Hallo zusammen! Wenn man einen Blick aus dem Fenster wirft, stellt man sich oft die Frage: Wie hoch darf mein Nachbar seine Bäume wachsen lassen? In Niedersachsen gibt es dazu recht klare Regularien, die wir uns heute einmal genauer ansehen wollen. Lass uns gemeinsam schauen, was man in Niedersachsen wissen sollte!
In Niedersachsen dürfen die Bäume deines Nachbarn so hoch wachsen, wie sie möchten, solange sie nicht das Grundstück oder die Eigentumsrechte deines Nachbarn beeinträchtigen. Wenn die Bäume deines Nachbarn jedoch dein Eigentum oder deine Rechte beeinträchtigen, kannst du eine Beschwerde bei deiner Gemeinde einreichen. Die Gemeinde wird dann entscheiden, ob die Bäume gekürzt werden müssen.
Pflanze Apfelbäume und Sträucher: Abstand zur Grenze beachten
Du willst einen Apfelbaum oder Strauch pflanzen und fragst dich, wie weit der nötige Abstand zur Grenze sein muss? Das hängt nicht nur von der Höhe ab, die der Baum erreichen wird, sondern schon von der momentanen Höhe. So ist es beispielsweise möglich, einen noch nicht 1,20 m hohen Apfelbaum mit einem Abstand von 0,25 bis 0,50 m zur Grenze zu pflanzen. Wichtig ist jedoch, dass du die Wachstumsrate deines Baumes berücksichtigst. Denn je nach Sorte kann der Baum bis zu 20 cm pro Jahr wachsen. Damit der Abstand zur Grenze nicht zu klein wird, solltest du ausreichend Platz lassen.
Grenzabstände für Bäume und Sträucher: § 50 NNachbG
Im § 50 NNachbG sind die Grenzabstände für Bäume und Sträucher geregelt. Bis zu einer Höhe von 1,2 m beträgt der Abstand 0,25 m, bis zu einer Höhe von 3 m sind es 0,75 m, bis zu 5 m 1,25 m und bis zu 15 m 3,00 m. Über 15 m hinaus beträgt der Abstand 8,00 m.
Bei Neuanpflanzungen sollten die Grenzabstände daher unbedingt eingehalten werden. Andernfalls kann es zu Konflikten mit dem Nachbarn kommen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die Grenzabstände schon im Vorfeld zu klären. So kannst Du Dir und Deinem Nachbarn viel Ärger ersparen.
Bei den meisten Bäumen und Sträuchern kann man die Höhe des Gewächses auch durch regelmäßiges Schneiden eindämmen. Dadurch ist es möglich, den Abstand zum Nachbarn zu wahren und gleichzeitig das Gewächs pflegen. Sollte ein Baum oder ein Strauch dennoch zu groß werden, sollte man sich rechtzeitig an einen Fachmann wenden. Dieser kann Dir helfen, den Baum oder Strauch zu schneiden oder gar zu fällen.
Tannenpflanzen an Grundstücksgrenzen: Regelungen & Pflege
Du hast vor, eine Tanne an der Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest Du bedenken, dass es einige Regelungen gibt, die Du dabei beachten musst. So darf die Tanne in den ersten fünf Jahren nur bis zu einer Höhe von zwei Metern an die Grundstücksgrenze gepflanzt werden und muss zu diesem Zeitpunkt einen Abstand von 50 cm einhalten. Wächst sie dann weiter, muss der Abstand gemäß den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. Damit der Baum nicht zu schnell wächst, solltest Du ihn regelmäßig schneiden. Dadurch kannst Du nicht nur die Größe begrenzen, sondern auch dafür sorgen, dass er kräftig und gesund wächst.
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Gärten in Hamburg: Kein Nachbarrechtsgesetz
Nein, in Hamburg ist es nicht vorgeschrieben, dass Pflanzen in einem bestimmten Abstand zur Grenze angepflanzt werden müssen. In Hamburg gibt es kein Nachbarrechtsgesetz, was bedeutet, dass du deine Pflanzen bis an die Grenze heran pflanzen darfst. Es existieren keine Höhenbegrenzungen, du kannst also deinen Garten nach deinen eigenen Wünschen gestalten und kreativ sein. Wenn du dich jedoch unsicher bist, ob deine Pflanzen nicht auf dem Grundstück deines Nachbarn wachsen, kannst du dich vorher bei ihm erkundigen.
Grundstückstreit: Nachbarn müssen Äste bis 5m entfernen
Das Landgericht Coburg (Az: 32 S 11/01) hat entschieden, dass Nachbarn grundsätzlich nur die Äste und Zweige beseitigen müssen, die in einer Höhe unter fünf Metern in das Nachbargrundstück hineinragen. Alles was höher ist, muss man in der Regel hinnehmen, solange es dich nicht beeinträchtigt. Es ist allerdings wichtig, dass du vorher den Kontakt zu deinem Nachbarn suchst. Versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn das nicht klappt, kannst du auch einen Anwalt einschalten, um deine Rechte durchzusetzen.
Baum vom Nachbargrundstück: Abstandsregeln beachten
Du musst nicht aufpassen, dass dein Baum zu nah an deinem Nachbar steht. In den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer ist geregelt, wie weit ein Baum vom Nachbargrundstück entfernt sein muss. Meistens müssen Bäume, die unter zwei Meter hoch sind, einen Abstand von 50 Zentimetern einhalten. Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch deine Gemeinde kontaktieren und dich dort über die Gesetze informieren.
Thuja – Der Lebensbaum | Robust, Langlebig & Resistent
Im deutschsprachigen Raum ist die Thuja auch als Lebensbaum bekannt. Diese immergrüne Heckenpflanze kann in verschiedenen Sorten wachsen und erreicht eine maximale Wuchshöhe von bis zu 20 m. Sie ist eine sehr robuste Pflanze und besitzt ein dichtes, dichtes Wurzelwerk. Aufgrund ihrer Größe eignet sie sich besonders für die Gestaltung von Gärten und Parks. Außerdem ist sie aufgrund ihrer Nadeln sehr langlebig und resistent gegen Schädlinge. Dadurch eignet sie sich auch hervorragend als Sichtschutz, da sie den Blick nach außen abhält. Auch unter Trockenheit leidet die Thuja nicht und ist somit der perfekte Begleiter für Gärten in heißen Regionen.
Welche Bäume stehen unter Schutz? 80cm Stammumfang als Grenze
Du bist auf der Suche nach einem Baum, den du fällen darfst? Dann musst du aufpassen, denn es gibt einige Bäume, die unter Schutz stehen. Dieser Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume, aber leider nicht für Obstbäume und auch nicht für Bäume, die in Baumschulen wachsen. In aller Regel werden auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt. Der Schutz ist aber immer von einem bestimmten Stammumfang abhängig. Meist liegt die Grenze bei einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Also schau lieber vorher nochmal genau nach, ob dein gewählter Baum unter Schutz steht!
Baumproblem mit Nachbarn: Verjährungsfristen prüfen
Du hast ein Problem mit deinem Nachbarn, weil die Bäume auf dessen Grundstück zu hoch sind? Dann hast du zunächst die Möglichkeit, Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend zu machen. Allerdings verjährt dieser Anspruch. Wie lange die Verjährungsfrist ist, legen die Ländergesetze fest. In manchen Bundesländern beträgt sie beispielsweise drei Jahre, in anderen fünf Jahre. Prüfe also, welche Frist in deinem Bundesland gilt. Wenn du deinen Anspruch rechtzeitig geltend machst, hast du gute Chancen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Gartenpflege: Baum, Strauch oder Hecke zurückschneiden?
Du hast einen Baum, einen Strauch oder eine Hecke in deinem Garten, die über die zulässige Höhe hinauswächst? Dann musst du sie zurück schneiden, wenn dein Nachbar das verlangt. Aber vergiss nicht, du hast auch die Möglichkeit, den Baum ganz zu beseitigen, falls du das möchtest. Laut § 50 und § 52 ist es dir erlaubt, Bäume, Sträucher oder Hecken bis zu einer bestimmten Höhe zu pflanzen. Wenn du einmal nicht weißt, welche Höhe du nicht überschreiten darfst, kannst du dich an deine Gemeinde wenden. Dort bekommst du alle Informationen, die du brauchst, um deinem Nachbarn keine Sorgen zu machen.
Grenzüberschreitender Baum: Was Nachbarn dürfen und was nicht
Du fragst Dich, wann Dein Nachbar seinen Baum schneiden oder fällen muss? In der Regel, wenn der Baum über die Grundstücksgrenze hinaus ragt. Dann muss Dein Nachbar den Baum schneiden oder fällen, das ist in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Länder so vorgeschrieben. Wenn aber der Baum bei Dir auf dem Grundstück ist, kannst Du dagegen vorgehen. Dann kannst Du Dich an das zuständige Amt wenden und Dich über die rechtlichen Möglichkeiten informieren.
Nachbarschaftsstreitigkeiten: Grenzen der Toleranz bei Geräuschen und Gerüchen
Du musst als Nachbar regelmäßig Geräusche von Kindern und Säuglingen (drinnen und draußen) sowie Gerüche von Landwirtschaftsbetrieben dulden. Aber es gibt auch klare Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen. In der Vergangenheit hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Fall entschieden (5 K 1542), dass die Anforderungen an unzulässige Störungen relativ hoch sind. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen schloss sich dieser Meinung in seinem Urteil 8 A 1760/13 an. Allerdings musst du als Nachbar auch ein gewisses Maß an Toleranz an den Tag legen, denn schließlich möchtest du ja auch selbst nicht ständig überwacht werden. Wenn du also einmal das Gefühl hast, dass die Störungen zu groß werden, solltest du zunächst einmal mit deinen Nachbarn sprechen und hier eine Lösung suchen.
Achte beim Pflanzen einer Hecke auf Nachbars Abstand
Du musst beim Pflanzen einer Hecke auf den Abstand zum Nachbargrundstück achten. Bei einer Höhe von 151 cm darf sie nicht näher als 75 cm an der Grundstücksgrenze stehen. Bei Pflanzen, die bis zu 300 cm hoch werden, solltest du bereits 100 cm Abstand einhalten. Bei einer Höhe von 500 cm sind es 125 cm und wenn die Hecke bis zu 1500 cm wachsen kann, muss ein Mindestabstand von 300 cm eingehalten werden. Es ist wichtig, diese Abstände einzuhalten, damit es nicht zu Konflikten mit deinem Nachbarn kommt.
Baumbepflanzung: Abstandsregeln nach Bundesland beachten
Du solltest auf jeden Fall auf die Abstände zu deinen Nachbarn achten, wenn du einen Baum pflanzen möchtest. Je nach Bundesland sind hier unterschiedliche Abstände zu beachten. In manchen Bundesländern musst du mindestens einen, aber meistens sogar vier Meter Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Wenn du einen kleineren Abstand wählst, hast du zu beachten, dass deine Nachbarn ein Recht darauf haben, dass du den Baum beschneidest. Also überlege dir ganz genau, wo du deinen Baum pflanzen möchtest und informiere dich vorher in deinem Bundesland über die Richtlinien.
Pflanzen an Grundstücksgrenze: Darf ich das?
Du musst keine Angst haben, dass du deinem Nachbarn den Garten verschandelst, wenn du Bäume oder Sträucher an der Grundstücksgrenze pflanzt. Das Gesetz sagt, dass du das darfst. Außerdem ist es in Ordnung, wenn Äste und Wurzeln über die Grundgrenze hinauswachsen. Wenn dein Baum Früchte trägt, kann dein Nachbar diese auch ernten. Dennoch solltest du auf deine Nachbarn Rücksicht nehmen und sicherstellen, dass dein Garten nicht zu wild wird.
Grundstück optimal nutzen: § 31 Baugesetzbuch beachten
Du hast ein Grundstück und möchtest dort Pflanzen anbauen? Dann wird dir der § 31 des Baugesetzbuches helfen. Er besagt, dass du einen Abstand von 0,6 m zu den Pflanzen einhalten musst, um einen Streifen freizulassen. Damit du dein Grundstück optimal nutzen kannst, gelten die Absätze 1 bis 3 des § 31 auch für die Nutzungsberechtigten von Teilflächen. Dabei wird dir jedoch keine Gewähr garantiert. Wir empfehlen dir, dir vorab bei deiner Gemeinde Rat einzuholen, um alle relevanten Informationen zu erhalten. So kannst du sicher sein, dass dein Grundstück den Anforderungen entspricht und du deine Pflanzen problemlos anbauen kannst.
Geschützte Bäume: Bestandsschutz & Strafen nach 6 Jahren
Nach einer gewissen Zeitspanne von sechs Jahren wird ein Baum Bestandsschutz erhalten. Das bedeutet, dass er nicht mehr ohne Genehmigung des zuständigen Forstamtes gefällt werden darf. Fällt man dennoch einen solchen geschützten Baum, muss man sowohl mit einer Geldstrafe als auch mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Bestandsschutz bezieht sich übrigens nicht nur auf Bäume, sondern auch auf Hecken, Sträucher und Einzelstauden. Um herauszufinden, ob ein Baum Bestandsschutz genießt, kannst Du einfach Dein zuständiges Forstamt kontaktieren und Deine Frage stellen. Bedenke aber bitte, dass es sich hierbei um einen wichtigen Schutz handelt, den es einzuhalten gilt.
Grundstückseigentümer/Hausbesitzer müssen Laub entfernen | Bußgelder drohen
Doch wer muss das Laub beseitigen? Der Gesetzgeber sieht Grundstückseigentümer und Hausbesitzer als verantwortlich an. Es ist ihre Pflicht, das Laub regelmäßig zu entfernen. Besonders zu beachten ist, dass sich das Laub nicht auf öffentlichen Wegen oder Grünflächen ansammeln darf. Auch Gebäude in öffentlicher Hand müssen vom Laub befreit werden. Dafür ist die jeweilige Kommune zuständig. Falls es zu Verstößen kommt, drohen Bußgelder. Daher solltest Du darauf achten, dass Dein Grundstück oder Deine Wohnung frei von Laub bleibt.
Antrag bei Naturschutzbehörde: Wann & für welche Bäume?
Du fragst dich, wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für das Fällen von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig ist es bei einzelnen, heimischen Laubbäumen ab einem Stammdurchmesser von 50 cm nötig. Allerdings gibt es hier ein paar Ausnahmen: nicht-heimische Nadelbäume, wie Fichte, Tanne oder Thuja, sowie exotische Laubbäume, wie Tulpenbäume oder Gingko, sind von dieser Regel ausgenommen.
Pflanze Bäume nicht zu nah an Grundstücksgrenze
Du musst darauf achten, dass die Bäume, die du pflanzt, nicht zu nah an der Grundstücksgrenze stehen. Denn nach den nachbarrechtlichen Vorschriften der einzelnen Bundesländer, kann es sein, dass du den Baum wieder beseitigen musst. Falls du gegen die Vorschriften verstößt, hast du ein Jahr Zeit, um den Baum zu entfernen. Aber Achtung: Der Beseitigungsanspruch verjährt fünf Jahre nach dem Pflanztermin. Also sei dir immer im Klaren darüber, wie weit du den Baum zur Grundstücksgrenze pflanzen darfst, um Ärger zu vermeiden.
Fazit
In Niedersachsen dürfen die Bäume deines Nachbarn so hoch wachsen, wie das Grundstück groß ist. Allerdings müssen sie einen Mindestabstand zu deinem Grundstück einhalten und dürfen nicht über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen. Wenn du der Meinung bist, dass die Bäume deines Nachbarn zu hoch werden, solltest du mit ihm darüber sprechen. Vielleicht kann man eine Lösung finden, die für euch beide akzeptabel ist.
In Niedersachsen ist es wichtig, dass man als Nachbar und Anwohner zusammenarbeitet, um ein gutes Verhältnis zu haben. Es ist wichtig, dass du deinem Nachbarn mitteilst, wie hoch du seine Bäume wachsen lassen möchtest, damit du dich in deinem Garten wohlfühlst. Auch solltest du immer im Blick behalten, wie hoch die Bäume deines Nachbarn sind, um sicherzustellen, dass sie nicht zu hoch werden. So kannst du eine gute Beziehung zu deinem Nachbarn bewahren und entspannt in deinem Garten wohnen.