Wann ist die richtige Zeit, um Bäume in Niedersachsen zu fällen? Alles, was du wissen musst

Niedersachsen: Erlaubte Fällzeiten für Bäume

Hallo zusammen!
Wenn Du in Niedersachsen wohnst und Dir ein paar Bäume fällen möchtest, solltest Du genau wissen, wann und wie Du das machen kannst. In diesem Artikel möchte ich Dir erklären, worauf Du achten musst, wenn Du Bäume in Niedersachsen fällen möchtest. Also, lass uns mal schauen, was es zu beachten gibt!

In Niedersachsen darf man Bäume ohne Genehmigung nur fällen, wenn sie nicht unter Naturschutz stehen. Wenn du nicht sicher bist, ob ein Baum unter Naturschutz steht, solltest du die zuständige Behörde kontaktieren. Bäume, die nicht unter Naturschutz stehen, können jederzeit gefällt werden.

Bäume fällen: Antrag bei Naturschutzbehörde notwendig

Du hast Fragen zur Fällung von Bäumen? Dann musst du wissen, dass ein Antrag bei der Naturschutzbehörde jedes Jahr notwendig ist, wenn du einzelne Gehölze fällen möchtest, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm haben. Die Ausnahme bilden hierbei nicht-heimische Nadelbäume (z.B. Fichte, Tanne oder Thuja) sowie exotische Laubbäume (z.B. Tulpenbaum oder Gingko). Wenn du diese Arten fällen möchtest, ist es wichtig, dass du dich vorher an die Naturschutzbehörde wendest, um eine Genehmigung zu erhalten.

Baumfällung: Eigentümerversammlung entscheidet nach Recht und Richtlinien

Üblicherweise liegt es in der Hand der Eigentümerversammlung, zu entscheiden, ob ein Baum gefällt werden darf. Diese Entscheidung wird normalerweise auf Grundlage des Eigentumsrechts der Eigentümer und der vom Vermieter oder Eigentümer vorgegebenen Richtlinien getroffen. In manchen Fällen kann es notwendig sein, eine Genehmigung einzuholen, bevor ein Baum gefällt werden darf. Wenn ein Baum aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss, kann ein Baumexperte aufgesucht werden, der die Situation beurteilt und berät. Bei der Entscheidung, ob ein Baum gefällt werden darf, müssen alle Beteiligten berücksichtigt werden, darunter die Eigentümer, die Besitzer und die Nachbarn. Alle Parteien müssen über die potenziellen Auswirkungen der Fällung des Baums informiert werden, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.

Bauvorhaben planen: Naturschutzamt Genehmigung einholen

Wenn du ein Bauvorhaben planst, solltest du unbedingt die Genehmigung des zuständigen Naturschutzamtes einholen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn dein Vorhaben durch einen Baum behindert wird, die Wohnsituation beeinflusst, der Baum krank oder gar tot ist, von Schädlingen befallen ist oder eine akute Gefahr durch den Baum besteht, wie zum Beispiel durch Sturmschäden. In solchen Fällen ist es wichtig, dass du das Naturschutzamt kontaktierst und eine Genehmigung einholst. Dabei ist es wichtig, dass du dich an die jeweils aktuellen Richtlinien hältst, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Einige Bundesländer verlangen zudem, dass du eine Genehmigung vor der Fällung des Baumes einholst, selbst wenn keine Gefahr besteht.

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Fällen eines Baumes: Kosten, Genehmigung & Co.

Du solltest beim Fällen eines Baumes auf einige Kosten achten. Für die Erteilung der Genehmigung musst du mit etwa 50 Euro rechnen. Weiterhin müssen die Kosten für das Fällen des Baumes, sowie für die Entfernung der Wurzel und die Verarbeitung des Baumstamms zu Kaminholz, berücksichtigt werden. Hierfür solltest du mit rund 300 Euro für das Fällen und weiteren 450 Euro für die Entfernung der Wurzel und die Verarbeitung des Baumstamms zu Kaminholz rechnen. Wenn du eine größere Anzahl an Bäumen fällen möchtest, kann es sein, dass sich die Kosten noch erhöhen.

Siehe auch:  Warum Leben Eichhörnchen Auf Bäumen? Erfahre, Wie sie sich Schutz und Nahrung beschaffen

 Fällvorschriften für Bäume in Niedersachsen

Schneide keine Bäume, Hecken oder Gebüsche in Fortpflanzungszeit!

Du hast bestimmt schon mal davon gehört, dass du in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume, Hecken oder Gebüsche schneiden oder auf den Stock setzen darfst. Das ist auch so geregelt im Bundesnaturschutzgesetz. Es ist nämlich in dieser Zeit die Fortpflanzungs- und Setzzeit für viele Tierarten und deshalb kommen die Tiere zu dieser Zeit in den Genuss besonderen Schutzes. Deshalb ist es wichtig, dass du auf jeden Fall darauf achtest, dass du in dieser Zeit keine Gebüsche, Hecken oder Bäume schneidest.

Warum du in der Zeit von März bis September keine radikalen Schnitte an Gehölzen vornehmen darfst

Du willst wissen, warum du in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine radikalen Schnitte an Röhrichten, Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen vornehmen darfst? Das hat mit dem Bundesnaturschutzgesetz zu tun. Dort ist geregelt, dass du in dieser Zeit grundsätzlich keine radikalen Schnitte vornehmen darfst. Das hat einen guten Grund: Der Schutz vieler Tierarten. Viele Tiere nutzen diese Biotopstrukturen, um sich in der warmen Jahreszeit zu vermehren. Deshalb solltest du diese besonders schützen und ihnen durch den Verzicht auf radikale Schnitte ein sicheres Zuhause bieten.

Nadelbaum richtig fällen: Beste Zeit und Fachmann hinzuziehen

Falls Du planst, einen Nadelbaum zu fällen, ist es wichtig, dies zu einem Zeitpunkt zu tun, der für die Pflanze am wenigsten schädlich ist. Das Fällen eines Nadelbaums in der Zeit von März bis September ist untersagt, da die Baumrinde in dieser Zeit empfindlich ist und Schäden durch das Fällen verursachen kann. Der beste Zeitpunkt, um einen Nadelbaum zu fällen, ist daher im Herbst, wenn die Blätter fallen, oder im Winter, wenn der Baum in einer Ruhephase ist. Ein Fällen während dieser Zeiten kann helfen, das Wachstum des Baumes zu fördern und das Risiko von Schäden zu verringern. Außerdem solltest Du einen Fachmann hinzuziehen, um sicherzustellen, dass der Baum richtig und sicher gefällt wird.

Tannenpflanzung: Wie schnell wächst meine Tanne?

Du hast sicher schon mal eine Tanne gepflanzt, die du in deinem Garten oder vielleicht sogar auf dem Balkon ziehen möchtest. Doch bevor du dein neues Bäumchen in den Boden setzt, solltest du wissen, wie schnell es wächst. Tannen wachsen im Schnitt pro Jahr etwa 25 Zentimeter und erreichen nach etwa 5 Jahren die Höhe von 2 Metern. Daher ist es wichtig zu wissen, dass für Tannen, die unmittelbar an einer Grundstücksgrenze stehen, ein Abstand von nur 50 Zentimeter ausreicht. Wenn die Tanne jedoch älter wird, muss der Abstand laut der meisten Regelwerke mindestens 2 Meter betragen.

Berücksichtige das BNatSchG: Rückschnitt von Hecken & Gehölzen nur außerhalb der Brutzeit

Du solltest stets das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachten. Gemäß § 39 BNatSchG ist in der Zeit zwischen 1. März und 30. September ein radikaler Rückschnitt von Hecken und Gehölzen verboten. In dieser Zeit, die auch als Brutzeit bezeichnet wird, können sich viele Tiere und Pflanzen in den Gehölzen und Hecken ungestört fortpflanzen und ihre Nachkommen aufziehen. Daher ist es wichtig, dass du diesen Zeitraum berücksichtigst, um den Natur- und Artenschutz zu wahren. Um möglichen Schaden abzuwenden, solltest du den Rückschnitt von Hecken und Gehölzen daher auf einen anderen Zeitraum verschieben.

Bestandsschutz für Bäume: 6 Jahre Schutz in Deutschland

Du hast schon mal von Bestandsschutz gehört? Dann weißt du auch, dass nach sechs Jahren ein Baum in Deutschland einen solchen Beschützerstatus bekommt. Dieser Schutz regelt, dass ein Baum nicht ohne triftigen Grund entfernt werden darf. Dabei ist es egal, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Garten handelt. Nach sechs Jahren erhält ein Baum also den status quo und kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen wieder entfernt werden. Eine solche Voraussetzung kann beispielsweise sein, dass der Baum krank oder überaltert ist oder er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. In diesen Fällen kannst du eine Ausnahme für den Bestandsschutz beantragen. Wenn du also einen Baum im Garten hast, der älter als sechs Jahre ist, musst du ihn nicht mehr fürchten, dass er plötzlich verschwindet. Er hat Bestandsschutz und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen wieder entfernt werden.

Siehe auch:  Wie lange darf man im Frühjahr Bäume fällen? Wichtige Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Fällaktion

Alt Attribut: Rechtliche Bestimmungen der Baumfällung in Niedersachsen

Welche Bäume sind geschützt? Richtlinien & Grenzen

Du hast bestimmt schon mal davon gehört, dass bestimmte Bäume geschützt sind. Aber welche Bäume genau? Der Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume. Obstbäume und Bäume in Baumschulen sind leider nicht davon betroffen. Aber wie viel Umfang muss ein Baum haben, damit er unter Schutz gestellt wird? In der Regel liegt die Grenze bei 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter. Auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind meist geschützt. Also denk daran, dass du nicht einfach so Bäume fällen darfst!

Baumschutzverordnung – §3 & Ausnahmen erklärt

Du hast vielleicht schon einmal von der Baumschutzverordnung gehört. Sie schützt viele Bäume und schränkt sie gleichzeitig ein. Aber es gibt auch Ausnahmen. § 3 der Baumschutzverordnung nennt die Bäume, die nicht unter den Schutz fallen. Dazu gehören Einzelbäume, die einen Durchmesser von weniger als 25 cm haben. Dies wird gemessen in 1,30 m Höhe. Aber auch hier gibt es eine Ausnahme. Kleinere Bäume sind geschützt, wenn sie Teil einer Baumgruppe, einer Allee oder eines Knicks sind.

Wohngebäudeversicherung & Nachbars Haus- & Grundbesitzer-Haftpflicht

Es ist gut zu wissen, dass Deine Wohngebäudeversicherung für Schäden an Deinem Haus aufkommt, wenn Dein Baum Schäden verursacht. Doch was ist, wenn ein fremder Baum auf Dein Grundstück/Gebäude stürzt? In diesem Fall kommt entweder Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für die Kosten auf. Wenn Du Dir also unsicher bist, ob Dein Versicherungsschutz ausreicht, solltest Du Deine Wohngebäudeversicherung kontaktieren. Sie können Dir sagen, ob Du noch weitere Versicherungen benötigst oder ob Du ausreichend abgesichert bist. Zu Deiner eigenen Sicherheit solltest Du außerdem selbst nachschauen, ob Dein Nachbar eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. So kannst Du im Falle eines Falles einfacher und schneller abgesichert sein.

Einigung mit Nachbarn finden: Wenn Schaden durch nicht versicherten Sturm entstanden ist

Wenn der Schaden jedoch durch einen nicht versicherten Sturm verursacht wurde, muss der Eigentümer des Baumes die Kosten für den Schaden tragen. Obwohl immer noch die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn eingeschaltet werden kann, um die Kosten zu decken, wird der Eigentümer des Baumes in der Regel dazu aufgefordert, die Kosten zu übernehmen. Ein Teil der Kosten kann durch die Hausratversicherung des Nachbarn abgedeckt werden, wenn im Haus Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden.

Wenn der Schaden durch einen nicht versicherten Sturm verursacht wurde, sollte der Eigentümer des Baumes immer versuchen, eine Einigung mit dem Nachbarn zu finden, bevor die Versicherungen eingeschaltet werden. Wenn beide Seiten zu einer Einigung kommen, können sie eine Abmachung treffen, bei der der Eigentümer des Baumes die Kosten für den Schaden übernimmt. Dies ist eine vorteilhafte Lösung für beide Seiten, da das Verfahren schneller ablaufen kann und keine Gebühren für die Versicherungen anfallen.

Lärm- & Geruchsemissionen als Nachbar: Rechte & Pflichten

Du musst als Nachbar regelmäßig mit Geräuschen von Kindern und Säuglingen draußen wie drinnen sowie Gerüchen von Landwirtschaftsbetrieben leben. Doch die Anforderungen an unzulässige Störungen sind relativ hoch. Dies wurde beispielsweise in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier (5 K 1542) oder des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (8 A 1760/13) deutlich. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen die Nachbarn tatsächlich ein Recht darauf haben, dass sie nicht durch Lärm oder Gerüche in ihrem Alltag gestört werden. Deshalb ist es wichtig, dass du als Nachbar aufmerksam bist und bei übermäßigem Lärm oder Gerüchen, die du als störend empfindest, entsprechende Maßnahmen ergreifst.

Siehe auch:  Was sind die Gesetze zur Baumhöhe: Wie hoch darf ein Baum sein?

Gartenpflanzen zu nah an der Grenze? Nachbar kann helfen!

Du hast eine Anpflanzung in deinem Garten, die allerdings zu nah an der Grenze angebracht ist? Dann musst du dich an deinen Nachbarn wenden. Er kann dir auf Verlangen vorschreiben, dass du die Pflanzen beseitigen oder auf eine Höhe bis zu 1,2 m zurückschneiden musst. Voraussetzung ist, dass der Grenzabstand zwischen deiner Anpflanzung und dem Nachbargrundstück weniger als 0,25 m beträgt. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Anpflanzung diesen Abstand unterschreitet, kannst du das gerne mit deinem Nachbarn besprechen. Schließlich sollt ihr beide zufrieden sein und in Harmonie leben.

Abstandsregeln für Bäume und Sträucher nach § 50 NNachbG

Gemäß § 50 NNachbG müssen Bäume und Sträucher einen bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Dieser Abstand hängt dabei von der Wuchsform und der Höhe des Baumes oder Strauches ab. So müssen Bäume und Sträucher bis zu einer Höhe von 1,2 m einen Abstand von 0,25 m einhalten. Liegt die Höhe zwischen 3 m und 5 m, müssen 0,75 m Abstand eingehalten werden. Ab einer Höhe von 15 m sind es schon 3,00 m. Für Bäume und Sträucher, die über 15 m groß sind, muss ein Abstand von 8,00 m eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Du Dich an diese Vorschriften hältst, denn es drohen saftige Geldstrafen, wenn die Abstände nicht eingehalten werden. Achte also darauf, dass Deine Bäume und Sträucher den erforderlichen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

Grenzabstand von Bäumen/Sträuchern: 0,25 Meter Mindestabstand

Der Abstand von einem Baum oder Strauch zur Grundstücksgrenze wird vom Erdboden aus gemessen. Der Grenzabstand muss mindestens 0,25 Meter betragen, damit kein Nachbar belästigt wird. Gehölze, die diesen Abstand unterschreiten, können vom Nachbarn verlangt werden, beseitigt zu werden. Besonders in der Wachstumsperiode können Bäume oder Sträucher bei zu geringer Entfernung zur Grenze für Probleme und Unannehmlichkeiten sorgen, wie z.B. zu viel Schatten oder Schäden am Eigentum des Nachbarn. Deshalb solltest du auf einen ausreichenden Grenzabstand achten, wenn du Gehölze pflanzen möchtest.

Baumbefällung: Wann ist es erlaubt? 50 Zeichen

Du möchtest einen Baum fällen? Dann achte auf die Monate! Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den übrigen Monaten ist es allerdings verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Es ist also wichtig, sich vor dem Fällen eines Baumes über die aktuellen Regelungen zu informieren, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. Denn beim Fällen eines Baumes ohne Genehmigung drohen Bußgelder.

Pflanzen im Januar, Februar, März: Bäume, Sträucher, Beeren

Im März können Brombeeren, Stachelbeeren, Wein, Apfelbäume, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Pfaffenhütchen gepflanzt werden. Auch Hainbuche und Feldahorne, die im Februar gepflanzt werden können, sind eine gute Wahl. Da der Januar in den meisten Regionen frostfrei ist, kann man bereits in diesem Monat Bäume und Sträucher wie Brombeeren, Stachelbeeren, Wein, Äpfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen und Hartriegel pflanzen.

Schlussworte

In Niedersachsen darf man Bäume nur in bestimmten Fällen fällen. Zunächst musst du eine Genehmigung von der zuständigen Behörde beantragen. Diese Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn du die Fällung aus einem triftigen Grund beantragst, zum Beispiel, um eine Straße zu bauen oder einen Garten anzulegen. Es ist auch möglich, Bäume aus Gründen der Sicherheit fällen zu lassen, wenn sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Genehmigung benötigst, kannst du dich auch an dein örtliches Forstamt wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Da viele Bäume in Niedersachsen geschützt sind, solltest du vor dem Fällen eines Baumes immer erst eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen. So kannst du sicher sein, dass du alles richtig machst und nicht gegen geltende Gesetze verstößt.

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