Berlin: Welche Bäume können Sie ohne Genehmigung fällen? Hier erfahren Sie es!

Berliner Baumfällung: Verbotene und erlaubte Bäume ohne Genehmigung

In Berlin gibt es einige Bäume, die du ohne Genehmigung fällen darfst. Du fragst dich, welche das sind? In diesem Artikel schauen wir uns die verschiedenen Arten an Bäumen an, die du ohne Genehmigung fällen darfst. Also, lass uns mal loslegen und schauen, was du ohne Genehmigung machen kannst!

In Berlin ist es so, dass man keine Bäume fällen darf, ohne dafür eine Genehmigung zu haben. Man muss immer bei der zuständigen Behörde ein Fällantrag stellen und bekommt dann eine Genehmigung, wenn es die Umstände erlauben. Wenn Du unsicher bist, ob Du einen bestimmten Baum fällen darfst, kannst Du Dich am besten an die Behörde wenden.

Wann muss ich einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen?

Du planst, einen Baum zu fällen? Dann musst du wissen, wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen musst. Ganzjährig musst du bei einzelnen Bäumen, die einen Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr haben, einen Antrag stellen. Einige Baumarten sind von dieser Regelung ausgenommen, dazu gehören nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja und exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Wenn du dir unsicher bist, ob du einen Antrag stellen musst, kannst du dich gerne an deine örtliche Naturschutzbehörde wenden. Dort erhältst du eine genaue Auskunft, ob du einen Antrag stellen musst oder nicht.

Baumschutzverordnung: Darf ich Bäume fällen?

Du willst wissen, welche Bäume du nicht fällen darfst, ohne dass du Ärger bekommst? § 3 der Baumschutzverordnung besagt, dass einzelne Bäume, die einen Mindestdurchmesser von 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe, geschützt sind. Für kleinere Bäume gilt das allerdings nur, wenn sie zu einer Baumgruppe, einer Allee oder einem Knick gehören. Aber natürlich ist es trotzdem immer ratsam, sich vorab über die geltenden Gesetze zu informieren, bevor du einen Baum fällst.

Geschützte Bäume bei Gartenarbeit beachten: Stammumfang beachten

Du solltest bei deiner Gartenarbeit auf jeden Fall auf geschützte Bäume Acht geben. Denn jeder Baum, der einen Stammumfang von 60 cm oder mehr in einer Höhe von 100 cm hat, ist geschützt. Das gilt auch für Obstbäume, die besondere Bedingungen bezüglich des Stammumfangs haben, sowie für Obstbäume, die wirtschaftlich genutzt werden. Der Schutz dient dazu, Zerstörung oder Schädigung der Bäume zu verhindern. Deshalb solltest du bei deinen Gartenarbeiten immer aufpassen, dass du keinen geschützten Baum beschädigst. Denn die Strafen hierfür können sehr hoch ausfallen.

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Verkehrssicherheit Deiner Bäume: Regelmäßige Prüfungen notwendig

Als Grundstückseigentümer mit Bäumen bist Du für die Verkehrssicherheit Deiner Bäume verantwortlich. Das heißt, Du musst aufpassen, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellen. Um sicherzustellen, dass Deine Bäume in Ordnung sind, solltest Du sie regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und mögliche Erkrankungen untersuchen. Außerdem solltest Du regelmäßig überprüfen, ob Deine Bäume durch starke Stürme, Unwetter oder Schneelasten Schaden genommen haben. Auch wenn sich größere Äste lösen, musst Du rechtzeitig handeln, um Schlimmeres zu verhindern.

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 Bild von gefällten Bäumen in Berlin ohne Genehmigung

Pflanze einen Baum: Wann ist er ein „erwachsener“ Baum?

Ab dem Zeitpunkt, an dem Du einen Baum pflanzt, wird er zu einem Jungbaum. Erst ab dem Beginn des sechsten Wuchsjahres ist er ein „erwachsener“ Baum und genießt somit Bestandsschutz. Dies betrifft alle Arten von Laub- und Nadelbäumen, darunter auch Tannen, die an der Grenze Deines Grundstücks wachsen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich in dieser Hinsicht über die örtlichen Gesetze informierst, bevor Du einen Baum pflanzt.

Nussholz bearbeiten: Vorsicht vor Rindenstücken und Kettensägeblatt

Wenn du Nussholz bearbeiten möchtest, solltest du vorsichtig sein! Es kann sein, dass es plötzlich bricht und dabei auch Rindenstücke des Stammes mit abreißt. Diese können dann an dem abgesägten Ast hängenbleiben. Das ist zwar sehr ärgerlich, aber noch schlimmer ist es, wenn das Kettensägeblatt dabei eingeklemmt wird und du es nicht mehr bewegen kannst. Achte also unbedingt auf die Sicherheit, wenn du Nussholz bearbeiten willst.

Gartengeräte für die perfekte Gartenordnung – STIHL

Du möchtest deinen Garten in Ordnung bringen? Dann brauchst du dafür die richtigen Werkzeuge. Mit einer Gartenschere kannst du dünnere Zweige und Äste kürzen und abschneiden. Für dickere Äste ist eine Astschere die bessere Wahl. Wenn du höhere Äste kürzen möchtest, ist ein Hochentaster die richtige Option. Bei STIHL findest du eine große Auswahl an Astscheren und Astsägen, die für dünne und dicke Äste geeignet sind. Außerdem kannst du dir noch weitere wichtige Gartengeräte wie Gartenscheren, Gartenhäcksler, Gartenspritzen und viele mehr aussuchen. Mit diesen Werkzeugen kannst du deinen Garten schnell und einfach in Schuss bringen.

Genehmigung für Baumfällung: Rat beim Umwelt-/Grünflächenamt

Dort wird man Ihnen auch sagen können, ob Sie eine Genehmigung brauchen, um den Baum zu fällen oder ob Sie dazu ein Bürgerentscheid einleiten müssen. Je nach Standort des Baumes können auch andere Regeln gelten. Es kann sein, dass Sie beispielsweise eine Genehmigung des Naturschutzes oder des Bundesamtes für Naturschutz benötigen. Es ist also wichtig, dass Sie sich vor der Fällung des Baumes über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Dies können Sie beim Umwelt- oder Grünflächenamt Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung machen. Dort erhalten Sie ausführliche Informationen und können auch bei eventuellen Unklarheiten nachfragen.

Reguliere Wildbestände & Schütze den Wald!

Du hast sicher schon mal eine Wanderung durch den Wald gemacht und dabei beobachtet, wie viel Wild unterwegs ist. Doch nicht nur die Wildtierpopulation nimmt zu, sondern auch die Bestände an Reh-, Rot-, Dam- und Gamswild. Leider hat das fatale Konsequenzen für die Vegetation, denn durch den hohen Wildbesatz werden bestimmte Baumarten, wie die Tanne, der Bergahorn, die Buche, die Esche, die Eiche und die Hainbuche, stark verbissen und verlieren so an Lebenskraft. Dies führt dazu, dass diese Bäume in vielen Wäldern nicht mehr anzutreffen sind und die Artenvielfalt leidet. Um das zu verhindern, müssen wir die Wildbestände regulieren und den Wald schützen. Wenn wir uns gemeinsam dafür einsetzen, können wir die Vegetationsverarmung aufhalten und den Wald für Generationen erhalten!

Biotopstrukturen schützen: Bundesnaturschutzgesetz stellt Artenschutz sicher

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September viele wichtige Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vor radikalen Schnitte. Damit soll verhindert werden, dass die Fortpflanzung vieler Tierarten gefährdet wird. Der Schutz der Biotopstrukturen stellt ein wichtiges Element des Artenschutzes dar und ist daher in vielen Bereichen des Bundesnaturschutzgesetzes festgehalten. Der Gesetzgeber hat hier ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die natürliche Vielfalt der Tierwelt gewahrt bleibt. So sollen beispielsweise die Lebensräume für gefährdete Tierarten erhalten werden. Durch die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes kannst auch du einen Beitrag zum Artenschutz leisten.

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Schneiden von Rhododendren und Azaleen vermeiden für schöne Blüten

Es ist nicht empfehlenswert, Rhododendren und Azaleen zu schneiden, da die schönen Blüten nur auf alten Trieben erscheinen. Diese Gehölze werden daher am besten nicht geschnitten, um ihr volles Blütenpotential zu erreichen. Die meisten Rhododendren und Azaleen blühen zwischen April und Mai und produzieren zahlreiche Blütenstände, die in verschiedenen Farben erhältlich sind. Damit die Blüten im nächsten Jahr wieder schön aussehen, solltest du die alten Blütenstände nach der Blüte entfernen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Pflanzen nicht unnötig Energie in die Produktion von Samen stecken, sondern sich stattdessen auf die Blüte für das nächste Jahr konzentrieren. Einmal im Jahr solltest du auch darauf achten, dass die Pflanze ausreichend gedüngt wird und an einem sonnigen bis halbschattigen Ort steht, um ihr bestes Blütenpotential zu erreichen.

6 Schritte für das Fällen eines Baumes

Gut, dann mal los! Wenn Du einen Baum fällen möchtest, brauchst Du ein bisschen Planung, damit alles glatt läuft. Hier sind 6 Schritte, die Du befolgen solltest:

1. Schätze die Fällrichtung ein. Wichtig ist, dass Du die Fällrichtung richtig einschätzt. Dafür musst Du die Form des Baumes und das Gewicht des Stammes berücksichtigen.

2. Schneide den Baum zurück. Schneide die Äste ab, die in die Fällrichtung zeigen. Dadurch wird der Baum leichter zu fällen sein.

3. Leg die Fälltechnik fest. Entscheide, ob Du den Baum liegenlassen oder wieder aufrichten willst.

4. Untersuche den Baum auf Krankheiten. Prüfe, ob der Baum krank oder geschädigt ist. Dies kann die Fällrichtung beeinflussen.

5. Wähle das Werkzeug aus. Je nach Größe des Baumes benötigst Du vielleicht eine Motorsäge, eine Axt oder eine Kettensäge.

6. Fälle den Baum. Wenn Du alle Vorbereitungen abgeschlossen hast, kannst Du den Baum fällen. Achte darauf, dass Deine Fällrichtung korrekt ist und Du in Sicherheit bleibst.

Pflanzen einer Tanne an Grundstücksgrenze: Regeln beachten

Du musst beim Pflanzen einer Tanne an der Grundstücksgrenze einige Regeln beachten. Denn nach etwa fünf Jahren erreicht die Tanne die Höhe von zwei Metern. Bis dahin darf sie nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Doch wenn sie danach größer wird, sollte der Abstand laut der meisten Regelwerke mindestens zwei Meter betragen. Damit du sicher gehen kannst, ist es sinnvoll, dass du dich vorab über die jeweils gültigen Richtlinien informierst. So bist du auf der sicheren Seite.

Baumfällen in Deutschland: Oktober bis Februar

Du darfst einen Baum nur in den Monaten Oktober bis Februar fällen. Das ist in Deinem Bundesland laut dem Bundesnaturschutzgesetz so vorgeschrieben. Auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben, gilt diese Regelung. Sie soll dazu beitragen, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können. In Deutschland leben etwa 400 Vogelarten. Daher ist es wichtig, dass wir uns an diese Regelung halten, damit die Vögel ungestört brüten können und die Artenvielfalt erhalten bleibt.

Berlin: Bäume, Gebüsch und Ufervegetation 1. März-30. September schützen

Du solltest Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs in Berlin nicht in der Zeit vom 1. März bis 30. September abschneiden, fällen, roden oder anderweitig beseitigen. Das Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) verbietet dies nämlich ausdrücklich. Damit soll verhindert werden, dass wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört werden. Außerdem schützt es die Natur vor den schädlichen Auswirkungen des Klimawandels. Es ist also wichtig, dass Du das Naturschutzgesetz in Berlin beachtest. Damit leistest Du Deinen Beitrag zum Umweltschutz.

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Baumfällung auf Deinem Grundstück: Regionaler Vorschriften Check

Du möchtest auf Deinem Grundstück einen Baum fällen? Dann solltest Du unbedingt vorher die regionalen Vorschriften checken. In vielen Gebieten dürfen Bäume nämlich nur dann gefällt werden, wenn ihr Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt. Darüber hinaus musst Du, je nach Region, auch eine Ersatzpflanzung vornehmen. Hierbei ist es egal, ob der Baum tatsächlich gefällt wurde oder nicht. Informiere Dich also unbedingt vorher, um Probleme und Bußgelder zu vermeiden.

Gartenarbeiten selbst erledigen: Kosten und Preise

Wenn du deine Gartenarbeiten selbst erledigen möchtest, kannst du den Schnitt mittels einer Handsäge vornehmen. Dies kostet in der Regel zwischen 40 und 55 Euro pro Stunde. Sollte dafür eine Motorsäge notwendig sein, müssen zwischen 75 und 90 Euro pro Stunde veranschlagt werden. Solltest du die Arbeiten von einem Fachmann erledigen lassen, kannst du mit einem Stundensatz von 140 bis 180 Euro rechnen. Hierbei ist es üblich, dass ein Team aus zwei Fachkräften die Gartenarbeiten erledigt.

Behördengang für deinen Antrag – Bis zu 8 Wochen Bearbeitungszeit

Du möchtest eine Genehmigung beantragen? Dann übernehmen wir gerne den Behördengang für dich! Reiche deinen Antrag rechtzeitig ein, damit wir dich nicht enttäuschen. Wir brauchen für die Bearbeitung deines Antrags bis zu acht Wochen. Natürlich geht das nur, wenn alle Unterlagen vollständig sind. Die Kosten für die Einholung der Genehmigungen schwanken je nach Antrag zwischen 25 und 90 Euro. Falls du noch Fragen hast, schreib uns einfach. Wir helfen dir gerne!

Grünschnitt in der Brutzeit: Verboten gem. Bundesnaturschutzgesetz!

Du solltest in der Brutzeit keinen Grünschnitt machen! Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Das hat einen wichtigen Grund: Schließlich beginnt ab dem Frühling die Brutzeit der Vögel. In den Bäumen und Sträuchen bauen sie ihre Nester und in der Brutzeit sollten sie nicht gestört werden. Deswegen solltest du darauf achten, in der Brutzeit keinen Grünschnitt zu machen. Falls du doch unbedingt etwas an deinen Pflanzen ändern willst, dann kannst du ab Oktober wieder schneiden.

Bäume nicht fällen! Bundesnaturschutzgesetz beachten

Du solltest unbedingt daran denken, dass es in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Bäume, die nicht in Wäldern stehen, zwischen dem 1. März und 30. September zu fällen. Johannes Hofele führt aus, dass man die Sommerruhe unbedingt einhalten sollte, denn in dieser Zeit können sich Vögel, Insekten und andere Tiere in den Bäumen befinden. Deshalb wird empfohlen, im Sommer lieber aufs Fällen zu verzichten und stattdessen andere Lösungen zu suchen.

Fazit

In Berlin kann man in der Regel nicht einfach beliebige Bäume fällen, ohne dass man eine Genehmigung dafür hat. Wenn du einen Baum fällen willst, brauchst du eine Genehmigung vom zuständigen Baubezirksamt. In der Regel darf man nur Bäume fällen, die krank oder beschädigt sind oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen. Ausnahmen können für Bäume gelten, die auf Privatgelände stehen und nicht geschützt sind. In jedem Fall solltest du vorher mit dem Baubezirksamt sprechen, um sicherzustellen, dass du die Genehmigung hast, um einen Baum zu fällen.

Zusammenfassend können wir sagen, dass du in Berlin für das Fällen von Bäumen eine Genehmigung benötigst, wenn sie nicht zu den genehmigten Bäumen gehören. Sei also vorsichtig und informiere dich über die Regeln und Vorschriften, bevor du einen Baum fällst!

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