Welche Bäume darfst du in deinem Garten fällen? Hier ist die Antwort

Gartenfällen: Welche Bäume dürfen Sie fällen

Hallo zusammen! Wenn man einen Garten hat, ist es wichtig, dass man die richtigen Bäume aussucht und pflegt. Aber manchmal ist es notwendig, einen Baum zu fällen. Wenn du wissen willst, welche Bäume du im Garten fällen darfst, dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du, welche Bäume du fällen darfst und welche du unbedingt schonen solltest. Lass uns also loslegen!

Du darfst im Garten nur Bäume fällen, die nicht geschützt sind. Wenn du dir nicht sicher bist, ob der Baum geschützt ist, solltest du dich an dein örtliches Bauamt wenden und nachfragen, ob du den Baum fällen darfst.

Fällung eines Gehölzes: Wann musst du einen Antrag stellen?

Du hast also ein Gehölz, das du fällen möchtest? Dann musst du wissen, wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen musst. Es gibt dafür einige Regeln. Ganzjährig kannst du einen Antrag stellen, wenn es sich um einen einzelnen, stehenden Baum handelt, der einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm hat. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko sind vom gesetzlichen Schutz ausgenommen und du kannst bei der Naturschutzbehörde einen Antrag auf Fällung stellen, ohne dass du eine Genehmigung einholen musst.

Bäume fällen: § 3 der Baumschutzverordnung und Ausnahmen

Doch nicht alle Bäume sind vor Fällung geschützt: § 3 der Baumschutzverordnung nennt Ausnahmen. Einzelbäume müssen einen Durchmesser von mindestens 25 cm aufweisen, gemessen in einer Höhe von 1,30 m. Obstbäume können ohne behördliche Genehmigung gefällt werden, ebenso wie Bäume auf öffentlichem Grund, wie beispielsweise im Wald, in Parks und an Straßenrändern. Diese Bäume können ohne Einschränkungen gefällt werden, sofern sie nicht ausdrücklich durch ein anderes Gesetz geschützt sind.

Schutz von Bäumen in Deutschland: Stammumfang & Ausnahmen

Der Schutz von Bäumen gilt in Deutschland nicht nur für Laub- und Nadelbäume, sondern auch für alle anderen Arten von Bäumen, einschließlich Obstbäume. Der Schutz ist jedoch in der Regel vom Stammumfang abhängig, der meistens ab einem Umfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter beginnt. Dieser Schutz gilt auch für Bäume in öffentlichen Grünanlagen und in Baumschulen. Allerdings können in manchen Fällen bestimmte Arten von Bäumen, wie zum Beispiel Bäume, die ein öffentliches Interesse beeinträchtigen oder gefährden oder Bäume, die eine besondere Bedrohung für das öffentliche Wohl darstellen, von diesem Schutz ausgenommen sein.

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Beschneide Obstbäume – So prüfst du, ob dein Baum geschützt ist

Obstbäume sind nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt und deshalb darfst du sie beschneiden. Allerdings solltest du dabei darauf achten, dass die Passform der Pflanze erhalten bleibt. Auch der jeweilige Jahreszuwachs an Hecken darf beschnitten werden. Wenn du jedoch einen Walnussbaum beschneiden möchtest, wäre das nicht erlaubt, da dieser unter den geschützten Bäumen fällt. Daher solltest du vorher immer prüfen, ob dein Baum geschützt ist. Wenn du dir da unsicher bist, kannst du dich auch an einen Experten wenden, der dir die richtige Antwort gibt.

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Fällen erlaubter Bäume im Garten

Geschützte Bäume fällen: Ist eine Fällgenehmigung erforderlich?

Du hast vor, Bäume zu fällen? Dann solltest Du vorher einmal nachschauen, ob es sich dabei um geschützte Bäume handelt. Eine Fällgenehmigung ist nämlich in solchen Fällen erforderlich. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: Kiefern, Fichten und Tannen sind von dieser Regelung ausgenommen. Zudem sind schnell wachsende Gehölze wie Birken, Pappeln und Weiden erst ab einem Stammumfang von 150 cm geschützt. Solltest Du also Bäume fällen wollen, die unter diesen Umfang fallen, brauchst Du keine Fällgenehmigung. Beachte aber, dass die bundesweiten Regelungen variieren können. Es kann also sein, dass Du vor Ort noch nach anderen Bestimmungen schauen musst. Vergewissere Dich also vorher, ob Du die Bäume in deiner Region tatsächlich fällen darfst.

Geschützte Bäume: Bundesländer-spezifische Bestimmungen

Du solltest wissen, dass geschützte Bäume in jedem Bundesland unterschiedliche Bestimmungen haben. In einigen Bundesländern gelten Obstbäume ab einem Stammumfang von 30 cm als geschützt. Außerdem können bei wirtschaftlich genutztem Obstanbau andere Regelungen gelten. In einigen Bundesländern kannst Du beispielsweise Obstbäume ab einem Stammumfang von 40 cm als geschützt betrachten. Deshalb ist es wichtig, dass Du vor dem Fällen eines Baums die jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen der Bundesländer kennst. So kannst Du sichergehen, dass Du alle notwendigen Schritte einhältst und den geschützten Baumbestand schützt.

Gemeinschaftseigentum: Ein Baum muss auf Eigentümerversammlung gefällt werden

Auf der Eigentümerversammlung müssen Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, von der Mehrheit der Miteigentümer abgesegnet werden. Dazu gehört auch, wenn ein Baum auf dem Grundstück gefällt werden soll. Denn wenn ein Baum auf dem Grundstück eines Miteigentümers steht, gehört er zum Gemeinschaftseigentum. Deshalb kann ein Miteigentümer nicht einfach eigenmächtig einen Baum fällen, sondern muss dies auf der Eigentümerversammlung beschließen lassen. Sollte er dies dennoch tun, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Wir empfehlen Dir daher, für solche Entscheidungen unbedingt den Rat der anderen Miteigentümer einzuholen.

Nussbaum fällen: Diese Dinge beachten

Du hast vor, einen Nussbaum zu fällen? Dann solltest Du auf jeden Fall einige Dinge beachten. Wenn Nussholz bricht, kann es passieren, dass Rindenstücke des Stammes mit abgerissen werden. Auch kann es sein, dass der abgesägte Ast unter Umständen an ebendiesen hängenbleiben. Außerdem besteht durch das Abreißen die Gefahr, dass die Kettensäge eingeklemmt wird. Um das zu vermeiden, solltest Du darauf achten, dass Du den Baum vorsichtig fällst und Dich dabei in sicherem Abstand zu dem zu fällenden Baum aufhältst.

Gesetzlicher Mindestschutz für Bäume: Was gilt?

Du bist auf der Suche nach Informationen zum gesetzlichen Mindestschutz für Bäume? Dann bist du hier genau richtig! Zunächst einmal gilt: Der gesetzliche Mindestschutz beschützt Bäume vor Fällungen und schützt sie so vor willkürlicher Beschneidung und Fällung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Diese sind zum Beispiel: Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie, Pappeln im Innenbereich, Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen, Waldbäume sowie weitere Einträge, die in den spezifischen regionalen Gesetzen definiert sind. Bedenke: Bevor du einen Baum fällst, solltest du immer erst mit deiner Kommune sprechen, um sicherzustellen, dass du alle lokalen Bestimmungen einhältst.

Fälle Bäume bis 20cm selbst – Beachte Schutzausrüstung!

Du möchtest einen Baum selbst fällen? Kein Problem. Experte Thomas Behr sagt, dass du Bäume mit einem Stammdurchmesser bis zu 20 Zentimeter problemlos selbst fällen kannst. Allerdings musst du dabei einige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Vergiss nicht, eine Schutzausrüstung zu tragen – also einen Helm mit Kinnriemen. So kannst du sicher sein, dass du beim Fällen des Baumes keine Verletzungen riskierst.

Baumfällen im eigenen Garten erlaubt

Fällen eines Nadelbaums: Richtiger Zeitpunkt und Genehmigungen

Wenn Du Dir einen Nadelbaum schneiden lassen möchtest, solltest Du beachten, dass der richtige Zeitpunkt entscheidend ist. Laut Gesetz ist das Fällen eines Baumes normalerweise vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres verboten. Wenn Du dennoch in dieser Zeit einen Nadelbaum fällen möchtest, benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung. Diese musst Du bei Deiner zuständigen Behörde beantragen. Beachte, dass schützenswerte Bäume nicht gefällt werden dürfen, auch nicht mit einer Ausnahmegenehmigung. Wenn Du Dir also unsicher bist, ob Dein Baum gefällt werden darf, kannst Du Dich bei Deinem örtlichen Bauamt erkundigen. Wenn Du den Baum nicht selbst fällen möchtest, kannst Du einen professionellen Baumfäller beauftragen. Diese sind meist speziell geschult und bieten eine sichere Arbeit an.

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Gartenbaum: Mindestabstand zur Grundstücksgrenze beachten

Du hast vielleicht schon davon gehört, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze relevant ist, wenn du dir einen Baum in deinem Garten wünschst. Abhängig vom Bundesland können die Regeln variieren: In einigen Regionen müssen Bäume einen Mindestabstand von einem bis vier Metern zum Nachbargarten haben, bevor sie in die Höhe wachsen dürfen. Wenn der Abstand kleiner ist, können Nachbarinnen und Nachbarn Anspruch darauf erheben, dass der Baum gestutzt wird. Falls du dir einen Baum wünschst, solltest du dich also unbedingt über die jeweiligen Richtlinien informieren, damit es nicht zu Streit mit den Nachbarn kommt.

Gartenschere, Astschere und Hochentaster: Pflanzen im Garten schneiden

Du möchtest deine Pflanzen im Garten schneiden? Dann solltest du dir eine Gartenschere zulegen! Mit ihr kannst du dünnere Äste und Zweige einfach und schnell kürzen. Für dickere Äste bietet sich eine Astschere an, die speziell für den Einsatz an dickeren Zweigen geeignet ist. Wenn du höhere Äste kürzen möchtest, empfehlen wir dir einen Hochentaster von STIHL, denn hier findest du eine große Auswahl von Astscheren und Astsägen für dicke und dünne Äste. Mit diesen Werkzeugen kannst du im Handumdrehen deine Pflanzen im Garten schneiden und einen wunderschönen Garten gestalten!

Kontrolliertes Fällen von Bäumen mit Fällkeilen

Nach dem ersten Sägen schlägt man mit einem Hammer oder einer Axt einen Fällkeil in den Schnitt, um ihn offen zu halten. Dadurch verhindert man, dass der Baum unter seinem Gewicht die Kette der Motorsäge einklemmt. Gleichzeitig drückt man den Stamm in die gewünschte Fällrichtung. Damit er nicht aus dem Schnitt heraus rutscht, wird der Fällkeil fest angebracht. Dazu wird der Keil in einem Winkel eingeschlagen, sodass er sich im Holz festsetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass der Baum kontrolliert fällt.

Wer bezahlt, wenn Bäume Nachbarhäuser beschädigen?

Wer aber zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Oft ist es so, dass die Versicherung des geschädigten Nachbarn die Kosten für die Reparatur, den Abtransport etc. nicht übernimmt, wenn der Schaden durch einen gesunden Baum verursacht wurde. In diesem Fall ist der Grundstückseigentümer, der den Baum gepflanzt oder stehen lässt, verantwortlich für den Schaden. Er muss den Nachbarn entschädigen. Allerdings kann es schwierig sein, den Eigentümer des Baumes zu ermitteln, wenn der Verursacher nicht bekannt ist. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass der Nachbar, der den Baum gepflanzt hat, selbst für den Schaden aufkommen muss. Aus diesem Grund solltest Du Dich immer über die Grundstücksverhältnisse informieren und gegebenenfalls eine entsprechende Versicherung abschließen.

Abstandsregeln für Gartenbesitzer: 50cm-2m Pflanzen, 1m höhere Pflanzen

In vielen Bundesländern gibt es für Gartenbesitzer konkrete Vorschriften, wie sie den Abstand zu Nachbargrundstücken einhalten müssen. Aber wenn das bei Dir nicht der Fall ist, rate ich Dir, als Faustregel einen Mindestabstand von 50 Zentimetern bei Sträuchern und Bäumen bis zu einer Höhe von 2 Metern einzuhalten. Wenn die Pflanzen höher sind, solltest Du einen Abstand von 1 Meter einhalten. Auf jeden Fall solltest Du den Abstand zu Grundstücken Deiner Nachbarn respektieren und nicht nur nach der Faustregel gehen. Außerdem solltest Du unbedingt auf die Wurzeln der Bäume und Sträucher achten, da diese in das Nachbargrundstück wachsen können und den Boden beschädigen.

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Bestandsschutz für Bäume und Hecken im Kleingarten: Einige Ausnahmen beachten

Dies gilt für alle Kleingärten und ist in fast allen regionalen Baumschutzsatzungen festgeschrieben. Allerdings gibt es einige Ausnahmen zu beachten, die sich auf verbotene Bäume, falsch gesetzte Bäume und Hecken beziehen.

Wenn Du einen Kleingarten hast, ist es wichtig zu wissen, dass Deine Bäume und Hecken meist automatisch nach fünf Jahren Bestandsschutz genießen. Laut den regionalen Baumschutzsatzungen ist dies der Fall und du kannst davon ausgehen, dass Deine Bäume geschützt sind. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die du beachten musst. Diese beziehen sich auf Bäume, die verboten sind oder an einem falschen Ort gesetzt wurden. Achte darauf, dass Du Dich an die gesetzlichen Regeln hältst, um sicherzustellen, dass Deine Bäume und Hecken auch tatsächlich den Bestandsschutz genießen.

Tanne an Grundstücksgrenze pflanzen: Wachstum und Abstand beachten

Du hast vor, eine Tanne an der Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann ist es wichtig, dass Du Dich über das Wachstum der Tanne informierst. Normalerweise braucht sie etwa fünf Jahre, bis sie zwei Meter hoch ist. Daher ist es wichtig, dass die Tanne nicht zu nah an der Grenze gepflanzt wird. Laut der meisten Regelwerke darf die Tanne bis zu dieser Höhe maximal fünfzig Zentimeter entfernt gepflanzt werden. Je größer die Tanne wird, desto mehr Abstand muss sie zur Grundstücksgrenze haben. In den meisten Fällen muss der Abstand dann mindestens zwei Meter betragen.

Hitze- und Dürretolerante Gehölze für den Klimawandel: Amberbaum, Eiche, Birke, Ahorn

Du fragst Dich, welche Gehölze sich für den Klimawandel eignen? Der Amberbaum ist eine gute Wahl, denn er ist hitze- und dürre-tolerant. Allerdings benötigt er auch viel Wasser. Fichten und Lärchen hingegen sind nach bisherigen Erfahrungen als Verlierer des Klimawandels einzustufen. Wenn Du also neue Gehölze pflanzen möchtest, solltest Du von diesen beiden Arten die Finger lassen. Stattdessen gibt es eine Reihe anderer Pflanzen, die etwas hitzeresistenter sind, zum Beispiel Eichen, Birken oder Ahornbäume. Diese eignen sich viel besser für die ansteigenden Temperaturen.

Baum stürzt auf Dein Haus? So prüfst Du, ob Deine Versicherung die Kosten übernimmt

Falls Dein Baum Schäden an Deinem Haus verursacht, übernimmt Deine Wohngebäudeversicherung die Kosten. Dafür musst Du jedoch vorher prüfen, ob die Versicherung den Schaden übernimmt. Oft sind Schäden durch Bäume nämlich nicht in jedem Fall abgedeckt.

Stürzt ein fremder Baum auf Dein Grundstück oder Gebäude, kann es sein, dass Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten übernimmt. Prüfe also im Falle eines solchen Schadens zuerst, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt zu wenden, um eine Lösung zu finden.

Schlussworte

In der Regel hast du ein Recht auf die Rückschnitt- und Fällarbeiten an deinem eigenen Garten. Wenn du also einen Baum fällen möchtest, darfst du das in der Regel machen. Allerdings musst du beachten, dass du nur Bäume fällen darfst, die dir gehören oder auf deinem Grundstück stehen. Wenn der Baum auf dem Grundstück eines anderen steht, musst du die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Wenn du dir unsicher bist, ob du einen bestimmten Baum fällen darfst, solltest du dich an deine örtliche Baubehörde wenden.

Fazit:
Da es beim Fällen von Bäumen im Garten einiges zu beachten gibt, solltest du vorher unbedingt informieren, was du darfst und was nicht. Es kann teure Folgen haben, wenn du gegen die Gesetze verstößt.

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