Baumfällen in Bayern: Wann ist es erlaubt?

Baumfällung in Bayern, Gesetze und Auflagen

Hallo zusammen! Wenn man in Bayern einen Baum schneiden will, ist es wichtig, dass man die gesetzlichen Bestimmungen kennt. Deshalb möchte ich dir heute erklären, wann man in Bayern Bäume schneiden darf. Also, lass uns loslegen!

In Bayern ist es in der Regel verboten, Bäume zu schneiden, außer man hat eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Wenn du planst, Bäume zu schneiden, musst du dich zuerst an dein zuständiges Forstamt wenden, um zu sehen, ob du eine Genehmigung bekommst.

Bundesnaturschutzgesetz beachten: Röhrichte, Bäume, Hecken u.a.

Du musst dich in der Zeit vom 1. März bis 30. September an das Bundesnaturschutzgesetz halten. Denn da ist es grundsätzlich verboten, radikal zu schneiden. Was heißt das genau? Damit sind Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze gemeint. Mit diesem Gesetz soll verhindert werden, dass viele Tierarten nicht mehr fortpflanzen können. Daher ist es wichtig, dass du es beachtest!

Bundesnaturschutzgesetz: Schütze Wildtiere und ihre Lebensräume

Du solltest nicht vergessen, dass es immer noch wichtig ist, das Bundesnaturschutzgesetz zu befolgen. In § 39 Absatz 5 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetz werden verschiedene Gehölze wie Bäume, Hecken, Gebüsche oder lebende Zäune erwähnt, welche zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Dieser Paragraph dient dazu, wild lebende Tiere und ihre Lebensräume zu schützen. Es ist wichtig, die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes einzuhalten, um den Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen.

Baumschnitt: 1. Okt-28. Feb & Form-/Pflegeschnitt 1. März-30. Sept.

Du darfst zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar Bäume und Äste schneiden. In der Vogelschutzzeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist allerdings kein radikaler Baumschnitt erlaubt. Hier ist es dir aber gestattet, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen oder Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchzuführen. Während der Vogelschutzzeit solltest du besonders vorsichtig sein, damit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

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Gehölze schneiden: Bundesnaturschutzgesetz beachten!

Du bist dir nicht sicher, ob du zwischen dem 1. März und 30. September Gehölze schneiden darfst? Dann ist es wichtig, dass du dich an das Bundesnaturschutzgesetz hältst. Dort steht, dass du während dieser Zeit keine Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze außerhalb von Wald- oder Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen abschneiden oder auf den Stock setzen darfst. Andernfalls drohen empfindliche Geldstrafen. Solltest du also einen Baumschnitt planen, dann überlege dir genau, wann du ihn durchführen willst.

Baumfällungsregeln in Bayern

Tierschutz im Frühling: Warum Hecken und Bäume schonen?

Du weißt es vielleicht schon: Jedes Jahr im Frühling ist es wieder so weit. Du darfst Hecken und Bäume nicht schneiden oder fällen. Aber warum eigentlich? Der Grund dafür ist der Tierschutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es jedes Jahr vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken und Bäume zu schneiden oder zu fällen. Denn ab dem Frühjahr beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Deshalb solltest du unbedingt darauf achten, dass du in dieser Zeit die Natur nicht stören, indem du sie von Grünschnitt befreist. Auf diese Weise kannst du deinen Teil dazu beitragen, den Vögeln eine sichere Brutzeit zu gewährleisten.

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Abholzung von Hecken, lebenden Zäunen u.a. verboten (BNatschG §39 Abs.5)

Du darfst in deinem Garten oder auf öffentlichen Flächen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen. Dies ist laut § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) verboten. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass die Natur geschützt und die Artenvielfalt erhalten bleibt. Daher solltest du dich an diese Vorschrift halten und unbedingt auf eine Abholzung verzichten. Im Zweifelsfall kannst du dich auch an dein örtliches Ordnungsamt wenden und nachfragen, ob Ausnahmen möglich sind.

Beschneide Pflanzen im Sommer für üppige Blüte

Du musst einige Pflanzen im Sommer beschneiden, damit sie schön blühen. Hortensien sind bei richtiger Sorte einfach zu schneiden. Lavendel solltest du Mitte März um etwa ein Drittel zurückstutzen. Forsythien und andere Pflanzen, die im Frühjahr blühen, solltest du erst nach der Blüte beschneiden, damit sie in den nächsten Jahren noch schöne Blüten tragen. Außerdem kannst du durch das Beschneiden dafür sorgen, dass die Blüte in der nächsten Saison üppiger ist.

Gartenarbeit im Februar: Tipps für schöne Gräser & Früchte

Im Februar ist es an der Zeit, Gartenarbeit zu erledigen. Dann kannst Du Gräser, Sträucher, Hecken und Obstbäume kürzen und schneiden, damit sie im Frühling kräftig wachsen und blühen können. Auch Frühbeete kannst Du jetzt anlegen, damit Du in einigen Wochen die ersten leckeren Früchte ernten kannst. Ende Februar solltest Du auch die Ziergräser schneiden, um Platz für die neuen Triebe zu schaffen. Damit Du einen schönen und gepflegten Garten hast, lohnt es sich, jetzt schon die nötige Gartenarbeit zu erledigen.

Pflanzung von Bäumen in Deinem Garten: Keine Obergrenze, aber Gemeinde-Bestimmungen beachten

Du musst Dir bei der Pflanzung von Bäumen in Deinem Garten keine Gedanken über eine Obergrenze machen – grundsätzlich gibt es keine. Trotzdem ist es wichtig, dass Du Dich an die jeweiligen Bestimmungen der Gemeinde hältst. Diese können eine maximale Höhe vorgeben, die nicht überschritten werden darf. Wenn Du Dir unsicher bist, wie hoch Dein Baum werden darf, solltest Du Dich an die Gemeinde wenden und nachfragen. Außerdem gibt es einige Bäume, die besonders schnell wachsen, was zu Problemen führen kann. Daher solltest Du bei der Auswahl des Baums immer darauf achten, dass er nicht zu hoch wird. Einige Bäume können auch bis zu fünfzig Meter hoch werden, weshalb ein möglichst kleiner Baum empfohlen wird. Egal welchen Baum Du auch wählst, es ist wichtig, dass Du ihn regelmäßig schneidest und pflegst, um sicherzustellen, dass er nicht zu hoch wird und keine Gefahren darstellt.

Risikoeinschätzung durch Baumexperten: Schütze dich vor Schäden

Du hast Angst, dass dein alter Baum ein Sicherheitsrisiko darstellt? Ein morscher Ast könnte jederzeit herunterfallen und Personen gefährden? Dann musst du etwas unternehmen! Der Grundstückseigentümer haftet für Schäden, die durch den Baum entstehen, deshalb ist es wichtig, eine professionelle Einschätzung zu erhalten. Ein Baumexperte kann dir dabei helfen zu entscheiden, ob der Baum zurückgeschnitten oder sogar gefällt werden muss. Dein Rechtsanwalt wird dir bestätigen, dass es ratsam ist, einen Baumexperten zu Rate zu ziehen. Es ist wichtig, dass du dich an die gesetzlichen Bestimmungen hältst und entsprechend handelst, um Schäden an anderen Personen oder Gebäuden zu vermeiden.

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Bäumschneideregeln in Bayern

Hecken, Walnuss & Ahorn im Frühjahr nicht schneiden

Du solltest keinen Formschnitt an Hecken, Walnuss und Ahorn im Frühjahr vornehmen. Es empfiehlt sich, Hecken erst gegen Ende Juni zu schneiden. Walnuss und Ahorn solltest Du im Frühjahr am besten überhaupt nicht schneiden, da sie sich nur schwer erholen. Hierbei ist es wichtig, dass die Pflanzen nicht zu stark beschnitten werden, da sonst Rückschnittmaßnahmen erforderlich sind, um die Pflanze wieder in ihre ursprüngliche Form zu bringen. Es ist also ratsam, vor dem Schneiden die Gehölze sorgfältig zu betrachten und sicherzustellen, dass die Pflanzen nur minimal beschnitten werden.

Pflege von Bäumen: Richtige Technik, Fachmann konsultieren

Du darfst Bäume ohne Weiteres nicht kürzen. Wenn man sich aber nicht an die vorgegebenen Regeln hält, kann es sein, dass man mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen muss. Die genaueren Bestimmungen, was du tun oder lassen sollst, stehen in den Baumschutzsatzungen. Wenn du einen Laubbaum kappst, wird er meist viele senkrechte Triebe bilden, die du dann wieder entfernen musst. Es ist daher besser, die Krone des Baumes zu lichten, indem du nach innen wachsende Triebe und überkreuzende Äste gezielt herausschneidest. Diese Methode schont den Baum und ermöglicht ihm, weiterhin zu wachsen. Es ist wichtig, dass bei jeder Baumpflege die richtige Technik angewendet wird und dass vorher ein Fachmann konsultiert wird.

Schütze Hecken und lebende Zäune – Bundesnaturschutzgesetz Para 39

Du hast vielleicht schon einmal davon gehört, dass man Hecken und lebende Zäune in bestimmten Monaten nicht schneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen soll? Das ist gesetzlich festgelegt und steht im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39. Genauer gesagt, darfst Du in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze schneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen. Diese Regelung gilt, um den Natur- und Artenschutz zu schützen und die Tiere in ihren natürlichen Lebensräumen zu erhalten. Denn in den Gehölzen finden viele Tiere, wie zum Beispiel Eichhörnchen, Vögel und andere Kleintiere, Nahrung und Unterschlupf. Außerdem sind Hecken und lebende Zäune auch wichtig für den Erhalt natürlicher Landschaften und bieten einen effektiven Schutz vor Wind und Lärm.

Baumschnitt vor Sommer: Wann ist die beste Zeit?

Du solltest deinen Baumschnitt nach Möglichkeit vor dem Sommer machen und eher zu Beginn als zum Ende des Sommers. Im Frühjahr, nachdem die Blätter erblüht sind, ist ein guter Zeitpunkt, um Äste zu entfernen oder zurückzuschneiden. Wenn du den Baum im Sommer schneiden musst, schneide lieber kleinere Äste ab, anstatt große Stücke zu entfernen, da der Baum diesen Schnitt leichter verkraftet. Ab August solltest du deine Schnittaktionen besser einstellen, da die Bäume dann anfangen, ihre lebenswichtigen Nährstoffe vom Blattwerk in die Wurzeln zu verlagern, um sich auf den Winter vorzubereiten.

Form- und Pflegeschnitt für einen gesunden Baum

Der Form- und Pflegeschnitt ist eine wichtige Maßnahme, um den Zustand eines Baumes zu verbessern und zu erhalten. Dabei werden abgestorbene und kranke Äste sowie solche, die ineinander wachsen oder mit Haupttrieben konkurrieren, entfernt. Dadurch wird verhindert, dass Krankheitsherde entstehen, wenn durch ineinander wachsende Triebe die Baumrinde verletzt wird. Zudem kann man durch den Form- und Pflegeschnitt den Baum in seiner natürlichen Form erhalten. Dies beugt einerseits Schäden durch Windwurf vor und anderseits kann man so auch den Wuchs des Baumes beeinflussen, damit er sich den örtlichen Gegebenheiten anpasst.

Siehe auch:  Warum brauchen wir Bäume zum Leben? – Erfahre, wie du deinen Beitrag zur Umwelt leisten kannst!

Formschnitt oder Rückschnitt? Erfahre mehr!

Formschnitt oder Rückschnitt? Das sind zwei unterschiedliche Methoden, bei denen du deinen Baum in Form bringen kannst. Beim Formschnitt werden lediglich herauswachsende Äste korrigiert und kürzer gemacht. Er ist gesetzlich das ganze Jahr erlaubt, allerdings solltest du ihn bis spätestens Ende September ausführen. Eine weitere Methoden ist der Rückschnitt. Hierbei werden Äste entfernt, die dem Baum nicht guttun, z.B. Äste mit Ungeziefer. Auch bei dieser Methode ist eine Durchführung bis zum Ende September am sinnvollsten.

Grenzabstand bei Pflanzenpflege beachten

Du musst auch immer auf den richtigen Grenzabstand achten, wenn Du eine Hecke oder ein Gewächs pflanzen möchtest. Je nachdem, wie hoch das Gewächs in Zukunft werden soll, muss der Abstand zur Grenze eingehalten werden. Wenn das Gewächs höher als 2 Meter werden soll, musst Du einen Abstand von mindestens 2 Metern zur Grenze einhalten. Ist es nur bis zu 2 Meter hoch, sollte es mindestens 50 Zentimeter von der Grenze entfernt sein. Damit vermeidest Du Probleme mit Nachbarn und kannst die Pflanzen in Ruhe wachsen lassen.

Hecke stutzen: Kosten vermeiden & Natur schützen

Du solltest Deine Hecke nicht in den Monaten März bis September radikal stutzen, denn das kann eine teure Sache werden. Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes kann je nach Bundesland variieren. Wir raten Dir daher, Deine Hecke nicht in den genannten Monaten zu bearbeiten, sondern nur im Winter. So sparst Du Dir die Kosten und schützt außerdem die Natur.

Hecken schneiden/roden: Zeitraum von Oktober bis Februar beachten!

Du willst im Frühling oder Sommer deine Hecken schneiden oder roden? Dann musst du das unbedingt beachten: Während des Zeitraums vom 1. Oktober bis 28. Februar darfst du deine Hecken im Garten schneiden oder roden. Wenn du das aber im Frühling oder Sommer machst, droht dir laut Bundesnaturschutzgesetz ein empfindliches Bußgeld. Das solltest du unbedingt vermeiden, denn schließlich möchtest du dir ein solches Bußgeld sicherlich nicht leisten. Also achte unbedingt darauf, dass du nur von Oktober bis Februar deine Hecken schneidest!

Schlussworte

In Bayern dürfen Bäume geschnitten werden, wenn sie abgestorben oder gesundheitlich bedroht sind, wenn sie auf öffentlichem Grund stehen und wenn sie eine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellen. Es ist auch möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um einen Baum zu schneiden, wenn er störende Wurzeln oder Äste hat oder wenn er im Weg steht. Es ist wichtig, dass du vor dem Schneiden einen Fachmann hinzuziehst, um sicherzustellen, dass du mit den Gesetzen in Bayern konform bist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man in Bayern Bäume nur dann schneiden darf, wenn ein berechtigtes Interesse und eine Genehmigung vorliegen. Daher solltest du immer die relevanten Gesetze und Bestimmungen kennen, bevor du dich dazu entschließt, Bäume zu schneiden.

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