Ohne Genehmigung fällen: Welche Bäume darf man in Brandenburg? Hier die Antworten!

Bäume fällen in Brandenburg ohne Genehmigung erlaubt

In Brandenburg gibt es einige Regeln, die du beachten musst, wenn du einen Baum fällen möchtest. Aber keine Sorge, ich erkläre dir alles, was du wissen musst. In diesem Artikel erfährst du, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst und was du beachten musst, wenn du eine Genehmigung brauchst. Also lass uns loslegen und schauen, was du alles wissen musst!

In Brandenburg dürfen ohne Genehmigung nur Bäume mit einem Stammumfang von weniger als 30 cm gefällt werden. Außerdem darfst du auch Bäume fällen, die eine Gefahr für deine Sicherheit darstellen. Alle anderen Bäume, die du fällen möchtest, erfordern eine Genehmigung von den zuständigen Behörden.

Fällen und Schneiden von Bäumen und Hecken: Bundesnaturschutzgesetz beachten

Du möchtest einen Baum fällen? Dann solltest du wissen, dass das Bundesnaturschutzgesetz vorschreibt, dass Bäume und Hecken nur in einem bestimmten Zeitraum gefällt werden dürfen. Dieser Zeitraum beginnt am 01. Oktober und endet am 28. Februar. Wichtig ist, dass du auf den Lebensraum für die Tiere achtest und deswegen die Fällung eines Baumes auch in diesem Zeitraum überlegst. Wenn du eine Hecke schneiden möchtest, gilt das Gleiche für den Radikalschnitt. So hilfst du mit, den Lebensraum für die Tiere zu erhalten.

Sägen: Kosten pro Stunde und Tipps zur Einschätzung

Du möchtest dein Projekt mit einer Säge schneiden? Dann solltest du die Kosten dafür nicht außer Acht lassen. Mit einer Handsäge kannst du für ca. 40-55 Euro pro Stunde rechnen. Falls du eine Motorsäge benötigst, kann der Preis sogar bis zu 90 Euro pro Stunde gehen. Wenn du ein Team mit zwei Fachkräften anheuerst, müsstest du mit einem Stundensatz von 140-180 Euro rechnen. Damit du dir einen Eindruck davon machen kannst, wie viel Zeit die Arbeiten in Anspruch nehmen, kannst du in einem ersten Schritt einige Testschnitte machen, um die benötigte Zeit besser einschätzen zu können.

Baum fällen: Genehmigung beantragen & Gemeinde kontaktieren

Willst du einen Baum fällen, musst du meistens eine Genehmigung beantragen. Ob der Baum geschützt ist oder nicht spielt dabei keine Rolle. Viele Bundesländer schützen Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von ungefähr 60 bis 80 cm. Obstbäume fallen dabei meistens nicht unter diese Regelung. Damit du sicher gehen kannst, dass du alles richtig machst, solltest du vor dem Fällen des Baums deine Gemeinde kontaktieren und dich nach den Regeln in deiner Region erkundigen.

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Baumkontrolle: Genehmigung des Naturschutzamts einholen

Du musst immer dann die Genehmigung des zuständigen Naturschutzamts einholen, wenn dein Bauvorhaben durch einen Baum behindert wird, deine Wohnsituation beeinflusst, der Baum krank oder tot ist, von Schädlingen befallen ist oder eine akute Gefahr durch den Baum besteht, z.B. durch Sturmschäden. Wir empfehlen dir daher, immer aufmerksam zu sein und die Entwicklungen rund um den Baum zu beobachten. So kannst du sicherstellen, dass du frühzeitig handeln kannst und die Genehmigung vom Naturschutzamt einholst, falls nötig.

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 Genehmigungsfreies Fällen von Bäumen in Brandenburg

Vorsicht bei der Arbeit mit Nussholz: Gefahren erkennen

Nussholz ist bekannt für seine Eigenschaft, bei übermäßigem Druck mit einem Mal zu brechen. Dadurch kann es vorkommen, dass Rindenstücke des Stammes mit abgerissen werden. Zudem kann es passieren, dass sich ein abgesägter Ast unter Umständen an ebendiesen Rindenstücken festhält. Dieser Ast kann dann die Kettensäge blockieren und so ein Einklemmen des Kettensägeblatts verursachen. Deshalb solltest du bei der Arbeit mit Nussholz vorsichtig sein und auf die möglichen Gefahren achten.

Grundstück oder Haus durch Baum beschädigt? Wohngebäudeversicherung zahlt

Kann es sein, dass Dein Grundstück oder Dein Haus durch einen Baum beschädigt wird? Dann kannst Du dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen. Sollte ein fremder Baum Dein Grundstück oder Gebäude beschädigen, zahlt entweder Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn. Wichtig ist, dass Du die Schäden vor Ort schriftlich dokumentierst und die Versicherung kontaktierst. So kannst Du einen Anspruch geltend machen und die Kosten für die Reparatur des Schadens erhalten.

Fälle Bäume mit Stammumfang <60cm ohne Genehmigung

Du darfst jetzt ohne Genehmigung Bäume mit einem Stammumfang von unter 60 Zentimetern fällen. Allerdings sind besonders wertvolle Laubbaumarten wie Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Rotbuchen, die einen Stammumfang von über 190 Zentimetern haben, geschützt. Dieser Schutz gilt in einer Höhe von 1,30 Metern gemessen. Wenn Du einen solchen Baum fällen möchtest, musst Du eine Genehmigung beantragen. In jedem Fall solltest Du vorher einen Fachmann konsultieren, damit Du nicht versehentlich einen geschützten Baum fällst.

6 Schritte zur sicheren Befällung eines Baumes

Gut vorbereitet, kannst du einen Baum erfolgreich fällen. Hier sind die 6 Schritte, die du beachten musst:
1. Schätze die Fällrichtung ein. Jetzt ist es wichtig, dass du einschätzen kannst, welche Richtung am sichersten ist, in die dein Baum fallen soll.
2. Schneide den Baum zurück. Befreie den Baum von Ästen und Zweigen, die nicht zur Fällrichtung passen.
3. Überlege dir die Fälltechnik. Je nach Größe des Baumes und der Umgebung gibt es verschiedene Techniken, den Baum sicher zu fällen.
4. Untersuche den Baum. Achte darauf, ob der Baum vielleicht krank ist.
5. Wähle das Werkzeug aus. Welche Motorsäge ist die richtige für den Job?
6. Setze die Fälltechnik ein. Sicher durchführen und darauf achten, dass niemand verletzt wird.

Das Fällen eines Baumes erfordert viel Geduld und Vorbereitung. Sei daher sicher, dass du alle Schritte nacheinander durchgehst und das richtige Werkzeug verwendest. Wenn du nicht sicher bist, ob du den Baum selbst fällen kannst, suche dir einen Experten, der es für dich erledigt.

Pflege Tipps für Rhododendren und Azaleen

Rhododendren und Azaleen gehören zu den beliebtesten Ziergehölzen. Einige Pflanzenliebhaber mögen es, sie auszuprobieren und zu sehen, wie sie wachsen. Doch obwohl sie eine auffällige Schönheit haben, solltest du sie nicht schneiden. Wie die American Rhododendron Society in ihrem „Rhododendron Handbook“ im Jahr 1903 erklärte, können sie durch Schnitt schwer beschädigt werden. Es ist jedoch möglich, sie an einem Ort zu verpflanzen, an dem sie mehr Licht bekommen, oder umgekehrt, wenn sie zu viel Licht erhalten. Dies ist eine bessere Option als Schneiden, da die Pflanzen so mehr Raum zum Wachsen haben.

Fällen einer Tanne: Kosten, Ausrüstung & Tipps

Fällen Sie selbst eine Tanne, können Sie damit mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Abhängig davon, wie schwierig das Fällen der Tanne ist, kann es durchaus sein, dass die Kosten noch höher liegen. Bevor du dich ans Fällen machst, solltest du unbedingt die richtige Ausrüstung besorgen. Dazu gehört eine Motorsäge, ein Seil, eine Axt, eine Schutzbrille und ein paar Handschuhe. Außerdem solltest du einen Fachmann zurate ziehen, damit du nichts übersehen hast. So kannst du ein unnötiges Risiko ausschließen und sicherstellen, dass die Tanne sicher und korrekt gefällt wird.

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 Bäume in Brandenburg fällen ohne Genehmigung

Verantwortung als Grundstückseigentümer: Kontrolle Deine Bäume jährlich

Du als Grundstückseigentümer mit Baumbestand bist dafür verantwortlich, dass Deine Bäume niemanden gefährden. Deshalb ist es wichtig, dass Du sie regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen kontrollierst. Einmal im Jahr solltest Du Deine Bäume einer gründlichen Prüfung unterziehen, um sicher zu gehen, dass sie für Dritte ungefährlich sind. Solltest Du Schäden oder Erkrankungen entdecken, ist es ratsam, einen Fachmann hinzuzuziehen, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Auf diese Weise sorgst Du dafür, dass Deine Bäume nicht nur schön aussehen, sondern auch sicher sind.

Kosten für das Fällen eines Baumes – 200-800 Euro

Du überlegst, deinen Garten umzugestalten und einen Baum zu fällen? Dann solltest du wissen, dass hierfür Kosten anfallen. Wenn es sich um einen durchschnittlichen Baum mit einer Höhe bis zu 15 Metern handelt, liegen die Preise zwischen 200 und 800 Euro. In diesem Betrag ist die Zerlegung des Baumes von oben nach unten bereits enthalten. Solltest du auch das Kleinholz entsorgen lassen wollen, wird dieses nach dem Gewicht in m³ berechnet. Denk daran, dass die Fällung eines Baumes eine spezielle Fertigkeit ist. Daher solltest du immer einen Berufs-Baumfäller beauftragen, der die Arbeit sicher und professionell durchführt.

Geschützte Bäume: Gemäß § 3 der Baumschutzverordnung

Doch es gibt auch Ausnahmen! Nicht jeder Baum ist geschützt, das weißt du sicherlich. Gemäß § 3 der Baumschutzverordnung gibt es einige Ausnahmen. Einzelbäume müssen einen Durchmesser von mindestens 25 cm in 1,30 m Höhe haben, um als geschützt zu gelten. Dazu kommt, dass Obstbäume auch ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Auch auf öffentlichem Grund, wie in Wäldern, Parks oder an Straßen, können Bäume ohne Genehmigung gefällt werden. Es lohnt sich also trotzdem, die Baumschutzverordnung zu kennen, denn nicht jeder Baum ist geschützt.

Mehrheit der Eigentümer muss Entscheidungen über Eigentum treffen

Auf einer Eigentümerversammlung entscheidet die Mehrheit über wichtige Anliegen, die das Eigentum betreffen. Eine wichtige Entscheidung ist beispielsweise die Fällung eines Baumes. Da es sich hierbei um eine Eigentumsfrage handelt, muss diese Entscheidung von der Mehrheit der Miteigentümer getroffen werden. Wenn einer der Eigentümer es dennoch eigenmächtig versucht und den Baum fällt, so macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. In einem solchen Fall kann man sich an das zuständige Amt wenden, um die Situation zu klären. Es ist also wichtig, dass man zuerst die Mehrheit der Eigentümer befragt und eine Entscheidung trifft, bevor man einzelne Dinge selbst in die Hand nimmt.

Baum fällen: Fällgenehmigung erforderlich? Hier die Antworten

Du willst einen Baum fällen? Dann musst du wissen, dass du eine Fällgenehmigung brauchst. Davon sind allerdings Kiefern, Fichten und Tannen ausgenommen. Aber es gibt noch mehr Gehölze, die geschützt sind: Birken, Pappeln und Weiden zum Beispiel. Allerdings erst ab einem Stammumfang von 150 cm. Wenn du also einen Baum fällen möchtest, dann schau unbedingt nach, ob du eine Fällgenehmigung brauchst. Das ist nämlich wichtig, damit du keine Strafe riskierst.

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Fällen eines Baumes: Genehmigung & Vorschriften

Du möchtest einen Baum fällen? Dann solltest du wissen, dass das Fällen eines Baumes normalerweise in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres verboten ist. Wenn du aber trotzdem in dieser Zeit fällen möchtest, brauchst du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kannst du beim zuständigen Forstamt beantragen. Wichtig ist, dass du auf jeden Fall die Vorschriften beachtest, denn nur so kannst du eine Genehmigung erhalten. Außerdem solltest du darauf achten, dass du den Baum schonend und umweltfreundlich fällst und nicht mehr als nötig schneidest.

Achte beim Anpflanzen von Bäumen auf den Abstand!

Du solltest beim Anpflanzen von Bäumen unbedingt auf den Abstand zur Grundstücksgrenze achten. In manchen Bundesländern musst du mindestens einen bis vier Meter Abstand einhalten, damit es keine Einschränkungen bei der Baumhöhe gibt. Wenn der Abstand kleiner als ein Meter ist, haben deine Nachbarinnen und Nachbarn ein Recht darauf, dass du den Baum stutzt. Mit anderen Worten: Achte auf den Mindestabstand, sonst musst du deinen Baum vielleicht wieder stutzen.

Regeln für Fällen von Laub- und Nadelbäumen

Es gibt strenge Regeln, wann man Laub- und Nadelbäume fällen darf. Bei Laubbäumen ist es ab einem Stammumfang von 80 cm verboten. Bei mehrstämmigen Laubbäumen, darf keiner der Stämme mit einem Durchmesser von weniger als 50 cm gefällt werden. Bei Nadelbäumen liegt die Grenze bei 100 cm Stammumfang. Bei mehrstämmigen Nadelbäumen ist die Fällung verboten, wenn ein Stamm einen Durchmesser von weniger als 60 cm aufweist. Wir sollten uns an diese Regeln halten, damit unsere Umwelt geschützt wird.

Baum schützen: Ab 5. Wuchsjahr Bestandsschutz genießen

Ab dem Moment, an dem der Baum im Boden versenkt wird, ist er noch ein „Jungbaum“. Erst nach dem fünften Wuchsjahr wird er als „erwachsen“ bezeichnet. Von da an genießt er Bestandsschutz, egal ob es sich um einen Laub- oder Nadelbaum handelt. Selbst Tannen, die an der Grenze deines Grundstücks stehen, werden dann geschützt. Es ist wichtig, dass Du Dich bei der Baumpflanzung die Bestimmungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ansiehst, denn oftmals gibt es Regelungen zu beachten. Auch das Abstandsgebot zu Nachbargrundstücken sollte eingehalten werden.

Tannenpflanzung: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten!

Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest du wissen, dass Tannen etwa fünf Jahre brauchen, bis sie die Höhe von zwei Metern erreichen. Dann ist es nötig, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwei Meter beträgt. Allerdings darfst du die Tanne bis zu dieser Höhe nur fünfzig Zentimeter von der Grenze entfernt pflanzen. Damit du keine Ärger mit deinen Nachbarn bekommst, solltest du besser auf Nummer sicher gehen und den Abstand gleich auf zwei Meter einhalten.

Zusammenfassung

In Brandenburg darfst du ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die auf deinem eigenen Grundstück stehen. Solltest du Bäume auf öffentlichem oder privatem Grundstück fällen wollen, benötigst du eine Genehmigung des zuständigen Eigentümers oder Verwalters. Wenn du eine Genehmigung erhältst, musst du den Baum auf eine art- und umweltgerechte Weise fällen.

In Brandenburg darfst Du ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die nicht in Naturschutzgebieten, auf Waldflächen, auf Flächen von Ortschaften oder innerhalb von Landesstraßen stehen. Damit soll verhindert werden, dass die Natur und das Landschaftsbild durch unerlaubtes Fällen von Bäumen zerstört wird. Fazit: Du musst beim Fällen von Bäumen in Brandenburg besonders vorsichtig sein, um gegen keine Gesetze zu verstoßen.

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