Du möchtest einen Baum in Berlin fällen, aber du weißt nicht, ob du dazu eine Genehmigung brauchst? Keine Sorge, in diesem Artikel erfährst du mehr darüber, welche Bäume du in Berlin ohne Genehmigung fällen darfst. Hier erfährst du alles, was du brauchst, um zu entscheiden, ob du eine Genehmigung benötigst oder nicht.
In Berlin darfst Du ohne Genehmigung keine Bäume fällen, es sei denn es handelt sich um einen Baum, der auf Deinem eigenen Grundstück steht. In diesem Fall kannst Du den Baum fällen, solange es kein geschützter Baum ist oder in einem Naturschutzgebiet steht. Wenn Du einen Baum auf öffentlichem Grund fällen möchtest, musst Du immer eine Genehmigung einholen.
Berliner Baumschutzverordnung: Vermeide Strafen!
Du musst darauf achten, dass du bei der Berliner Baumschutzverordnung nicht gegen das Gesetz verstößt. Sie schützt alle Laubbäume, Waldkiefer und die beiden Obstbaumarten Walnuss und Türkische Baumhasel, sofern sie einen Stammumfang von mindestens 80 Zentimetern haben (50 Zentimeter bei mehrstämmigen Bäumen). Dadurch ist es verboten, diese Bäume zu fällen oder zu beschädigen. Andernfalls kannst du mit einer Geld- oder sogar Gefängnisstrafe rechnen. Deshalb ist es wichtig, dass du die Berliner Baumschutzverordnung immer im Hinterkopf behältst.
6 Schritte für erfolgreiches Baumfällen – Tipps & Tricks
6 Schritte zum erfolgreichen Baumfällen – mit diesen Tipps bist du auf der sicheren Seite! Gute Planung ist alles: Beim Entfernen von Bäumen mit einer Motorsäge solltest du dir vorher unbedingt die nötige Zeit nehmen und alles sorgfältig planen. Schätze zuerst die Fällrichtung ein, damit du sicherstellen kannst, dass du nichts beschädigst. Dann kannst du den Baum zurückschneiden, um das Risiko möglicher Schäden zu minimieren. Hast du die Fälltechnik festgelegt, solltest du den Baum untersuchen und auf Krankheiten prüfen. Wähle dein Werkzeug anschließend sorgfältig aus, damit du sicherstellen kannst, dass deine Arbeit sicher und effizient erledigt wird. Plane auch einen Rückzugsplan, falls etwas schiefgehen sollte. Wenn du diese Schritte befolgst, wirst du erfolgreich sein!
Fällen von Gehölzen: Ab 50 cm Stammdurchmesser Antrag stellen
Du musst immer einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du Gehölze fällen möchtest. Das gilt ganzjährig für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm. Eine Ausnahme gibt es jedoch für nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Für diese Arten gilt – für den Schutz des Naturraums – ein stärkerer Schutz. Hier ist ein Antrag bereits ab einem Stammdurchmesser von 20 cm erforderlich.
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Berlin: Erlaubte Zeitraum für Baumfällung & Schutz natürlicher Lebensräume
In Berlin liegt der erlaubte Zeitraum für eine Baumfällung normalerweise zwischen dem 1. Oktober und dem 28. oder 29. Februar. Diese Regelung ist vor allem wichtig, um den natürlichen Lebensraum der Tiere in unserer Stadt zu schützen. In dieser Zeit dürfen Bäume nur aus wichtigem Grund gefällt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Beseitigung von Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken, die Beseitigung von Schäden an Gebäuden oder die Umsetzung von städtischen Projekten. Auf keinen Fall darf ein Baum ohne triftigen Grund gefällt werden. Solltest Du Zweifel haben, ob ein Baum gefällt werden darf, wende Dich am besten an Dein örtliches Baumamt.
Bundesnaturschutzgesetz: Sommerruhe für Bäume beachten
Johannes Hofele weist darauf hin, dass das Bundesnaturschutzgesetz eine Sommerruhe vorschreibt. Das bedeutet, dass Bäume, die sich ausserhalb von Wäldern befinden, zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht gefällt werden dürfen. Zu dieser Zeit nisten Vögel in den Bäumen oder andere Tiere haben sich dort eingenistet. Daher ist es wichtig, dass Du Dich an die Vorschriften hältst, damit die Natur geschützt werden kann.
Genehmigung beantragen: Behördengang übernehmen, Kosten 25-90 Euro
Du willst eine Genehmigung beantragen? Dann übernehmen wir gerne den Behördengang für dich. Spreche uns rechtzeitig an, denn die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu acht Wochen dauern. Die Kosten für die Einholung der Genehmigungen liegen zwischen 25 und 90 Euro. Wir helfen dir gerne, damit du die Genehmigung schnell und unkompliziert erhältst.
Hecken & Bäume pflanzen: Richtlinien beachten
Du möchtest dein Grundstück ein bisschen aufhübschen und Hecken und Bäume pflanzen? Dann solltest du die Richtlinien beachten. Denn wenn du die Höhe der Pflanzen nicht einhältst, kann es später zu Ärger mit Nachbarn oder den Behörden kommen. Bäume dürfen also höchstens 3,00 m hoch sein und Sträucher nicht mehr als 1,50 m. Kurze Hecken bis zu einer Höhe von 1,00 m sind in Ordnung. Wenn du höhere Hecken pflanzen möchtest, die über 2,00 m hinausgehen, solltest du dich an § 24 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches halten. In diesem Fall dürfen die Hecken auch auf der Grenze zwischen deinem Grundstück und dem Nachbarsgrundstück gepflanzt werden. Wenn du dich an diese Richtlinien hältst, wirst du viel Freude an deiner neuen Gartenanlage haben.
Gepflanzte Bäume: Obergrenze & Empfehlungen
Es gibt keine allgemeingültige Obergrenze für die Höhe von Bäumen, die in privaten Gärten gepflanzt werden. Im Grunde genommen liegt die Entscheidung bei den Besitzern des Gartens. Allerdings kann es aus praktischen Gründen sinnvoll sein, eine Obergrenze festzulegen.
Beispielsweise kann es je nach Art des Baumes und der Größe des Gartens schwierig werden, die Bäume ausreichend zu pflegen und zu beschneiden, wenn sie zu hoch werden. Es kann auch vorkommen, dass die Wurzeln des Baumes sich zu weit ausbreiten und dadurch Nachbargärten oder Wege schädigen. Deshalb ist es empfehlenswert, sich vor der Pflanzung über die verschiedenen Arten zu informieren, damit man die richtige Wahl trifft.
Außerdem ist es wichtig, dass Du auf die Vorschriften der Gemeinde achtest. In manchen Gemeinden kann es zum Beispiel vorkommen, dass Bäume, die eine bestimmte Höhe überschreiten, abgeschnitten werden müssen. Daher ist es ratsam, Dich vor dem Pflanzen beim Gemeindebüro über die jeweiligen Regeln zu informieren.
Pflanze deine Tanne richtig: Abstandsregeln beachten
Du hast vor, in deinem Garten eine Tanne zu pflanzen? Super Idee! Allerdings musst du wissen, dass es einige Regeln gibt, die du beachten musst. Wenn du die Tanne an die Grundstücksgrenze pflanzen möchtest, dann muss der Abstand zu Beginn nur 50 cm betragen. Allerdings wächst die Tanne im Allgemeinen recht schnell. Daher erreicht sie nach etwa fünf Jahren eine Höhe von zwei Metern. Ab dann musst du mindestens einen Abstand von zwei Metern einhalten. So kannst du sicher sein, dass deine Tanne nicht zu nah an deinen Nachbarn heranwächst.
Gartenpflanzen: Abstände je nach Bundesland beachten
Du bist gerade dabei, in deinem Garten ein paar neue Pflanzen zu setzen? Dann solltest du genau wissen, welcher Abstand zwischen den verschiedenen Pflanzengruppen eingehalten werden muss. Nach Pflanzenkategorie variiert der Abstand in den Bundesländern. In Berlin beispielsweise müssen zwischen Bäumen, die stark wachsen oder Obstbäume mit niedriger Krone, 3 Meter Abstand eingehalten werden. Für alle anderen Bäume ist ein Abstand von 1 Meter vorgeschrieben. Sträucher sollten in einem Abstand von 0,50 Meter gepflanzt werden. Hecken dürfen höchstens 2 Meter hoch werden und sollten einen Abstand von mindestens 0,50 Meter haben. Wenn die Hecken höher als 2 Meter sind, muss ein Abstand von 1 Meter eingehalten werden. Auch wenn du noch mehr Pflanzen in deinem Garten haben möchtest, ist es wichtig, dass du alle Abstandsregelungen einhältst. Dann steht einem schönen Garten nichts mehr im Weg!
Pflege von Rhododendren und Azaleen: Kein Schneiden notwendig
Rhododendren und Azaleen sind zwei Arten von Ziergehölzen, die vielen Gartenbesitzern ein besonderes Vergnügen bereiten. Obwohl beide Pflanzen anspruchsvoll in Bezug auf die Pflege sind, ist es nicht notwendig, sie zu schneiden. Tatsächlich kann die korrekte Pflege der Pflanzen darin bestehen, sie nicht zu schneiden. Diese Empfehlung wurde bereits 1903 von dem Botaniker Liberty Hyde Bailey gegeben, als er in seinem Buch „The Standard Cyclopedia of Horticulture“ schrieb, dass es keine Notwendigkeit gibt, Rhododendren und Azaleen zu schneiden. Heutzutage ist es auch üblich, dass professionelle Gärtner diese Pflanzen nicht schneiden, da sie ihr Wachstum und ihre Schönheit nicht beeinträchtigen. Wenn du Rhododendren oder Azaleen besitzt oder pflegst, ist es daher am besten, sie nicht zu schneiden. Stattdessen kannst du sie durch regelmäßiges Gießen, Düngen und Entfernen abgestorbener Blätter und Zweige pflegen.
Fällen von Bäumen in Deutschland verboten: Schützen Sie Vögel mit BnatSchG
Vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen in Deutschland in aller Regel streng verboten. Dies geschieht, um den nistenden Vögeln, die sich in den Bäumen aufhalten, zu schützen. Das Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) sorgt dafür, dass dieses Verbot eingehalten wird. Es ist wichtig, dass wir unsere Natur schätzen und schützen, insbesondere die natürliche Lebensräume, die die Vögel brauchen. Zu diesem Zweck gibt es auch schon seit geraumer Zeit zahlreiche Naturschutzgebiete, die von der Bundesregierung und anderen Organisationen aufgebaut wurden. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die nistenden Vögel in Deutschland in einem sicheren und geschützten Umfeld leben können.
Vorsicht beim Sägen von Nussholz – Risiko für Rindenstücke und eingeklemmtes Sägeblatt
Wenn du mit einer Kettensäge Nussholz schneiden möchtest, solltest du vorsichtig arbeiten. Denn Nussholz bricht beim Sägen leicht ab, und es können Rindenstücke des Stammes abreißen. Dadurch besteht die Gefahr, dass der abgesägte Ast an ebendiesen Rindenstücken hängenbleibt. Außerdem kann es passieren, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird. Daher solltest du bei der Arbeit mit Nussholz immer besonders vorsichtig sein, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Verkehrssicherung als Grundstückseigentümer: Gesetzliche Verpflichtung
Du hast als Grundstückseigentümer eine besondere Verantwortung. Denn du bist für die Verkehrssicherung deines Grundstücks zuständig. Das bedeutet, dass du dafür sorgen musst, dass die Gefahren, die von deinem Grundstück ausgehen, auf ein Minimum reduziert werden wie z.B. Bäume, die über die Strasse hängen. Hierfür hast du eine gesetzliche Verpflichtung. Laut Rechtsprechung liegt die Haftung dafür in solchen Fällen bei dir. Es ist daher sehr wichtig, dass du deine Grundstücksgrenzen regelmäßig kontrollierst und sicherstellst, dass alle Gefahrenquellen auf ein Minimum reduziert sind.
Pflege deinen jungen Baum – Schutz ab 6. Wuchsjahr
Ab dem Moment, an dem du deinen Baum gesetzt hast, ist er noch ein Jungbaum. Erst ab dem sechsten Wuchsjahr wird er dann „erwachsen“ und genießt Bestandsschutz. Das bedeutet, dass du auch Tannen an der Grundstücksgrenze schützen kannst. Zudem haben Laub- und Nadelbäume denselben Schutz. Während der ersten fünf Wachsjahre solltest du deinen Baum daher gut pflegen, damit er gesund und stark wird. Auf diese Weise kann er sein volles Potenzial entfalten.
Umtriebsalter und End-Baumhöhe der 4 wichtigsten Baumarten
Du bist auf der Suche nach Informationen über das Umtriebsalter der wichtigsten Baumarten? Dann bist du hier genau richtig! In der Tabelle findest du eine Übersicht über das Umtriebsalter und die End-Baumhöhe von Fichte (Rot-Fichte), Kiefer (Wald-Kiefer), Tanne (Weiß-Tanne) und Lärche (europäische Lärche). Fichte (Rot-Fichte) ist das schnellstwachsende der vier genannten Baumarten und erreicht ein Umtriebsalter zwischen 80 und 120 Jahren und eine End-Baumhöhe von 40 Metern. Kiefer (Wald-Kiefer) hat ein Umtriebsalter zwischen 80 und 140 Jahren und eine End-Baumhöhe von 36 Metern. Tanne (Weiß-Tanne) erreicht ein Umtriebsalter zwischen 90 und 130 Jahren und eine End-Baumhöhe von 40 Metern. Die europäische Lärche erreicht ein Umtriebsalter zwischen 100 und 140 Jahren und eine End-Baumhöhe von 30 Metern. Es gibt aber noch viele weitere Baumarten, die ein unterschiedliches Umtriebsalter und End-Baumhöhe aufweisen. Wenn du mehr Informationen dazu suchst, kannst du dir auf verschiedenen Websites weitere Informationen darüber einholen.
Erhaltung seltener & gefährdeter Bäume in Deutschland
In Deutschland gibt es viele verschiedene Baumarten, von denen einige als selten oder gefährdet eingestuft werden. Einige dieser Baumarten sind die Elsbeere, der Speierling, die Eibe, die Schwarzpappel, die Gewöhnliche Rosskastanie, der Wildapfel und die Flatterulme. Diese Baumarten sind aufgrund von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Zerstörung ihres natürlichen Lebensraums oder aufgrund von Pflanzenschutzmaßnahmen, bedroht.
Um die Erhaltung dieser seltenen und gefährdeten Baumarten zu unterstützen, können wir viel tun. Zum Beispiel ändern wir unser Verhalten, indem wir uns mit der Natur befassen und unser Wissen über die Bedrohung dieser Bäume teilen. Wir können auch auf natürliche Weise die Verbreitung dieser Bäume unterstützen, indem wir ihre Samen in den Wald pflanzen. Dies kann helfen, ihren Bestand zu erhöhen und sie vor dem Aussterben zu bewahren. Außerdem können wir auch aktiv an Bewusstseinsbildungsaktivitäten teilnehmen, um andere über die Bedrohung solcher Bäume zu informieren.
Baumkontrollen als Grundstückseigentümer: Vor- & Nachteile
Als Grundstückseigentümer mit Bäumen trägst Du eine große Verantwortung. Du musst dafür sorgen, dass Dein Baumbestand keine Gefahr für Dritte darstellt. Daher ist es wichtig, dass Du Deine Bäume regelmäßig auf Schäden, Standfestigkeit und Erkrankungen untersuchst. Dies solltest Du am besten in regelmäßigen Abständen, z. B. alle paar Monate, machen. Dazu kannst Du einen qualifizierten Baumexperten einschalten oder selbst die nötigen Kontrollen durchführen. Beides hat Vor- und Nachteile. Du solltest Dir daher gut überlegen, welche Methode für Dich die beste ist.
Kosten für Holzarbeiten: Vergleichen & Sparen
Wenn du deine Holzarbeiten ausführen lassen möchtest, ist es wichtig zu wissen, wie viel es kostet. Zum Schneiden von Holz gibt es verschiedene Möglichkeiten und somit auch unterschiedliche Preise. Wenn du eine Handsäge benutzt, kostet das zwischen 40 und 55 Euro pro Stunde. Wenn du eine Motorsäge benötigst, kostet dich das zwischen 75 und 90 Euro pro Stunde. Wenn du ein Team von zwei Fachkräften beauftragst, liegt der Stundensatz im Schnitt bei 140 bis 180 Euro. Dies kann sich aber auch je nach Schwierigkeit und Aufwand unterscheiden. Es lohnt sich also immer, verschiedene Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen.
Baumschutz: Fällen von Laub- und Nadelbäumen mit Stammumfangregelung
Du darfst Laubbäume nicht fällen, wenn der Stammumfang mindestens 80 cm beträgt. Bei mehrstämmigen Laubbäumen ist nichts gefällt werden, wenn einer der Stämme mindestens 50 cm Durchmesser aufweist. Auch Nadelbäume sollen geschont werden und dürfen nicht gefällt werden, wenn der Stammumfang 100 cm beträgt. Bei mehrstämmigen Nadelbäumen darfst Du nichts fällen, wenn mindestens ein Stamm einen Umfang von 60 cm aufweist. Achte beim Fällen der Bäume immer auf die Umwelt und denke daran, dass jeder Baum ein wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems ist.
Zusammenfassung
In Berlin darfst du grundsätzlich keine Bäume, die älter als drei Jahre sind, ohne Genehmigung fällen. Außerdem musst du eine Genehmigung haben, wenn der Baum in einem Schutzgebiet steht, z.B. in einem Landschaftsschutzgebiet oder einem Naturschutzgebiet. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Genehmigung brauchst oder nicht, empfehle ich dir, das zuständige Amt in Berlin zu kontaktieren und dir konkrete Informationen dazu zu holen.
Wenn du in Berlin einen Baum fällen möchtest, ist es am besten, dich vorher zu erkundigen, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst. In den meisten Fällen kannst du nur Bäume fällen, die auf deinem Grundstück stehen, aber es gibt einige Ausnahmen. Informiere dich daher am besten über die jeweiligen Vorschriften, bevor du einen Baum fällst.