Wie lange darfst du Bäume fällen? Hier sind die Grundlagen, die du wissen musst!

wie-lange-erlaubt-baeume-zu-faellen

Hallo,
Du möchtest Bäume fällen und fragst Dich, wie lange Du dafür Zeit hast? Dann bist Du hier genau richtig. In diesem Artikel werden wir Dir alles Wissenswerte über die Rechtslage rund um das Fällen von Bäumen erklären. Wir zeigen Dir, was Du beim Fällen beachten musst und wie lange Du dafür Zeit hast. Also, lass uns loslegen!

Das kommt ganz darauf an, warum du Bäume fällen möchtest. Es gibt verschiedene Gesetze und Bestimmungen, die bestimmen, wie lange du Bäume fällen darfst. Wenn du zum Beispiel ein Bauprojekt durchführen willst, kann es sein, dass du dazu eine Genehmigung von deiner Stadt oder Gemeinde brauchst, bevor du anfangen kannst. Es ist immer eine gute Idee, sich vorher beim zuständigen Amt zu erkundigen, was erlaubt ist und wie lange du Bäume fällen darfst.

Bundesnaturschutzgesetz: Bäume, Hecken und Gebüsche abschneiden verboten (1.3.-30.9.)

Du darfst in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume, Hecken und Gebüsche abschneiden oder auf den Stock setzen. Das ist in §2 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelt. Diese Regelung hat zum Ziel, die Natur zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Bereich handelt. Wenn du ein Gebüsch oder einen Baum fällen möchtest, solltest du das außerhalb der genannten Zeit machen.

Fällen von Bäumen nach Bundesnaturschutzgesetz – Ausnahmen und Beratung

Du darfst von Oktober bis einschließlich Februar einen Baum fällen. In den anderen Monaten ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, egal ob deine Gemeinde eine Baumschutzsatzung besitzt oder nicht. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wenn zum Beispiel ein Baum krank ist oder eine Gefahr für dich oder andere Personen darstellt, kannst du ihn auch außerhalb der erlaubten Zeiten fällen. In solchen Fällen solltest du aber unbedingt einen Fachmann zur Beratung hinzuziehen.

Bundesnaturschutzgesetz: Biotopstrukturen schonen bis Ende September

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in der Zeit vom 1. März bis 30. September vor allem den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und Gehölze. Dies soll verhindern, dass die Fortpflanzung vieler Tierarten gestört wird. Der Gedanke hinter der Regelung ist, dass die Natur sich in dieser Zeit in ihrem natürlichen Zustand befinden soll. Daher solltest du auf jeden Fall darauf achten, die Biotopstrukturen in diesem Zeitraum ungeschnitten zu lassen. Auch wenn du in deinem Garten oder auf deinem Grundstück eine solche Struktur hast, solltest du sie in dieser Zeit nicht schneiden.

You are currently viewing a placeholder content from Default. To access the actual content, click the button below. Please note that doing so will share data with third-party providers.

More Information

Nadelbäume fällen: Wann ist es erlaubt?

Wenn du einen Nadelbaum fällen möchtest, ist es wichtig, dass du die richtige Zeit abpasst. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen eines Baumes normalerweise nicht erlaubt. Wenn du dennoch in dieser Zeit fällen möchtest, benötigst du eine Ausnahmegenehmigung. Wenn du den Baum außerhalb dieses Zeitraums fällen möchtest, ist das in der Regel erlaubt. Auch das Abholzen von Nadelbäumen sollte in einem zeitlich begrenzten Rahmen erfolgen, da sie eine wichtige Rolle für die ökologische Vielfalt spielen. So können sie beispielsweise als natürliche Schutzmauer gegen Wind und Erosion dienen und den Boden vor Austrocknung schützen. Auch das Fällen von Bäumen in Schutzgebieten ist meist verboten. Deshalb solltest du immer die örtlichen Gesetze und Vorschriften beachten und dir vor dem Fällen eines Nadelbaums eine Genehmigung von der zuständigen Behörde einholen.

Siehe auch:  Verstehen Sie Warum Bäume Veredeln und Verbessern Sie Ihr Eigentum Heute!

 Bäume fällen - Zeitlimits und Gesetze

Fällung von Gehölzen: Antrag bei Naturschutzbehörde stellen

Du hast Fragen zur Fällung von Gehölzen? Dann solltest du wissen, dass ein Antrag bei der Naturschutzbehörde ganzjährig zu stellen ist, wenn einzelne Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm fällen möchtest. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn du dir unsicher bist, ob du einen Antrag stellen musst, dann empfehlen wir dir, dich vorher an die Naturschutzbehörde zu wenden.

Schütze deine Bäume – Mindestens 80 cm Stammumfang

Du solltest deine Bäume schützen! Wir empfehlen, dass du Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm schützt. Die langsamwachsenden Baumarten benötigen einen besonderen Schutz, da sie nicht so schnell wachsen und dementsprechend länger auf demselben Standort bleiben. Der Stammumfang ist ein guter Anhaltspunkt, um zu erkennen, ob ein Baum geschützt werden sollte. Ein Stammumfang von 80 cm deutet darauf hin, dass der Baum schon einige Jahre auf dem Standort ist. Daher ist es wichtig, dass du ihn schützt. Denk daran, dass Bäume wichtig für unsere Umwelt sind und wir sie unbedingt schützen müssen!

Schutz von Bäumen: Wichtig für Laub- & Nadelbäume

Der Schutz von Bäumen ist sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume wichtig. Dieser Schutz ist in der Regel an einen gewissen Stammumfang gebunden. Meist liegt dieser bei 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter. Auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen werden in der Regel unter Schutz gestellt. Ausgenommen von diesem Schutz sind allerdings Obstbäume und Bäume in Baumschulen. Wir sollten uns also bewusst machen, dass es wichtig ist, auch Bäume zu schützen, die wir nicht zu unserem Nutzen anbauen.

Gärten: Keine allgemeine Obergrenze für Baumhöhe in Deutschland

Es gibt in privaten Gärten keine allgemein geltende Obergrenze für die Höhe von Bäumen. In Deutschland bestimmt jeder Eigentümer für sich selbst, wie hoch die Bäume in seinem Garten wachsen dürfen. Allerdings solltest Du darauf achten, dass Du niemanden mit Deinen Bäumen beeinträchtigst. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass ein Nachbar die Höhe der Bäume in Deinem Garten bemängelt. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen neutralen Gutachter hinzuzuziehen. Dieser kann dann eine Einschätzung abgeben und eventuell Lösungsvorschläge machen. Es kann auch vorkommen, dass ein Baum zu groß wird und ihm zu viel Licht oder Platz wegnimmt. In solchen Fällen ist es ratsam, den Baum zu stutzen oder zu fällen, um den Garten nicht zu sehr zu beeinträchtigen.

Tanne pflanzen: 5 Jahre, bis die gewünschte Größe erreicht ist

Du musst dich nicht ärgern, wenn deine Tanne noch nicht die gewünschte Größe erreicht hat. Denn wusstest du, dass es etwa fünf Jahre dauert, bis eine Tanne zwei Meter hoch wird? Bis zu dieser Größe darf sie auch nur 50 Zentimeter an der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Doch wenn sie dann größer wird, musst du den Abstand gemäß der meisten Regelwerke auf mindestens zwei Meter erhöhen. Vergiss also nicht, die Tanne regelmäßig zu kontrollieren.

Siehe auch:  Warum fallen so viele äpfel vom Baum? Entdecken Sie die wahren Gründe hinter dem Phänomen!

Genehmigung für Obstbaumfällung: Kosten und Bußgeld

Du willst einen Obstbaum in deinem Garten fällen? Dann solltest du wissen, dass du eine Genehmigung dafür brauchst. Wie hoch die Kosten dafür sind, hängt von der Gemeinde ab – meist liegen sie zwischen 25 und 85 Euro. Wenn du die Genehmigung nicht einholst, droht dir ein saftiges Bußgeld in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Bei anderen Bäumen, z.B. Laubbäumen, gelten andere Richtlinien, die du im Bundeskleingartengesetz finden kannst. Hierbei ist es wichtig, dass du die Bestimmungen einhältst, damit du keine Bußgeldforderungen bekommst. Informiere dich am besten vorher ausführlich – dann kann nichts mehr schief gehen!

Länge des Baumfällens ermitteln

Baumschutzverordnung: 25 cm Durchmesser, Ausnahmen beachten

Doch kein Baum ist vor der Fällung geschützt, auch wenn § 3 der Baumschutzverordnung einige Ausnahmen definiert. So müssen Einzelbäume mindestens einen Durchmesser von 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe. Obstbäume dürfen ohne Genehmigung gefällt werden – ganz gleich, ob sie sich auf öffentlichem Grund befinden, wie z.B. in Wäldern, Parks oder an Straßenrändern. Allerdings gibt es in jedem Bundesland spezifische Regelungen, die man vor dem Fällen eines Baumes unbedingt beachten sollte.

Fällen einer Tanne – 200-400 Euro Kosten?

Falls Du dich dazu entschieden hast, eine größere Tanne zu fällen, dann wirst du wahrscheinlich mit Kosten im Bereich von 200 bis 400 Euro rechnen müssen. In manchen Fällen, z.B. wenn die Tanne sehr kompliziert zu fällen ist oder wenn sie sich nur schwer erreichen lässt, können die Kosten auch deutlich höher liegen. Gleichzeitig hast du aber auch die Möglichkeit, auf die Hilfe eines Fachmanns zurückzugreifen, der dir bei der Fällung helfen kann. Dies kann die Kosten auch senken und dich sicher machen, dass der Eingriff sicher und professionell erfolgt.

Grundstücksbesitzer: Regeln für Anpflanzungen beachten

Du hast als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks einige Regeln zu beachten, wenn es um Anpflanzungen geht. Diese sollten eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten und der Abstand zum nächsten Grundstück muss mindestens ein Drittel der Höhe des Baumes, des Busches oder der Hecke betragen. So wird ein ausreichender Abstand zum Nachbargrundstück gewahrt. Gleichzeitig kannst Du deine Anpflanzungen gepflegt und attraktiv gestalten. Denke daran, dass die Anpflanzungen auch ein natürliches Schattendach bilden, das vor direkter Sonneneinstrahlung schützt!

Verjährung von Ordnungswidrigkeiten und Ersatzpflanzung

Du kennst sicherlich das Gefühl, wenn man etwas verkehrt macht: Man bekommt eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 Euro nach sich ziehen kann. Aber sei beruhigt: Diese Ordnungswidrigkeit verjährt in drei Jahren, gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG. Doch es gibt noch eine weitere Pflicht, die du beachten solltest: Die Pflicht zur Ersatzpflanzung. Diese verjährt erst nach 30 Jahren, gemäß § 53 Abs. 1905. Also keine Sorge, dass du dauerhaft etwas falsch gemacht hast. In ein paar Jahren ist alles vergessen!

Verkehrssicherungspflicht: Wie du deinem Nachbarn helfen kannst

Du hast den Garten deines Nachbarn im Blick und bemerkst, dass ein Baum ins Wanken gerät und ein Sturz droht. Du überlegst was du machen kannst?

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Grundsätzlich haftet der Eigentümer des Grundstücks für den Baum. Er ist dafür verantwortlich, dass alles sicher ist – das nennt man dann Verkehrssicherungspflicht. Wenn du also ein Risiko für andere erkennst, solltest du deinen Nachbarn darauf aufmerksam machen. Er ist in der Pflicht, den Gefahrenherd – also den Baum – zu beseitigen. Sollte er sich hierbei nicht an die Verkehrssicherungspflicht halten, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Bäume und Hecken in der Brutzeit nicht schneiden – Tierschutz beachten

Du solltest in der Brutzeit keine Bäume oder Hecken schneiden! Warum? Weil das Bundesnaturschutzgesetz es verboten hat. Und das hat seinen Grund: Tierschutz. Ab März brüten Vögel und bauen ihre Nester in Bäumen und Sträuchern. Deshalb solltest du in der Zeit von März bis September darauf achten, nichts in deinem Garten zu schneiden. So kannst du einen Beitrag zum Schutz der Natur leisten und den Tieren helfen!

Siehe auch:  Warum fallen im Herbst die Blätter von Bäumen? Erklärt für Grundschüler!
Heckenschnitt: Regeln des BNatSchG beachten

Du musst beim Heckenschnitt eine Sache beachten: In Deutschland ist es zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Dies regelt der Paragraf 39, Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Damit sollen vor allem die Vogelbrutzeiten und die Fortpflanzungszeiten in der Natur geschützt werden. Ein Abstand von zwei Monaten zur Brutzeit ist hierbei zu beachten. Entscheidest Du Dich dafür, Deine Hecke im Frühjahr zu schneiden, solltest Du auf jeden Fall die örtlichen Bestimmungen und das Naturschutzgesetz beachten.

Gartenarbeiten: Vorschriften für das Fällen von Bäumen

Du möchtest also im Sommer deinen Garten verschönern und hast schon lange vor, ein paar Gehölze, Hecken oder Bäume zu fällen? Dann musst du leider bis zum 1. Oktober warten. Denn gesetzlich ist festgelegt, dass du in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Gehölze, Hecken oder Bäume im Garten fällen, radikal beschneiden oder entfernen darfst. Je nach Bundesland kann es auch spezielle Regelungen geben, die du vorher unbedingt überprüfen solltest. Damit die Natur und die heimischen Tiere nicht durch deine Baumaßnahmen gestört werden, ist es unerlässlich, dass du dich an die strengen gesetzlichen Vorschriften hältst.

Baumschnitt: Beachte die gesetzlichen Vorgaben!

Du willst deine Hecke oder Bäume schneiden? Dann beachte bitte die gesetzlichen Vorgaben! Der Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet den radikalen Rückschnitt von Hecken und Bäumen in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September. Diese Regelung ist wichtig, weil viele Vögel in dieser Zeit brüten und sich dort aufhalten. Durch den Rückschnitt können die Tiere und deren Nester beschädigt werden. Um einen gesetzeskonformen Baumschnitt zu gewährleisten, ist es wichtig, zuerst auf die Tiere zu achten. Wenn du nicht sicher bist, ob du deine Bäume oder Hecken schneiden kannst, dann rate ich dir, einen Fachmann zu beauftragen. Er wird dich beraten und dir dabei helfen, alles richtig und nach den gesetzlichen Vorgaben zu machen.

Baumschutzsatzungen beachten: Wann und wie Bäume schneiden?

Du darfst deine Bäume nicht einfach im Garten abholzen oder zurückschneiden. In vielen Gemeinden gibt es strenge Baumschutzsatzungen, die genau vorschreiben, wann und wie du Bäume und Hecken schneiden darfst. Manchmal dürfen sogar kleine Äste und Zweige nicht ohne Erlaubnis gekürzt werden. Es ist also am besten, vorher einen Blick in die Baumschutzsatzung zu werfen oder den zuständigen Fachmann zu kontaktieren. Nur so kannst du sichergehen, dass du alles ordnungsgemäß machst und nicht gegen die Regeln verstößt.

Zusammenfassung

Du darfst Bäume nur so lange fällen, wie es für deine Aufgabe erforderlich ist. Wenn du zum Beispiel einen neuen Weg durch den Wald bauen willst, dann musst du die Bäume in dem benötigten Bereich fällen. Wenn du aber nur Bäume für deinen eigenen Garten fällen willst, dann musst du eine Genehmigung beantragen. Dies ist normalerweise auf eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenzt. Du solltest also immer darauf achten, dass du alles in der erlaubten Zeit erledigst.

Daher kann man sagen, dass du bäume nur dann fällen darfst, wenn du dazu das nötige Wissen, die Genehmigung und die Ausrüstung hast. Wenn du dir nicht sicher bist, solltest du immer einen Fachmann um Rat fragen. So kannst du sicher sein, dass du alles richtig machst.

Schreibe einen Kommentar