Hallo zusammen! Wenn ihr euch Gedanken darüber macht, welche Bäume ihr fällen dürft, seid ihr hier genau richtig. In diesem Artikel erfahrt ihr, welche Bäume ihr ohne schlechtes Gewissen fällen dürft und welche nicht.
Grundsätzlich darfst du nur Bäume fällen, die nicht unter Naturschutz stehen. Ansonsten musst du eine Genehmigung beim zuständigen Forstamt erhalten. Informiere dich also vorher genau über die Bestimmungen des Naturschutzes in deiner Region und wende dich dann an das Forstamt, um eine Genehmigung zu erhalten.
Baum selbst fällen? Beachte diese Tipps von Experte Thomas Behr
Du hast vor, einen Baum selbst zu fällen? Dann solltest du einige Dinge beachten. Experte Thomas Behr empfiehlt, dass Bäume mit einem Stammdurchmesser von bis zu 20 Zentimetern ohne weitere Hilfe gefällt werden können. Es ist aber sehr wichtig, dass du eine passende Schutzausrüstung trägst – nämlich einen Helm mit Kinnriemen. Zudem solltest du die benötigten Werkzeuge wie eine Kettensäge und Sicherheitshandschuhe bereithalten. Auch wenn du den Baum fällen kannst, solltest du einen Fachmann konsultieren, um die richtige Technik beizubringen und die potentiellen Gefahren zu vermeiden.
Eigentümerversammlung: Baum fällen – Mehrheit finden!
Du hast eine Eigentümerversammlung und möchtest einen Baum fällen? Dann musst du dafür eine Mehrheit der Miteigentümer finden. Wenn du einfach auf eigene Faust loslegst, riskierst du, dass du für den Schaden, den du angerichtet hast, zur Kasse gebeten wirst. Es ist also wichtig, dass du vorher einen Beschluss fassen lässt. Wenn du nicht sicher bist, wie du vorgehen sollst, kannst du dich an deinen Verwalter wenden. Der kann dir bei deinem Vorhaben helfen und dir die nötigen Informationen liefern.
Geschützte Bäume schützen: Stammumfang & Sonderregelungen
Du solltest unbedingt darauf achten, geschützte Bäume nicht zu fällen oder zu beschädigen. Diese Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unserer Natur und sie tragen wesentlich zu unserem ökologischen Gleichgewicht bei. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 cm gemessen, da die meisten Bäume an dieser Stelle am gesündesten sind. Dieser Stammumfang muss bei 60 cm liegen. Obstbäume können ab einem Umfang von 50 cm als geschützt eingestuft werden. Allerdings gibt es für wirtschaftlich genutzten Obstanbau einige Sonderregelungen, die du beachten solltest. Nicht zuletzt ist es uns Menschen wichtig, dass unsere Natur geschützt und bewahrt wird, da sie uns eine Vielzahl an Lebensmitteln, aber auch Schönheit und Erholung bietet.
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Antrag bei Naturschutzbehörde stellen: Fällen von Gehölzen reglementiert
Du musst immer einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du Gehölze fällen möchtest. Dies gilt ganzjährig für einzelne Bäume mit einem Stammdurchmesser ab 50 cm. Ausgenommen sind bestimmte Nadel- und Laubbäume wie Fichte, Tanne, Thuja, Tulpenbäume oder Gingko, die nicht heimisch sind. Beachte, dass Du bei der Fällung von Gehölzen grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung benötigst. Ohne diese darfst Du die Gehölze nicht fällen.
Gesetzlicher Baumschutz: Ausnahmen und Regeln
Du musst dir keine Sorgen machen, dass dein Baum gesetzlich geschützt wird. Es gibt einige Ausnahmen, die du im Blick haben solltest. Hausgärten, außer Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen sind nicht geschützt. Auch Obstbäume, außer Walnüssen und Esskastanien, sind davon ausgenommen. Pappeln im Innenbereich, Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen, Wald und weitere Einträge sind ebenfalls nicht gesetzlich geschützt. Also achte darauf, dass dein Baum nicht zu einer dieser Kategorien gehört und du kannst dir sicher sein, dass er gesetzlich geschützt ist.
Gartenpflege: Rhododendren und Azaleen schneiden? Nein!
Rhododendren und Azaleen sind zwei der beliebtesten Gehölze für den Garten, aber leider solltest du sie nicht schneiden. Die Pflanzen haben sehr dünne, empfindliche Äste, die leicht brechen oder beschädigt werden können, wenn sie geschnitten werden. Daher empfiehlt es sich, seit mehr als 100 Jahren, sie nicht zu schneiden. 1903 wurde diese Regel eingeführt, als die Royal Horticultural Society den absoluten Verzicht aufs Schnitt an diesen Gehölzen empfahl. Aber es gibt einige Ausnahmen: Wenn du einzelne Zweige entfernen möchtest, die krank oder beschädigt sind, dann ist das in Ordnung. Hierbei solltest du jedoch darauf achten, nur die betroffenen Zweige zu entfernen und das Schneiden auf ein Minimum zu beschränken. Wenn du Rhododendren und Azaleen mit Dünger versorgst und sie regelmäßig wässerst, wird sich das in einer gesunden Blüteprogression wiederspiegeln.
Gartenschere & Astschere für dünne & dicke Äste – STIHL
Mit einer Gartenschere lassen sich dünne Äste und Zweige ganz einfach und sicher einkürzen. Dickere Äste und Zweige kannst Du am besten mit einer Astschere bearbeiten. Wenn Du Äste in schwer zugänglichen Bereichen kürzen möchtest, ist ein Hochentaster die perfekte Wahl. Bei STIHL gibt es eine riesige Auswahl an Astscheren und Astsägen, die sowohl für dicke als auch für dünne Äste geeignet sind. Um Deine Gartenschere in Top-Form zu halten, empfehlen wir Dir, sie regelmäßig zu schärfen und zu reinigen. So kannst Du sicher sein, dass Deine Gartenschere immer scharf genug ist, um auch die dünnsten Zweige und Äste zu schneiden.
Vorsicht beim Sägen von Nussholz – Tipps für die richtige Bearbeitung
Nussholz ist ein sehr harter und zäher Holzwerkstoff, der beim Sägen mit einer Kettensäge schon mal zu Problemen führen kann. Wenn du einen Ast absägen möchtest, solltest du daher vorsichtig sein, denn es kann passieren, dass der Ast plötzlich bricht und Rindenstücke des Stamms mit abreißen. Unter Umständen kann der abgesägte Ast auch an diesem hängenbleiben. Aber auch das Kettensägeblatt kann beim Abreißen des Astes eingeklemmt werden, was die Gefahr einer Verletzung erhöht. Daher solltest du vorsichtig sein, wenn du Nussholz bearbeitest. Verwende eine scharfe Kette und drehe den Ast beim Sägen, damit das Holz nicht bricht.
Stammumfang für Fällung von Laub- und Nadelbäumen
Du hast einen Laub- oder Nadelbaum in deinem Garten? Dann solltest du wissen, dass Fällungen erst ab einem bestimmten Stammumfang erlaubt sind. Laubbäume dürfen erst ab einem Stammumfang von 80 cm gefällt werden. Und mehrstämmige Laubbäume dürfen nicht gefällt werden, wenn ein Stamm mindestens 50 cm Durchmesser hat. Für Nadelbäume gilt ein Stammumfang von 100 cm, um sie fällen zu dürfen. Auch mehrstämmige Nadelbäume dürfen nicht gefällt werden, wenn ein Stamm mindestens 60 cm Durchmesser hat. Bedenke, dass Bäume nicht nur für ein schöneres Aussehen sorgen, sondern auch für ein gutes Klima, in dem wir alle leben. Deshalb solltest du Bäume nur dann fällen, wenn es unbedingt nötig ist.
Fälle deinen Nadelbaum richtig – Regelungen, Genehmigungen & Tipps
Wenn du deinen Nadelbaum zur richtigen Zeit fällen möchtest, dann solltest du dich an die allgemeine Regelung halten und den Baum nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen. Wenn du ihn dennoch fällen möchtest, dann benötigst du eine Ausnahmegenehmigung. Diese kannst du bei deiner Gemeinde beantragen, aber beachte bitte, dass die Genehmigung nur erteilt wird, wenn das Fällen des Baumes unbedingt notwendig ist. Zudem solltest du über eine professionelle Firma den Baum fällen lassen, die sich auf die Fällung von Bäumen spezialisiert hat. Dadurch vermeidest du Unfälle und schützt die Umwelt.
Baumfällungen in Deutschland: Oktober bis Februar rechtmäßig
Baumfällungen sind in Deutschland nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar erlaubt. In dieser Zeit ist es brütenden Vögeln gestattet, ihren Nachwuchs ungestört aufzuziehen. So war es auch bei der Fällung der Eiche in Lukka im Jahr 1802. Damit war die Aktion innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums und somit rechtmäßig. Trotzdem ist es wichtig, dass wir uns des Naturschutzes bewusst sind und die Umwelt nicht nur schützen, sondern auch erhalten. Auch wenn es manchmal notwendig ist, Bäume zu fällen, sollten wir uns bemühen, die Natur nicht zu schädigen.
Gesetzliche Regeln zum Wachstum von Tannen an Grundstücksgrenzen
Du hast vielleicht schon einmal von Tannen gehört, die an Grundstücksgrenzen gepflanzt werden. Aber vielleicht weißt du nicht, welche gesetzlichen Regeln es beim Wachstum dieser Bäume gibt. Erstmal ist es wichtig zu wissen, dass Tannen erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreichen. Solange die Tanne noch klein ist, darf sie nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Sobald sie jedoch größer als zwei Meter ist, musst du den Abstand mindestens auf zwei Meter vergrößern. So kannst du sicherstellen, dass du die gesetzlichen Vorgaben einhältst.
Gartenbäume pflanzen: Wichtige Tipps zu Höhe, Platz & Nachbarn
Du hast keine Obergrenze, wenn du in deinem Garten Bäume pflanzen willst. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die du beachten solltest. Es ist wichtig, dass du dir bewusst machst, dass Bäume schnell wachsen und auch viel Platz einnehmen können. Deshalb solltest du bei der Auswahl der Bäume bedenken, wie hoch sie werden können und ob sie für den Platz, den du hast, geeignet sind. Außerdem solltest du überlegen, ob die Wurzeln des Baumes zu viel Platz einnehmen und andere Pflanzen verschatten. Auch die Nachbarn solltest du nicht vergessen. Wenn du Bäume in deinem Garten pflanzt, die nicht nur in die Höhe, sondern auch in die Breite wachsen, solltest du auf jeden Fall im Vorhinein mit deinen Nachbarn sprechen. So stellst du sicher, dass sie nicht durch die Bäume belästigt werden.
Baumfällung: Kosten im Blick behalten!
Du solltest unbedingt daran denken, dass du bei der Genehmigung einer Baumfällung mit Kosten von etwa 50 Euro rechnen musst. Anschließend kannst du den Baum fällen lassen. Dafür müsstest du circa 300 Euro einplanen. Um die Baumwurzel zu entfernen und den Stamm in Kaminholz zu verarbeiten, solltest du weitere 450 Euro einrechnen. Es ist also wichtig, dass du dir das Ganze gut überlegst und die Kosten im Blick hast, bevor du dich für eine Baumfällung entscheidest.
Darf ich Bäume ohne Genehmigung fällen? Richtlinien und Tipps
Du möchtest Deinen Garten umbauen und stellst Dir die Frage, welche Bäume Du ohne Genehmigung fällen darfst? Grundsätzlich musst Du den Stammdurchmesser beachten. Bei Laubbäumen darfst Du einen Baum ohne Genehmigung fällen, wenn er einen maximalen Durchmesser von 80 cm hat. Wenn es sich um einen mehrstämmigen Baum handelt, darf der Durchmesser maximal 50 cm betragen. Ähnlich verhält es sich bei Obstbäumen: Hier liegt der maximal zulässige Durchmesser bei 150 cm, bei einem mehrstämmigen Baum bei 100 cm. Bei Nadelbäumen ist der max. Durchmesser bei 100 cm, bei mehrstämmigen Bäumen bei 60 cm. Solltest Du Dir also unsicher sein, ob Du einen Baum fällen darfst, ist es ratsam, sich vorher professionelle Hilfe einzuholen.
Grundstückseigentümer: Verkehrssicherungspflicht beachten!
Du hast als Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass du dafür sorgen musst, dass Gefahren, wie z.B. Bäume auf deinem Grundstück, nicht zu Schäden an anderen Eigentümern führen. Damit du diese Verpflichtung erfüllen kannst, solltest du dein Grundstück regelmäßig auf Gefahren untersuchen. Wenn du z.B. bemerkst, dass ein Baum im Zustand ist, dass er zu Schäden an anderen Eigentümern führen kann, musst du diesen entfernen oder auf eine andere Weise sicherstellen, dass andere Eigentümer nicht in Gefahr sind. Solltest du einen solchen Fall nicht beachten, haftest du als Grundstückseigentümer für jegliche daraus resultierenden Schäden. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Verkehrssicherungspflicht ernst nimmst und regelmäßig dein Grundstück auf mögliche Gefahren untersuchst.
Fällen einer Tanne – Kosten, Fällmethoden und Tipps
Du möchtest eine Tanne fällen lassen? Dann kannst Du in etwa mit Kosten von 200-400 Euro rechnen. Sollte die Fällsituation kompliziert sein, kann der Preis aber auch höher ausfallen. Es lohnt sich also, sich vorab über die verschiedenen Fällmethoden zu informieren, um das Risiko einer teuren Fällung so gering wie möglich zu halten. Ein Fachmann kann Dir wertvolle Tipps geben, wie Du am besten vorgehst, damit Du Dir die Kosten für das Fällen deiner Tanne in Grenzen hältst.
Erkunde Dich zum Baumschutz in Deiner Region!
Dies gilt gemäß der regionalen Baumschutzsatzung, die in den meisten Fällen zur Anwendung kommt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel, wenn ein Baum illegal oder in einer unerlaubten Weise gesetzt wurde. In solchen Fällen ist der Bestandsschutz nicht gültig und der Baum kann von den Behörden entfernt werden.
Wenn Du also in Deinem Kleingarten Bäume und Hecken pflanzen möchtest, solltest Du Dich vorher erkundigen, ob dies nach den regionalen Vorschriften erlaubt ist. So kannst Du sicherstellen, dass Deine Bäume und Hecken nach fünf Jahren auch den Bestandsschutz genießen. Du erhältst bei Deiner örtlichen Verwaltung weitere Informationen zu den Bestimmungen zum Baumschutz in Deiner Region.
Seltene und gefährdete Baumarten in Deutschland schützen
In Deutschland gibt es zahlreiche seltene und gefährdete Baumarten, die es zu schützen gilt. Zu diesen zählen zum Beispiel die Elsbeere, die Eibe, die Schwarzpappel, der Speierling, die Gewöhnliche Rosskastanie, der Wildapfel und die Flatterulme. Daher ist es wichtig, dass wir uns als Gesellschaft für den Erhalt dieser Bäume einsetzen. Denn sie sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems, sondern sie tragen auch zur Biodiversität bei und stellen eine wertvolle Ressource für Mensch und Tier dar.
Es gibt unterschiedliche Arten, wie du dich für den Erhalt dieser Bäume einsetzen kannst. Zum einen kannst du bei der Wiederaufforstung helfen, indem du bei der Pflege und Erhaltung der Bäume mitwirkst. Zum anderen kannst du beim Anbau seltener Bäume unterstützen und somit das Ökosystem stärken. Auch mit einfachen Dingen wie z.B. dem Verzicht auf Plastikverpackungen oder dem Verzicht auf den Kauf von Holzprodukten aus nicht nachhaltiger Waldwirtschaft kannst du einen Beitrag leisten.
Es ist wichtig, dass wir uns gemeinsam dafür einsetzen, diese seltenen und gefährdeten Baumarten zu erhalten. Durch unsere gemeinsame Anstrengung können wir die Biodiversität in Deutschland schützen und ein positives Zeichen für die Zukunft setzen.
Falls ein Baum Dein Haus trifft: Wohngebäudeversicherung & Nachbarschaftshaftpflicht
Fällt ein Baum auf Dein Haus oder Grundstück, kann das eine Menge Schaden anrichten. Aber keine Sorge, in vielen Fällen übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wenn es sich jedoch um einen fremden Baum handelt, kann es sein, dass die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für den Schaden aufkommt. In einigen Fällen kann es aber auch so sein, dass beide Seiten – also sowohl die Wohngebäudeversicherung als auch die Haftpflicht des Nachbarn – die Kosten übernehmen. Es kommt also immer auf den Einzelfall an. Deshalb solltest Du im Fall der Fälle unbedingt einen Experten kontaktieren, um herauszufinden, wer für den Schaden aufkommt. So kannst Du sichergehen, dass Du nicht auf den Kosten sitzen bleibst.
Schlussworte
Du darfst nur Bäume fällen, die dir gehören oder auf deinem Grundstück sind. Wenn du nicht sicher bist, ob dir der Baum gehört, solltest du zuerst deinen Nachbarn fragen. Wenn du einen Baum fällen möchtest, der nicht auf deinem Grundstück steht, musst du immer die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Außerdem solltest du darauf achten, dass du nicht gegen die Gesetze der Stadt oder des Landes verstößt.
Du solltest dir immer bewusst sein, welche Bäume du fällen darfst und welche nicht. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du vorher einen Fachmann zu Rate ziehen, um zu vermeiden, dass du unerlaubt Bäume fällst. Dann kannst du sicher sein, dass du alle Regeln einhältst und du keine Probleme bekommst.