Wie lange darf man Bäume in Hessen fällen? Hier sind die Antworten!

Hessens Dauerhaftigkeitsregeln für den Baumbestand

Hallo liebe Leser*innen! Wenn man in Hessen Bäume fällen möchte, dann muss man einiges beachten, denn die Regeln sind streng. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wie lange Du Deine Bäume fällen darfst. Lass uns direkt loslegen.

In Hessen dürfen Bäume nur dann gefällt werden, wenn es eine gesetzliche Genehmigung dazu gibt. Diese Genehmigung muss beantragt werden und kann in der Regel nur für bestimmte Zeiträume erteilt werden, meistens für eine Dauer von höchstens zwei Jahren. Vor dem Fällen eines Baumes ist es also wichtig, eine gültige Genehmigung zu beantragen und zu erhalten.

Baumbesitzern: Fällgenehmigung bei größerem Umfang beantragen

Du möchtest einen Baum in deinem Garten fällen? Dann musst du bei Nadelbäumen unter 90 Zentimetern und bei Laubbäumen unter 60 Zentimetern Umfang aufpassen. Der Umfang wird immer in einem Meter Höhe gemessen. Wenn der Stammumfang größer ist, musst du bei der Unteren Naturschutzbehörde einen Antrag stellen. Hierfür benötigst du eine Fällgenehmigung. Diese bekommst du, wenn der Baum eine Gefahr darstellt oder so stark beschädigt ist, dass ein Erhalt nicht mehr möglich ist. Voraussetzung für eine Genehmigung ist zudem, dass ein Ersatzpflanzung vorgenommen wird.

Hecken im März und September schneiden: BNatSchG Regeln beachten

Du bist dir unsicher, ob du in den Monaten März und September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze schneiden darfst? Dann solltest du im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nachschauen. Dort steht in Paragraf 39, Absatz 5, dass du in dieser Zeit nichts schneiden oder sogar auf den Stock setzen darfst. Die Regelung ist in Deutschland gleich. Es spielt also keine Rolle, ob du in Bayern, Baden-Württemberg oder in einem anderen Bundesland lebst. Allerdings gibt es Ausnahmen, die du unbedingt beachten solltest. So darfst du beispielsweise im März und September gefährlich gewachsene Hecken zurückschneiden. Auch wenn die Pflanzen eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen, darfst du sie entfernen. Dafür benötigst du aber eine Genehmigung vom zuständigen Amt. Also vergiss nicht, vor dem Schneiden den zuständigen Amtsleiter zu kontaktieren.

Baumfällen: Erlaubt von Oktober bis Februar?

Du bist auf der Suche nach Informationen zum Thema „Fällen eines Baums“? Dann bist du hier genau richtig! Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es erlaubt, einen Baum zu fällen, von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist das Fällen von Bäumen allerdings verboten – egal ob die Gemeinde eine Baumschutzsatzung verabschiedet hat oder nicht. Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel und ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können. Solltest du demnach einen Baum fällen wollen, solltest du das besser in den Monaten Oktober bis Februar erledigen. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass du dich an die gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Gemeinde halten musst.

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Fällung von Gehölzen: Wann Antrag bei Naturschutzbehörde stellen?

Du fragst dich, ab wann du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig ist ein Antrag für einzelnstehende Bäume notwendig, die einen Stammdurchmesser von 50 cm oder mehr haben. Allerdings gibt es hierbei einige Ausnahmen. Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko sind von dieser Regelung ausgenommen. Für die Fällung dieser Bäume ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde jedoch weiterhin erforderlich.

Siehe auch:  Wie viele Blätter hat ein Baum im Durchschnitt? Unterrichte Dich über die durchschnittliche Blattanzahl pro Baum!

Baumfällen in Hessen: Hessenrecht und Genehmigungsprozess

Fällen eines Nadelbaums? Wann & Wie Du richtig vorgehst

Du möchtest einen Nadelbaum fällen? Dann solltest du die richtige Zeit wählen! Normalerweise ist das Fällen von Bäumen zwischen 1. März und 30. September eines Jahres verboten. Wenn du dennoch in dieser Zeit fällen möchtest, ist eine Ausnahmegenehmigung2403 notwendig. Wir empfehlen dir, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, der dich bei der Genehmigungsausstellung unterstützt. Auch solltest du beachten, dass du eine Gebühr zahlen musst und dass du durch ein Fällen eines Baumes eine erhebliche Verantwortung übernimmst. Es besteht die Gefahr, dass du eine Geldstrafe erhältst, wenn du gegen das Gesetz verstößt. Du musst also sicherstellen, dass du alles richtig machst.

Pflanzen Sie eine Tanne an Ihrer Grundstücksgrenze: Tipps & Infos

Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Das ist eine gute Idee! Wusstest du schon, dass eine Tanne in der Regel erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreicht? Bis dahin solltest du sie nur fünfzig Zentimeter von der Grenze entfernt pflanzen. Wenn die Tanne dann größer wird, muss der Abstand laut der meisten Regelwerke mindestens zwei Meter betragen. Falls du noch weitere Fragen zum Wachstum von Tannen hast, kannst du dich auch an einen Fachmann wenden. Er kann dir sicherlich noch mehr Tipps geben!

Baumschnitt: Erlaubt von Oktober bis Februar – Rücksicht auf Vögel!

Du darfst zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar Bäume und Äste schneiden. Aber Achtung: In der Vogelschutzzeit vom 1. März bis zum 30. September ist ein radikaler Baumschnitt nicht erlaubt. Während dieser Zeit ist es allerdings gestattet, Form- und Pflegeschnitte durchzuführen oder Maßnahmen zur Verkehrssicherung vorzunehmen. Dabei solltest du aber auf die Bedürfnisse der Vögel Rücksicht nehmen.

Bäume im Sommer schonen – Blattschnitt im Herbst vermeiden

Ab August ist es empfehlenswert, mit großen Schnittarbeiten an Bäumen aufzuhören. Denn ab diesem Zeitpunkt beginnen Bäume, wichtige Nährstoffe und Energie aus den Blättern in die Wurzeln zu verlagern. Diese Reservestoffe sind lebensnotwendig, um den Neuaustrieb im nächsten Frühjahr zu gewährleisten. Ein Schnitt im Sommer wird meist besser verheilt, als im Winter. Dennoch sollte man die Bäume vor allem im Herbst schonen und nicht mehr schneiden. Denn nur so kannst du sicher sein, dass sie auch im nächsten Frühjahr wieder gesund austreiben.

Garten verschönern: Formschnitt für Bäume und Büsche

Du hast einen schönen Garten, aber du denkst dir, dass er noch schöner werden könnte? Dann könnte der Formschnitt die Lösung für dich sein! Er ist eine tolle Möglichkeit, deine Bäume und Büsche in Form zu bringen und sie so attraktiver zu gestalten. Im Prinzip kannst du den Formschnitt jederzeit durchführen, aber es ist empfehlenswert, ihn nicht während des Austriebes des Baumes durchzuführen, da der Baum dann viel Saft produzieren wird. Dadurch könnte der Baum anfangen zu bluten. Nach dem Schnitt solltest du die Schnittstellen desinfizieren, um Infektionen zu vermeiden. Auch auf die Verwendung hochwertiger Gartengeräte solltest du achten, damit dein Garten schön gepflegt aussieht.

Hecken im Frühjahr schneiden? Lass es lieber!

Du hast vor deiner Hecke, deiner Walnuss oder deinem Ahorn im Frühjahr einen Formschnitt vornehmen zu wollen? Dann solltest du das unbedingt lassen! Denn das Ergebnis könnte nicht das sein, was du dir vorstellst. Laut Experten empfiehlt es sich, Hecken erst gegen Ende Juni zu schneiden. Generell solltest du bestimmte Gehölze, wie etwa Walnuss und Ahorn, möglichst nicht im Frühjahr schneiden. Nur so kannst du sicher sein, dass du das gewünschte Ergebnis erreichst.

Siehe auch:  Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Baumfällungsprozess in Schleswig-Holstein? Erfahren Sie, wann Sie bäume fällen dürfen!

 Fällen von Bäumen in Hessen erlaubte Zeit

Beschneide keine Pflanzen von März bis September!

Du hast sicher schon mal gehört, dass du im Frühling und Sommer bestimmte Pflanzen nicht beschneiden solltest. Der Grund dafür ist im §2 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert. Dort steht, dass du in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche nicht abschneiden oder auf den Stock setzen darfst. Warum die Pflanzen zu dieser Zeit nicht beschnitten werden sollten? Der Grund ist ganz einfach: In dieser Zeit ist der Nistplatz für die vielen verschiedenen Vogelarten, die in Deutschland leben. Sie bauen ihre Nester in Bäumen und Hecken und brüten dort ihre Eier aus. Wenn du die Pflanzen jetzt schneidest, kannst du den Vogelbabys schaden. Deshalb lasse die Pflanzenschere in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September lieber in der Ecke und schaue, dass du die Natur so schonst wie möglich.

Wie Bäume im Frühling zum Leben erwachen

Im Frühling ist es endlich soweit: Die Bäume bekommen ihr frisches Grün zurück. Die Knospen sprießen und verwandeln jeden Baum in einen wahren Blickfang. Aber nicht nur nach außen hin ist die Veränderung sichtbar, auch im Inneren der Bäume tut sich etwas. Denn durch die Knospen wird ein neues Leben in den Ästen und Stämmen geweckt. Es ist eine schöne Sache, dem Frühling und seinen Veränderungen zuzusehen. Er bringt Farbe in unseren Alltag und macht die Natur wieder lebendig. Denn die Bäume tragen im Frühjahr neben ihrem wunderschönen Grün auch wieder zahlreiche Blüten, die nicht nur ein Augenschmaus sind, sondern auch die Insektenwelt anlocken. Auf diese Weise können wir uns über eine farbenfrohe und blühende Natur im Frühjahr freuen.

Grundstückseigentümer: Abstände für Bäume beachten

Du als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Grundstücks musst bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Rebstöcken deines Grundstücks auf die Abstände zu den Nachbargrundstücken achten. Es gilt dabei, bei sehr stark wachsenden Bäumen einen Mindestabstand von 4,00 m, bei stark wachsenden Bäumen 2,00 m und bei allen übrigen Bäumen 1,50 m einzuhalten. So kannst du eine Ärgernis für deine Nachbarn vermeiden und im besten Fall sogar ein gutes Verhältnis zu ihnen aufbauen.

Problem Bäume Nachbargrundstück? Frist beachten!

Du hast ein Problem mit den Bäumen auf dem Nachbargrundstück? Da kannst du zunächst Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen dieser geltend machen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass dieser Anspruch verjährt. Genau dafür gibt es die Verjährungsfrist, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. Also, ob du noch rechtzeitig eingreifen musst, kann dir nur ein Blick in das Landesrecht sagen.

Gartenpflege in der Brutzeit: Was du tun kannst

Du weißt nicht, wann du deinen Garten in Ordnung bringen kannst, ohne gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu verstoßen? Keine Sorge, wir können dir helfen.
Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es jedes Jahr vom 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten, Hecken zu schneiden, Bäume zu fällen oder andere Grünschnitt-Aktivitäten in deinem Garten durchzuführen. Der Grund dafür ist der Tierschutz: Ab dem Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Daher sollte man in dieser Zeit nichts an Pflanzen schneiden, um den Tieren nicht zu schaden.

Siehe auch:  Warum verlieren Bäume ihre Blätter? Erfahre es jetzt und erkläre es deinen Kindern!

Es gibt aber trotzdem einiges, was du während der Brutzeit tun kannst, um deinen Garten in Schuss zu halten. Zum Beispiel kannst du dich um das Unkraut kümmern, Sträucher und Bäume stutzen, Gras mähen und Laubharken. Du kannst sogar Hecken schneiden, solange du es mit Bedacht machst und nur die oberen Teile der Pflanzen stutzt. So vermeidest du, dass du ein Nester oder ein Tier schädigst. Auch die Pflege von Blumenbeeten ist während der Brutzeit erlaubt. Achte aber darauf, dass du die Blumen nicht ausrupfst, sondern sie vorsichtig schneidest.

Gartenarbeit: Beschneiden im Frühjahr und Sommer verboten

Du solltest im Frühjahr und Sommer darauf achten, dass du keine wichtigen Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze radikal beschneidest. Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das in der Zeit vom 1. März bis 30. September. Der Grund dafür ist, dass durch den Schnitt die Fortpflanzung vieler Tierarten gefährdet wird. Daher solltest du bei der Gartenarbeit besonders aufpassen und die Naturschutzbestimmungen beachten. Auch beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern solltest du darauf achten, dass es sich um heimische Arten handelt, die sich gut in die Umgebung einfügen. Auf diese Weise trägst du auch zum Schutz der Tierwelt bei.

Gartenplanung: Wähle Bäume, die nicht über 1,5 m wachsen

Du planst einen Garten und bist auf der Suche nach wachsenden Bäumen, die nicht zu hoch werden? Dann sind sehr stark wachsende Baumarten mit einer Höhe von bis zu 4 Metern ideal für eine Hecke. Für eine kleinere Hecke, die nicht mehr als 1,5 Meter hoch werden soll, eignen sich stark wachsende Baumarten, die bis zu 2 Metern hoch werden. Alle anderen Bäume bleiben unter 1,5 Metern. Wenn Du sicher gehen möchtest, dass Dein Garten nicht zu üppig wird, dann achte darauf, nur Bäume zu pflanzen, die nicht höher als 1,5 Meter werden. So hast Du immer einen schönen Blick auf den Garten und kannst die Pflanzen auch bequem erreichen.

Gemüse vorziehen: Richtiges Substrat, optimale Temp. beachten

Schon im März ist die richtige Zeit, um Dein Gemüse vorzuziehen. Paprika und Chili sind beispielsweise besonders lange im Keimungsprozess und können deshalb schon jetzt ausgesät und im Haus vorgezogen werden. Tomaten solltest Du hingegen noch etwas warten lassen, bis Ende März ist dafür ein guter Zeitpunkt. Wenn Du Deine Gemüsepflänzchen vorziehen möchtest, ist es wichtig, dass Du einige Grundregeln beachtest. Zum einen solltest Du dafür ein geeignetes Gefäß wählen, das groß genug ist, aber auch das richtige Substrat. Achte darauf, dass das Substrat möglichst leicht und locker ist, damit die Pflanzenwurzeln sich gut entwickeln können. Auch die Temperatur ist wichtig: Vorziehen bei zu niedrigen Temperaturen kann zu verzögertem Wachstum führen. Ein optimaler Wert liegt bei etwa 20 Grad Celsius. Wenn Du die Pflanzen dann draußen ins Beet oder in einen Kübel pflanzen möchtest, solltest Du sie erst nach und nach an die Außentemperaturen gewöhnen.

Schlussworte

In Hessen darf man Bäume nur fällen, wenn man eine Genehmigung dazu hat. Diese Genehmigung erhält man bei der zuständigen Behörde. In der Regel ist eine Fällgenehmigung nur für begrenzte Zeiträume gültig. Wie lange das jeweils ist, ist von den Umständen abhängig. Meistens liegt die Fällgenehmigung bei 15 Jahren. Du solltest dich aber immer bei der Behörde informieren, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man in Hessen in der Regel keine Bäume ohne Genehmigung fällen darf. Da es jedoch bestimmte Ausnahmen gibt, solltest du dich vorher über die jeweilige Region informieren, um sicherzugehen, dass du die geltenden Gesetze befolgst.

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