Hey, hast du schon mal darüber nachgedacht, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen kannst? In diesem Artikel werde ich dir erklären, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst und was du beachten musst. Lass uns loslegen!
Es kommt darauf an, wo Du wohnst. In Deutschland musst Du in der Regel eine Genehmigung haben, um einen Baum zu fällen. Die meisten Bundesländer haben Vorschriften darüber, welche Bäume gefällt werden können und welche nicht. In manchen Bundesländern darfst Du zum Beispiel einen Baum fällen, der noch nicht mehr als 3 Meter hoch ist, ohne eine Genehmigung zu bekommen. Aber lass Dir immer bestätigen, dass es erlaubt ist, bevor Du einen Baum fällst.
Geschützte Bäume: 25cm Durchmesser & Allee/Knicks | Baumschutzverordnung
Du hast sicher schon einmal einen Baum gesehen, der von einer Mauer umgeben war. Vielleicht hast du sogar schon davon geträumt, eines Tages einen solchen Baum zu besitzen. Aber weißt du, ob solche Bäume geschützt sind? Die Antwort lautet ja! Gemäß § 3 der Baumschutzverordnung sind Bäume, die einen Durchmesser von mindestens 25 cm in 1,30 m Höhe aufweisen, geschützt. Auch wenn sie einzeln stehen. Aber das ist noch längst nicht alles. Kleinere Bäume sind ebenfalls geschützt, wenn sie Teil einer Baumgruppe, einer Allee oder eines Knicks sind. So kannst du also auch Bäume schützen, die nicht so groß sind. Ein wichtiger Schritt, um unsere Umwelt zu schützen!
Gesetzliche Vorgaben beachten: Baum fällen auf Privatgrundstück
Du möchtest einen Baum auf deinem Grundstück fällen? Dann solltest du vorher unbedingt die gesetzlichen Vorgaben prüfen. Denn auch auf einem Privatgrundstück darfst du Bäume nur dann fällen, wenn der Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt. Je nach Region können die Vorgaben aber auch abweichen. Darum lohnt es sich, dich vorher zu informieren. Außerdem ist oft eine Ersatzpflanzung Pflicht. Wenn du also dein Grundstück verschönern willst, hast du also noch einiges zu beachten.
Gesetzlicher Schutz von Bäumen in Deutschland: Ausnahmen
Du hast sicher schon mal davon gehört, dass bestimmte Bäume in Deutschland einen gesetzlichen Schutz haben. Doch es gibt auch einige Bäume, die von diesem gesetzlichen Mindestschutz ausgenommen sind. Dazu gehören Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen. Ebenfalls nicht geschützt sind Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie. Pappeln im Innenbereich, Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen und Wald sind auch von diesem Schutz ausgenommen. Weiterhin können noch weitere Einträge hinzukommen. Es ist also wichtig, sich bei der Befälligung von Bäumen und Sträuchern über die gesetzlichen Bestimmungen vor Ort zu informieren.
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Baum fällen? Beschlüsse der Eigentümerversammlung beachten!
Auf der Eigentümerversammlung ist es demnach nötig, dass ein Baum gefällt werden muss. Dieser Beschluss muss von der Mehrheit der Eigentümer verabschiedet werden. Solltest du eigenmächtig einen Baum fällen, so können die anderen Miteigentümer Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Um Ärger zu vermeiden, ist es daher ratsam, dass du dich an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung hältst und nicht ohne Absprache einen Baum fällst.
Gefährdete Baumarten in Deutschland schützen
In Deutschland gibt es eine Vielzahl seltener und gefährdeter Baumarten. Dazu gehören die Elsbeere, der Speierling, die Eibe, die Schwarzpappel, die Gewöhnliche Rosskastanie, der Wildapfel und die Flatterulme. Diese Bäume sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Natur und müssen deshalb geschützt werden. Leider sind viele von ihnen aufgrund von Abholzung, Wildverbiss und anderen Faktoren stark bedroht. Es ist uns wichtig, auf die Bedeutung dieser Pflanzen aufmerksam zu machen und sie zu schützen. Wir müssen uns bemühen, ihre Lebensräume zu erhalten, damit sie sich erholen und wieder aufblühen können. Dazu kannst du zum Beispiel auf deinem Balkon oder Garten einige dieser seltenen Pflanzen anpflanzen. Oder du informierst dich, wie du anderweitig helfen kannst und beteiligst dich an Projekten, die sich für den Erhalt seltener Bäume einsetzen.
Vorsicht beim Sägen von Nussholz – Tipps zur Sicherheit
Wenn du mit Nussholz arbeitest, solltest du vorsichtig sein. Denn es kann beim Sägen gefährlich werden. Es kann plötzlich brechen und dabei Rindenstücke des Stammes mitreißen. Oft bleiben dann die abgesägten Äste an den Rindenstücken hängen. Es besteht auch die Gefahr, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird. Daher solltest du immer aufpassen, wenn du mit Nussholz arbeitest. Nutze im Idealfall eine Sägeführung, um das Holz zu stabilisieren und die Gefahr zu minimieren.
6 Schritte zum erfolgreichen Fällen eines Baumes
6 Schritte, damit du erfolgreich einen Baum fällen kannst: Gute Planung ist alles: Bevor du dich an die Motorsäge machst, ist es wichtig, dass du die Fällrichtung präzise einschätzt. Schneide den Baum zurück, bevor du ihn fällst, und entscheide dich für eine Fälltechnik. Untersuche den Baum auf Krankheiten und schaue nach, ob er besondere Pflege benötigt. Entscheide dich außerdem für das richtige Werkzeug, damit du sicher und effizient arbeiten kannst. Mit der richtigen Vorbereitung und dem richtigen Werkzeug wirst du deinen Baum sicher und ohne Probleme fällen können.
Baumschutzsatzungen: Wie du Bäume in Deutschland fällen kannst
Du willst eine Birke fällen? Dann musst du vorab unbedingt die Baumschutzsatzungen für deine Region kennen. Die Bäume sind nämlich in Deutschland gesetzlich geschützt. Wenn du dich nicht daran hältst, riskierst du ein hohes Bußgeld oder sogar eine Strafe. Recherchiere am besten gründlich, bevor du anfängst. Denn es ist wichtig, dass wir unsere Bäume schützen und erhalten.
Baumhöhe: Wie hoch dürfen Bäume im Garten stehen?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wie hoch Bäume im Garten oder Wohngebiet stehen dürfen. Die Vorschriften hierzu variieren nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern sogar innerhalb der Gemeinden und Kommunen. Deshalb empfiehlt es sich, bei der Planung des Gartens und der Anpflanzung von Bäumen, sich vorher über die aktuellen Bestimmungen in der jeweiligen Kommune zu informieren. Auch wenn es in einigen Kommunen eine Höhenbegrenzung gibt, ist es möglich, dass Ausnahmen bei einzelnen Bäumen gemacht werden, wenn sie z.B. eine bestimmte Sichtweite bewahren. In anderen Kommunen hingegen haben die Anwohner mehr Freiheiten, wobei wiederum auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden sollte. Es lohnt sich also auf jeden Fall, vor dem Pflanzen eines Baums die örtlichen Regelungen zu kennen.
Schäden durch abgestorbene Bäume: Wann übernimmt die Wohngebäudeversicherung Kosten?
Hast Du einen Baum auf Deinem Grundstück/Gebäude, der Schäden verursacht, dann kommt Deine Wohngebäudeversicherung für die Kosten auf. Dazu gehören beispielsweise Schäden an der Gebäudehülle, am Dach oder an der Terrasse, die durch abgestorbene Äste oder herabfallende Bäume verursacht werden. Außerdem übernimmt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung des Baumes. Sollte jedoch ein Baum auf Dein Grundstück/Gebäude stürzen, der nicht Dir, sondern dem Nachbarn gehört, kannst Du Schadenersatz von diesem verlangen. Dafür ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn zuständig. Hierbei ist es aber wichtig, dass Du den Schaden sofort meldest, damit Dir die Kosten für die Reparatur Deines Hauses oder Grundstücks erstattet werden können.
Wann übernimmt die Wohngebäudeversicherung Kosten für einen gesunden Baum?
Hast Du einen gesunden Baum im Garten, der Deine Nachbarn beschädigt, musst Du die Kosten selbst tragen. Selbst, wenn der Schaden durch einen Sturm verursacht wurde. Die Wohngebäudeversicherung Deines Nachbarn übernimmt in diesem Fall keine Kosten. Denn die Versicherung leistet nur bei Schäden, die durch ein versichertes Risiko entstanden sind. Ein gesunder Baum ist kein versichertes Risiko.
Doch es gibt auch Ausnahmen. Die Wohngebäudeversicherung kann in bestimmten Fällen trotzdem leisten. Zum Beispiel, wenn der Baum schon vor dem Sturm schadhaft war. In diesem Fall trägt die Versicherung die Kosten für die Beseitigung des Schadens. Eine solche Leistung ist allerdings nur dann möglich, wenn der Baum nachgewiesen schon vor dem Sturm schadhaft war. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest Du Dir also regelmäßig Deine Bäume ansehen und eventuell vorhandene Schäden durch einen Fachmann beurteilen lassen. So bist Du im Falle eines Schadens auf der sicheren Seite.
Regionale Baumschutzsatzung: Welche Bäume und Hecken genießen Bestandsschutz?
Gerade im Kleingarten gibt es eine regionale Baumschutzsatzung, die den Bäumen und Hecken Schutz gewährt. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, wie etwa Bäume, die verboten oder falsch gesetzt wurden.
Du möchtest in Deinem Kleingarten ein paar Bäume und Hecken pflanzen? Dann solltest Du wissen, dass diese nach fünf Jahren automatisch Bestandsschutz genießen. Wir empfehlen Dir daher, Dich vorher an die regionale Baumschutzsatzung zu halten. Einige Bäume und Hecken können allerdings ausgenommen werden, wie zum Beispiel solche, die verboten sind oder falsch gesetzt wurden. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob Deine Bäume und Hecken den Bestandsschutz genießen, dann nimm am besten Kontakt zu Deinem zuständigen Baubehörden auf, die Dir gerne weiterhelfen.
Fällgenehmigung für Bäume: Wann beantragen?
Du fragst Dich, wann Du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig kannst Du eine Fällgenehmigung für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm beantragen. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen: Nadelbäume, die nicht heimisch sind wie Fichte, Tanne oder Thuja und exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko, sind davon ausgenommen. Bei der Fällung von Gehölzen ist es also wichtig, die Art des Baumes zu kennen, um die Regelungen der Naturschutzbehörde einhalten zu können.
Fällen von Nadelbäumen: Zeitpunkt & Genehmigung beachten
Du möchtest einen Nadelbaum fällen? Dann ist es wichtig, die richtige Zeit dafür zu wählen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen eines Baumes in der Zeit von 1. März bis 30. September eines Jahres untersagt. Wenn Du dennoch in dieser Zeit einen Nadelbaum fällen möchtest, musst Du eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese kannst Du bei Deiner zuständigen Naturschutzbehörde erhalten. Es ist hilfreich, die Genehmigung vor dem Fällen des Baumes zu beantragen, um zu vermeiden, dass Du sanktioniert wirst. Beachte außerdem, dass Du die Baumfällung nur von einem zertifizierten Fachmann ausführen lassen darfst, um zu gewährleisten, dass der Baum sicher und schonend gefällt wird.
Pflanze eine Tanne: Abstand & Höhe beachten
Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest du wissen, dass Tannen erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreichen. Vorher dürfen sie laut der meisten Regelwerke nur fünfzig Zentimeter entfernt gepflanzt werden. Sobald die Tanne zwei Meter hoch ist, musst du den Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens auf zwei Meter erhöhen. Dann hast du das nötige Platzangebot, damit sich deine Tanne schnell und gesund entwickeln kann.
Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten und Pflanzenersatz
Die Ordnungswidrigkeit verjährt gemäß § 31 Abs 2 Nr 1 OWiG nach drei Jahren. Es kann dabei eine Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 Euro verhängt werden. Dies gilt für alle Fälle, die vor dem 1. Mai 2014 begangen wurden. Die Pflicht zur Ersatzpflanzung verjährt nach § 53 Abs. 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach 30 Jahren. Man muss also innerhalb dieser Zeit eine neue Pflanzung vorgenommen haben, um strafrechtlich nicht belangt zu werden. Daher solltest Du unbedingt daran denken, Deine Pflanzen regelmäßig zu ersetzen, damit Du nicht in Gefahr gerätst, eine Geldstrafe zu erhalten.
Pflanze deinen Baum mit Bedacht: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten!
Du planst, in deinem Garten einen Baum zu pflanzen? Dann solltest du unbedingt darauf achten, wie weit dieser Baum von der Grundstücksgrenze entfernt ist. Je nach Bundesland gibt es hierfür unterschiedliche Regelungen. In der Regel liegt ein Mindestabstand zum Nachbargarten bei einem bis vier Metern. Wenn du dich an diesen Abstand hältst, sind keinerlei Limitierungen der Baumhöhe zu beachten. Sollte der Abstand jedoch geringer sein, hat dein Nachbar einen Anspruch darauf, dass der Baum gestutzt wird. Also vergiss nicht, dir vor dem Pflanzen des Baums die Mindestabstände zu deinem Nachbargarten anzuschauen!
Verantwortung als Grundstückseigentümer: Bäume überprüfen & gesund halten
Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand hast Du eine große Verantwortung. Du bist dafür verantwortlich, dass Deine Bäume niemanden gefährden. Deshalb solltest Du Deine Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen überprüfen. Dazu kannst Du einen professionellen Baumpfleger beauftragen. Dieser kann Deine Bäume auf Verletzungen, Ast- und Wurzelschäden, Pilzbefall und Borkenkäferbefall überprüfen. Außerdem schaut er sich an, ob die Verkehrssicherheit Deiner Bäume gewährleistet ist. Wichtig ist auch, dass Du Deine Bäume regelmäßig mit Wasser versorgst und sie ausreichend düngst. Auf diese Weise können Deine Bäume gesund und stabil bleiben.
Baumfällung: Richtwerte für Laub- und Nadelbäume
Manchmal kann es notwendig sein, einen störenden Baum aus dem Garten verschwinden zu lassen. Am besten orientierst Du Dich dabei an den folgenden Richtwerten: Wenn es sich um einen Laubbaum handelt, sollte er maximal 80 cm hoch sein und bei mehrstämmigen Bäumen maximal 50 cm. Bei Obstbäumen sind es maximal 150 cm, wenn es sich um mehrstämmige handelt maximal 100 cm. Bei Nadelbäumen ist die Höchstgrenze bei 100 cm und mehrstämmige Bäume sollten nicht höher als 60 cm sein.
Genehmigungskosten und Kosten für Baumfällung – Planen Sie richtig!
Du solltest unbedingt die Kosten für eine Genehmigung einrechnen. Mit etwa 50 Euro solltest du hier rechnen. Anschließend muss der Baum gefällt werden. Hierfür kannst du mit einem Kostenaufwand von etwa 300 Euro rechnen. Um die Baumwurzel zu entfernen und den Stamm zu Kaminholz zu verarbeiten brauchst du hingegen etwa 450 Euro. Beachte, dass einige Kosten, wie zum Beispiel die Entsorgung des Baumes, noch hinzukommen können.
Schlussworte
Du kannst in Deutschland ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die auf deinem eigenen Grundstück stehen. In einigen Fällen kann es auch erlaubt sein, Bäume auf öffentlichen Grundstücken zu fällen, wenn sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. Es ist jedoch ratsam, vorher bei der zuständigen Behörde nachzufragen und dafür eine Genehmigung einzuholen.
Du kannst ohne Genehmigung nur geringe Mengen an Bäumen fällen, die nicht als schützenswert eingestuft sind. Du solltest also vorsichtig sein, wenn Du Bäume fällen möchtest und Dich immer erkundigen, ob Du eine Genehmigung benötigst.