Welche Bäume darf man ohne Genehmigung in Sachsen fällen? Erfahre jetzt die Regeln!

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Hey,

willkommen bei unserem Ratgeber zum Thema „welche Bäume darf man ohne Genehmigung in Sachsen fällen“. Wir erklären Dir hier, welche Vorschriften und Regeln Du beachten musst, wenn Du Bäume in Sachsen fällen möchtest. Dazu erhältst Du wertvolle Tipps, worauf Du bei der Auswahl der Bäume achten musst und was Du bei der Planung Deines Vorhabens beachten solltest. Lass uns jetzt also gemeinsam herausfinden, welche Bäume Du in Sachsen ohne Genehmigung fällen darfst.

Normalerweise musst du keine Genehmigung einholen, um in Sachsen Bäume zu fällen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen. Du kannst beispielsweise keine Bäume fällen, die auf öffentlichen Grundstücken stehen oder die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Außerdem darfst du nur Bäume und Sträucher fällen, die du selbst besitzt oder die du mit einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers fällen darfst. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du immer einen Fachmann um Rat fragen.

Baumfällung: § 3 der Baumschutzverordnung & Ausnahmen

Du hast richtig gehört – nicht jeder Baum ist geschützt. Gemäß § 3 der Baumschutzverordnung gibt es bestimmte Ausnahmen. So müssen Einzelbäume einen Durchmesser von mindestens 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe. Kleinere Bäume sind jedoch nicht automatisch vor der Fällung geschützt. Wenn sie eine Baumgruppe bilden, Teil einer Allee oder eines Knicks sind, dann schon. Wenn du einen Baum fällen möchtest, der nicht unter die Ausnahme des § 3 der Baumschutzverordnung fällt, solltest du vorher unbedingt mit dem zuständigen Amt Kontakt aufnehmen und dein Vorhaben genehmigen lassen.

Geschützte Bäume: Stammumfang & Höhe beachten!

Du solltest unbedingt auf geschützte Bäume achten! Der Schutz gilt für alle Bäume, die einen Stammumfang von 60 cm haben und in 100 cm Höhe gemessen werden. Dazu gehören auch Obstbäume, die besondere Richtlinien für den Stammumfang haben und die wirtschaftlich genutzt werden. Durch diesen Schutz wird verhindert, dass die Bäume zerstört oder geschädigt werden. Deshalb ist es wichtig, dass du auf die geschützten Bäume achtest und sie nicht unnötig beschädigst.

Pflanze geschützte Gehölze: Erfahre, welche Genehmigung du benötigst

Du hast ein Grundstück erworben und überlegst, welche Bäume du dort pflanzen möchtest? Dann solltest du wissen, dass Laubbäume und Nadelbäume, die einen Stammumfang von 50 cm und mehr (gemessen in einer Höhe von 100 cm) haben, als geschützte Gehölze gelten. Somit solltest du vor dem Pflanzen einer solchen Baumart eine Genehmigung des zuständigen Forstamts beantragen. Es ist wichtig, dass du dich an diese Vorschriften hältst, denn die Bäume sind ein wertvoller Teil unserer Natur.

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Bundes- und Sächsisches Naturschutzgesetz: Baumpflege nur außerhalb der Vegetationszeit

Du hast bestimmt schon mal vom Bundesnaturschutzgesetz und dem Sächsischen Naturschutzgesetz gehört. Diese beiden Gesetze schützen unsere grünen Schätze, die wir im Frühling genießen können. Damit das so bleibt, sind vom 01.03. bis zum 30.09. jeden Jahres alle Arten von Schnittarbeiten an Bäumen, Hecken oder Sträuchern in der Natur verboten. Einzige Ausnahme sind schonende Schnitte zur Pflege oder zur Formgebung, damit die Bäume, Hecken und Sträucher gesund bleiben. Auch für Gärten und Parkanlagen gilt das Verbot. Wenn du also eine Baumpflege machen möchtest, solltest du das am besten außerhalb der Vegetationszeit machen. Denn die Natur braucht unseren Schutz und die Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems.

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Baumfällung in Sachsen ohne Genehmigung erlaubt

Schneide Obst- und Kieferbäume im Spätsommer oder Winter

Du hast vor, deine Obstbäume und Kiefern zu schneiden? Dann solltest du wissen, dass du sie am besten erst im Spätsommer oder im Winter zurückschneiden solltest. Auch wenn du Steinobstsorten wie etwa Pflaumenbäume hast, solltest du diese nicht im Frühjahr zurückschneiden, denn das macht sie anfälliger für Pilzbefall und reduziert die Ernte. Wenn du sie im Frühjahr schneidest, riskierst du also eine schlechte Ernte, da die Pflaumen klein und wenig saftig sein können. Darüber hinaus solltest du bei jedem Schnitt darauf achten, dass du die Äste nur so weit schneidest, dass es die natürliche Form des Baumes nicht beeinträchtigt. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass deine Bäume gesund bleiben und auch im nächsten Jahr wieder pralle und leckere Früchte tragen.

Naturschutzbehörde: Gehölzfällung ganzjährig möglich?

Du fragst dich, wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Die Antwort ist ganz einfach: Ganzjährig ist es möglich, allerdings nur, wenn es sich um einzelnstehende Bäume handelt, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm haben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja dürfen nicht gefällt werden, und auch exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko sind von dieser Regel ausgenommen.

Miteigentümer-Beschluss erforderlich: Baumfällen rechtlich sicher

Auf der Eigentümerversammlung muss in der Regel von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden, wenn ein Baum gefällt werden soll. Durch eine solche Entscheidung wird sichergestellt, dass alle Beteiligten den Prozess einvernehmlich mittragen. Wer eigenmächtig einen Baum fällt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Hier ist es wichtig, dass Du Dich als Eigentümer vorher über die rechtlichen Bestimmungen in Deinem Land informierst, um das Risiko einer Schadensersatzforderung zu minimieren. In manchen Fällen kann es auch nötig sein, dass Du Dich an die zuständige Behörde wendest, um die Genehmigung einzuholen.

Pflegehinweise für Rhododendren & Azaleen: Kein Schnitt seit 1903

Rhododendren und Azaleen sind beliebte Ziergehölze, die man in vielen Gärten und Parks antrifft. Sie sind leicht zu pflegen und müssen nicht regelmäßig geschnitten werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass sie seit 1903 nicht mehr geschnitten werden sollten. Ein zu starker Schnitt kann zu einem schlechten Wuchs führen und die Pflanzen können zudem krank werden. Rhododendren und Azaleen sollten deshalb nur sanft gestutzt und die toten Blüten entfernt werden. Auch der Standort sollte bedacht werden, denn die Pflanzen lieben einen halbschattigen Platz mit einem leicht sauren Boden. Mit der richtigen Pflege kannst du viele Jahre Freude an deinen Ziergehölzen haben.

Ab März 2021: Genehmigung notwendig beim Fällen von Bäumen

Ab März 2021 gilt es also, auf Bäume auf bebauten Grundstücken zu achten. Denn dann ist es nicht mehr erlaubt, Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 100 cm (auf Stammhöhe von bis zu einem Meter gemessen), Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken, Baumweiden und abgestorbene Bäume ungenehmigt zu fällen. Damit ist es möglich, den Schutz für Bäume wieder deutlich leichter zu vollziehen. Für Dich bedeutet das, dass Du beim Fällen von Bäumen auf bebauten Grundstücken immer eine Genehmigung einholen musst.

Bäume auf deinem Grundstück schützen – Bestandsschutz ab 5 Jahren

Ab dem Moment, an dem der Baum gepflanzt wurde, ist er ein Jungbaum. Nach fünf Jahren Wachstum wird er dann als erwachsen angesehen und bekommt automatisch Bestandsschutz. Dieser Schutz gilt sowohl für Laub- als auch Nadelbäume, einschließlich der Tannen, die deine Grundstücksgrenze säumen. Daher ist es wichtig, dass du regelmäßig nachschauen und den Baumbestand auf deinem Grundstück überprüfen kannst, damit du sicherstellen kannst, dass alles in Ordnung ist und dein Grundstück optimal geschützt ist.

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fällen von Bäumen in Sachsen - Genehmigung notwendig?

Gesetzesregelungen für Bäume in Deutschland: Informiere Dich!

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wie hoch ein Baum im Garten oder Wohngebiet werden darf. Die dazu erlassenen Vorschriften können je nach Bundesland und sogar Gemeinde stark variieren. Ob und in welchem Umfang du deine Bäume schneiden darfst, hängt also davon ab, in welchem Bundesland und welcher Gemeinde du wohnst. In einigen Gemeinden können die Bäume nur bis zu einer bestimmten Höhe geschnitten werden, während andere Gemeinden auch eine Maximalhöhe vorschreiben. Es ist also wichtig, dass du dich vorher über die geltenden Vorschriften in deiner Gemeinde informierst, damit du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Nachhaltig Gärtnern: Exotische Bäume meiden, einheimische wählen

Klar, manchmal sieht es schön aus, einen exotischen Laub- oder Nadelbaum in den Garten zu stellen. Doch leider sind diese Bäume nicht nachhaltig und auch nicht der Klimakrise gewachsen. Lebensbäume, Scheinzypressen, Kirschlorbeer, Rhododendron – um nur die schlimmsten zu nennen – solltest du als Hobbygärtner lieber meiden. Denn diese Bäume stammen aus fernen Ländern und unsere heimische Tierwelt kann damit kaum etwas anfangen. Überdies sind sie auch noch schwer zu pflegen und anfällig für Krankheiten. Wenn du auf einen exotischen Baum nicht verzichten möchtest, such dir lieber einheimische Arten aus, die deutlich klimatoleranter sind. So kannst du deinen Garten nachhaltig gestalten und die heimische Flora und Fauna unterstützen.

Richtige Zeit für das Fällen von Nadelbäumen

Es ist wichtig, dass Nadelbäume zur richtigen Zeit gefällt werden, damit es zu keiner Schädigung des Ökosystems kommt. Das Fällen von Nadelbäumen muss in der Regel zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres erfolgen. Während dieser Zeit können sie ohne Bedenken gefällt werden. Allerdings müssen vor dem Fällen bestimmte Vorbereitungen getroffen werden, wie zum Beispiel das Entfernen der Äste und das Umpflanzen der Wurzeln. Dies ist wichtig, damit der Baum nicht das ökologische Gleichgewicht stört. Zudem sollte man darauf achten, dass das Fällen auf einer geraden, ebenerdigen Fläche erfolgt, um Schäden an der Umgebung zu vermeiden. Es ist sinnvoll, sich vorher über die örtlichen Regelungen und Vorschriften zu informieren, die beim Fällen eines Nadelbaumes zu beachten sind.

Tannenwachstum: Abstand und Höhe beachten

Du hast vielleicht schon mal eine Tanne in deinem Garten oder auf deinem Grundstück gesehen. Wenn ja, weißt du, dass sie sich schnell entwickeln und innerhalb kurzer Zeit eine beachtliche Größe erreichen. Das Wachstum von Tannen ist aber nicht von heute auf morgen vollzogen. Es dauert einige Jahre, bis sie die Höhe von zwei Metern erreichen. Bis dahin muss man sie einhalten und nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt pflanzen. Sobald die Tanne mehr als zwei Meter hoch ist, muss der Abstand laut den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. Wir empfehlen dir daher, dich über die genauen Bedingungen vorab zu informieren, um später nicht mit unangenehmen Überraschungen konfrontiert zu werden.

Gartenbaum fällen: Regeln und Genehmigungen beachten

Du hast einen Nadelbaum oder einen Obstbaum in deinem Garten und willst den Baum fällen? Dann solltest du einige Regeln beachten, damit du nicht gegen die Gesetze verstößt. Wenn es sich um einen Nadelbaum handelt, darfst du ihn nicht fällen, solange sein Stammumfang 100 cm oder mehr beträgt. Mehrstämmige Nadelbäume sind von dieser Regel ausgenommen – hier dürfen die Bäume nur dann gefällt werden, wenn mindestens ein Stamm einen Durchmesser von 60 cm aufweist.

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Bei Obstbäumen ist die Fällung genehmigungspflichtig, wenn der Stamm einen Durchmesser von 1,50 m oder mehr aufweist. Es ist also ratsam, vor dem Fällen des Baumes die zuständige Behörde zu kontaktieren. Auch wenn du einen Dienstleister beauftragst, der den Baum für dich fällt, solltest du die Genehmigung einholen, um Ärger und Kosten zu vermeiden.

Grundstückseigentümer: Übernehmen Sie Verantwortung für Bäume!

Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand übernimmst Du eine hohe Verantwortung. Du bist dafür verantwortlich, dass Dein Baumbestand keine Gefahr für Dritte darstellt. Daher solltest Du Deine Bäume regelmäßig kontrollieren, um Schäden, Erkrankungen und die Standfestigkeit zu überprüfen. Dazu empfehlen wir Dir einmal im Jahr einen Fachmann zu konsultieren, der Dir dabei helfen kann, Deine Bäume auf mögliche Gefahren hin zu untersuchen. Auf diese Weise kannst Du einerseits Deine Verantwortung wahrnehmen und andererseits Deine Bäume vor Schäden schützen.

Wer zahlt, wenn ein Baum Nachbarhaus beschädigt?

Du fragst Dich, wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? In vielen Fällen ist die Versicherung des Nachbarn für den Schaden aufkommen. Meist handelt es sich dabei um eine Wohngebäudeversicherung. Sie übernimmt alle Kosten, die durch die Reparatur, den Abtransport und die Beseitigung des Schadens entstehen. Allerdings ist das nicht immer der Fall. Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet die Versicherung des Nachbarn in aller Regel. Ziehst Du also in Erwägung, einen Baum zu pflanzen, der in der Nähe Deiner Nachbarn steht, solltest Du Dich vorher darüber informieren, wer für den Schaden aufkommt, falls es zu einem Unfall kommt.

Baumschaden vermeiden: So prüfst und fällst Du Bäume sicher

Fällt ein Baum auf das Grundstück des Nachbarn, bist Du als Baumeigentümer für den entstandenen Schaden verantwortlich. Auch die Beseitigung des Baumes muss von Dir organisiert werden. Das gilt auch, wenn ein Baum auf andere Gegenstände, wie beispielsweise ein Auto des Nachbarn, stürzt. In diesem Fall kann der Nachbar Dich auf Schadenersatz verklagen. Damit Dir das nicht passiert, solltest Du regelmäßig die Bäume auf Deinem Grundstück überprüfen und bei Bedarf professionell fällen lassen. Denn nur so kannst Du sichergehen, dass Dein Nachbar nicht zu Schaden kommt.

Bundesnaturschutzgesetz: Schützen Sie Biotopstrukturen vor Schnitten

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich (radikale) Schnitte an wichtigen Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Dadurch soll vor allem die Fortpflanzung vieler Tierarten geschützt werden. Es ist also wichtig, in dieser Zeit darauf zu achten, dass nicht unerlaubt in der Natur geschnitten wird. Auch wenn manche Schnitte notwendig sind, sollte man sich zuerst bei der zuständigen Behörde informieren, ob diese erlaubt sind. Nur so können wir sicherstellen, dass wir unsere Natur schützen und unseren Tieren ein Zuhause geben.

Fazit

In Sachsen musst du keine Genehmigung einholen, wenn du einen Baum fällen willst, der kleiner als drei Meter ist, wenn er kein Naturdenkmal ist und wenn er nicht in einer Schutzgebietszone steht. Wenn einer dieser Faktoren zutrifft, musst du vor dem Fällen einer Genehmigung einholen.

Fazit: Da es in Sachsen unterschiedliche Bestimmungen für das Fällen von Bäumen gibt, solltest du dich vorher immer über die jeweiligen Regelungen informieren, damit du nicht in Schwierigkeiten kommst.

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