Wann ist das Fällen von Bäumen legal? Finde es jetzt heraus!

Fällen von Bäumen erlaubt – welche Rechte haben Eigentümer?

Hey,

in diesem Artikel geht es darum, wann das Fällen von Bäumen erlaubt ist. Vielleicht denkst du dir gerade, dass du nicht weißt, wann du einen Baum fällen darfst? Dieser Artikel ist hier, um dir alles über das Fällen von Bäumen zu erklären, also lass uns anfangen!

Der Fällung von Bäumen ist nur dann erlaubt, wenn es aus bestimmten Gründen notwendig ist. Zum Beispiel wenn der Baum abgestorben oder krank ist oder wenn er ein Hindernis für ein Bauprojekt ist. In jedem Fall solltest du aber immer die Genehmigung einer örtlichen Behörde einholen, bevor du mit dem Fällen anfängst.

Beschränkungen beim Fällen von Bäumen: Info beachten!

Du könntest dir das Fällen eines Baumes nicht nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlauben. In Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben, ist es nämlich ganzjährig nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Daher lohnt es sich, vor dem Fällen eines Baumes genau zu informieren, damit du nicht Ärger bekommst. Du solltest dich auf jeden Fall an das Bundesnaturschutzgesetz halten, auch wenn deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet hat. So kannst du sichergehen, dass du alles richtig machst.

Welche Behörden sind für das Fällen eines Baumes zuständig?

Du willst einen Baum fällen? Dann musst du vorher gut abklären, welche Behörden hierfür zuständig sind. Je nachdem, was der Grund für das Fällen des Baumes ist, kann das ganz unterschiedlich sein. Falls der Baum eine Sicht-, Licht- oder Baubehinderung darstellt, solltest du die Zustimmung der Naturschutzbehörde oder des Umweltamtes einholen. Steht der Baum unter Denkmalschutz, ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. Auch wenn du eine Baugenehmigung beantragst, können die zuständigen Behörden eine Fällung des Baumes anordnen. Sei also gewissenhaft und informiere dich im Vorfeld, wer für die Fällung des Baumes zuständig ist.

Fällung von Gehölzen: Wann beantrage ich bei Naturschutzbehörde?

Du fragst dich, wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Für einzelnstehende Bäume, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm haben, kannst du das ganzjährig tun. Ausgenommen sind dabei aber nicht-heimische Nadelbäume, wie zum Beispiel Fichte, Tanne oder Thuja, sowie exotische Laubbäume, wie Tulpenbäume oder Gingko. Solltest du die Fällung eines solchen Bäumes beantragen wollen, musst du dies unter Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen tun. Hierbei ist zu beachten, dass einige Bäume durch ein umfangreiches Naturschutzgesetz geschützt sind.

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Schütze Nadelbäume: Wann & Wo gilt der Schutz?

Du willst einen Baum schützen? Wenn du nicht nur Laub- sondern auch Nadelbäume schützen möchtest, solltest du wissen, dass Obstbäume und Bäume in Baumschulen nicht darunter fallen. Ein Schutz gilt meist ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch öffentliche Grünanlagen sind in aller Regel geschützt.

 Fällen von Bäumen in Deutschland gesetzlich erlaubt

Fällen von Bäumen: Erlaubt zwischen 1.Oktober bis Februar

Du hast vor, einen Baum zu fällen? Dann solltest Du wissen, dass das grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag des Februars erlaubt ist. Sollten in dem Baum Vögel nisten, ist das Fällen selbstverständlich auch in diesem Zeitraum nicht erlaubt. Es ist wichtig, dass Du die Natur schützt und die Artenschutzbestimmungen beachtest. Solltest Du im Zweifel sein, ob Du einen Baum fällen darfst oder nicht, hilft Dir das zuständige Forstamt bei Deiner Entscheidung.

Siehe auch:  Alles was du über Grenzbäume wissen musst - Wann ist ein Baum ein Grenzbaum?

Gartenarbeiten: Vorschriften & Tipps zum Hecken- & Baumschnitt

Du kennst das Problem: Dein Garten sieht durch die üppige Vegetation nicht mehr so üppig aus. Du möchtest deine Hecken und Bäume zurückschneiden, aber welche gesetzlichen Vorgaben gibt es zu beachten?

Grundsätzlich ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 39 der radikale Rückschnitt von Hecken und Gehölzen in der Zeit zwischen 1. März und 30. September verboten. Diese Regelung dient dem Schutz der Vögel während der Brutzeit, damit sie nicht durch den Eingriff in ihren Lebensraum gestört werden.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Zum Beispiel dann, wenn Gehölze in der Nähe von Gebäuden, Wegen oder Einrichtungen geschnitten werden müssen, um z.B. den Verkehrssicherheits- oder den Brandschutz zu gewährleisten. In solchen Fällen ist es möglich, auch in der Brutzeit einen Rückschnitt vorzunehmen.

Auch wenn du nicht ganz auf den radikalen Rückschnitt verzichten musst, solltest du deine Gartenarbeiten so schonend wie möglich vornehmen und unter Umständen auf den Einsatz von Maschinen verzichten. So kannst du auch außerhalb der Brutzeit für den Schutz der heimischen Vogelwelt beitragen.

Ernte Früchte und Gewächse im Januar bis März

Im Januar bis März findest du eine Vielzahl an Früchten und Gewächsen. Neben Brombeeren, Stachelbeeren, Wein, Apfel, Birne, Pflaumen und Kirschen kannst du auch Pfaffenhütchen, Hainbuche und Feldahorn finden. Im März sind außerdem Himbeeren, Feuerdorn, Buche, Geißblatt, Efeu und Rosen zu entdecken. An warmen Tagen kannst du die Gewächse und Früchte auf einem Spaziergang oder einer Wanderung ernten. Vielleicht findest du ja auch ein paar schöne Blumen, die du mit nach Hause nehmen kannst.

Abschneiden von Hecken und Sträuchern verboten (BNatschG)

Du darfst in deinem Garten oder auf deinem Grundstück Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen. Dies ist laut § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) verboten. Dieses Verbot gilt auch für öffentliche Grünflächen, Parks und andere öffentliche Räume. Dazu gehören auch Grünanlagen in Wohngebieten. Da sich viele Tiere während dieser Zeit an Hecken und Sträuchern aufhalten, um Nistmöglichkeiten zu finden, ist es wichtig, dass du das Verbot beachtest. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September darfst du lediglich Gehölze für wenige Tage abschneiden, wenn du einige wichtige Punkte beachtest. So dürfen beispielsweise nur Blüten und Früchte entfernt werden, die auf dem Boden liegen.

Schütze Biotopstrukturen: Erhalte die Vielfalt der Natur!

Du hast bestimmt schon einmal davon gehört, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, wichtige Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze radikal zu schneiden. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt damit vor allem die Fortpflanzung vieler Tierarten. Aber es ist nicht nur wichtig, dass wir diese Strukturen nicht schneiden, sondern auch dass wir sie pflegen und erhalten. Denn Biotope sind wichtige Rückzugs- und Lebensräume für viele Tiere und Pflanzen. Deshalb ist es wichtig, sie zu schützen und zu bewahren. Denn nur so können wir die Vielfalt der Natur erhalten.

Privatgrundstück: Regeln zum Fällen von Bäumen beachten

Du darfst auf Deinem Privatgrundstück auch Bäume fällen, aber nur, wenn der Stammdurchmesser unter einer bestimmten Grenze liegt. Wenn Du einen Laubbaum fällen möchtest, muss der Stammdurchmesser unter 80cm liegen, bei Nadelbäumen sind es 100cm und 150cm bei Obstbäumen. Beachte aber, dass es je nach Region unterschiedliche Vorgaben geben kann. Fast immer muss eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Wenn Du das nicht beachtest, kann es teure Konsequenzen geben. Es ist also sehr wichtig, sich vorher über die örtlichen Vorschriften zu informieren und sich an sie zu halten.

Siehe auch:  Erfahren Sie, welche Früchte am Baum wachsen – Eine Übersicht

fällen von bäumen erlaubt nach Naturschutzgesetz

Bundesnaturschutzgesetz – Heckenabscheiden verboten 1. März-30. September

Tatsächlich ist es aber so, dass das Bundesnaturschutzgesetz es Dir verbietet, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das bedeutet konkret, dass Du diese nicht knapp über dem Boden kappen darfst. Dies gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche, Sträucher und andere Gehölze. Denn gerade in dieser Zeit sind viele Vögel in der Nähe der Hecken auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen. Daher solltest Du besonders darauf achten, dass Du nichts tust, was diesen Vögeln schaden könnte.

Hecken, Walnuss und Ahorn richtig schneiden: Juni ist der beste Zeitpunkt

Kein Frühjahrsschnitt für Hecken, Walnuss und Ahorn – das solltest Du unbedingt beachten! Wenn Du Deine Hecken, Walnüsse und Ahorne schneiden möchtest, dann solltest Du dies am besten gegen Ende Juni tun. Dann bekommen sie den nötigen Formschnitt und sind bis zum nächsten Frühjahr wieder gut gewachsen. Einige Gehölze solltest Du aber auch im Sommer nicht schneiden, da sie dann nicht mehr richtig nachwachsen. Zu diesen Gehölzen zählen etwa Walnuss und Ahorn. Daher ist es wichtig, dass Du Dir vorher genau überlegst, welche Gehölze bei Dir im Garten wachsen und wann der richtige Zeitpunkt für einen Schnitt ist.

Schlage Brennholz selbst: Richtlinien & Verbot

Du möchtest Brennholz selber schlagen? Dann gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest. Zunächst einmal ist es erlaubt, Bäume zu jeder Jahreszeit zu fällen. Allerdings gilt in der Zeit von März bis September ein Verbot zum Schutz der Vögel. Dieses Verbot kann nur mit einer Sondergenehmigung aufgehoben werden. Außerdem solltest du auf die Sperrzeiten achten. In den meisten Bundesländern ist das Fällen von Bäumen zwischen 11 Uhr abends und 7 Uhr morgens nicht erlaubt. Wenn du dich an diese Richtlinien hältst, kannst du ohne Probleme Brennholz selber schlagen.

Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Bäume ab

Wenn Du einen Schaden an Deinem Haus oder Grundstück durch einen Baum erlitten hast, kannst Du Dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen. Diese übernimmt den Schaden, wenn der Baum, der das Gebäude beschädigt hat, auf Deinem Grundstück steht. Falls der Schaden durch einen fremden Baum verursacht wurde, der auf Dein Grundstück fiel, ist es wahrscheinlich, dass die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für den Schaden aufkommt. In jedem Fall lohnt es sich, die Polizze Deiner Wohngebäudeversicherung genau zu lesen, um zu sehen, ob es für diesen Fall eine Deckung gibt. Außerdem solltest Du die Situation unbedingt umgehend melden, damit die Versicherung den Schaden schnellstmöglich begleichen kann.

Wer zahlt für beschädigten Baum? Wohngebäudeversicherung & Co.

Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Diese Frage stellt sich häufig, wenn ein Baum in der Nähe eines Hauses steht. In aller Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn die Kosten für Reparaturen, Abtransport etc. – vorausgesetzt, der Schaden ist durch einen versicherten Sturm verursacht worden. In manchen Fällen kann der Eigentümer des Baumes auch in die Haftung genommen werden. In solchen Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Es ist ratsam, darüber hinaus eine Baumdienstfirma zu kontaktieren, um einen Gutachter zu beauftragen, der in Erfahrung bringen kann, welches Risiko der Baum für das Nachbarhaus birgt. Durch präventive Maßnahmen kann so möglichen Schäden vorgebeugt werden.

Siehe auch:  Warum verlieren manche Bäume ihre Blätter nicht? Entdecke die wissenschaftliche Erklärung!

Bäume schneiden: Ab August nur noch Rückschnitte!

Du solltest Ab August lieber aufhören, Bäume zu schneiden, da sie dann damit beginnen, wichtige Nährstoffe für den Neuaustrieb im Frühjahr von den Blättern in die Wurzeln zu verlagern. Ein Rückschnitt im Sommer ist in Ordnung, da die Wunden schneller heilen. Allerdings solltest Du darauf achten, dass die Schnittstellen möglichst sauber ausgeführt werden, damit die Bäume nicht anfällig für Pilzkrankheiten werden. Auch die Verwendung von speziellen Wundverschlussmitteln kann helfen, die Wunde schneller abheilen zu lassen.

Warum Hecken und Co. in der Zeit von März-Sept. nicht geschnitten werden dürfen

Du fragst Dich vielleicht, warum Hecken und Co. in der Zeit von März bis September nicht geschnitten werden dürfen? Im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39, ist festgelegt, dass es in dieser Zeit untersagt ist, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze zu beschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu entfernen. Die Gründe dafür liegen darin, dass in dieser Zeit viele Tiere ihre Nester und Bruthöhlen in solchen Gehölzen bauen. Außerdem dienen sie vielen Vögeln als Unterschlupf und Schutz vor ihren natürlichen Feinden. Dadurch können die Vögel sich in Ruhe fortpflanzen und ihre Jungen großziehen. In den Monaten von März bis September dürfen solche Gehölze daher nur aus wichtigem Grund beschnitten werden.

Gartenarbeiten: Gesetzliche Regeln beachten!

Du hast vor, in deinem Garten einen Baum oder eine Hecke zu fällen? Dann solltest du die gesetzlichen Regelungen beachten! Von März bis September ist es verboten, Gehölze, Hecken oder Bäume im eigenen Garten abzuschneiden, zurückzuschneiden oder gänzlich zu entfernen. In der Zeit von Oktober bis Februar sind solche Arbeiten hingegen erlaubt. Allerdings musst du aufpassen, dass du nicht gegen Naturschutzgesetze verstößt. Zudem ist es ratsam, vor Beginn der Arbeiten die Nachbarn zu informieren. In einigen Fällen ist es nötig, die Genehmigung der zuständigen Behörden einzuholen. Dafür musst du eine schriftliche Begründung für den Eingriff in die Natur vorlegen.

Also, bevor du in deinem Garten etwas abschneidest, am besten erst bei deiner Stadtverwaltung nachfragen. Nur so bist du auf der sicheren Seite.

Baumschnitt: Wann darfst Du Deine Bäume und Hecken schneiden?

Du fragst Dich, wann du Deine Hecke oder Bäume schneiden darfst? Das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) regelt das. Grundsätzlich ist das Fällen und Schneiden von Bäumen vom 1. März bis zum 30. September verboten, da in dieser Zeit die Jungvögel schlüpfen und sich auf ihre Reise vorbereiten. In diesem Zeitraum solltest du also unbedingt darauf achten, dass du keine Hecken oder Bäume schneidest. Ab Oktober darfst Du dann aber wieder zur Gartenschere greifen. Trotzdem solltest Du vor dem Schneiden immer die Naturschutzbehörde kontaktieren, um sicher zu gehen, dass Du das Schneiden auch wirklich darfst.

Schlussworte

Es ist in der Regel nicht erlaubt, Bäume zu fällen. Es gibt jedoch verschiedene Situationen, in denen es erlaubt ist, Bäume zu fällen. Zum Beispiel, wenn ein Baum krank oder beschädigt ist, können die zuständigen Behörden die Fällung genehmigen. Wenn ein Baum das Wohlbefinden und die Sicherheit anderer Personen gefährdet, können sie ebenfalls die Fällung genehmigen. Außerdem ist es manchmal auch notwendig, einen Baum zu fällen, um ein Bauprojekt durchzuführen. In solchen Fällen muss eine Genehmigung eingeholt werden, bevor Bäume gefällt werden können.

Das Fällen von Bäumen ist nur dann erlaubt, wenn es dazu eine Genehmigung von den zuständigen Behörden gibt. Daher solltest du immer vorher die Genehmigung einholen, wenn du Bäume fällen möchtest.

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