenn eine rechtfertigende Notwendigkeit gegeben ist.

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Bäume fällen – Verbot zwischen 1. März und 30.Sept.

Du solltest unbedingt darauf achten, dass du Bäume nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September fällst. Das ist nämlich laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Diese Regelung ist wichtig, damit Vögel und andere Tiere in den Bäumen nisten und leben können. Johannes Hofele erklärt: „Es ist wichtig, eine Sommerruhe einzuhalten“.

Baumfällung Hamburg ohne Genehmigung erlaubt

Baumbeschneidung: Diese Regeln musst du beachten

Du möchtest einen Baum auf deinem Grundstück fällen? Dann solltest du vorher einige Dinge beachten. Es ist nur erlaubt, Bäume zu fällen, wenn der Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt. Da es regional unterschiedliche Vorgaben gibt, solltest du dich vorher informieren, was in deiner Region gilt. Außerdem ist es meistens Pflicht, dass du eine Ersatzpflanzung tätigst, wenn du einen Baum fällst. Achte also darauf, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben hältst.

Siehe auch:  Wann darf ein Baum gefällt werden? Unsere Einblicke und Tipps

Wann ist die richtige Zeit, um einen Nadelbaum zu fällen?

Du hast vor einen Nadelbaum zu fällen, aber du weißt nicht, wann die richtige Zeit dafür ist? In der Regel ist es nicht erlaubt, im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres einen Baum zu fällen. Wenn du ihn dennoch fällen möchtest, benötigst du eine entsprechende Ausnahmegenehmigung. Diese musst du bei deiner zuständigen Behörde oder dem zuständigen Forstamt beantragen. Eventuell kannst du auch eine Baumschutzsatzung in Betracht ziehen, die in deiner Gemeinde gültig ist. In diesem Fall musst du einen entsprechenden Antrag bei der Gemeinde einreichen. Am besten informierst du dich aber vorher ausführlich über die geltenden Gesetze und Vorschriften, um Ärger zu vermeiden.

Achte auf Geschützte Bäume in deiner Umgebung!

Du solltest auf jeden Fall auf die Geschützten Bäume in deiner Umgebung achten! Diese sind nämlich jene Bäume, deren Stammumfang mindestens 60 cm beträgt, gemessen in 100 cm Höhe. Außerdem gilt der Schutz auch für Obstbäume, die wirtschaftlich genutzt werden. Mit diesen Maßnahmen sollen die Bäume vor Zerstörung oder Schädigung geschützt werden. Deshalb lohnt es sich, wenn du beim Spazierengehen oder bei anderen Aktivitäten auf die Geschützten Bäume in deiner Umgebung achtest.

Verantwortungsbewusste Pflege von Bäumen in privaten Gärten

Es gibt keine vorgeschriebene Obergrenze für die Höhe von Bäumen in privaten Gärten. Allerdings können die Größe und das Wachstum von Bäumen Einfluss auf die Nachbarschaft haben. Wenn beispielsweise die Wurzeln eines Baumes in das Grundstück des Nachbarn wachsen oder die Baumkrone den Nachbarn beschattet, kann dies zu Konflikten führen. Daher müssen Bäume in privaten Gärten verantwortungsbewusst gepflegt und geschnitten werden. Einige Gemeinden fordern, dass Bäume nicht höher als 5 Meter wachsen dürfen. Wenn du dir unsicher bist, ob die Größe und das Wachstum deines Baumes zu Konflikten mit deinem Nachbarn führen kann, solltest du dich an deine Gemeinde wenden. Dort kann man dir mehr Informationen zu den Regelungen und Vorschriften für die Pflege von Bäumen geben.

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Mit STIHL findest Du eine große Auswahl an Gartenscheren, Astscheren und Astsägen, die perfekt für Deine Gartenarbeit sind. Mit einer Gartenschere kannst Du dünnere Äste und Zweige einkürzen und abschneiden. Ist der Ast dicker, empfiehlt sich eine Astschere. Für besonders hohe Äste ist ein Hochentaster die richtige Wahl. Mit der richtigen Ausrüstung kannst Du Deinen Garten schnell und einfach in Form bringen und ihm ein frisches Aussehen verleihen.

Baumschutzsatzung: Achte auf Einhaltung der Vorschriften

Daher ist es wichtig, dass Du vorab auf die Einhaltung der Baumschutzsatzung achtest. Unerlaubt gepflanzte Bäume und Hecken, die nicht den Vorschriften entsprechen, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Du musst nicht befürchten, dass Deine Bäume und Hecken nach fünf Jahren weichen müssen, denn normalerweise ist die Baumschutzsatzung in Kraft. Damit Deine Pflanzen auch weiterhin geschützt sind, achte darauf, dass sie den Vorschriften entsprechen. Sollten Dir Zweifel kommen, kannst Du Dich auch bei der zuständigen Behörde erkundigen. So bist Du sicher, dass Du Dich an die Regeln hältst und Deine Bäume und Hecken auch in Zukunft noch geschützt sind.

Siehe auch:  Wie lange dürfen Bäume im Wald gefällt werden? Die wichtigsten Fakten & Regeln für den nachhaltigen Umgang mit dem Wald

Bäume in Hamburg fällen ohne Genehmigung erlaubt

Geschützte Laub- und Nadelbäume: Stammumfang & Baumschulen

Du fragst dich, welche Bäume geschützt werden? Der Schutz gilt für Laub- und Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume. Viele Bäume in öffentlichen Grünanlagen, wie zum Beispiel Parks oder auf öffentlichen Plätzen, sind ebenfalls geschützt. Ein gesetzlich festgelegter Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter bildet meist die Grundlage für den Schutz. Bei einigen Bäumen kann der Schutz schon bei einem kleineren Stammumfang greifen. Dies ist besonders bei seltenen Bäumen der Fall. Auch Bäume, die in Baumschulen angepflanzt werden, sind nicht geschützt.

Pflanze Deine Tanne richtig & halte Abstand: Schnelles Wachstum beachten

Wenn Du eine Tanne in Deinem Garten oder in der Nähe Deines Grundstücks pflanzen möchtest, solltest Du wissen, dass sich die meisten Tannenarten sehr schnell zu einem großen Bäumen entwickeln. Sie erreichen nach nur etwa fünf Jahren eine Höhe von zwei Metern. Damit sie nicht zu viel Platz einnehmen oder irgendwann an Deiner Grundstücksgrenze landen, solltest Du Dich an die meisten Regelwerke halten und die Tanne mindestens fünfzig Zentimeter von der Grenze entfernt pflanzen. Wenn sie dann größer als zwei Meter ist, muss der Abstand mindestens zwei Meter betragen.

Baum fällen: Erfahre mehr über Fällgenehmigungen

Du möchtest einen Baum fällen? Dann lohnt es sich, in der Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung deiner Gemeinde oder Stadt nachzulesen. In der Regel musst du einen schriftlichen Antrag per Formular einreichen, um eine Fällgenehmigung zu erhalten. Dieser kostet in der Regel zwischen 25 und 85 Euro. Es ist aber auch möglich, dass deine Gemeinde oder Stadt eine andere Gebühr verlangt. Daher lohnt es sich, vorab beim zuständigen Amt nachzufragen.

Kosten für das Sägen von Holz – 40-180 Euro pro Stunde

Du musst ein Holzstück sägen, aber du bist unsicher, welche Kosten auf dich zukommen? Dann lies hier weiter. Wenn du den Schnitt mit einer Handsäge vornehmen kannst, liegen die Kosten zwischen 40 und 55 Euro pro Stunde. Falls eine Motorsäge nötig ist, musst du mit Kosten zwischen 75 und 90 Euro pro Stunde rechnen. Wenn du ein Team mit zwei Fachkräften beauftragst, kostet dich das zwischen 140 und 180 Euro pro Stunde. Damit du günstiger wegkommst, kannst du auch nur einen Fachmann beauftragen. Dann liegen die Kosten zwischen 80 und 110 Euro pro Stunde. Beachte aber, dass ein Fachmann allein länger braucht, als ein Team.

Kosten für Fällen einer Tanne: 200-400 € + Abtransport

Du hast eine große Tanne im Garten und möchtest sie jetzt fällen? Dann solltest Du mit Kosten von 200 bis 400 Euro rechnen. Dazu kommen noch weitere Kosten wie zum Beispiel für den Abtransport. Je nach Fällsituation können die Kosten aber auch höher liegen. Informiere Dich vorab unbedingt bei einem Fachmann über die Kosten und lass Dir ein Pauschalangebot machen. So kommst Du überraschenden Kosten vor!

Baumpflege in Hamburg-Mitte: Fachamt Management des öffentlichen Raumes

Du möchtest einen Baum auf öffentlichem Grund in Hamburg-Mitte pflegen? Dann wende Dich an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Unterhaltung des Bezirksamts Hamburg-Mitte. Dort kannst Du Dich über die Möglichkeiten der Baumpflege informieren. Das Fachamt ist für die Pflege von Straßen- und Parkbäumen zuständig. Es ist möglich, dass Du eine Genehmigung für die Baumpflege benötigst. Außerdem gibt es bestimmte Regularien, die Du beachten musst. Informiere Dich am besten vorab, damit Du die notwendigen Schritte zur richtigen Pflege Deines Baumes einhalten kannst.

Siehe auch:  Wissen, welche Bäume in Berlin ohne Genehmigung gefällt werden dürfen - Ein kurzer Überblick
Baum fällen: 6 Schritte zu mehr Sicherheit & Erfolg

Du willst einen Baum fällen? Dann ist gute Planung der Schlüssel zum Erfolg. Hier sind 6 Schritte, die Dir dabei helfen: 1. Schätze die Fällrichtung ein. Denke darüber nach, wie der Baum nach dem Fällen fallen wird, um mögliche Schäden an Eigentum oder Personen zu vermeiden. 2. Schneide den Baum zurück. Verringere die Länge der Äste, um den Baum zu kontrollieren, während er fällt. 3. Entscheide Dich für eine Fälltechnik. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Du auf die individuellen Gegebenheiten anpassen musst. 4. Untersuche den Baum auf Krankheiten. Dadurch verhinderst Du, dass sie durch das Fällen auf andere Bäume übertragen werden. 5. Wähle das richtige Werkzeug aus. Eine Motorsäge funktioniert meist am besten, um den Baum abzusägen. 6. Sei vorsichtig und schütze Dich. Verwende Schutzausrüstung und befolge alle Sicherheitsanweisungen. So vermeidest Du schwere Verletzungen. Achte also auf eine gute Planung und schütze Dich und andere. Dann kannst Du sicher einen Baum erfolgreich fällen!

Naturschutzgebiete Hamburg: Flora & Fauna erkunden und schützen

In Hamburg gibt es zahlreiche Naturschutzgebiete, die für alle interessant sind. Besonders erwähnenswert sind hier das Kiebitzmoor, die Streuobstwiesen Hainesch-Iland und Raakmoor, die Fischbeker Heide, das Naturschutzgebiet Höltigbaum, Holzhafen und Wohldorfer Wald. In all diesen Gebieten gibt es eine Fülle an Flora und Fauna, die es zu erkunden und zu schützen gilt.

Auch die Baumpflanzungen sind in den Naturschutzgebieten ein wichtiger Aspekt, um den Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten zu schützen und zu verbessern. Dieser ehrenamtliche Einsatz kann jeder unterstützen und so aktiv zum Schutz der Natur beitragen. Eine besondere Möglichkeit dazu ist das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). Hierbei erhält man eine umfassende Einführung in den Naturschutz und kann in einem Naturschutzgebiet aktiv mitwirken.

Hamburg: Kein Nachbarrechtsgesetz, keine Höhenbegrenzung

Hamburg hat kein Nachbarrechtsgesetz. Das bedeutet, dass Pflanzen und Bäume bis an die Grenze der Nachbargrundstücke gepflanzt werden dürfen. Es gibt auch keine Höhenbegrenzung. Du kannst also nicht darauf achten, wie hoch die Bäume werden, wenn du sie pflanzt. Wenn du also deine Nachbarn nicht stören möchtest, solltest du darauf achten, dass du nur Bäume und Pflanzen pflanzt, die nicht zu hoch werden und nicht zu viel Sonneneinstrahlung blockieren.

Grenzabstände für Gewächse im Garten: Sachsen vs. BW

Du fragst Dich, wie hoch die Grenzabstände sein müssen, wenn Du ein Gewächs in Deinem Garten platzieren möchtest? Die Abstände sind je nach Bundesland unterschiedlich. In Sachsen beispielsweise musst Du einen maximalen Abstand von 2 Metern einhalten, während es in Baden-Württemberg sogar 8 Meter sein können. Die genauen Rechtsnormen hierzu findest Du in den jeweiligen Landesgesetzen. Es lohnt sich also, die Vorschriften zu kennen, bevor Du Dein Gewächs platziert.

Zusammenfassung

Ohne eine Genehmigung darfst du in Hamburg in der Regel nur Bäume fällen, die auf deinem eigenen Grundstück stehen. Andere Bäume in deiner Nähe oder auf öffentlichem Grund darfst du nicht fällen, ohne dass du eine Genehmigung von der zuständigen Behörde hast.

Du darfst in Hamburg ohne Genehmigung keine Bäume fällen. Wenn du einen Baum fällen willst, musst du in jedem Fall eine Genehmigung einholen, um Strafen zu vermeiden. Also sei vorsichtig und handle immer im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen!

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