Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Baumfällungsprozess in Schleswig-Holstein? Erfahren Sie, wann Sie bäume fällen dürfen!

Bäume fällen Schleswig-Holstein erlaubt

Hallo zusammen! Heute möchte ich euch mal erklären, wann man in Schleswig-Holstein Bäume fällen darf. Viele wissen ja gar nicht, dass es hier einige Regeln und Vorschriften gibt, wenn man einen Baum fällen möchte. Deshalb erkläre ich euch heute, was man beachten muss, bevor man loslegt.

In Schleswig-Holstein darfst du Bäume nur dann fällen, wenn du eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Forstbehörde hast. Oft kannst du auch nur bestimmte Arten von Bäumen fällen. Wenn du mehr über die Regeln erfahren möchtest, kannst du dich an deine Forstbehörde wenden.

Geschützte Bäume: Ist Deiner dabei? Prüfe es!

Du solltest nachschauen, ob deine Bäume geschützt sind. Laut einer Bestimmung müssen Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr immer geschützt werden. Auch langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm sind geschützt. Diese Regelungen sind zum Schutz der Bäume und der Umwelt vor übermäßiger Beseitigung und Zerstörung. Deswegen ist es wichtig, dass Du Dich vorher informierst, ob Deine Bäume unter den Schutz fallen.

Fällung von Gehölzen: Antrag bei Naturschutzbehörde stellen

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du Gehölze fällen möchtest. Das gilt das ganze Jahr über für einzelnstehende Bäume, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm haben. Ausgenommen sind aber nicht-heimische Nadelbäume wie zB Fichte, Tanne oder Thuja, aber auch exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Beachte bitte, dass die Fällung von Gehölzen und Bäumen nur in Einzelfällen erlaubt ist, wenn die Naturschutzbehörde die Fällung genehmigt.

Abstand zum Nachbargrundstück beim Pflanzen beachten!

Du musst als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter aufpassen, dass du auf deinem Grundstück Anpflanzungen wie Bäume, Sträucher und Hecken mit einer Höhe von über 1,20 m einen ausreichenden Abstand zum Nachbargrundstück einhältst. Der Abstand muss mindestens ein Drittel der Höhe der Anpflanzung über dem Erdboden betragen. Dies gilt für jeden Teil der Anpflanzung. Verstöße können von der Gemeinde geahndet werden. Achte also darauf, dass du beim Pflanzen die nötigen Abstände einhältst, damit es nicht zu Schwierigkeiten mit deinem Nachbarn kommt!

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Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein (09.05.2012): Rechte schützen

09.05.2012

Du hast sicher schon mal von dem Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein gehört. Es regelt unter anderem den Mindestabstand zwischen einem Baum und der Grundstücksgrenze. Wenn der Baum 15 m hoch ist, muss der Mindestabstand 5 m (ein Drittel von 15 m) betragen. Wenn die Zweige des Baums über dem Boden wachsen, dürfen sie nicht mehr als 1 m (ein Drittel von 3 m) an die Grenze heranreichen [1] Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG SH) v. 09.05.2012. Dieses Gesetz schützt deine Rechte als Nachbar und soll Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn verhindern. Wenn du mehr über das Nachbarrechtsgesetz wissen möchtest, kannst du dich bei deinem zuständigen Amt erkundigen.

Siehe auch:  Wann ist es erlaubt einen Baum zu fällen? So erfahren Sie die Regeln

Bäumefällen in Schleswig-Holstein erlaubt

Schutz für Laub- und Nadelbäume: So verhinderst Du einen Verstoß

Du musst aufpassen, dass Du keine Bäume schneidest, die unter Artenschutz stehen. Der Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume – aber nicht für Bäume in Baumschulen oder Obstbäume. Der Schutz ist immer von einem gewissen Stammumfang abhängig: meist ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch in öffentlichen Grünanlagen sind die Bäume normalerweise geschützt. Falls Du Dir unsicher bist, ob ein Baum unter Artenschutz steht, solltest Du lieber die Finger davon lassen. Nur so kannst Du sicher sein, dass Du nicht gegen das Gesetz verstößt.

Baum fällen: Regionalen Vorschriften beachten!

Du möchtest auf deinem Privatgrundstück einen Baum fällen? Dann solltest du auf jeden Fall die regionalen Vorschriften beachten. Denn je nach Art des Baums, darfst du nur dann einen Baum fällen, wenn der Stammdurchmesser unter einem bestimmten Wert liegt. Bei Laubbäumen beträgt der Durchmesser beispielsweise maximal 80cm, bei Nadelbäumen 100cm und bei Obstbäumen 150cm. Diese Angaben beziehen sich jedoch nur auf den Stammdurchmesser vor dem Fällen. Außerdem musst du nach dem Fällen des Baumes eine Ersatzpflanzung vornehmen. Daher ist es wichtig, sich vorab über die jeweiligen Vorschriften in deiner Region zu informieren, bevor du einen Baum fällst.

Baumbeschneidung: 1. März bis 30. September verboten

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist das Fällen von Bäumen laut Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) in der Regel verboten. Der Grund dafür ist, dass in dieser Zeit viele Vögel nisten und dadurch vor Zerstörung geschützt werden sollen. In der übrigen Zeit des Jahres ist das Fällen von Bäumen in vielen Fällen erlaubt, solange es durch die Genehmigung einer zuständigen Behörde bestätigt wurde. Es ist allerdings wichtig, dass du dich vorher über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst, um sicherzugehen, dass du nicht gegen die Regeln verstößt.

Hecken, Gebüsche und Co. abschneiden? BNatSchG verbietet es!

Du solltest niemals zwischen dem 1. März und 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze abschneiden oder auf den Stock setzen. Das ist nämlich laut dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Paragraf 39, Absatz 5 verboten. Diese Regelung ist deutschlandweit gültig und soll dazu beitragen, dass sich wildlebende Tiere und Pflanzen in ihrem natürlichen Lebensraum wohlfühlen und sich ungestört entwickeln können. Zudem trägt es dazu bei, dass die Biodiversität in Deutschland erhalten bleibt.

Schütze die Vögel: Kein Heckenschnitt 1. März-30. September

Du darfst in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze schneiden oder auf den Stock setzen. Das hat einen einfachen Grund: In diesen Monaten nisten und brüten viele verschiedene Vogelarten in den Pflanzen. So können sich die Vögel in Ruhe fortpflanzen und ihre Jungen grossziehen. Mit ein wenig Rücksicht können wir ihnen helfen, den Sommer erfolgreich zu überstehen.

8 Bundesländer bauen gemeinsamen Grenzzaun in Deutschland

In Deutschland haben gleich acht Bundesländer beschlossen, einen gemeinsamen Grenzzaun zu errichten. Dazu gehören Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Das bedeutet, dass beide Nachbarn für die Errichtung des Zauns verantwortlich sind und die Kosten dafür tragen müssen. Auch Reparaturkosten und Unterhaltungskosten müssen geteilt werden. Der Zaun soll dazu beitragen, den unerwünschten Zugang zu den jeweiligen Ländern zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen.

Siehe auch:  Wann darf man keine Bäume schneiden? Wichtige Tipps für Bäume-Besitzer

Bäume faellen erlaubt in Schleswig-Holstein

Bäume auf Nachbargrundstück: Ansprüche, Rechte und Verjährung

Du möchtest wissen, ob dein Nachbar die Bäume auf seinem Grundstück zurückschneiden oder entfernen muss, obwohl sie zu hoch sind? Zunächst kann er Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Allerdings verjährt dieser Anspruch nach einer bestimmten Frist, die von Staat zu Staat verschieden ist. Es lohnt also, sich vorher zu informieren, wie lange du Anspruch auf das Zurückstutzen bzw. Entfernen der Bäume hast.

Richtiger Abstand bei Bäumen und Sträuchern: So gehst Du vor

Solltest Du in Deinem Bundesland keine präzisen rechtlichen Bestimmungen finden, dann kannst Du am besten diese Faustregel befolgen: Halte einen Mindestabstand von 50 Zentimetern bei Bäumen und Sträuchern bis zu einer Höhe von zwei Metern ein. Bei höheren Pflanzen solltest Du mindestens ein Meter Abstand halten. Um sicherzustellen, dass Du alles richtig machst, solltest Du zunächst die lokalen Gesetze in Deinem Bundesland konsultieren. Wenn Du darüber hinaus noch weitere Informationen benötigst, dann kannst Du Dich auch an einen Fachmann wenden.

Hecken, Bäume & Sträucher in Schleswig-Holstein schneiden?

In Schleswig-Holstein ist es Dir untersagt, Hecken, Sträucher und Bäume abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dieses Verbot gilt in der Regel vom 1. März bis zum 30. September. In der Zeit sollen die Pflanzen ihre Blätter und Früchte bilden und so die Natur erhalten bleiben. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Du Dich an das Verbot hältst, da es sonst zu erheblichen Folgen für die natürliche Umgebung kommen kann. Solltest Du unsicher sein, wann Du Hecken, Bäume oder Sträucher schneiden oder auf den Stock setzen darfst, solltest Du Dich an einen Fachmann wenden. Dieser kann Dich dann optimal beraten und Dir mögliche Alternativen aufzeigen.

Pflegen und schneiden von Gehölzen und Bäumen vom 01. März bis 30. September

Du darfst Gehölze und Bäume im Zeitraum vom 01. März bis 30. September nicht abschneiden oder auf den Stock setzen. Es ist allerdings erlaubt, in dieser Zeit schonend zu schneiden und zu pflegen, um den Zuwachs zu beseitigen und die Gesundheit der Bäume zu erhalten. Auf diese Weise kannst Du sicherstellen, dass die Gehölze und Bäume gesund bleiben und Du sie viele Jahre lang genießen kannst. Achte bei der Beseitigung des Zuwachses darauf, dass Du nicht zu viel abschneidest und dass die Schnitte sauber ausgeführt werden. So erhältst Du ein gesundes und attraktives Ergebnis.

Baumfällen in der Zeit von Oktober bis Februar: Regeln beachten!

Du darfst einen Baum in der Zeit von Oktober bis einschließlich Februar fällen. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz nicht gestattet. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung haben. Eine Ausnahme bildet hier das Fällen von abgestorbenen, kranken oder gefährlichen Bäumen. Allerdings musst Du dann in jedem Fall eine behördliche Genehmigung einholen. Stelle also sicher, dass Du die Regeln einhältst, bevor Du einen Baum fällst.

Fällen eines Nadelbaums: Richtiges Timing beachten

Du möchtest einen Nadelbaum fällen? Dann solltest Du darauf achten, dass Du das richtige Timing wählst. Generell ist das Fällen von Bäumen vom 1. März bis 30. September des jeweiligen Jahres verboten. Wenn Du dennoch in dieser Zeit einen Baum fällen möchtest, solltest Du eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Amt einholen. Da die Genehmigung aufwendig sein kann, bietet es sich an, den Fällvorgang in die restlichen Monate zu legen. Diese sind gesetzlich nicht geschützt und Du kannst unproblematisch einen Fachmann beauftragen, der Dir beim Fällen zur Seite steht. Damit Du den Fällvorgang sicher und schnell erledigst, solltest Du Dich an die jeweiligen Richtlinien des Fachmannes halten und auf eine gute Planung achten.

Siehe auch:  Warum fallen die Blätter im Herbst von den Bäumen? Erfahre jetzt warum!
Tanne richtig pflegen: 5 Jahre bis 2m, Abstand >2m

Du hast eine Tanne gepflanzt und überlegst jetzt, wie du sie richtig pflegen kannst? Dann solltest du wissen, dass es etwa fünf Jahre dauert, bis sie zwei Meter hoch ist. Bis dahin darf sie an der Grundstücksgrenze nur fünfzig Zentimeter entfernt stehen. Wenn sie dann größer wird, sollte der Abstand laut den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. Mit der richtigen Pflege kannst du deine Tanne dann zu einem beeindruckenden Blickfang machen und das Erscheinungsbild deines Gartens verschönern.

Natur schützen: Bundesnaturschutzgesetz schützt Biotopstrukturen

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September die wichtigsten Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze vor einem radikalen Schnitt. Damit soll die Fortpflanzung vieler Tierarten gesichert werden. Gleichzeitig sollen durch den Verzicht auf radikale Schnitte auch die Lebensräume der Wildtiere erhalten bleiben. Außerdem werden auch Schutzmaßnahmen für bedrohte Arten in Kraft gesetzt, um sie vor dem Aussterben zu bewahren. Dadurch kann ein Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt geleistet werden. Somit ist es möglich, dass sich die Natur ihren natürlichen und artenreichen Zustand bewahren kann.

Verfahrensfreiheit für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Aborte und Feuerstätten

Du musst dir keine Sorgen machen, wenn du keine Aufenthaltsräume, Aborte oder Feuerstätten in deinem Gebäude hast. Verfahrensfrei sind Gebäude dieser Art, sofern sie nicht größer als 30 m³ und im Außenbereich nicht größer als 10 m³ umbauter Raum sind. Dazu zählen auch Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände sowie untergeordnete bauliche Anlagen.

Grundsätzlich keine Obergrenze für Bäume in privaten Gärten

Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze, wie hoch Bäume in privaten Gärten wachsen dürfen. Allerdings kann es durch verschiedene Faktoren und Umstände doch zu Einschränkungen kommen. So kann ein Nachbar beispielsweise eine Einschränkung fordern, wenn sein Grundstück durch die Höhe des Baumes beeinträchtigt wird. Auch die Gemeinde kann bestimmte Regelungen aufstellen, die über die üblichen Abstandsregelungen hinausgehen. Dies kann in Form von Baumschutzgesetzen oder speziellen Vorschriften für den Ort geschehen. Generell sollten Bewohner von privaten Gärten aber darauf achten, dass sie den Nachbarn nicht durch die Wahl der Bäume stören und darauf achten, dass sie sowohl den Nachbarn als auch die Umwelt nicht durch zu große Bäume schädigen. Ein gesundes Miteinander ist hier der Schlüssel.

Schlussworte

In Schleswig-Holstein darf man Bäume nur nach Genehmigung des zuständigen Forstamtes fällen. Das bedeutet, dass du immer die Erlaubnis des Amtes einholen musst, bevor du einen Baum fällst. Dazu musst du einen Antrag ausfüllen und einreichen. Wenn das Forstamt deine Bitte genehmigt, darfst du den Baum fällen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du in Schleswig-Holstein grundsätzlich nur nach einer Genehmigung vom zuständigen Forstamt oder Förster darfst, um Bäume zu fällen. Es ist wichtig, alle möglichen Genehmigungen einzuholen, bevor du anfängst, Bäume zu fällen, da es sonst zu schwerwiegenden Strafen kommen kann. Sei dir also im Klaren darüber, dass du eine Genehmigung benötigst, bevor du loslegen kannst.

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