Hallo zusammen! Heute möchte ich mit euch über das Thema „Bäume fällen im Saarland“ sprechen. Viele von euch wissen vielleicht nicht, wann man im Saarland Bäume fällen darf bzw. wann man eine Genehmigung braucht. Darum möchte ich euch heute genau erklären, was ihr beachten solltet.
Du darfst Bäume im Saarland nur fällen, wenn du eine Genehmigung vom Forstamt hast. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn der Baum stört oder eine Gefahr darstellt. Es ist wichtig, dass du dich vorher informierst, welche Bäume gefällt werden können und welche nicht. Wenn du eine Genehmigung hast, musst du den Fällvorgang anzeigen. Dann weiß das Forstamt, dass du ein gesetzliches Recht hast, den Baum zu fällen.
Geschützte Bäume – Schützen und bewahren Sie die Natur
Du hast bestimmt schon mal gehört, dass Bäume geschützt werden. Doch was genau bedeutet das? Es bedeutet, dass bestimmte Bäume vor Fällung geschützt sind. Dazu gehören zum Beispiel Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern, sowie langsam wachsende Arten, wie Eibe, Stechpalme, Eberesche und Maulbeerbaum, mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm. Der Stammumfang dieser Bäume ist in einer Höhe von 100 Zentimetern über dem Erdboden zu messen. Generell gilt: Mit jedem Baum wird nachhaltig umgegangen und eine Fällung nur in Ausnahmefällen vorgenommen.
Baumfällung: Preise, Verwertung & Entsorgung
Du möchtest einen Baum fällen lassen? Kein Problem, wir machen das gerne für Dich! Wir fällen den Baum, entsorgen die Äste und verwerten das Stammholz. So musst Du Dir keine Gedanken machen und kannst den Tag in vollen Zügen genießen. Hier unsere Preise für die Baumfällung: Laubbaum bis 10 m Höhe: 22,40 €/ lfm, 19,50 €/ lfm (ohne Entsorgung). Laubbaum bis 20 m Höhe: 26,20 €/ lfm, 22,80 €/ lfm (ohne Entsorgung). Laubbaum bis 30 m Höhe: 35,90 €/ lfm, 26,90 €/ lfm (ohne Entsorgung). Bei besonders hohen Bäumen, exotischen Baumarten oder sehr alten Bäumen können weitere Kosten anfallen. Spreche uns einfach an, wir beraten Dich gern. Je nach Größe des Baumes und Art der Fällung können wir auch die Entsorgung und Verwertung des Stammholzes übernehmen. Wir helfen Dir gerne bei der Planung und Umsetzung Deines Vorhabens, damit Du stressfrei und sicher Deinen Tag genießen kannst.
Kosten für das Fällen einer Tanne: 200-400 Euro
Du musst beim Fällen einer größeren Tanne mit Kosten von rund 200-400 Euro rechnen. Diese Kosten können bei einer komplizierten Fällsituation jedoch auch noch höher liegen. Der Fachmann kann Dir einen genauen Kostenvoranschlag erstellen. Vor dem Fällen solltest Du Dir außerdem eine Genehmigung beim zuständigen Forstamt einholen. Nur so kannst Du sicher sein, dass Du alle gesetzlichen Vorgaben einhältst.
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Mieter müssen Kosten für Baumfällarbeiten tragen
In der Betriebskostenverordnung sind Baumfällarbeiten zwar nicht explizit aufgeführt. Allerdings ist dort die Rede von „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“. Bäume sind ja schließlich quasi verholzte Pflanzen. Deswegen müssen Mieter die Kosten für Baumfällarbeiten mit tragen. Ausgenommen sind hier nur solche Kosten, die entstehen, wenn der Vermieter die Bäume aus zwingenden Gründen beseitigen lassen muss. Dann übernimmt er die Kosten. Aber ansonsten musst du als Mieter leider selbst in die Tasche greifen.
Antragstellung bei Naturschutzbehörde bei Fällen von Bäumen
Du musst jedes Jahr einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du einzelnstehende Bäume fällen willst, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm haben. Dies gilt aber nicht für nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja oder für exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Für diese Bäume brauchst du keinen Antrag zu stellen. Wenn du allerdings einzelne Äste oder Zweige eines solchen Baumes abnehmen möchtest, brauchst Du keine Genehmigung.
Aufforstung: Schnellwachsende Bäume für eine schnelle Wiederherstellung
Du überlegst Dir, welche Bäume Du für Deine Aufforstung in Betracht ziehst? Dann solltest Du wissen, dass es einige Bäume gibt, die eine sehr starke Wachstumsrate haben. Dazu gehören Berghorn, Walnuss-Sämling, Sommerlinde, Pappel, Platane, Rosskastanie, Eiche, Kiefer, Douglasie, Fichte, Zeder und ähnliche Bäume. Sie alle können eine Wachstumsrate von bis zu 6 Metern pro Jahr erreichen, im Vergleich zu anderen Bäumen, die nur etwa 4 Meter pro Jahr wachsen. Daher solltest Du, wenn Du Dir eine Aufforstung überlegst, die oben genannten Bäume in Betracht ziehen, um Dir eine schnellere Wiederherstellung Deiner Aufforstung zu ermöglichen.
Höhe von Bäumen im Garten: Was du beachten solltest
Grundsätzlich existiert keine Obergrenze, wenn es um die Höhe von Bäumen in deinem Garten geht. Dein Anpflanzen oder das Wachsen lassen von Bäumen ist dein gutes Recht. Aber es gibt einige Dinge, die du beachten solltest. Zum Beispiel können die Wurzeln eines Baumes einen anderen Garten oder ein Stück Land beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass du ein Auge auf das Wachstum deiner Bäume hast und bei Bedarf Maßnahmen ergreifst, um eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks zu verhindern. Außerdem können hohe Bäume auch in anderer Hinsicht Probleme verursachen. Zum Beispiel können sie das Licht blockieren, das in deinen Garten hineinfallen kann, was zu einer Verschattung und damit zu einem schlechteren Pflanzenwachstum führen kann. Auch bei der Wartung solltest du vorsichtig sein: Wenn du hohe Bäume pflegen möchtest, ist es ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um Verletzungen zu vermeiden.
Nadelbaum fällen: Richtigen Zeitpunkt beachten!
Du möchtest einen Nadelbaum fällen? Dann ist es wichtig, dass du die richtige Zeitpunkt beachtest! Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen eines Baumes normalerweise nur zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres erlaubt. Solltest du aus einem bestimmten Grund außerhalb dieser Zeit fällen wollen, benötigst du eine spezielle Ausnahmegenehmigung. Wichtig ist, dass du dein Vorhaben rechtzeitig beantragst und die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer beachtest, da diese teilweise unterschiedlich sind. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst und keine unnötigen Strafen riskierst.
Tanne pflanzen: Abstandsregeln beachten
Du hast vor, dein Grundstück mit einer Tanne zu bepflanzen? Das ist eine gute Idee, denn die meisten Tannenarten wachsen schnell. Allerdings solltest du dabei einige Dinge beachten. Nach dem Pflanzen wird es eine Weile dauern, bis die Tanne an die gewünschte Höhe von zwei Metern heranwächst. In den ersten fünf Jahren darf sie nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Danach muss der Abstand laut den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass die jeweilige Kommune eigene Regelungen bezüglich des Abstandes festgelegt hat. Deshalb solltest du dich vor dem Pflanzen informieren, ob es in deiner Gemeinde spezifische Vorgaben gibt.
Baumschutz: Schütze Laub- und Nadelbäume vor Fällen
Du schützt nicht nur Laub- sondern auch Nadelbäume vor Fällen. Aber Obstbäume und Bäume, die in Baumschulen gezüchtet werden, sind nicht durch den Schutz geschützt. In der Regel gilt der Schutz ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind meistens geschützt. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass du vor dem Fällen eines Baumes immer eine Genehmigung einholen musst.
Bundesnaturschutzgesetz schützt Tiere und Pflanzen
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen. In der Zeit von März bis September ist es Dir daher untersagt, wichtige Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze radikal zu schneiden. Diese Regelung soll vor allem dazu dienen, dass sich Tiere in dieser Zeit ungestört fortpflanzen können und ihren Nachwuchs problemlos großziehen können. Dieser naturschützerische Ansatz wird seit Jahrzehnten konsequent verfolgt, um den Bestand an Tieren in Deutschland zu erhalten und zu fördern.
Hecken und Gehölze in Brutzeit nicht zurückschneiden!
Du solltest Hecken und Gehölze nicht in der Zeit zwischen 1. März und 30. September radikal zurückschneiden, denn das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verbietet dies. In dieser Zeit brüten viele Vögel und Nützlinge in den Hecken und Gehölzen und der Rückschnitt kann ihnen schaden. Auch insektenfreundliche Pflanzen, die sich in der Hecke befinden, können durch den Rückschnitt geschädigt werden und somit ein wichtiges Nahrungsangebot für Vögel und Insekten verloren gehen. Zudem kann ein Rückschnitt in der Brutzeit zu einem Verlust der schützenden Wirkung der Hecke für die Tiere führen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an das Bundesnaturschutzgesetz hältst und Hecken und Gehölze in der Brutzeit nicht zurückschneidest.
Grünschnittverbot in Brutzeit: Schütze Vögel und Nester
Kein Grünschnitt in der Brutzeit: Damit die Vögel in der Zeit vom 1. März bis 30. September ungestört ihre Nester bauen können, ist es laut Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Dies ist ein wichtiger Teil des Tierschutzes. Daher ist es wichtig, während der Brutzeit besonders auf den natürlichen Lebensraum der Vögel zu achten und nicht in die Nester einzugreifen. Es ist auch ratsam, den Garten in der Brutzeit nicht zu groß zu bearbeiten und auf Laubbläser und Motorsägen zu verzichten. Auf diese Weise kann man die Tiere und ihre Brut schützen.
Fällen von Bäumen: Beachte die gesetzlichen Bestimmungen
Du möchtest einen Baum fällen? Dann beachte bitte Folgendes: Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Laut Gesetz dürfen Bäume nur gefällt werden, wenn sie krank oder beschädigt sind oder eine Gefahr für Menschen und deren Eigentum darstellen. Auch in Gebieten, in denen ein besonderer Schutz für Bäume gilt, ist es in den meisten Fällen nicht erlaubt, Bäume zu fällen. Deshalb solltest Du Dich vor der Fällung eines Baumes immer beim zuständigen Amt in Deiner Gemeinde erkundigen.
Gartenpflanzen schützen mit der Ringeln-Methode
Du hast vielleicht schon mal von der Ringeln-Methode gehört. Bei dieser Methode werden die Pflanzen in einem Kreis angeordnet, um sie vor Schädlingen zu schützen. Der Kreis wird dann an den Rändern dicht gemacht. Dadurch wird eine Barriere geschaffen, die Schädlinge wie Raupen und Schnecken abhält. So wird verhindert, dass die Pflanzen geschädigt werden.
Ein weiterer Vorteil der Ringeln-Methode ist, dass sie ganz ohne den Einsatz chemischer Mittel auskommt. Auf diese Weise können die Pflanzen geschützt werden, ohne dass die Umwelt durch schädliche Substanzen belastet wird. Dieser Schutzmechanismus ist besonders für biologische Gärten interessant, denn hier sollen schließlich möglichst natürliche Methoden zum Einsatz kommen. Außerdem kann die Ringeln-Methode auch auf kleineren Flächen angewendet werden, sodass sie sich auch für den Garten zu Hause eignet.
Bäume Deines Nachbarn? Hier Erfahre Verjährungsfristen
Du hast Probleme mit den Bäumen deines Nachbarn? Dann solltest du wissen, dass du zunächst Anspruch auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume hast. Doch leider verjährt dieser Anspruch. Die Verjährungsfristen werden durch die Ländergesetze bestimmt und variieren je nach Bundesland. Daher ist es wichtig, dass du dich über die geltenden Regelungen in deinem Bundesland informierst. So kannst du feststellen, ob dein Anspruch noch besteht und wie lange du deinen Nachbarn auffordern kannst, die Bäume zu beschneiden.
Bäume Fällen oder Pflanzen: Regeln und Vorschriften
Du willst dein Grundstück bepflanzen oder Bäume fällen? Dann gibt es einiges zu beachten! Auch auf Privatgrundstücken darfst du Bäume nur dann fällen, wenn ihr Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt. Je nach Region können die Vorgaben unterschiedlich sein, also informiere dich am besten vorher. Meistens muss bei der Fällung eines Baumes auch ein Ersatz gepflanzt werden. So kannst du auch dazu beitragen, dass die Natur erhalten bleibt.
Hecken und Gehölze schneiden: Wann und wie?
Du hast vor, deine Hecken und Gehölze zu schneiden? Dann achte darauf, dass du Hecken erst gegen Ende Juni einen Formschnitt gibst. Einige Gehölze solltest du möglichst nicht im Frühjahr schneiden, dazu zählen beispielsweise Walnuss und Ahorn. Diese Arten benötigen besondere Pflege und werden bei einem frühen Frühjahrsschnitt beschädigt. Besser ist es, sie auf natürliche Weise wachsen zu lassen und nur bei Bedarf zu schneiden. Vor allem bei Walnuss und Ahorn solltest du darauf achten, dass du nur die älteren Zweige entfernst, damit die jungen Zweige und Blätter nicht geschädigt werden.
Schaden durch Bäume: Wofür ist meine Versicherung zuständig?
Falls Dein Baum oder der eines Nachbarn Dein Haus beschädigt, ist Deine Wohngebäudeversicherung dafür zuständig. Selbst wenn ein Baum auf Deinem Grundstück oder direkt auf Deinem Haus fällt, übernimmt Deine Versicherung die Kosten für die Reparatur. Dafür musst Du zwar den Schaden melden, aber die Versicherung übernimmt meist auch die Kosten für die Entfernung des Baumes.
Sollte das Gebäude jedoch von einem Baum eines Nachbarn beschädigt werden, muss meist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung des Nachbarn die Kosten übernehmen. Hier musst Du allerdings einen Nachweis erbringen, dass der Baum tatsächlich vom Nachbarn stammt. Hast Du einen solchen Nachweis, kannst Du die Kosten für den Schaden bei der Haftpflicht des Nachbarn geltend machen.
Kürze Deine Tanne: Säge, Gartenschere & Co.
Du willst eine hohe Tanne kürzen? Dann brauchst du zunächst einmal eine lange und standsichere Leiter. Außerdem brauchst du eine Säge und eine Gartenschere – möglicherweise auch eine Hebelastschere, die du mit einer Teleskopstange verbinden kannst. Wichtig ist es, den Schnitttermin im Winter, also bis spätestens Ende März, zu wählen. Dann sind die Triebe noch nicht so weich und du schneidest sicher. Schmücke deinen Garten und kürze deine Tanne. Mit etwas Geduld und den richtigen Werkzeugen kann dein Garten bald in ganz neuem Glanz erstrahlen.
Fazit
In Saarland darf man einen Baum fällen, wenn man eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt hat. Das bedeutet, dass du nicht einfach so einen Baum fällen darfst, sondern eine Genehmigung einholen musst. Wenn du eine Genehmigung hast, darfst du den Baum fällen. Es ist auch wichtig, dass du alle geltenden Gesetze und Vorschriften befolgst, wenn du einen Baum fällst.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man in Saarland Bäume nur dann fällen darf, wenn man eine Genehmigung von der entsprechenden Behörde erhält. Du solltest also vorher immer die zuständige Behörde kontaktieren, um sicherzustellen, dass du alles rechtlich korrekt machst.