Welche Bäume darfst Du in Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigung fällen? Hier sind die Antworten!

Bäume fällen ohne Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Hallo zusammen! Wenn man ab und zu mal einen Baum fällen möchte, stellt sich oft die Frage, ob man dafür eine Genehmigung braucht oder nicht. In diesem Artikel erklären wir dir genauer, welche Bäume du in Mecklenburg-Vorpommern ohne Genehmigung fällen darfst.

In Mecklenburg-Vorpommern ist es nicht erlaubt, Bäume ohne Genehmigung zu fällen. Für den Abbau von Bäumen, die nicht als Nadelholzbäume, Obstbäume oder Heckenpflanzen gekennzeichnet sind, ist eine Genehmigung der zuständigen Forstbehörde erforderlich. Grundsätzlich ist es verboten, Bäume zu fällen, die zum Schutz einer Landschaft, eines Naturdenkmals oder eines Naturraums bestimmt sind. Du musst also vor dem Fällen eines Baumes immer eine Genehmigung einholen.

Bäume schützen: Welche Ausnahmen gibt es?

Klar, nicht jeder Baum ist geschützt. Aber, laut § 3 der Baumschutzverordnung gibt es doch einige Ausnahmen. Wenn der Baum beispielsweise einen Durchmesser von 25 cm hat, gemessen in 1,30 m Höhe, dann ist er geschützt. Aber auch kleinere Bäume sind unter bestimmten Bedingungen geschützt. Zum Beispiel dann, wenn sie Teil einer Baumgruppe, einer Allee oder eines Knick sind. Hier ist es wichtig, die Bäume zu schützen, da sie für die Natur eine wichtige Rolle spielen. Durch sie wird die Luftqualität verbessert und sie sorgen für Schatten und Sauerstoff.

Warum Bäume schützen? Schutzregelung für Natur und Umwelt

Du fragst Dich, warum Bäume geschützt werden? Diese Regelung soll es uns ermöglichen, unsere Natur zu bewahren und zu schützen. Bäume sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Umwelt und ihr Schutz ist daher enorm wichtig. Alle Bäume, die einen Stammumfang von 60 cm haben und höher als 100 cm sind, werden geschützt. Ausgenommen sind Obstbäume, die für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Sie werden dennoch nicht zerstört oder geschädigt. Diese Regelung soll uns dazu anhalten, unsere Umwelt zu bewahren und zu schützen – denn Bäume sind ein wesentlicher Teil unseres Lebensraumes.

Pflanzen- und Baumpflege: Richtiges Schneiden von März bis September

Von März bis September ist es erlaubt, bestimmte Pflanzen abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dabei handelt es sich um schonende Form- und Pflegeschnitte, die du ausführen darfst, um den Zuwuchs der Pflanzen zu kontrollieren und die Gesundheit von Bäumen zu erhalten. Es ist wichtig, dass du beim Schneiden darauf achtest, dass du nur die notwendigen Äste entfernst und das Erscheinungsbild der Pflanzen und Bäume nicht zu sehr veränderst. Auch die Blätter, Blüten und Früchte sollten dabei nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

You are currently viewing a placeholder content from Default. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.

More Information

Bäume fällen: Stammdurchmesser, Ersatzpflanzung und Behörden erkundigen

Du darfst auf deinem Grundstück nur dann Bäume fällen, wenn der Stammdurchmesser kleiner als 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) ist. In manchen Regionen können die Vorgaben abweichen. Du musst dann auf jeden Fall eine Ersatzpflanzung vornehmen. Um sicherzugehen, solltest du dich bei der zuständigen Behörde über die jeweilige Regelung vor Ort erkundigen.

Siehe auch:  Wann fallen die Blätter von den Bäumen? Entdecke, wann die beste Zeit ist sie zu beobachten!

Baumfällung m-v ohne Genehmigung

Gartengeräte von STIHL: Gartenschere, Astschere, Hochentaster

Du findest bei STIHL eine tolle Auswahl an Gartenscheren, Astscheren und Hochentastern. Für dünnere Zweige und Äste empfiehlt sich eine Gartenschere, die dir dabei hilft, sie einzukürzen oder abzuschneiden. Für dickere Zweige und Äste solltest du lieber eine Astschere benutzen. Und wenn du hoch hinaus möchtest, ist ein Hochentaster der richtige Weg. Mit den qualitativ hochwertigen Geräten von STIHL kannst du deinen Garten schnell und einfach in Schuss bringen.

Warum Rhododendren & Azaleen ungeschnitten bleiben

Du hast schon einmal Rhododendren und Azaleen gesehen und fragst Dich, warum sie nicht geschnitten werden? Das ist einfach zu erklären: diese Ziergehölze können im Gegensatz zu anderen Sträuchern keine Wunden heilen, wenn man sie schneidet. Stattdessen bilden sie neue Triebe an den alten, was dazu führt, dass sie eher ungeordnet werden. Außerdem verlieren sie durch Schnitt schöne Blüten. Deswegen haben Gärtner schon seit 1903 beschlossen, Rhododendren und Azaleen ungeschnitten zu lassen.

Vorsicht beim Sägen von Nussholz – Tipps für Erfolg

Nussholz ist bekannt dafür, dass es beim Sägen gerne mal bricht. Wenn du also gerade damit beschäftigt bist, einen Ast abzusägen, solltest du vorsichtig sein. Denn es kann passieren, dass sich ein Teil des Stammes mit abreißt und Rindenstücke mitsamt dem Ast hängenbleiben. Dies birgt auch die Gefahr, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird. Sei also stets auf der Hut, wenn du Nussholz sägst. Nutze eine Kettensäge mit scharfem Blatt und überprüfe es vor dem Gebrauch. Auch ein sauberer Einschnitt und ein schräger Schnitt können helfen, um das Risiko eines Bruchs zu minimieren. Wir wünschen dir viel Erfolg beim Sägen!

Wildbestände: Verlust alte Bäume schädlich für Natur und Menschen

Du hast sicher schon mal eine Wildschweinrotte in deinem Garten beobachtet und dir über die Verwüstungen gewundert, die sie hinterlassen. Leider sind es nicht nur Gärten, die unter den hohen Beständen an Reh-, Rot-, Dam-, oder Gamswild leiden, sondern auch viele Wälder. Denn die vielen Wildtiere fressen viel zu viel und führen so zu einer Vegetationsverarmung. Sie knabbern an bestimmten Bäumen, zum Beispiel der Tanne, dem Bergahorn, der Buche, der Esche, der Eiche oder der Hainbuche. Dadurch wird das Wachstum der Bäume beeinträchtigt und sie gehen schließlich verloren. Dieser Verlust ist sowohl für die Natur als auch für Menschen schlimm. Denn gerade alte, mächtige Bäume sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.

Bäume – Ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme

Du hast sicher schon mal einen Baum gesehen, oder? Botanisch gesehen ist ein Baum eine langlebige Pflanze mit einem ausgeprägtem, verholztem Stamm. Normalerweise verzweigt er sich ab einer bestimmten Höhe und bildet eine sogenannte Krone aus belaubten Zweigen. Es gibt auch Bäume, deren Blätter sich zu langen, spitzen Nadeln formen. Der Baumbestand auf der Erde hat sich seit 2004 mehr als verdoppelt, was ein wichtiges Zeichen für die Bemühungen der Menschen ist, die Umwelt zu schützen. Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unserer Ökosysteme und bieten viele Vorteile wie den Schutz vor Bodenerosion, die Verbesserung der Luftqualität und die Erhöhung des Grundwasserspiegels. Außerdem sind sie ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen.

Gebäude- & Hausratversicherung: Schutz vor Bäumen auf dem Grundstück

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, was passiert, wenn ein Baum von Deinem Grundstück auf Dein Haus stürzt? Oder, falls ein Baum vom Grundstück eines Nachbarn auf Dein Eigenheim kracht? In solchen Fällen kann sich Deine Gebäudeversicherung und Hausratversicherung als sehr nützlich erweisen. In den meisten Fällen springen diese beiden Versicherungen überraschenderweise ein. Dabei spielt es keine Rolle, woher der Baum stammt. Als Eigentümer eines Hauses solltest Du auf jeden Fall eine solide Gebäude- und Hausratversicherung haben, damit Du im Falle eines Schadens abgesichert bist.

Siehe auch:  Warum Kleiden die Bäume sich Wohl Aus? Entdecke das Geheimnis hinter dem Songtext!

Baumfällungen ohne Genehmigung in Mecklenburg-Vorpommern

Verkehrssicherheit Deiner Bäume: Kontrollen helfen Probleme zu erkennen

Als Grundstückseigentümer bist Du für die Verkehrssicherheit Deiner Bäume verantwortlich. Das bedeutet, Du musst sicherstellen, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellen. Um dies zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Du Deine Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen überprüfst. Diese Kontrollen können Dir helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Außerdem kannst Du so dafür Sorge tragen, dass Dein Baumbestand gesund bleibt und Deine Verkehrssicherheitspflicht erfüllt wird.

Fälle einen Nadelbaum: Zeitraum & Genehmigung

Du hast vor, einen Nadelbaum zu fällen? Dann ist es wichtig zu wissen, dass du dafür nur einen bestimmten Zeitraum hast – nämlich vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres. Wenn du also in dieser Zeit einen Nadelbaum fällen möchtest, musst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Achte darauf, dass du alles rechtzeitig machst, damit du nicht an unerwarteten Kosten hängenbleibst.

Kosten der Fällung einer großen Tanne: 200-400 EUR

Du denkst darüber nach, eine große Tanne im Garten zu fällen? Dann solltest Du ungefähr mit Kosten zwischen 200 EUR und 400 EUR rechnen. Dieser Betrag beinhaltet die reinen Fällkosten. In manchen Fällen, zum Beispiel wenn die Tanne in einer sehr komplizierten Situation steht, kann der Preis auch noch höher liegen. Es ist daher ratsam, sich vorher ein genaues Kostenangebot einholen zu lassen, damit Du nicht überrascht wirst. Auch die Entsorgung der Äste und des Baumstamms sollte in den Kosten berücksichtigt werden.

Verkehrssicherungspflicht für Grundstückseigentümer: Baum entfernen oder pflegen

Du hast ein Grundstück erworben und stellst fest, dass auf diesem ein Baum steht, der eine Gefahr sein könnte? Dann bist du als Grundstückseigentümer verpflichtet, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Das bedeutet, dass du dafür sorgst, dass die vorhandene Gefahr, in diesem Fall der Baum, beseitigt wird. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Grundstückseigentümer sind für die Verkehrssicherung verantwortlich. Es ist daher deine Pflicht, den Baum so zu pflegen oder zu entfernen, dass er für andere nicht gefährlich werden kann. Ein Baum kann zum Beispiel durch starke Windböen umstürzen und dabei Passanten, Anlieger oder Nachbarn gefährden. Um das zu verhindern, musst du als Eigentümer deine Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Solltest du unsicher sein, welche Maßnahmen du ergreifen musst, kannst du dich an einen Fachmann wenden. Dieser kann dir helfen, deine Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.

Eigentümerversammlung: Alle Einwilligungen einholen, bevor ein Baum gefällt wird

Auf der Eigentümerversammlung wird normalerweise von der Mehrheit der Eigentümer entschieden, ob ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Aber du solltest beachten: Wenn du ohne die Zustimmung aller Eigentümer einen Baum fällst, kannst du für den Schaden, den du verursacht hast, zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb ist es wichtig, dass du vorher die Einwilligung aller Eigentümer einholst und die Abstimmung in der Eigentümerversammlung abwartest. Denn auch wenn es zunächst unangenehm erscheinen mag, ist es in jedem Fall sinnvoller, den legalen Weg zu gehen und sich nicht selbst in die Bredouille zu bringen.

Geldbuße für Ordnungswidrigkeiten: Max. 15.000€, Verjährung nach 3 Jahren

Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen? Dann solltest du wissen, dass die Geldbuße für diese Verfehlung in einem Höchstmaß von mehr als 15000 € liegen kann. Gemäß § 31 Abs 2 Nr 1 OWiG verjährt die Ordnungswidrigkeit nach drei Jahren. Wenn du aber beispielsweise Bäume gefällt hast, kann es sein, dass du eine Pflicht zur Ersatzpflanzung hast. Diese Pflicht verjährt nach § 53 Abs1905 sogar erst nach 30 Jahren. Es ist also wichtig, dass du deine Verfehlungen ernst nimmst und die notwendigen Konsequenzen ziehst.

Siehe auch:  Wie lange darf man Bäume fällen? Die wichtigsten Regeln & Richtlinien erfahren!
Kürzen einer Tanne: Schneidewerkzeug, Zeitpunkt und Fachmann

Kürzt man eine Tanne, ist eine lange, standsichere Leiter unerlässlich. Als Schneidewerkzeug kommen eine Säge und eine Gartenschere, eventuell aber auch eine Hebelastschere mit einer Teleskopstange zum Einsatz. Der ideale Zeitpunkt, um eine Tanne zu kürzen, ist der Winter. Allerdings sollte man die Arbeiten bis spätestens Ende März abgeschlossen haben, da sich die Kiefernzapfen dann öffnen und die Pflanze frische Nadeln bekommt. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, solltest du vorher einen Fachmann hinzuziehen. Der kann dir aufgrund seiner Erfahrung sagen, welche Äste entfernt werden müssen, um das Wachstum der Tanne zu fördern. Ein wichtiger Tipp: Sei vorsichtig und lass das Schneiden nicht unüberlegt geschehen.

Tanne für Grundstück pflanzen: Wichtige Tipps zum Abstand

Du musst bei der Wahl einer Tanne für dein Grundstück einige Dinge beachten, denn im Laufe der Zeit wird sie wachsen. Normalerweise erreicht sie nach fünf Jahren eine Höhe von zwei Metern. Damit die Tanne auf deinem Grundstück nicht zu nah an der Grundstücksgrenze steht, muss beim Pflanzen ein Abstand von mindestens fünfzig Zentimetern eingehalten werden. Wenn die Tanne dann größer wird, muss der Abstand nach den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen.

Gehölze fällen: Antrag bei Naturschutzbehörde stellen

Du musst jederzeit einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du Gehölze fällen möchtest. Allerdings sind nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko von dieser Regel ausgenommen. Diese Bäume dürfen nur ausnahmsweise gefällt werden, wenn der Stammdurchmesser mehr als 50 cm beträgt. Einzelnstehende Bäume müssen aber immer schriftlich bei der Behörde genehmigt werden – auch wenn der Stammdurchmesser unter 50 cm liegt. Achte bei der Antragstellung unbedingt darauf, dass Du alle nötigen Unterlagen einreichst und die Vorgaben der Naturschutzbehörde erfüllst. Denn nur so kannst Du sichergehen, dass es keine bösen Überraschungen gibt.

Baumfällen ohne Genehmigung: Strafe droht!

Du musst unbedingt darauf achten, dass du nicht ohne Genehmigung einen Baum fällst, denn das kann dir teuer zu stehen kommen. Viele Gemeinden und Städte haben eine Baumschutzsatzung, in der festgelegt ist, ab welchem Stammumfang ein Baum nicht mehr entfernt werden darf. In der Regel liegt dieser Stammumfang bei 1 m Höhe. Solltest du einen Baum entfernen, ohne dass du dafür eine Genehmigung hast, dann kannst du eine ziemlich hohe Geldstrafe erwarten. Also: Wenn du einen Baum fällen möchtest, dann überprüfe erst, ob du dafür eine Genehmigung brauchst.

Fazit

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Bäume, die man ohne Genehmigung fällen darf. Daher benötigst Du immer eine Genehmigung, um Bäume zu fällen. Diese Genehmigung kannst Du beim zuständigen Forstamt beantragen. In vielen Fällen ist es auch möglich, dass ein Fachmann für dich die Genehmigung einholt. Sprich am besten einfach mal beim Forstamt an und lass Dich beraten.

Zusammenfassend kann man sagen, dass es in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt ist, einzelne Bäume ohne Genehmigung zu fällen, wenn sie nicht als geschützt gelten und die Fällung nicht in einem Naturschutzgebiet stattfindet. Allerdings solltest du dir trotzdem überlegen, ob du die Fällung wirklich durchführen möchtest, da Bäume ein wichtiger Teil unserer Natur sind.

Schreibe einen Kommentar