Niedersachsen: Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? Hier die Antwort!

Niedersachsen-Baumfällung: Welche Bäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden?

Hey! Hast du schon mal davon geträumt, dein Garten ein bisschen umzugestalten? Wenn du in Niedersachsen wohnst, solltest du wissen, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst und welche nicht. In diesem Artikel werden wir dir genau erklären, wie du vorgehen musst, um das herauszufinden. Also, lass uns anfangen!

In Niedersachsen ist es ohne Genehmigung nur erlaubt, Bäume mit einem Stammdurchmesser von weniger als 15 cm oder einer Höhe von unter 4 Metern zu fällen. Für alle anderen Bäume ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Du solltest sicherstellen, dass die Genehmigung vor dem Fällen des Baumes eingeholt wird, um unerwünschte finanzielle oder rechtliche Folgen zu vermeiden.

Regelungen nach § 39: Baumfällungen in Deutschland verboten

Du kennst bestimmt die Regelungen nach § 39: Baumfällungen sind vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres verboten. Dieser Artenschutz soll helfen, dass die Natur in unserem Land nicht zu sehr beeinträchtigt wird. In dieser Zeit machen viele Vögel und Insekten eine lange Reise, um neue Lebensräume zu finden, und deshalb dürfen in dieser Zeit keine Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Grundflächen gefällt werden. Es gibt auch Ausnahmeregelungen für bestimmte Fälle. Beispielsweise wenn ein Baum eine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellt, kann er auch in der Zeit des Artenschutzes gefällt werden.

Warum sind Bäume in Deutschland geschützt?

Du hast bestimmt schon mal davon gehört, dass Bäume geschützt werden. Aber weißt du auch, warum? In Deutschland sind alle Bäume, die einen Stammumfang von 60 cm in 100 cm Höhe haben, geschützt. Das gilt natürlich auch für Obstbäume, allerdings mit Sonderbedingungen bezüglich des Stammumfangs. Der Schutz der Bäume soll vor Zerstörung oder Schädigung schützen. Es ist also wichtig, dass du auf deine Bäume achtest und sie nicht schädigst!

Gesetzlicher Bestandsschutz für Bäume ab 5 Wuchsjahren

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Baum gepflanzt wird, ist er ein Jungbaum und noch nicht voll ausgewachsen. Erst nach fünf Wuchsjahren wird er zum ‚Erwachsenen-Baum‘ und erhält dadurch automatisch Bestandsschutz. Dieser Bestandsschutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume wie beispielsweise Tannen, welche an der Grundstücksgrenze stehen. Ein solcher Bestandsschutz bedeutet, dass der Baum nicht ohne Weiteres gefällt werden darf. Es sei denn, der Baum stellt eine Gefahr für die Umgebung dar oder erfüllt anderweitige gesetzlich vorgeschriebene Kriterien.

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Sorge um deinen Baum? In der Regel geschützt!

Du musst dir keine Sorgen machen, wenn Du einen Laub- oder Nadelbaum auf Deinem Grundstück hast. Denn in aller Regel gilt für diese Bäume ein Schutz. Allerdings sind Obstbäume und Bäume in Baumschulen davon ausgenommen. Der Schutz ist meist ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter gültig. Auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen werden in der Regel geschützt. So kannst Du Dir sicher sein, dass Dein Baum für Dich da ist!

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Fällen eines Nadelbaums: Idealer Zeitpunkt im Winter

Der richtige Zeitpunkt für das Fällen eines Nadelbaumes ist im Allgemeinen der Winter. Dies liegt daran, dass die Nadeln in dieser Zeit abgefallen sind und es leichter ist, den Baum zu fällen. Man kann den richtigen Zeitpunkt am besten anhand der Temperatur bestimmen. Idealerweise sollte man den Baum nicht fällen, wenn die Temperaturen unter null Grad liegen. Wenn die Temperaturen zwischen null und zehn Grad liegen, ist der richtige Zeitpunkt zum Fällen des Nadelbaumes. Wenn man einen Baum in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen möchte, benötigt man eine spezielle Ausnahmegenehmigung. Doch auch dann sollte man sichergehen, dass die Temperatur passt.

Gehölze fällen: Antrag bei Naturschutzbehörde stellen

Du hast einen Garten und möchtest dort Gehölze fällen? Dann musst Du vorher einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen. Dies gilt ganzjährig für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm. Es gibt aber einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko können ohne Genehmigung gefällt werden. Aber Vorsicht: In einigen Bundesländern gibt es besondere Regelungen für die Fällung dieser Gehölze. Daher solltest Du dich vorher über die gültigen Bestimmungen in deinem Bundesland informieren.

Fällen von Bäumen: Wann & Wie beachten?

Du darfst grundsätzlich Bäume zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag des Februars fällen. Wenn in dem zu fällenden Baum Vögel nisten, ist das Fällen das ganze Jahr über untersagt. Bevor du einen Baum fällst, solltest du daher unbedingt überprüfen, ob Vögel nisten. Denn nur so kannst du sichergehen, dass du dich an das Gesetz hältst.

Bestandsschutz für Bäume: Wie Du die Natur schützt

Nach sechs Jahren wird ein Baum als Bestandteil der Landschaft anerkannt. Er erhält dann Bestandsschutz. Dies bedeutet, dass der Baum nicht ohne Weiteres entfernt werden darf. Er kann durch einen Fachmann nur dann gefällt werden, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Dazu zählen zum Beispiel, dass der Baum schädliche Auswirkungen auf die Umgebung hat oder eine Gefahr für Menschen darstellt. Es ist wichtig, dass Du auf den Bestandsschutz achtest, wenn Du einen Baum fällen möchtest. Damit schützt Du die Natur und die Umgebung. Denn Bäume sind ein wichtiger Teil unserer Umwelt und tragen zu deren Erhalt bei.

Pflanzen im Garten: Grenzabstände gemäß NachbG beachten

Du möchtest Bäume und Sträucher in deinem Garten pflanzen? Dann musst du die Grenzabstände, die in § 50 NachbG festgelegt sind, beachten. Bis zu einer Höhe von 1,2 m musst du einen Abstand von 0,25 m einhalten. Bis zu einer Höhe von 3 m sind es 0,75 m und bis zu einer Höhe von 5 m 1,25 m. Pflanzen die höher als 15 m werden, müssen einen Abstand von 8 m haben. Beachte aber, dass je nach Bundesland und Gemeinde weitere Vorschriften gelten können. Daher ist es ratsam, vor dem Pflanzen einer Baum- oder Sträuchersorte die jeweils geltenden Vorschriften zu überprüfen. Auch beim Einsatz von Heckenpflanzen solltest du die Abstände einhalten, um spätere Reibereien mit deinen Nachbarn zu vermeiden.

Baumhöhe in Privatgärten: Regeln & Tipps

Es gibt keine allgemeingültige Obergrenze der Baumhöhe in privaten Gärten. Natürlich sollten Bäume nicht so hoch werden, dass sie den Nachbarn beeinträchtigen oder die Sicht auf das Grundstück einschränken. Die meisten Kommunen haben aber allgemeine Bestimmungen, die das Wachstum von Bäumen regeln und die Baumhöhe begrenzen. Diese Bestimmungen sind in der Regel in der Landschafts- und Gartenordnung (LGO) geregelt.

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Da jeder Garten individuell ist, empfehlen wir, sich vor dem Pflanzen von Bäumen mit der Kommune in Verbindung zu setzen und sicherzustellen, dass die Bäume nicht zu hoch werden. Außerdem sollte man beim Kauf eines Baums die Wuchsform berücksichtigen, damit man nicht plötzlich einen Riesenbaum im Garten stehen hat. Es gibt viele Sorten, die sich durch eine kompakte Krone auszeichnen und die auch bei regelmäßigem Schneiden gepflegt aussehen.

 niedersachsens für bürger zum fällen genehmigungsfreier Bäume

Vermeide Konflikte mit Deinem Nachbarn: Höhe der Pflanze kennen

Klingt das für Dich wenig sinnvoll? Wenn Dein Nachbar eine Pflanze in seinem Garten hat, die aufgrund des Wachstums schon länger als 5 Jahre die Höhe von 1,20 m überschreitet, dann kann er trotzdem noch von Dir verlangen, dass Du die Pflanze jährlich auf die dann erreichte Höhe zurückschneidest. Das kann ziemlich lästig sein und viel Arbeit machen, besonders dann, wenn die Pflanze schnell wächst. Außerdem kann es auch zu Konflikten zwischen Dir und Deinem Nachbarn kommen, wenn er nicht mit der Höhe zufrieden ist. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich bereits im Vorhinein über die zulässige Höhe informierst und versuchst, die Pflanze entsprechend zu pflegen. So kannst Du Konflikte mit Deinem Nachbarn vermeiden.

Gesetze beachten: Genehmigung vor Baumfällen einholen

Nadelbäume dürfen nicht mehr gefällt werden, wenn sie einen Stammumfang von 100 cm oder mehr aufweisen. Mehrstämmige Nadelbäume dürfen ebenfalls nicht gefällt werden, wenn mindestens ein Stamm einen Durchmesser von 60 cm oder mehr besitzt. Auch Obstbäume sind genehmigungspflichtig, wenn der Stamm einen Durchmesser von mindestens 1,50 m aufweist.

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Du Dich vor dem Fällen eines Baumes an die aktuellen Gesetze hältst. Ein Fällen ohne Genehmigung kann nicht nur ökologisch schädliche Folgen haben, sondern kann auch juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Deswegen ist es ratsam, vor dem Fällen eines Baumes immer eine Genehmigung einzuholen.

Tannenpflanzung an Grundstücksgrenze: Abstand & Regeln

Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest du wissen, dass Tannen meistens langsam wachsen. Deshalb erreichen sie erst nach etwa fünf Jahren eine Höhe von circa zwei Metern. Bis dahin darfst du sie nur bis zu einem Abstand von fünfzig Zentimetern an die Grenze pflanzen. Sobald die Tanne dann größer ist, müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden. Um sicherzugehen, dass du dich an die Regeln hältst, schau am besten nochmal bei deinem örtlichen Ordnungsamt vorbei.

Nachhaltig Garten bepflanzen: Heimische Bäume statt invasiven Arten

Du bist ein Hobbygärtner und möchtest deinen Garten nachhaltig bepflanzen? Dann solltest du unbedingt darauf achten, welche Arten du pflanzt. Lebensbaum, Scheinzypresse, Kirschlorbeer und Rhododendron gehören definitiv nicht dazu. Diese Bäume stammen aus fernen Ländern und sind oft invasive Arten, die unserer heimischen Tierwelt keinen Gefallen tun. Wähle stattdessen Bäume, die zur heimischen Flora gehören. Diese sind viel besser für deinen Garten und die Umwelt geeignet. Zudem bieten sie Einheimischen Insekten und Vögeln Nahrung und Unterkünfte. Wähle also bewusst aus und pflanze nachhaltig!

Mehrheitsbeschluss: Wie Eigentümer vor dem Fällen eines Baumes sichergehen

Auf einer Eigentümerversammlung wird in der Regel vom Mehrheitsbeschluss abhängig gemacht, ob ein bestimmter Baum gefällt werden darf. Du als Eigentümer solltest also darauf achten, dass du einen solchen Beschluss einholst, bevor du einen Baum fällst. Denn wenn du eigenmächtig handelst, kann es sein, dass du für den Schaden haftbar gemacht wirst. Daher solltest du stets sichergehen, dass alle Eigentümer dem Fällen des Baumes zustimmen, bevor du handelst.

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Grundstück vor Orkanen schützen: Schäden vermeiden

Du hast es nicht in der Hand, wenn ein starker Orkan über dein Grundstück fegt. Trotzdem solltest du darauf achten, dass du keine Schäden verursachst. Denn du bist grundsätzlich für den Schutz deines Grundstücks verantwortlich. Wenn ein außergewöhnliches Naturereignis wie zum Beispiel ein starker Orkan den Baum umwirft, hast du zwar nicht direkt Schuld, aber du musst dennoch für die Schäden aufkommen. Dazu solltest du dein Grundstück regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So kannst du Schäden vermeiden und bist auf der sicheren Seite.

Regionaler Baumschutz: Bestandsschutz für Bäume & Hecken nach 5 Jahren

Allerdings ist dies abhängig von der regionalen Baumschutzsatzung. Verbotene und falsch gesetzte Bäume bilden hierbei die Ausnahme.

Du hast einen Kleingarten und möchtest die Bäume und Hecken darin schützen? Dann solltest Du wissen, dass sie meistens nach fünf Jahren automatisch Bestandsschutz genießen. Dieser wird durch die jeweilige regionale Baumschutzsatzung festgelegt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn verbotene und falsch gesetzte Bäume sind nicht davon betroffen. Daher solltest Du Dir vorher die jeweiligen Regelungen in Deiner Region ansehen und die Bäume und Hecken entsprechend behandeln, um den Bestandsschutz zu erhalten.

Bäume fällen in Deutschland: Regeln & Genehmigungen

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist es Dir in Deutschland grundsätzlich vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume zu fällen. Es gibt allerdings Ausnahmen, die es Dir ermöglichen, einen Baum zu entfernen, wenn er eine akute Gefahr darstellt. In solchen Fällen muss die Fällung jedoch genehmigt werden. Wenn Du einen Baum fällen möchtest, aber nicht sicher bist, ob das erlaubt ist, kannst Du Dich an das örtliche Amt für Umwelt- und Naturschutz wenden. Dort erhältst Du nähere Informationen zu den geltenden Vorschriften und kannst bei Bedarf eine Genehmigung beantragen.

Entfernung von Gehölzen: Vorsicht zwischen März und September!

Du musst zwischen dem 01. März und dem 31. September besonders vorsichtig sein, wenn es darum geht, Gehölze zu entfernen. Denn in diesem Zeitraum gilt ein spezielles Gesetz, das die Verschonung von Bäumen und Sträuchern vorschreibt. Zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar hingegen kannst du deine Thuja bedenkenlos entfernen. In dieser Zeit sind keine besonderen Vorschriften zu beachten. Allerdings solltest du auch in dieser Zeit darauf achten, keine Schäden an der Natur anzurichten.

Verkehrssicherheit Deiner Bäume: Prüfe regelmäßig und nimm professionelle Hilfe in Anspruch

Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand bist Du für die Verkehrssicherheit dieser Bäume verantwortlich. Deswegen solltest Du regelmäßig prüfen, ob Deine Bäume schadhafte oder erkrankte Teile aufweisen. Auch die Standfestigkeit solltest Du im Auge behalten, um sicherzugehen, dass Deine Bäume keine Gefahr für Dritte darstellen. Es ist wichtig, dass Du regelmäßig Kontrollen durchführst, damit Deine Bäume nicht zu einer Gefahr für die Umgebung werden. Gegebenenfalls musst Du auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass Deine Bäume gesund und sicher sind.

Zusammenfassung

In Niedersachsen darf man ohne Genehmigung grundsätzlich nur Bäume fällen, die kleiner als 8 cm im Stammdurchmesser sind. Alle Bäume, die größer als 8 cm sind, müssen genehmigt werden, bevor man sie fällen darf.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass man in Niedersachsen ohne Genehmigung nur bestimmte Bäume fällen darf. Es ist wichtig, sich vorher zu informieren, welche Bäume das sind, um Ärger zu vermeiden.

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