Wie nah darf ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen? Eine Anleitung für NRW-Bürger

Abstand von Bäumen zur Grundstücksgrenze in NRW

Hey, du hast dich bestimmt schon mal gefragt, wie nah ein Baum an deiner Grundstücksgrenze stehen darf, oder? Damit du hier eine Antwort auf deine Frage bekommst, haben wir uns die Regelungen in NRW genauer angeschaut und wollen sie dir hier erklären.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keine gesetzliche Regelung, wie nah ein Baum an der Grundstücksgrenze stehen darf. In der Regel hängt es von den örtlichen Gegebenheiten ab. Es ist empfehlenswert, dass du dich mit deinem Nachbarn abstimmst, bevor du einen Baum an der Grundstücksgrenze pflanzt. So können euch beide einig werden und es können Streitigkeiten vermieden werden.

Baum zu nah an Grundstücksgrenze? Anspruch auf Entfernung gem. NachbG NRW

Du hast ein Problem mit einem Baum, der nicht den Grenzabständen nach dem nordrhein-westfälischen Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW) entspricht? Dann hast Du einen Anspruch darauf, dass dieser Baum beseitigt wird. Gemäß § 41 Ziff 1 Buchst a NachbG NRW ist bei schnellwachsenden Bäumen ein Abstand von vier Metern einzuhalten. Wenn Du den Eindruck hast, dass der Baum näher als vier Meter an Deiner Grundstücksgrenze steht, kannst Du einen Anspruch geltend machen. Wenn sich Dein Nachbar jedoch weigert, den Baum zu beseitigen, kannst Du Dich an ein Gericht wenden. Dieses wird dann entscheiden, ob der Baum zu entfernen ist.

Hecke & Sträucher zurückschneiden – Keine Probleme mit dem Nachbarn

Du musst beachten, dass Hecke und Sträucher, die zum Nachbarn hin wachsen, nicht höher als zwei Meter sein dürfen. Falls sie die vorgegebene Höhe überschreiten, kann der Nachbar darum bitten, dass sie zurückgeschnitten werden. Um Probleme zu vermeiden, solltest Du die Hecke und Sträucher regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf zurückschneiden, damit sie nicht höher als 50 Zentimeter neben dem Zaun werden. So stellst Du sicher, dass Du und Dein Nachbar zufrieden seid.

Pflanzen an Grundstücksgrenze: 2 m Höhe & Nachbarschaft respektieren

Du hast sicher schon mal gehört, dass es bei Bäumen und Sträuchern, die bis zu einem halben Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben, Vorschriften gibt. In den meisten Bundesländern ist es so, dass die Pflanzen maximal zwei Meter hoch werden dürfen. Wenn du aber einmal Äste oder Ähnliches über die Grenze hinaus ragen siehst, darfst du diese zwar abschneiden, aber du musst darauf achten, dass du die Natur nicht zu sehr beschneidest. Vergiss auch nicht, dass du die Grenze des Nachbarn respektieren solltest, und dass du nicht mehr abschneiden darfst als unbedingt nötig.

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Pflanzen von Bäumen auf dem Grundstück: Abstand beachten

Wenn du auf deinem Grundstück Bäume pflanzen möchtest, solltest du beachten, dass ein gewisser Mindestabstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Der Abstand variiert in Abhängigkeit von der Wuchshöhe des Baumes. Bis zu einer Wuchshöhe von 300 cm solltest du einen Abstand von mindestens 75 cm einhalten, zwischen 5 und 15 Metern einen Abstand von 3 Metern und ab 15 Metern einen Abstand von 8 Metern. Solltest du dir unsicher sein, wie hoch dein Baum werden wird, solltest du dich beim zuständigen Bauamt erkundigen. Dort erfährst du auch, ob du gesetzliche Einschränkungen beachten musst.

Siehe auch:  Wann ist der ideale Zeitpunkt um Bäume zu fällen? Hier sind die wichtigsten Tipps!

 Baumgrundstücksgrenze NRW Abstandsregelung

Pflanzabstand von Bäumen und Sträuchern: So gehst du vor!

Wenn du in deinem Bundesland nicht genau weißt, wie weit du Bäume und Sträucher vom Haus entfernt pflanzen darfst, dann halte dich am besten an diese Faustregel: Bis zu einer Höhe von etwa zwei Metern solltest du einen Mindestabstand von 50 Zentimetern einhalten. Bei Bäumen und Sträuchern, die höher als zwei Meter sind, ist ein Mindestabstand von einem Meter ratsam. Achte bei der Pflanzung aber auch auf andere Faktoren, wie z.B. die Lage des Gartens, die Sonneneinstrahlung und die Größe des Pflanzgefäßes, um ein optimales Wachstum zu gewährleisten.

Pflanze Deinen Baum nach den Nachbarrechtsgesetzen

Kurz gesagt: Wenn Du einen Baum pflanzen möchtest, dann solltest Du vorher wissen, wie weit er vom Nachbarsgrundstück entfernt stehen muss. In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist festgelegt, dass ein Baum bei einer Wuchshöhe von unter zwei Metern einen Abstand von 50 Zentimeter haben muss. Wenn Du dir unsicher bist, kannst Du dich auch bei deiner Gemeinde erkundigen und sichergehen, dass du die richtigen Vorschriften befolgst. So kannst du sicher sein, dass du auf der sicheren Seite bist und deinen Baum ohne Probleme pflanzen kannst.

OLG Frankfurt: Bäume bis 5m Höhe auf Nachbarstücken nicht beseitigen

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem Urteil (Az: 2 U 56/08) klargestellt, dass Nachbarn nicht zur Beseitigung von Bäumen verpflichtet sind, die über fünf Meter hinausragen. Allerdings muss, wenn ein Baum über eine gewisse Höhe hinausragt und somit den Nachbarn beeinträchtigt, eine Einigung erzielt werden. Sollte eine solche Einigung nicht möglich sein, kann es notwendig sein, dass das Gericht einzuschreiten. Das Landgericht Coburg (Az: 32 S 11/01) hat entschieden, dass Äste und Zweige, die unter einer Höhe von fünf Metern ins Nachbargrundstück hineinragen, grundsätzlich beseitigt werden müssen. Wenn der Baum jedoch höher ist, muss der Nachbar in der Regel keine Beseitigung verlangen. Dennoch kann es vorkommen, dass die Wurzeln des Baums in das Nachbargrundstück eindringen und somit negative Auswirkungen auf die Grundstücksqualität haben. In einem solchen Fall sollte eine Einigung zwischen den Nachbarn erzielt werden.

Konflikt mit dem Nachbarn: § 910 & 1004 BGB

Du hast einen Konflikt mit Deinem Nachbarn? Das Gesetz reguliert solche Fälle in den §§ 910 und 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Wenn Dein Nachbar herüberragende Zweige auf Dein Grundstück wachsen lässt, dann kannst Du gemäß § 910 BGB diese Zweige abschneiden und behalten, wenn Du Deinem Nachbarn vorher eine angemessene Frist zur Beseitigung eingeräumt hast und er die Beseitigung nicht innerhalb dieser Frist vornimmt (§ 1007 BGB). Solltest Du also Ärger mit Deinem Nachbarn haben, dann kannst Du Dich auf das BGB berufen.

Nachbars Grundstück beeinträchtigt: Erste Schritte zur Beseitigung

Du musst nicht tatenlos zusehen, wenn dein Nachbar sein Grundstück beispielsweise durch Bäume, Sträucher oder Hecken beeinträchtigt. Der erste Schritt ist es, den Eigentümer dazu aufzufordern, sich selbst um den Abbau der überragenden Teile zu kümmern. Dazu setzt du dem Eigentümer eine Frist. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, kannst du selbst tätig werden und die Pflanzenteile beseitigen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass du die Kosten für den Abbau, die im Normalfall der Eigentümer zu tragen hätte, nicht auf dich nehmen darfst. Falls du jedoch alle Kosten nachweisen kannst, hast du die Möglichkeit, die Kosten nachträglich von dem Eigentümer erstattet zu bekommen.

Achte regelmäßig auf Deine Bäume! Verkehrssicher & gesund bleiben

Du solltest regelmäßig auf Deine Bäume achten und sie daraufhin untersuchen. Verkehrssicher bedeutet, dass ein Baum keine Gefahr für Dritte darstellt. Dazu gehören zum Beispiel, dass mögliche Äste nicht auf dem Gehweg oder der Straße liegen. Auch wenn der Baum in Deinem Garten steht, musst Du regelmäßig darauf achten, dass er gesund ist. Anzeichen wie tote Äste, Pilzfruchtkörper und Faulstellen sind auch für Laien erkennbar und sollten ernst genommen werden. Wenn Du einen Baum hast, der krank aussieht, solltest Du unbedingt einen Fachmann zu Rate ziehen, der Dir bei der weiteren Vorgehensweise hilft.

Siehe auch:  Warum haben Bäume im Regenwald keine tiefgehenden Wurzeln? - Erfahre die interessante Antwort hier!

Baumbestimmungen an NRW-Grundstücksgrenzen

Besitzer – Baum nach 6 Jahren geschützt – Bestandsschutz

Nach sechs Jahren ist ein Baum endlich im Eigentum des Besitzers geschützt. Ein Baum, der länger als sechs Jahre auf dem Grundstück des Besitzers steht, ist vor Entfernung oder Beschädigung geschützt. Dieses Recht nennt man Bestandsschutz. Die Regelung des Bestandsschutzes gilt in vielen Ländern und besagt, dass der Besitzer einer Immobilie, sollte er einen Baum in seinem Garten besitzen, ein Recht darauf hat, diesen Baum zu schützen. Ein Baum, der sechs Jahre oder länger auf dem Grundstück steht, sollte geschützt werden, egal ob er eine Gefahr darstellt oder nicht. Der Besitzer hat das Recht, dem Baum zu erlauben zu bleiben, ohne dass er ihn entfernen muss. Dieser Schutz ist eine gute Möglichkeit, die Natur zu schützen und den Besitzern ihr Grundstück zu sichern.

Entdeckt Du einen Baum auf Nachbargrundstück? Rechte beachten!

Du hast einen Baum auf dem Nachbargrundstück entdeckt? Wenn es sich dabei um einen gesunden Baum handelt, hat der Nachbar keinen Anspruch auf Entfernung des Baums. Allerdings kann der Nachbar in bestimmten Fällen Ersatzansprüche geltend machen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Baum krank oder vorschädigt ist. Dann hast du als Eigentümer des Baumes auch einen Anspruch, den Baum zu beseitigen. Um sicherzugehen, dass du alle rechtlichen Konsequenzen beachtest, solltest du dich an den Fachanwalt wenden. Er kann dir eine kompetente Beratung zu deinem Fall geben und dir helfen, deine Rechte zu verteidigen.

Schaden durch gesunden Baum – Wohngebäudeversicherung übernimmt Kosten

Doch was ist, wenn der Schaden durch einen gesunden Baum verursacht wurde? Keine Sorge – auch hier übernimmt die Wohngebäudeversicherung in aller Regel die Kosten für Reparatur und Abtransport. Es ist jedoch wichtig, dass du die Ursache des Schadens schnellstmöglich einem Gutachter klärst und ihn bei der Versicherung meldest. Denn wenn der Schaden nicht innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet wird, kann es passieren, dass die Versicherung nicht die gesamten Kosten übernimmt. Also vergiss nicht, deine Versicherung zu kontaktieren, sobald du einen Schaden bemerkst.

Beeinträchtigung durch Sträucher/Bäume? § 24 Abs 2 NRG beachten!

d. NRG genannten Fällen der Fall.

Du hast eine Beeinträchtigung durch Sträucher oder Bäume auf deinem Grundstück? Dann ist es wichtig, dass du dir die gesetzliche Vorschrift des § 24 Abs 2 NRG (Niedersächsisches Rodungsgesetz) anschaust. Dort steht, dass eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, wenn die Wurzeln den Gebrauch des Grundstücks mehr als nur merklich behindern, zum Beispiel wenn sie das Bauen, Pflanzen, Säen oder Düngen beeinträchtigen. Laut § 24 Abs 2206. d. NRG sind dafür aber noch weitere Fälle vorgesehen. Deshalb solltest du dich unbedingt genau erkundigen und bei Unsicherheit einen Fachmann zu Rate ziehen.

Wie schnell wächst eine Tanne? Abstand beachten!

Du hast eine Tanne gepflanzt und fragst Dich, wie schnell sie wächst? In der Regel dauert es etwa fünf Jahre, bis sie eine Höhe von zwei Metern erreicht. Aber es lohnt sich, beim Pflanzen darauf zu achten, dass die Tanne nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt steht. Wenn sie dann größer ist, sollte der Abstand laut den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. Damit Du Deine Tanne unbesorgt wachsen lassen kannst, ist es deshalb wichtig, beim Pflanzen den Abstand zu berücksichtigen.

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Nachbar muss Sträucher nicht selbst beseitigen | Gericht entscheidet

Du kannst deinen Nachbarn nicht einfach dazu zwingen, Sträucher, Bäume oder Hecken zu beseitigen, die über die nach § 50 oder § 52 zulässige Höhe hinauswachsen. Es ist aber Pflicht des Eigentümers, sie auf Aufforderung des Nachbarn auf die vorgeschriebene Größe zurückzuschneiden. Sollte der Eigentümer dies nicht wollen, kann der Nachbar eine Einigung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Dort kann dann über eine angemessene Lösung entschieden werden.

Geräusche und Gerüche von Nachbarn: Wann du dein Recht wahrnehmen musst

Du musst als Nachbar regelmäßig Geräusche und Gerüche von Kindern, Säuglingen und Landwirtschaftsbetrieben ertragen. Diese Störungen müssen oft ein gewisses Maß an Unannehmlichkeiten aushalten, wie es in Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13) bekräftigt wurde. Dennoch kann es vorkommen, dass es zu einer unzumutbaren Belästigung kommt, die von dir nicht hingenommen werden muss. In solchen Fällen solltest du dein Recht wahrnehmen und dich an die zuständigen Behörden wenden.

Laub beseitigen: Pflicht für Grundstücks- und Hauseigentümer

Doch wer muss das Laub beseitigen? Der Gesetzgeber sieht Grundstücks- und Hauseigentümer in der Pflicht, ihr Grundstück regelmäßig vom Laub zu befreien. Der dafür notwendige Zeitaufwand hängt dabei von der Größe des Grundstücks ab. Bei Gebäuden in öffentlicher Hand ist die jeweilige Kommune für die Beseitigung des Laubs zuständig. Die Kommune muss in regelmäßigen Abständen das Laub von öffentlichen Plätzen und Grünanlagen beseitigen. Dazu kommt, dass Du auch selbst einiges tun kannst, um das Laub zu beseitigen. Du kannst zum Beispiel das Laub mit einem Laubbläser oder einem Laubsauger aufsammeln. Mit einem Laubbesen kannst Du auch kleinere Mengen Laub problemlos zusammenkehren. So kannst Du dafür sorgen, dass Dein Grundstück und die öffentlichen Grünanlagen sauber und ordentlich aussehen.

Bauen an Grundstücksgrenze: Max. 3 m hoch & 50 Kubikmeter

Du hast ein Grundstück mit einer Länge von mehr als 42 Metern? Dann kannst du hier direkt an die Grundstücksgrenze ein freistehendes Gebäude bauen. Dieses darf maximal 3 m hoch und 5 Meter lang sein, der Brutto-Rauminhalt darf 50 Kubikmeter nicht überschreiten. Es dürfen keine Aufenthaltsräume und Feuerstätten vorhanden sein. So kannst du dein Grundstück optimal nutzen und deine eigenen Vorstellungen verwirklichen.

Streitthemen unter Nachbarn: Gerüche, Haustiere & Rücksicht

Weitere Streitthemen unter Nachbarn sind Gerüche und Haustiere. Gerade beim Grillen kann es schnell zu Ärger kommen, wenn es gemäß der Hausordnung des Mietshauses untersagt ist. Aber auch von Haus- oder Nutztieren darf es nicht zu Geruchs- oder anderen Belästigungen kommen. Dies ist ein häufiger Grund für Streitigkeiten in der Nachbarschaft. Guter Nachbarsein bedeutet auch, dass man aufeinander Rücksicht nimmt und respektiert, dass jeder seine Ruhe und Freiheit haben möchte. Ein netter Gruß und eine freundliche Unterhaltung können schon viel bewirken.

Fazit

In Nordrhein-Westfalen darf ein Baum nicht näher als drei Meter an die Grundstücksgrenze heranwachsen. Wenn der Baum bereits näher als drei Meter an deiner Grundstücksgrenze steht, musst du dich mit deinem Nachbarn einigen, ob er weiterhin dort stehen darf. Wenn beide Parteien sich einig sind, dass der Baum an Ort und Stelle bleiben darf, müsst ihr einen schriftlichen Vertrag aufsetzen, in dem die Bedingungen für den Baum festgehalten werden.

Du kannst deinen Baum so nah an der Grundstücksgrenze in NRW stehen lassen, wie es die lokalen Vorschriften zulassen. Wenn du dich nicht sicher bist, wie nah dein Baum an der Grundstücksgrenze stehen darf, dann solltest du dich bei deiner lokalen Behörde erkundigen, um sicherzustellen, dass du dich an die Regeln hältst.

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