5 Dinge, die du über das Fällen von Bäumen ohne Genehmigung in Schleswig-Holstein wissen musst

Bäumefällen in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung erlaubt

Hey,

hast du schon mal darüber nachgedacht, welche Bäume du in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung fällen darfst? Wenn nicht, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erklären wir dir, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst und was du dabei beachten musst. Also lass uns loslegen!

In Schleswig-Holstein dürfen bestimmte Bäume ohne Genehmigung gefällt werden. Dazu zählen zum Beispiel Fichten, Kiefern, Birken und Weiden, die noch nicht mehr als 5 cm im Durchmesser haben und nicht älter als 10 Jahre sind. Alle anderen Bäume benötigen eine Genehmigung, bevor sie gefällt werden dürfen.

Baumschutz: Diese Richtlinien musst du kennen!

Du hast sicher schon mal davon gehört, dass Bäume geschützt sind. Aber was bedeutet das konkret? Gemäß § 3 der Baumschutzverordnung müssen Einzelbäume einen Mindestdurchmesser von 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe. Kleinere Bäume, die zu einer Gruppe gehören, einer Allee oder einem Knick angehören, sind auch geschützt. Allerdings müssen sie einen bestimmten Abstand zueinander haben. Einzelne Bäume, die einen Durchmesser von weniger als 25 cm haben, werden in der Regel nicht als geschützt angesehen. Es ist also wichtig, dass Du Dich bei Deiner Umgebung darüber informierst, welche Bäume geschützt sind und welche nicht.

Baum fällen auf Grundstück: Regeln & Vorschriften beachten

Du möchtest auf deinem Grundstück einen Baum fällen? Das ist nicht immer so einfach, wie es auf den ersten Blick scheint. Denn auch auf Privatgrundstücken gilt: Bäume dürfen nur dann gefällt werden, wenn ihr Stammdurchmesser unter 80cm (bei Laubbäumen), 100cm (bei Nadelbäumen) oder 150cm (bei Obstbäumen) liegt. Natürlich gibt es hierbei regionale Unterschiede in den Vorgaben, die du unbedingt beachten solltest. Meistens musst du auch eine Ersatzpflanzung tätigen, also einen neuen Baum pflanzen, bevor du einen anderen fällen darfst. Informiere dich also im Vorfeld gut, damit du die rechtlichen Bestimmungen einhältst.

Geschützte Bäume: Gemeinderegeln seit 2002 beachten

Du wirst wissen, dass geschützte Bäume wegen ihrer Bedeutung für das Ökosystem eine besondere Beachtung verdienen. Genau darum hat die Gemeinde bestimmte Regeln aufgestellt, die seit dem Jahr 2002 gelten. Gemeint sind diejenigen Bäume, deren Stammumfang an einer Höhe von 100 cm mindestens 60 cm beträgt. Diese Bäume zählen zu den sogenannten geschützten Bäumen. Doch nicht nur diese, auch Obstbäume, die in wirtschaftlichem Anbau genutzt werden, müssen ein bestimmtes Maß an Stammumfang und Höhe erfüllen, um in den Genuss des Schutzes zu kommen. Abhängig von der Art des Baumes und dessen Wuchshöhe, können die Vorgaben variieren. Daher empfiehlt es sich, vor dem Fällen oder Beschneiden eines Baumes, die Vorschriften der Gemeinde zu konsultieren. Nur so ist sichergestellt, dass du nicht in Konflikt mit den geltenden Richtlinien gerätst.

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Bäume und Gehölze schützen: Verzichte 1.3.-30.9. auf Fällen und Aufsetzen

Du musst zwischen dem 1. März und dem 30. September auf das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verzichten. Auch das Aufsetzen von Bäumen auf den Stock ist in dieser Zeit nicht gestattet. Grund dafür ist, dass in der Brut- und Setzzeit der Vögel die Natur nicht gestört werden soll. Es ist wichtig, die Natur und die Tierwelt zu schützen, schließlich sind wir alle auf ein friedliches Miteinander angewiesen. Deshalb gilt es, auf die Bäume und die Tierwelt aufzupassen, damit alle in Harmonie miteinander leben können.

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Baumfällung ohne Genehmigung in Schleswig-Holstein

Gehölze fällen: Antrag bei Naturschutzbehörde notwendig

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du einzelne Gehölze fällen möchtest. Dies gilt ganzjährig, wenn die Bäume einen Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr haben. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen: Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja, aber auch exotische Laubbäume, wie beispielsweise Tulpenbäume oder Gingko, sind von dieser Regelung ausgenommen. Beachte jedoch, dass trotzdem ein Antrag bei der Naturschutzbehörde gestellt werden muss, wenn Du Gehölze dieser Art fällen möchtest.

Gefällter Baum: Entscheidung muss in Eigentümerversammlung getroffen werden

Auf der Eigentümerversammlung kann es hin und wieder dazu kommen, dass die Mehrheit der Miteigentümer beschließt, dass ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Baum eine Gefahr für das Gebäude oder die Bewohner darstellt. Doch egal, aus welchen Gründen ein Baum gefällt werden soll, die Entscheidung muss immer in der Eigentümerversammlung getroffen werden. Wenn jemand eigenmächtig einen Baum fällt, kann es unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht kommen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass Du dich an die Regeln hältst und nicht eigenmächtig handelst.

Pflanzen Sie einen Baum? Beachten Sie NachbG SH v. 24.08.2004!

24.08.2004

Du willst einen Baum auf deinem Grundstück pflanzen? Dann solltest du ein paar wichtige Regeln beachten. Laut dem Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG SH) v. 24.08.2004 muss der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze auf jeden Fall 5 m betragen, wenn der Baum 15 m hoch ist. Auch die Zweige dürfen nicht mehr als 1 m an die Grenze heranreichen, wenn sie sein über dem Erdboden wachsen. Das entspricht einem Drittel von 3 m. Solltest du weitere Fragen zu diesem Thema haben, kannst du dich auch an einen Fachmann wenden.

Tannen Pflanzen: Wichtig, Abstand von 50 cm einzuhalten

Du hast sicher schon mal gesehen, wie schnell Tannen wachsen. In den ersten fünf Jahren nach der Pflanzung erreichen sie dabei eine Höhe von bis zu zwei Metern. Deshalb ist es entscheidend, dass man sie von der Grundstücksgrenze aus mindestens 50 Zentimeter weit entfernt pflanzt. Wenn die Tanne dann größer wird, müssen wir den Abstand gemäß den meisten Regelwerken auf mindestens zwei Meter ausweiten. So können wir den Nachbarn vor unerwünschten Einschränkungen schützen.

Grundstücksabstand beim Pflanzen von Bäumen beachten

Du musst bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken auf deinem Grundstück auf einen bestimmten Abstand zum Nachbargrundstück achten. Wenn deine Anpflanzungen über 1,20 m hoch sind, musst du mindestens ein Drittel der Höhe über dem Erdboden einhalten. Ein Beispiel: Wenn du einen Baum von 2,50 m Höhe pflanzt, musst du 1,25 m Abstand zum Nachbargrundstück einhalten. Beachte bei deiner Anpflanzung also den erforderlichen Abstand, um Ärger mit deinem Nachbarn zu vermeiden.

Fälle Nadelbäume im Garten: Zeit, Ausnahmegenehmigung & Schutz

Du hast vor, einen Nadelbaum in deinem Garten zu fällen? Dann solltest du darauf achten, dass du dies zur richtigen Zeit machst. Generell gilt, dass das Fällen eines Baumes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres untersagt ist. Möchtest du trotzdem in dieser Zeit einen Baum fällen, benötigst du eine Ausnahmegenehmigung. Diese kannst du bei deinem zuständigen Forstamt beantragen. Beachte bei der Auswahl des richtigen Zeitpunktes auch, dass die meisten Nadelbäume besonders in der Brut- und Setzzeit eine Vielzahl an Vögeln beherbergen, die nicht gestört werden sollten. Daher ist es ratsam, den Baum außerhalb dieser Zeit zu fällen. Außerdem solltest du auch darauf achten, dass du nur Teile des Baumes entfernst, die du wirklich benötigst. So schützt du die ökologische Balance deines Gartens.

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Bäumefällen in Schleswig-Holstein ohne Genehmigung erlaubt

Holzbearbeitung mit Nusshölzern: Umgang mit der Kettensäge

Nusshölzer sind besonders für die Holzbearbeitung interessant, denn sie sind hart und robust. Doch bei der Arbeit mit der Kettensäge musst Du aufpassen: Sie können unerwartet brechen und dabei Rindenstücke des Stammes mit sich reißen. Auch kann es passieren, dass der abgesägte Ast unter Umständen an den Rindenstücken hängenbleibt. Des Weiteren besteht die Gefahr, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird. Ein sicherer Umgang mit der Kettensäge ist deshalb wichtig. Wenn Du Nussholz bearbeiten möchtest, solltest Du stets aufmerksam und vorsichtig sein.

Rhododendren und Azaleen: Pflege & Blütengenuss

Rhododendren und Azaleen sind sehr beliebte Ziergehölze, die man in vielen Gärten finden kann. Beide Pflanzen sind vor allem für ihre farbenfrohen Blüten bekannt. Allerdings sollte man sie nicht schneiden, da die meisten Arten des Rhododendrons und der Azaleen bereits seit dem Jahr 1903 nicht mehr geschnitten werden. Dies liegt daran, dass sie sehr empfindlich auf Schnittverletzungen reagieren, was zu schlechten Blüten und Krankheiten führen kann. Außerdem benötigen sie viel Sonnenlicht, um richtig blühen zu können. Da sie einheimisch sind, können sie auch ohne besondere Pflege im Garten überleben. Ein guter Tipp ist es, sie in einem gut drainingen Boden zu pflanzen, um das Wachstum zu fördern. Wenn man sich an die Pflegeanleitungen hält, kann man lange Freude an den Rhododendren und Azaleen haben.

Gartenausrüstung: Astscheren und Astsägen von STIHL

Du möchtest deinen Garten in Ordnung halten und in Form bringen? Mit der richtigen Gartenausrüstung kannst du deinen Garten ganz einfach in ein kleines, grünes Paradies verwandeln. Eines der wichtigsten Werkzeuge für einen Garten ist die Gartenschere. Mit ihr kannst du dünnere Zweige und Äste einfach abschneiden und kürzen. Für dickere Zweige und Äste ist eine Astschere die richtige Wahl. Um höhere Äste zu kürzen, empfiehlt es sich, einen Hochentaster zu verwenden. Bei STIHL findest du eine große Auswahl an Astscheren und Astsägen, die für dünne und dicke Äste geeignet sind. Mit der richtigen Gartenausrüstung kannst du deinen Garten ganz einfach in ein schönes, gepflegtes grünes Paradies verwandeln.

Vegetationsverarmung: Wichtige Bäume schützen und erhalten

Du hast sicherlich schon mal von dem Problem der Vegetationsverarmung gehört. Dieses Problem entsteht, wenn es zu viele Wildtiere wie Rehe, Rothirsche, Damhirsche oder Gamswild gibt. Durch ihr stetiges Verbissen an Bäumen wie Tanne, Bergahorn, Buche, Esche, Eiche und Hainbuche gehen diese Arten schließlich verloren. Diese Bäume sind so wichtig, weil sie dazu beitragen, unsere Umwelt zu schützen und zu erhalten. Auch für die Tierwelt bieten sie den notwendigen Lebensraum. Daher ist es wichtig, die Wildbestände kontrolliert zu halten und einzugrenzen. Andernfalls kann es langfristig zu erheblichen Schäden kommen.

Verkehrssicherheit: Kontrolliere regelmäßig Deine Bäume!

Du als Grundstückseigentümer bist dazu verpflichtet, für die Verkehrssicherheit deiner Bäume zu sorgen. Das bedeutet, dass du regelmäßig kontrollieren musst, ob deine Bäume Schäden, Standfestigkeit oder Erkrankungen aufweisen, damit keine Gefahr für Dich und Dritte entsteht. Ein Blick in die Baumkrone und ein Anfassen des Stammes können schon viel über den Gesundheitszustand des Baumes verraten. Solltest du dir unsicher sein, kannst du auch einen Fachmann zu Rate ziehen. So kannst du sichergehen, dass deine Bäume immer in einem guten Zustand sind und niemandem schaden.

Koniferen: Eine schöne Ergänzung für jeden Garten

Du hast sicher schon mal Koniferen gesehen. Sie wachsen als Bäume oder Sträucher und sind meist immergrün. Es gibt allerdings auch ein paar Arten, die nicht regengrün sind. Auf der Nordhalbkugel haben die meisten Arten nadelförmige Blätter, während auf der Südhalbkugel mehr Arten mit schuppenförmigen oder laubartigen Blättern vorkommen. Viele Koniferenarten bestechen durch ihren besonderen Wuchs und sind eine schöne Ergänzung für jeden Garten.

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Baumschutzsatzung beachten: Kontrolliere regelmäßig Bäume und Hecken

Es gibt jedoch Ausnahmen. Unerlaubte oder unrichtig gepflanzte Bäume und Hecken werden nicht durch die Baumschutzsatzung geschützt.

Kleingartenbesitzer sollten ihre Bäume und Hecken daher in regelmäßigen Abständen kontrollieren. Dies ist besonders wichtig, da einige Bäume und Hecken, die nicht den Bestimmungen der regionalen Baumschutzsatzung entsprechen, entfernt werden müssen. Einige Gemeinden können auch Vorschriften machen, die den Baumschutz betreffen. Daher ist es ratsam, sich bei der zuständigen Behörde zu informieren, bevor man Bäume oder Hecken pflanzt. Tust Du dies, kannst Du sicher sein, dass Dein Garten auch in Zukunft vor Baumfällungen geschützt ist.

Schütze seltene und gefährdete Bäume in Deutschland!

In Deutschland gibt es einige seltene und gefährdete Baumarten, die geschützt werden sollten. Dazu gehören unter anderem die Elsbeere, der Speierling, die Eibe, die Schwarzpappel, die Gewöhnliche Rosskastanie, der Wildapfel und die Flatterulme. Diese Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des ökologischen Netzes und tragen zur Vielfalt unserer Landschaft bei.

Leider sind diese Bäume in den letzten Jahren stark bedroht, da sie durch verschiedene Faktoren wie z.B. Klimawandel, Zersiedlung und Abholzung gefährdet sind. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir sie schützen und die natürliche Umgebung erhalten. Wir können z.B. darauf achten, dass wir die Bäume nicht abholzen und die Natur in ihrem ursprünglichen Zustand bewahren. Zudem sollten wir verantwortungsvoll mit der Landschaft umgehen und auf die Erhaltung der Artenvielfalt achten. Durch den Schutz dieser Bäume können wir die Landschaft und die Natur erhalten und uns eine lebenswerte Umwelt erhalten.

Grundstückseigentümer: Diese Haftung musst Du kennen

Du bist Grundstückseigentümer? Dann solltest Du wissen, dass Du in solchen Fällen grundsätzlich haftest. Du bist als Verkehrssicherungspflichtiger für den Gefahrenherd, etwa einen Baum, verantwortlich. Es gibt hierzu eine klar umrissene Rechtsprechung, die Dir eindeutig sagt, dass Du in solchen Fällen haftest. Deshalb solltest Du Deine Grundstücke stets im Auge behalten und alles dafür tun, dass sie sicher sind. Sorge dafür, dass Äste, die beispielsweise auf öffentliche Wege fallen können, regelmäßig gekürzt werden. Wenn Du die Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllst, kann es schnell zu teuren Folgen kommen.

Ringeln: Natürliche Unkrautbekämpfung für Deinen Garten

Du hast sicher schon von dem so genannten Ringeln gehört. Diese natürliche Methode ist sowohl einfach, als auch sehr wirkungsvoll. Beim Ringeln werden die Pflanzen, die man loswerden möchte, an der Wurzel einfach abgerissen. Dadurch werden die Pflanzen samt Wurzeln aus dem Boden gerissen und können sich nicht mehr neu ausbreiten. Außerdem ist diese Methode komplett ohne Stoffe, die andere Pflanzen oder gar Tiere schädigen könnten. Allerdings ist diese Art des Unkrautjätens nur für kleinere Flächen sinnvoll, da die Arbeit sehr zeitaufwendig ist. Daher ist es sinnvoll, das Ringeln bei größeren Flächen nur an bestimmten Stellen durchzuführen. Durch das Ringeln kannst Du Deinen Garten somit auf natürliche Weise pflegen und Unkraut bekämpfen.

Zusammenfassung

In Schleswig-Holstein dürfen Bäume ohne Genehmigung gefällt werden, solange sie nicht unter Naturschutz stehen. Normalerweise darfst du Bäume mit einem Durchmesser von maximal 30 cm fällen, ohne eine Genehmigung zu beantragen. Auch wenn du einen Baum fällst, den du selbst gepflanzt hast, musst du vorher eine Genehmigung einholen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Genehmigung brauchst oder nicht, solltest du das zuständige Forstamt in deiner Region kontaktieren, um sicherzustellen, dass du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du in Schleswig-Holstein nur Bäume fällen darfst, die nicht zum geschützten Baumbestand gehören und für die keine Genehmigung erforderlich ist. Solltest du dir unsicher sein, ob du die Bäume ohne Genehmigung fällen darfst, empfehlen wir dir, dich an deine örtliche Behörde zu wenden.

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