Niedersachsen: Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen? So finden Sie es heraus!

Niedersachsen Bäume genehmigungsfrei fällen

Hallo liebe Niedersachsen! Heute möchten wir dir erklären, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst. In Niedersachsen gibt es gesetzliche Regelungen, die du beachten musst. Wir werden dir erklären, was du wissen musst, um keine Regel zu verletzen. Also, lass uns loslegen!

In Niedersachsen benötigst Du eine Genehmigung für das Fällen jeder Art von Bäumen. Es gibt einige Ausnahmen für Bäume, die auf Deinem eigenen Grundstück stehen, aber selbst da musst Du eine Genehmigung beantragen. Wenn Du dir nicht sicher bist, ob Du eine Genehmigung für das Fällen eines Baumes benötigst, dann kontaktiere am besten das örtliche Forstamt und frage nach.

Gartenbaumfällung: Artenschutz beachten und Vorschriften kennen

Du möchtest im Garten ein paar Bäume fällen und fragst Dich, ob das überhaupt erlaubt ist? Der Artenschutz schreibt vor, dass Bäume außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres nicht gefällt werden dürfen. Auch für Hecken gilt diese Sperrfrist selbst innerhalb von Gärten. Damit sollen unter anderem die Lebensräume von wildlebenden Tieren geschützt und nicht nachhaltig zerstört werden. Informiere Dich daher vor dem Fällen eines Baumes unbedingt über die gesetzlichen Vorschriften in Deiner Region.

Antragstellung für Fällung von Bäumen: Ausnahmen und Vorschriften

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du ganzjährig einzelnstehende Bäume, deren Stammdurchmesser 50 cm übersteigt, fällen möchtest. Aber es gibt einige Ausnahmen. Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko müssen nicht angemeldet werden. Beachte aber, dass beim Fällen von Bäumen immer die Vorschriften des Naturschutzes zu beachten sind.

Darf ich Bäume fällen? Rücksprache mit Eigentümern notwendig!

Auf einer Eigentümerversammlung musst Du normalerweise mit einer Mehrheit der Mitbesitzer zustimmen, um einen bestimmten Baum fällen zu dürfen. Wenn Du es dagegen eigenmächtig tust, musst Du unter Umständen für den Schaden aufkommen. Deshalb ist es wichtig, Bäume nur nach vorheriger Rücksprache mit den anderen Eigentümern zu fällen. Denn nicht nur die anderen Eigentümer, sondern auch die Nachbarn haben ein Recht auf einen schönen und gepflegten Garten. Wenn Du unsicher bist, ob Du einen Baum fällen darfst, kannst Du Dich auch an eine Fachfirma wenden, die Dir eine Expertise erstellt und Dir sagt, ob es erlaubt ist oder nicht.

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Pflege deinen Baum: Bestandsschutz ab dem 6. Wuchsjahr

Ab dem Moment, an dem der Baum gepflanzt wird, ist er ein Jungbaum. In den ersten fünf Wuchjahren ist er besonders empfindlich und sollte daher unbedingt gut gepflegt werden. Doch ab dem sechsten Wuchsjahr ist er erwachsen und erhält automatisch Bestandsschutz. Dies gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume, wie zum Beispiel Tannen, die an der Grundstücksgrenze stehen. Achte daher darauf, dass du deinen Baum regelmäßig pflegst. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass er gesund und stabil gedeiht.

 Deutschland: Welche Bäume können ohne Genehmigung in Niedersachsen gefällt werden

Baumfällung: Nach 6 Jahren Bestandsschutz – Genehmigung erforderlich!

Nach sechs Jahren kann ein Baum als Bestandsschutz gelten. Dies bedeutet, dass er nicht mehr ohne Genehmigung gefällt werden darf. In der Regel ist ein Baum dann als Bestandsschutz geschützt, wenn er eine bestimmte Größe erreicht hat. Diese Größe wird meistens in Metern angegeben und variiert je nach Art des Baumes. So hat beispielsweise eine Eiche nach sechs Jahren eine Größe erreicht, die sie als Bestandsschutz berechtigt. Wenn Du also einen Baum fällen möchtest, der schon länger als sechs Jahre alt ist, musst Du zuerst eine Genehmigung einholen. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Du keine rechtlichen Konsequenzen tragen musst.

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Baumfällung: Regeln und Vorschriften beachten

Du willst einen Baum auf deinem Privatgrundstück fällen? Dann musst du einiges beachten. Je nachdem, um welche Art von Baum es sich handelt, darf der Stammdurchmesser nicht mehr als 80 cm (Laubbaum), 100 cm (Nadelbaum) oder 150 cm (Obstbaum) betragen. Allerdings können regionale Unterschiede bestehen, die du auf jeden Fall vorher recherchieren solltest. Wenn du einen Baum fällst, musst du in den meisten Fällen auch eine Ersatzpflanzung vornehmen – also einen neuen Baum setzen.

Nadelbaumbefall: Richtiges Timing und Expertenmeinung für sicheres Fällen

Fällt man einen Nadelbaum außerhalb der oben genannten Zeit, kann man sich sicher sein, dass man das richtige Timing erwischt. Denn diese Bäume, wie zum Beispiel Fichten und Kiefern, können zu jeder Zeit im Jahr ohne Genehmigung gefällt werden. Allerdings ist es ratsam, das Fällen im Spätherbst oder im frühen Frühjahr durchzuführen. Diese Jahreszeit ist ideal, da die meisten Nadelbäume zu diesem Zeitpunkt noch keine Blätter haben und der Boden nicht so schwer zu bearbeiten ist. Außerdem ist die Gefahr, dass Insekten und Schädlinge durch das Fällen auf andere Bäume übertragen werden, geringer. Ein weiterer Vorteil ist, dass die meisten Nadelbäume in der kalten Jahreszeit weniger empfindlich sind.

Es ist jedoch wichtig, sich bewusst zu machen, dass das Fällen von Bäumen immer ein gewisses Risiko mit sich bringt. Daher ist es ratsam, vor dem Fällen eines Nadelbaumes eine Expertenmeinung einzuholen. So kann man sicherstellen, dass alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden und die Arbeiten sicher und effizient durchgeführt werden.

Fällen von Bäumen: Bundesnaturschutzgesetz und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: Das Fällen von Bäumen ist vom 1. März bis zum 30. September nach dem Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Doch es gibt auch Ausnahmen: Wenn ein Baum akute Gefahren für Menschen oder Tiere verursacht, kann er dennoch gefällt werden. In solch einem Fall solltest du unbedingt deine Gemeinde kontaktieren und auf die Sonderregelungen hinweisen. Denn auch wenn du vielleicht denkst, dass du den Baum selbst fällen kannst, solltest du das nicht ohne Genehmigung tun. Denn es drohen hohe Strafen, wenn du dich nicht an das Bundesnaturschutzgesetz halten.

Tanne fällen: Kosten für Fällung im Überblick

Du möchtest deine Tanne fällen lassen, aber hast noch keine Ahnung, was dich das kostet? Normalerweise kannst du mit Fällkosten zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Wenn die Fällsituation allerdings sehr komplex ist, kann es auch teurer werden. Am besten lässt du dir von einem Fachmann ein Angebot erstellen, dann hast du einen genaueren Überblick über die Kosten.

Grundstückseigentümer: Verantwortung für Baumbestand übernehmen

Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand trägst Du die Verantwortung für die Verkehrssicherheit Deiner Bäume. Das heißt, dass Du dafür sorgen musst, dass Dein Baumbestand nicht für Gefahren für Dritte sorgt. Deshalb solltest Du Deine Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen überprüfen. Ein regelmäßiger Baumbesuch durch einen Fachmann kann hier sehr hilfreich sein. Er kann Dir zudem auch dabei helfen, die richtige Baumpflege zu betreiben, um die Lebensdauer und Gesundheit Deiner Bäume zu erhalten.

Baumfällung in Niedersachsen ohne Genehmigung erlaubt

Baum-Schaden an Haus: Sofort handeln & Versicherungen informieren

Falls Du einen Schaden an Deinem Haus durch einen Baum hast, musst Du sofort handeln. Sowohl Deine Wohngebäudeversicherung als auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn können Dir helfen. Falls der Baum, der für den Schaden verantwortlich ist, an Deinem Grundstück wächst, wird Deine Wohngebäudeversicherung den Schaden regulieren. Wenn der Baum aber auf das Grundstück eines Nachbarn fällt, übernimmt dessen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht die Kosten. Du solltest Dich also sofort an Deine Versicherung wenden, falls ein Baum Schäden an Deinem Grundstück verursacht. Ihr werdet dann gemeinsam entscheiden, wer den Schaden reguliert. Falls Du jedoch selbst einen Baum auf dem Grundstück eines Nachbarn fallen lässt, muss Deine Wohngebäudeversicherung normalerweise nicht zahlen. In diesem Fall musst Du die Kosten direkt mit dem Nachbarn abrechnen.

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Garten gestalten: Abstand von Bäumen & Sträuchern an Grundstücksgrenze

Du hast ein neues Eigenheim und willst deinen Garten umgestalten? Dann solltest du unbedingt wissen, wie weit die Bäume und Sträucher an eure Grundstücksgrenze heran dürfen. Nach dem § 50 NNachbG gilt folgendes: Bis zu einer Höhe von 1,2m dürfen Bäume und Sträucher 0,25m an die Grundstücksgrenze heranwachsen. Bis zu einer Höhe von 3m dürfen sie 0,75m an die Grenze heranwachsen. Bis zu einer Höhe von 5m sind es 1,25m und bis zu einer Höhe von 15m sind es 3m. Für Bäume und Sträucher, die höher als 15m werden, gilt ein Abstand von 8m. Wenn du deinen Garten also neu gestalten willst, musst du bedenken, dass die Bäume und Sträucher nicht zu nah an die Grundstücksgrenze heranwachsen dürfen. Denke aber auch daran, dass du deinem Nachbarn insbesondere bei größeren Bäumen und Sträuchern die Möglichkeit geben solltest, Einfluss darauf zu nehmen. Deshalb ist es ratsam, vor Beginn der Gestaltung einer Gartenanlage mit dem Nachbarn zu sprechen.

Gewächs im Garten: Beschneiden und Einigungen erzielen

Du hast ein Gewächs in Deinem Garten, das größer als erlaubt ist? Dann musst Du darauf achten, dass es nicht über 1,20 m hinauswächst. Sollte Dein Gewächs die zulässige Höhe schon mehrere Jahre lang übersteigen, kann Dein Nachbar verlangen, dass Du das Gewächs jährlich zurückschneidest. Dabei muss es auf die erreichte Höhe reduziert werden. Wichtig ist es deshalb, das Gewächs regelmäßig zu kontrollieren und gegebenenfalls zu beschneiden. Es lohnt sich, vorab abzuklären, inwiefern Dein Nachbar Einwände gegen Dein Gewächs hat. So kannst Du Einigungen erzielen, die beiden Seiten zufriedenstellen.

Pflanze Tannen auf Deinem Grundstück: Wissenswertes zum Wachstum

Du hast gerade ein Grundstück gekauft und hast vor, darauf eine Tanne zu pflanzen? Super Idee! Aber beachte bitte, dass die meisten Tannen erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreichen. Daher darf die Tanne an der Grundstücksgrenze nur fünfzig Zentimeter entfernt gepflanzt werden. Wenn sie dann größer ist, sollte der Abstand mindestens zwei Meter betragen, damit du nicht in Konflikt mit deinen Nachbarn gerätst. Es lohnt sich also, vorab schon einmal ein paar Informationen über die Wachstumsgeschwindigkeit und das Wachstum einer Tanne einzuholen.

Vorsicht beim Sägen von Nussholz: Gefahren erkennen und vermeiden

Nussholz ist ein schönes und haltbares Material für viele Projekte. Allerdings birgt es auch einige Gefahren. Wenn man einen Ast absägt, kann es vorkommen, dass er mit einem Mal bricht. Dabei können Rindenstücke des Stammes abgerissen werden. Auch kann es vorkommen, dass der abgesägte Ast am Stamm hängenbleibt. Und was noch schlimmer ist: Es besteht die Gefahr, dass sich das Kettensägeblatt beim Abreißen des Astes einklemmt. Deshalb solltest du beim Sägen immer besonders vorsichtig sein.

Geschützte Bäume: Wann ist Fällen erlaubt?

Der Schutz gilt für Laub- und Nadelbäume, aber nicht für Obstbäume und auch nicht für Bäume in Baumschulen. Der Schutz ist in der Regel abhängig von einem bestimmten Stammumfang, meist ab 80 Zentimetern an einem Meter Höhe. Allerdings werden auch in der Öffentlichkeit stehende Bäume geschützt. Daher musst Du Dir immer gut überlegen, ob Du einen Baum fällen darfst oder nicht. In den meisten Fällen ist es nämlich nicht erlaubt, einen geschützten Baum zu entfernen. Am besten informierst Du Dich deshalb vorher, bevor Du einen Baum fällen willst.

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Geschützte Bäume: Wie und warum wir sie schützen müssen

Du hast sicher schon mal davon gehört, dass manche Bäume geschützt sind. Aber was genau bedeutet das? Nun, geschützte Bäume sind alle Bäume ab einem bestimmten Stammumfang. Gemessen wird der Umfang in 100 cm Höhe. Auch Obstbäume gelten als geschützt, allerdings unterliegen sie anderen Bedingungen für den Stammumfang. Der Schutz dient vor allem dazu, die Bäume vor Zerstörung oder Schädigung zu bewahren. Gerade in Zeiten der Klimakrise ist es wichtig, die Bäume zu schützen, da sie uns mit Sauerstoff versorgen und als natürliche Filter für die Luft dienen. Wir sollten also dafür sorgen, dass wir unsere Bäume schützen und sie nicht leichtfertig zerstören.

Baumschutzsatzung: Bestandsschutz & Ausnahmen erklärt

Dieser gilt nach der regionalen Baumschutzsatzung. Aber Vorsicht: Es gibt Ausnahmen, bei denen der Bestandsschutz nicht greift, zum Beispiel bei Bäumen, die verbotenerweise oder falsch gesetzt wurden. Wenn Du unsicher bist, ob Deine Bäume und Hecken unter den Bestandsschutz fallen, solltest Du Dich unbedingt an Dein zuständiges örtliches Ordnungsamt wenden. Die Mitarbeiter können Dir dann sicher weiterhelfen, so dass Du sicher sein kannst, dass Deine Bäume und Hecken auch weiterhin auf Deinem Grundstück wachsen können.

Kürze eine Tanne sicher: Leiter, Helfer, Säge & Co.

Wenn Du eine hohe Tanne kürzen möchtest, brauchst Du eine lange, standsichere Leiter. Damit Du sie sicher verwenden kannst, solltest Du einen Helfer finden, der Dir dabei hilft. Außerdem benötigst Du eine Säge und eine Gartenschere, manchmal auch eine Hebelastschere mit einer Teleskopstange. Wähle für den Schnitt am besten einen Termin im Winter, bis spätestens Ende März, dann ist der Baum noch nicht aktiv und das Kürzen ist einfacher. Achte aber darauf, dass Du nur die Äste abschneidest, die Du wirklich entfernen möchtest. Ein unsachgemäßer Schnitt kann Deiner Tanne schaden und die natürliche Form des Baumes verändern.

Baumbeschneidung: Richtwerte für Stammhöhe

Manchmal kann es notwendig sein, dass ein Baum im Garten weichen muss. Damit Du weißt, welche Maße hierbei einzuhalten sind, haben wir hier eine Übersicht für Dich zusammengestellt:
Laubbaum: Hier solltest Du nicht mehr als 80 cm Stammhöhe haben (mehrstämmige Bäume sollten nicht mehr als 50 cm Stammhöhe haben).
Obstbaum: Hier kannst Du bis zu 150 cm Stammhöhe haben (mehrstämmige Bäume sollten nicht mehr als 100 cm Stammhöhe haben).
Nadelbaum: Hier solltest Du nicht mehr als 100 cm Stammhöhe haben (mehrstämmige Bäume sollten nicht mehr als 60 cm Stammhöhe haben).
Es ist wichtig, dass Du dich an diese Richtwerte hältst, da Bäume oft mehr als nur eine visuelle Wirkung haben. Sie können Einfluss auf das Klima nehmen, Wind- und Lärm schlucken, den Boden festigen und einheimische Tiere und Pflanzen beherbergen.

Fazit

In Niedersachsen darfst du nur Bäume fällen, die nicht älter als zehn Jahre sind und deren Stammdurchmesser kleiner als 20 cm ist. Alles andere muss mit einer Genehmigung des zuständigen Amtes erfolgen.

Zusammenfassend können wir sagen, dass du in Niedersachsen immer eine Genehmigung von den zuständigen Behörden benötigst, bevor du einen Baum fällen darfst. Andernfalls kannst du strafrechtlich belangt werden. Darum solltest du dir immer die nötigen Informationen besorgen, bevor du einen Baum fällst!

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