Welche Bäume darf man ohne Genehmigung in Schleswig-Holstein fällen? Erfahre mehr über die Regeln!

Bäume fällen Schleswig-Holstein ohne Genehmigung erlaubt

Hey! Schleswig-Holstein ist ein schöner Bundesland, in dem es viele tolle Bäume gibt. Aber wenn du einen Baum fällen möchtest, musst du dir erst einmal überlegen, ob du dafür eine Genehmigung benötigst. In diesem Artikel schauen wir uns an, welche Bäume du in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung fällen darfst. Lass uns also gemeinsam herausfinden, welche Bäume in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung gefällt werden können.

In Schleswig-Holstein kannst Du nur bestimmte Bäume ohne Genehmigung fällen. Das sind meist kleinere Bäume, Sträucher und Büsche, die nicht mehr als 4 Meter hoch sind und deren Stammdurchmesser nicht mehr als 20 cm beträgt. Wenn Du größere Bäume fällen möchtest, musst Du dafür eine Genehmigung beim zuständigen Forstamt beantragen.

Details der Baumschutzverordnung: Schutz von Bäumen

Du hast vielleicht schon mal von der Baumschutzverordnung gehört, aber kennst Du auch die Details? § 3 der Baumschutzverordnung gibt an, welche Bäume geschützt sind und welche nicht. Einzelbäume müssen einen Durchmesser aufweisen von mindestens 25 cm, gemessen in 1, 30 m Höhe. Kleinere Bäume sind hingegen geschützt, wenn sie Teil einer Baumgruppe sind, einer Allee oder einem Knick. Damit will die Verordnung verhindern, dass Bäume aus ästhetischen oder wirtschaftlichen Gründen gefällt werden. So wird das Ökosystem bewahrt und vor unerwünschtem Eingriff geschützt.

Geschützte Bäume: Stammdurchmesser, Schutz und Kontrolle

Du hast sicher schon mal Bäume gesehen, die als geschützt gelten. Gemeint sind damit Bäume, deren Stammdurchmesser oberhalb von 60 cm liegt. Dieser Wert wird in einer Höhe von 100 cm gemessen. Hierbei können auch Obstbäume eingeschlossen sein, die spezielle Voraussetzungen bezüglich Stammumfang und Nutzung einhalten müssen. Solche Bäume werden vor unerwünschten Eingriffen geschützt. Dies betrifft nicht nur den Schutz vor Beschädigungen durch Menschen, sondern auch den Schutz vor Naturphänomenen wie Stürme und anderen Wettereinflüssen. Regelmäßige Kontrollen helfen dabei, den Zustand des Baumes zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz des Baumes zu ergreifen.

Gartenbaumschutz: 5 Jahre Bestandsschutz für Bäume & Hecken

Die regionalen Baumschutzsatzungen regeln den Schutz. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Wer beispielsweise einen Baum ohne Genehmigung gepflanzt hat oder einen Baum falsch gesetzt hat, wird keinen Bestandsschutz genießen. Auch Bäume, die als gefährlich eingestuft werden, werden in den meisten Fällen nicht geschützt.

Du hast einen Kleingarten und möchtest Bäume und Hecken pflanzen? Dann solltest du wissen, dass diese meist automatisch nach fünf Jahren Bestandsschutz genießen. Die regionalen Baumschutzsatzungen regeln den Schutz und achte auf mögliche Ausnahmen. Wenn du beispielsweise einen Baum ohne Genehmigung pflanzt oder einen Baum falsch gesetzt hast, wird er keinen Bestandsschutz genießen. Auch Bäume, die als gefährlich eingestuft werden, werden in den meisten Fällen nicht geschützt. Solltest du unsicher sein, dann kannst du dich auch bei deiner Gemeinde erkundigen, welche Regelungen dort gelten.

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Schleswig-Holstein: Verbot zum Schutz der Natur (50 Zeichen)

In Schleswig-Holstein ist es vom 1. März bis zum 30. September strengstens verboten, Bäume oder Sträucher abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dieses Verbot soll die Natur in der Region schützen und die Flora und Fauna unterstützen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an die Regelungen hältst, um die Umwelt zu schützen. Während dieser Zeit kannst Du einige Arbeiten an Bäumen und Sträuchern ausführen, aber es ist wichtig, dass Du Dich an die bestimmten Richtlinien hältst, um die Natur zu schützen. Außerdem solltest Du vorher in Erfahrung bringen, welche Genehmigungen Du bei bestimmten Arbeiten an Bäumen und Sträuchern benötigst.

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 Schleswig-Holstein Bäume die ohne Genehmigung gefällt werden dürfen

Eigentümerversammlung: Abstimmung über Baumfällung & Schadenersatz

Auf der Eigentümerversammlung kann es manchmal vorkommen, dass über die Fällung eines bestimmten Baums abgestimmt werden muss. Dazu müssen mehr als die Hälfte der Eigentümer dem Vorhaben zustimmen. Sollte es jemandem einfallen, eigenmächtig einen Baum zu fällen, steht er unter Umständen in der Pflicht, Schadenersatz zu leisten. Daher ist es wichtig, dass man immer erst die Zustimmung der Eigentümerversammlung einholt, bevor man eine Handlung setzt. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht mit unerwarteten Kosten rechnen musst.

Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer: Wie du dein Grundstück sicherstellst

Du hast ein Grundstück gekauft und hast darauf einen Baum stehen? Aufgepasst: Du als Grundstückseigentümer bist in der Pflicht, denn die Rechtsprechung ist klar: Du bist Verkehrssicherungspflichtig und damit für deinen Gefahrenherd, den Baum, verantwortlich. Das bedeutet, dass du dafür sorgen musst, dass er nicht zu einer Gefahr für Mensch oder Tier wird. Das kann auch bedeuten, dass du ihn abholzen musst, wenn er eine Gefahr darstellt. Informiere dich bei deinem Baumexperten, welche Maßnahmen du ergreifen musst, um deine Pflichten zu erfüllen und dein Grundstück sicher zu halten.

Naturschutzbehörde: Wann muss man einen Antrag stellen?

Du fragst dich, wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig kannst du einen Antrag für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm stellen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Nicht-heimische Nadelbäume wie zum Beispiel Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko, gelten nicht als genehmigungsfähig. Solltest du dir also unsicher sein, ob du einen Antrag stellen musst oder nicht, kontaktiere am besten die Naturschutzbehörde und lasse dich beraten.

Pflanzen Sie eine Tanne an der Grundstücksgrenze?

Du hast vor, eine Tanne an der Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest Du beachten, dass diese erst nach etwa fünf Jahren ihre volle Höhe erreicht. Bis dahin darf sie höchstens 50 cm von der Grenze entfernt stehen. Wenn sie dann größer ist, sollte sie laut vielen Regelwerken mindestens zwei Meter Abstand haben. Auch die Wurzeln der Tanne können beim Wachsen ein Problem darstellen, da sie schnell Schäden an der Grundstücksgrenze verursachen können. Deshalb ist es wichtig, die Tanne regelmäßig zu kontrollieren und notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Abstand zur Grundstücksgrenze zu gewährleisten.

Grenzen für Höhe von Bäumen in privaten Gärten

Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze für die Höhe von Bäumen in privaten Gärten. Allerdings können Eigentümer aufgrund der baulichen Gegebenheiten, etwa bei einem Zaun, gezwungen sein, den Baum zu begrenzen. Wenn Bäume nämlich zu nah an einem Zaun stehen, kann dies zu einer Beeinträchtigung des Nachbarn führen, da die Wurzeln den Zaun beschädigen oder die Äste zu weit in den Garten des Nachbarn ragen. In solchen Fällen ist es ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, der den bestmöglichen Kompromiss zwischen den Interessen beider Parteien findet. Zudem sollten Eigentümer auch das Nachbarschaftsrecht beachten. Dieses regelt, dass Bäume eine bestimmte Höhe nicht überschreiten dürfen, damit die Sicht nicht behindert wird.

Fällen eines Nadelbaums: Richtiges Timing & Genehmigung beachten

Willst du einen Nadelbaum fällen, solltest du darauf achten, dass du das richtige Timing hast. Laut der allgemeinen Regelung ist das Fällen eines Baumes zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres verboten. Möchtest du dennoch in dieser Zeit deinen Nadelbaum fällen, musst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hier solltest du darauf achten, dass du alle nötigen Unterlagen beisammen hast. Nur so kannst du sicher sein, dass du eine Genehmigung erhältst. Du solltest dich außerdem in deinem Bundesland über die spezifischen Regelungen zum Fällen von Bäumen informieren. Denn nicht nur die Zeit spielt eine Rolle. Auch die Art des Baumes, den du fällen möchtest, kann relevant sein.

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Welche Bäume darf man ohne Genehmigung in Schleswig-Holstein fällen

Schäden durch Bäume auf dem Grundstück – WGV & HGH

Verursacht Dein Baum an Deinem Haus einen Schaden, besteht hierfür eine Versicherungsleistung. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Schäden, die durch Deinen Baum verursacht wurden. Dies können z.B. Schäden an der Fassade oder an der Garage sein. Stürzt allerdings ein fremder Baum auf Dein Grundstück oder Gebäude, zahlt entweder die Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für die Schäden. Daher ist es empfehlenswert, beide Versicherungen abzuschließen, um auf solche Fälle vorbereitet zu sein. Denn falls ein fremder Baum auf Dein Grundstück stürzt, solltest Du wissen, wer für den Schaden aufkommt und Du kannst Dich dann an die entsprechende Versicherung wenden.

Pflanzen von Bäumen: Nachbargesetze beachten (NachbG SH v. 10.2.2013 §16)

10. Februar 2013, § 16

Du möchtest einen Baum in deinem Garten pflanzen, aber du bist dir unsicher, ob du die Nachbarrechtsgesetze einhalten musst? Normalerweise ist es so, dass ein Baum, der 15 m hoch ist, einen Mindestabstand von 5 m zur Grundstücksgrenze haben muss (das sind ein Drittel von 15 m). Sollte seine Zweige 3 m über dem Erdboden wachsen, dürfen sie nicht mehr als 1 m an die Grenze heranreichen (das sind ein Drittel von 3 m) [1]. Diese Regelung ist im Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG SH) v. 10. Februar 2013, § 16 festgehalten. Wenn du dir unsicher bist, ob du die Regel auch in deinem Bundesland einhalten musst, kannst du dich auch immer an dein örtliches Ordnungsamt wenden. Dort wird man dir gerne weiterhelfen.

Kürzen einer hohen Tanne: Leiter, Säge, Gartenschere & mehr

Für das Kürzen einer hohen Tanne ist eine lange, standsichere Leiter unerlässlich. Falls du nicht gerade einen Profi zu Rate ziehst, solltest du vorher auf jeden Fall sicherstellen, dass die Leiter einwandfrei funktioniert, um deiner eigenen Sicherheit willen. Als Schneidewerkzeug benötigst du eine Säge und eine Gartenschere, je nachdem wie viele Zweige du kürzen möchtest, auch eine Hebelastschere mit einer Teleskopstange. Denk daran, dass du bei der Kürzung nicht nur auf die äußeren Zweige achtest, sondern auch auf die inneren. Wähle dazu am besten einen Schnitttermin im Winter, bis spätestens Ende März. Denn dann sind die Blätter noch nicht ausgetrieben und du kannst einschätzen, wo du schneiden musst. Es empfiehlt sich außerdem, die Baumkrone nicht zu stark zu kürzen. Nur wenn nötig, solltest du überschüssiges Material entfernen.

Baumschutzsatzungen: Wann darf ein Baum gefällt werden?

Du hast schon mal von Baumschutzsatzungen gehört? Dann weißt du, dass es in vielen Städten und Gemeinden Regeln gibt, die bestimmen, wann Bäume gefällt werden dürfen und wann nicht. Wenn ein Baum einen bestimmten Stammumfang überschreitet, darf er in der Regel nicht entfernt werden. Dieser Umfang wird von der Stadt/Gemeinde selbst bestimmt. Wenn jemand einen Baum entfernt, ohne dafür eine Genehmigung zu haben, kann das richtig teuer werden. In manchen Fällen können die Geldstrafen richtig hoch sein. Also vergiss nicht, immer zuerst nachzuschauen, ob du eine Genehmigung für einen Baum brauchst, bevor du ihn fällst.

Gartenumgestaltung: So viel darfst du fällen ohne Genehmigung

Du hast vor, deinen Garten umzugestalten und möchtest wissen, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst? Dann solltest du vor allem auf den Stammdurchmesser achten. So darfst du beispielsweise Laubbäume mit einem Stammdurchmesser von maximal 80 cm, bei mehrstämmigen Bäumen sogar nur maximal 50 cm, ohne Genehmigung fällen. Ähnlich ist es bei Obstbäumen, hier liegt die Grenze bei einem maximalen Stammdurchmesser von 150 cm, bei mehrstämmigen Bäumen sogar nur bei 100 cm. Bei Nadelbäumen liegt die Grenze bei einem maximalen Stammdurchmesser von 100 cm, bei mehrstämmigen Bäumen sogar nur bei 60 cm. Willst du mehr als diese Grenzen überschreiten, benötigst du eine Genehmigung. Solltest du nicht sicher sein, ob du eine benötigst, kannst du dich auch an deine Gemeinde wenden. Dort wird man dir gerne weiterhelfen.

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Seltene und gefährdete Bäume: Schützen und erhalten!

In Deutschland gibt es einige wenige Baumarten, die als selten oder gefährdet gelten. Dazu zählen zum Beispiel die Elsbeere, der Speierling, die Eibe, die Schwarzpappel, die Gewöhnliche Rosskastanie, der Wildapfel und die Flatterulme. Diese Bäume sind durch menschliche Einflüsse oder durch natürliche Ursachen wie Klimaveränderungen oder Krankheiten in ihrem Bestand gefährdet. Um sie zu schützen, ist es wichtig, dass wir ihnen einen geeigneten Lebensraum geben. Dazu gehören zum Beispiel Bäche, Wiesen, Wälder und Parks, die allen Arten eine Heimat bieten. Darüber hinaus können wir helfen, indem wir unsere Gärten und Parks mit seltenen und gefährdeten Baumarten bepflanzen oder durch Spenden verschiedener Organisationen unterstützen, die sich dem Schutz und der Erhaltung bedrohter Baumarten verschrieben haben. Auf diese Weise können wir zum Erhalt dieser besonderen Bäume beitragen, damit sie noch lange ein Bestandteil unserer Landschaft bleiben.

Bäume fällen: Diese Regeln musst Du beachten

Du hast vor, einen Nadel- oder Obstbaum zu fällen? Dann musst Du einiges beachten. Nadelbäume dürfen nicht gefällt werden, wenn sie einen Stammumfang von 100 cm oder mehr aufweisen. Mehrstämmige Nadelbäume sind sogar dann tabu, wenn einer der Stämme mindestens 60 cm im Durchmesser ist. Willst Du einen Obstbaum fällen, brauchst Du immer eine Genehmigung, wenn er einen Durchmesser von 1,50 m oder mehr aufweist. Bedenke aber: Bäume sind wichtig für die Umwelt. Wir alle sollten auf die Erhaltung und Pflege der Bäume achten!

Verantwortung als Grundstückseigentümer: Bäume sicher überprüfen

Als Grundstückseigentümer mit Baumstand stehst du in der Verantwortung, dass deine Bäume keine Gefahr für Dritte darstellen. Daher ist es wichtig, dass du deine Bäume regelmäßig und sorgfältig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen überprüfst. Bei der Kontrolle können dir beispielsweise auch Fachleute zur Seite stehen. So kannst du sicherstellen, dass deine Bäume keine Gefahren für Dritte bergen und du deine Verantwortung als Grundstückseigentümer wahrnimmst.

Gartenanpflanzungen: Mindestabstand zu Nachbarn beachten

Du musst aufpassen, wenn Du Bäume, Sträucher und Hecken in Deinem Garten anpflanzt: Mit Anpflanzungen von über 1,20 m Höhe musst Du einen Mindestabstand zu Deinem Nachbargrundstück einhalten. Der Abstand muss mindestens ein Drittel der Höhe der Anpflanzungen über dem Erdboden betragen, damit Dir nicht Ärger mit dem Nachbarn droht. Dies ist ein wichtiger Punkt, den man als Eigentümer und Nutzungsberechtigter beachten sollte.

Genehmigung vom Ordnungsamt für Baumfällung nötig

Du möchtest einen großen Baum in deinem Garten fällen? Dann musst du zuerst eine Genehmigung vom Ordnungsamt deiner Gemeinde einholen. Laut der Baumschutzverordnung ist das Fällen eines Baumes ab einem Stammumfang von 80 cm in einer Höhe von 1 m bis 1,30 m nur mit einer Genehmigung erlaubt. Wenn du an dieser Stelle nicht ganz sicher bist, ob du eine solche Genehmigung benötigst oder nicht, kannst du jederzeit einen Fachmann aufsuchen, der dir in dieser Frage gerne weiterhilft.

Schlussworte

In Schleswig-Holstein darfst Du keinen Baum fällen, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Dies gilt auch für private Grundstücke. Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn Du einen Baum fällen, beschneiden oder einpflanzen möchtest, der älter als 150 Jahre ist, mehr als 20 m hoch ist, einen Durchmesser von mehr als 80 cm hat oder sich im Wald befindet. Wenn Du eine Genehmigung für einen Baum in Schleswig-Holstein beantragen möchtest, musst Du ein Formular beim zuständigen Forstamt ausfüllen.

In Schleswig-Holstein darf man ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die nicht unter Naturschutz stehen. Wenn man sich dennoch unsicher ist, sollte man sich bei der zuständigen Behörde informieren und sicherheitshalber immer eine Genehmigung einholen. So sorgst du dafür, dass du alles richtig machst und dir Ärger ersparst.

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