Du hast schon mal darüber nachgedacht, Bäume in deinem Garten zu fällen? Aber du weißt nicht, wann es in Hessen erlaubt ist, Bäume zu fällen? Mach dir keine Sorgen, ich helfe dir dabei! In diesem Artikel erfährst du alles, was du über das Fällen von Bäumen in Hessen wissen musst.
In Hessen dürfen Bäume grundsätzlich erst dann gefällt werden, wenn dies durch eine Genehmigung des zuständigen Forstamtes erlaubt wird. In der Regel wird diese Genehmigung nur dann erteilt, wenn der Baum eine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellt, oder wenn der Baum eine schwere Schädigung erlitten hat. Darüber hinaus gibt es bestimmte Fälle, in denen eine Genehmigung nicht erforderlich ist, z.B. wenn der Baum auf privatem Grundstück steht.
Fällen von Bäumen: Stammumfang, Genehmigung und Abstimmung
Du darfst ohne Genehmigung Bäume mit einem Stammumfang unter 90cm fällen, wenn es sich um Nadelbäume handelt und unter 60cm, wenn es sich um Laubbäume handelt. Die Größe des Stammumfangs wird immer in einem Meter Höhe gemessen. Hast Du einen Baum mit einem größeren Stammumfang, musst Du einen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde stellen. Dafür werden Dir verschiedene Dokumente benötigt. Es empfiehlt sich, das Fällen eines Baumes immer vorher mit der Behörde abzustimmen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Baumfällen auf Eigentümerversammlung: Mehrheit entscheidet
Auf der Eigentümerversammlung kann unter Umständen beschlossen werden, dass ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Dabei ist es wichtig, dass die beschlossene Maßnahme von der Mehrheit der Miteigentümer mitgetragen wird. Wenn Du eigenmächtig einen Baum fällst, ohne vorher eine Einigung erzielt zu haben, machst Du Dich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Daher ist es ratsam, bei einer solchen Entscheidung erst einmal auf die Meinung der anderen Eigentümer zu hören und eine Einigung zu erzielen.
Pflanze deine Tanne bis zu 2m von der Grundstücksgrenze entfernt
Du musst nicht befürchten, dass deine Tanne die Grundstücksgrenze überragt, denn Tannen benötigen mehrere Jahre, bis sie eine Höhe von zwei Metern erreichen. Bis dahin darf sie laut den meisten Regelwerken nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Sobald die Tanne jedoch diese Höhe erreicht hat, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwei Meter betragen.
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Geschützte Bäume: Welche sind es und wie werden sie geschützt?
Du hast vielleicht schon mal von dem Schutz bestimmter Bäume gehört. Der Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume, aber leider nicht für Obstbäume oder solche in Baumschulen. Normalerweise ist der Schutz von einem gewissen Stammumfang abhängig, meist ab 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter. Deshalb ist es wichtig, dass du dich darüber informierst, ob der Baum, den du schützen möchtest, auch tatsächlich geschützt wird. In aller Regel werden auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen unter Schutz gestellt, sodass du dir dort keine Sorgen machen musst.
Baumfällung: § 3 der Baumschutzverordnung
Doch nicht jeder Baum ist geschützt. Laut § 3 der Baumschutzverordnung gibt es Ausnahmen. So dürfen Einzelbäume mit einem Durchmesser von mindestens 25 cm, gemessen in 1,30m Höhe, ohne Genehmigung gefällt werden. Das gilt auch für Bäume auf öffentlichem Grund, etwa im Wald, in Parks oder an Straßen. Damit die Natur nicht zu sehr beeinträchtigt wird, sollte man aber bei der Entscheidung, einen Baum zu fällen, gut abwägen. Denn Bäume sind für uns Menschen unverzichtbar, sie versorgen uns mit Sauerstoff, tragen zu einem gesunden Klima bei und bieten vielen Tieren einen Lebensraum.
Naturschutzgesetze für die Fällung eines Baumes beachten
Du hast vor, einen Baum zu fällen? Dann musst Du bei der Naturschutzbehörde einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss ganzjährig für einzelne Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm gestellt werden. Es gibt aber ein paar Ausnahmen: nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko sind davon ausgenommen. Die Genehmigung muss bei der Fällung des Baumes vorliegen und muss, je nach Bundesland, die jeweiligen Naturschutzgesetze beachten.
Gesetzliche Bestimmungen beachten: Schneiden von Biotopstrukturen erlaubt?
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es Dir in der Zeit von März bis September grundsätzlich, radikal in Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze zu schneiden. Damit möchte man die Fortpflanzung vieler Tierarten schützen. Allerdings gibt es Ausnahmen, beispielsweise wenn es sich um das Beseitigen von Gefahrenstellen oder um die Pflege von schützenswerten Flächen handelt. Auch das Fällen von Bäumen, die eine Gefahr für Menschen und Tiere darstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Es ist also wichtig, dass Du Dich vor dem Schneiden über die gesetzlichen Bestimmungen informierst, um einen rechtssicheren Umgang mit der Natur zu gewährleisten.
Beschneide Hecken und Gehölze nur ab Oktober – §39 BNatSchG
Du musst das Bundesnaturschutzgesetz beachten, wenn Du Deine Hecke oder Gehölze radikal beschneiden möchtest. Genau genommen regelt das Gesetz im § 39 BNatSchG, dass Du das in der Zeit zwischen März und September nicht machen darfst. Denn in dieser Zeit nisten Vögel darin und brüten ihre Eier aus. Deshalb ist es wichtig, dass Du Deine Hecken in dieser Zeit in Ruhe lässt und sie erst ab Oktober beschneidest. Auch der Befall mit Schädlingen ist kein Grund, die Hecke oder Gehölze im Frühjahr zu beschneiden. Denn dann würde das gesamte Ökosystem im Garten gestört und die Natur in Mitleidenschaft gezogen. Wenn Du Deine Hecke also schneiden willst, achte bitte auf die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes und beschneide sie erst ab Oktober.
Darfst du Hecken und Gebüsche schneiden? BNatSchG erklärt
Du hast bestimmt schon mal von dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gehört. Es regelt, dass zwischen dem 1. März und 30. September keine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche und andere Gehölze geschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Das liegt daran, dass in dieser Zeit viele Vögel brüten und Nester bauen. Daher ist es wichtig, dass du dir das vorher überlegst. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Hecken und Gebüsch schneiden darfst, solltest du dich am besten vorher beim zuständigen Naturschutzbund erkundigen. Dort kann man dir sicher weiterhelfen.
Tannenschnitt: Schneidewerkzeuge, beste Zeit, wie kürzen?
Du möchtest eine hohe Tanne kürzen? Dann solltest Du einige Dinge beachten. Zunächst einmal benötigst Du eine lange, standsichere Leiter, um die Tanne zu erreichen. Als Schneidewerkzeug solltest Du eine Säge und eine Gartenschere verwenden. Bei größeren Ästen kannst Du auch eine Hebelastschere mit einer Teleskopstange einsetzen. Wenn Du die Tanne schneiden willst, ist der beste Zeitpunkt der Winter, spätestens aber Ende März. So kannst Du sicherstellen, dass die Tanne weniger Schaden durch die Kälte erleiden wird. Wenn Du die Tanne schneidest, achte darauf, dass Du sie symmetrisch kürzt und nicht zu viel Fruchtbarkeit entfernst. Auch solltest Du die Äste nicht zu kurz schneiden, um die Gesundheit der Tanne zu erhalten.
Nadelbaum fällen: Richtige Zeit wählen & Ausnahmegenehmigung
Fällst du einen Nadelbaum, ist es wichtig, die richtige Zeit zu wählen. Generell ist es verboten, Bäume zwischen dem 1. März und dem 30. September zu fällen. Willst du dennoch in dieser Zeit einen Nadelbaum entfernen, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Forstamts. Der Winter ist dafür die optimale Zeit. Da die Nadelbäume in dieser Jahreszeit keine Blätter tragen, können sie leichter und sicherer gefällt werden. Auch die Natur profitiert mehr, wenn du einen Nadelbaum im Winter fällst, da die Laub- und Nadelbäume in dieser Zeit in ihrer Ruhephase sind.
Grundstückseigentümer: Baumfällen mit Verantwortung!
Auch wenn du ein privates Grundstück hast, solltest du vor dem Fällen eines Baumes einige Dinge beachten. In Deutschland gibt es bestimmte Richtlinien, die du einhalten musst. Der Stammdurchmesser des Baumes spielt hier eine wichtige Rolle: Laubbäume dürfen nicht dicker als 80cm sein, Nadelbäume nicht dicker als 100cm und Obstbäume nicht dicker als 150cm. Es kann aber sein, dass es in deiner Region andere Vorgaben gibt, also informiere dich am besten vorher. Wenn du einen Baum fällst, musst du in der Regel auch einen Ersatzpflanzen. So kannst du dazu beitragen, dass die Umwelt geschützt wird.
Hecken schneiden: Darf ich das? Ausnahmen & Genehmigungen
Allerdings ist es verboten, Hecken in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zu schneiden oder auf den Stock zu setzen. Das heißt, du darfst sie nicht knapp über dem Boden kappen. Das gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist das verboten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die du beachten solltest. Beispielsweise ist es manchmal erlaubt, die Hecken zu stutzen, wenn sie einen Gefahrenherd darstellen oder sich zu stark ausbreiten. In solchen Fällen solltest du aber zuerst eine Genehmigung einholen. Auch wenn die Hecken länger als zwei Meter sind, darfst du sie nur kürzen, wenn du eine spezielle Erlaubnis hast. Für den Fall, dass du unsicher bist, ob du die Hecken schneiden darfst oder nicht, kannst du dich gerne an deine örtliche Naturschutzbehörde wenden.
Gesunder Baum beschädigt Nachbarhaus – Was nun?
Du hast recht, wenn du denkst, dass es kompliziert sein kann, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt. Wenn es aber beispielsweise ein versicherter Sturm war, der den Schaden verursacht hat, dann ist die Sache wesentlich einfacher. In dem Fall leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn alle Kosten, die für Reparaturen, den Abtransport des Baumes und andere notwendige Maßnahmen anfallen. Es ist empfehlenswert, dass du dir als betroffene Partei einen Anwalt nimmst, um sicherzustellen, dass deine Ansprüche auch bestmöglich geltend gemacht werden.
Wohngebäudeversicherung: Schäden durch Bäume abgedeckt?
Bist Du Dir unsicher, ob Deine Wohngebäudeversicherung Schäden durch einen Baum übernimmt? Dann hast Du Glück, denn meistens ist das der Fall. Sowohl Schäden, die durch Deinen eigenen Baum als auch solche, die durch Bäume von Nachbarn verursacht werden, sind meistens über Deine Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Allerdings kann es je nach Versicherungsbedingungen unterschiedliche Regelungen geben. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dir die Versicherungsbedingungen vorher genau durchliest. Auch wenn ein Baum, der Dir nicht gehört, auf Dein Grundstück/Gebäude stürzt, kann die Wohngebäudeversicherung Schäden übernehmen. Manchmal kommt aber auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn für die Schäden auf. Deshalb ist es ratsam, dass Du Dich bei solch einem Fall direkt an Deinen Nachbarn wendest, um nachzufragen, ob er eine solche Versicherung abgeschlossen hat.
Hecken schneiden und Bäume fällen? Nicht während Brutzeit!
Du musst das ganze Jahr aufpassen, dass du nicht in die Brutzeit reinschneidest. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es jedes Jahr vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Dieses Verbot ist ein wichtiger Bestandteil des Tierschutzes, denn ab Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Während der Brutzeit ist es also besonders wichtig, dass du keine Bäume und Sträucher schneidest oder fällst, da die Vögel sich dort sicher fühlen und ihre Nester ungestört in Ruhe brüten können. Das gilt selbstverständlich auch für die Umgebung von Nistkästen. Auch wenn du einmal in die Brutzeit reinschneidest, darfst du keine Nester zerstören und möglichst wieder zurückbauen, was du gemacht hast. Geh auf Nummer sicher und halte dich an das Verbot. So machst du deinen Beitrag zum Schutz der heimischen Vogelwelt.
Hecken, Walnuss & Ahorn: Idealer Frühjahrsschnitt
Für Hecken, Walnuss und Ahorn empfiehlt es sich, keinen Frühjahrsschnitt durchzuführen. Wenn du deine Hecke im Juni schneidest, erhältst du die beste Form. Es kann sogar sein, dass du die Hecke mehrmals im Jahr schneiden musst. Außerdem solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du Walnuss und Ahorn nicht im Frühjahr schneidest, da dies die Blattentwicklung beeinträchtigen kann. Dies gilt vor allem für junge Pflanzen. Wenn du jedoch alte Bäume hast, kann ein leichter Schnitt im Frühjahr durchaus sinnvoll sein, um die Blattmasse zu reduzieren und das Wachstum anzuregen.
Bundesnaturschutzgesetz: Bäume und Hecken schützen!
Ab dem 1. März beginnt nicht nur der meteorologische Frühling in Deutschland. An diesem Tag tritt auch das Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, das das Beschneiden und Entfernen von Bäumen und Hecken im öffentlichen Raum bis zum 30. September verbietet. So sollen die heimischen Tier- und Pflanzenarten, die in unserer Natur leben, geschützt werden. Denn die Bäume und Hecken bieten ihnen einen natürlichen Lebensraum und sorgen für ein besseres Klima. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz kann mit einer Geldstrafe geahndet werden, die bis zu 50.000 Euro betragen kann. Daher ist es wichtig, dass wir alle auf die Natur achten und uns an die gesetzlichen Regelungen halten.
Erleben Sie die Pracht des Frühlings: Bäume erblühen!
Im Frühling erwachen Bäume wieder zum Leben. Wenn die Tage wärmer und länger werden, beginnen die Äste zu erblühen und bekommen Knospen. Auf den Bäumen wächst dann wieder ein grüner Blätterteppich, der die Landschaft in ein frisches Grün taucht. Die Frühlingsblüher an den Bäumen sorgen für ein farbenfrohes Spektakel und sorgen für ein bisschen Farbe in unserem Alltag. Durch die neue Blattwerk können sich auch die Tiere wieder auf den Bäumen wohlfühlen und finden Unterschlupf. Viele Vogelarten nutzen die Bäume im Frühling auch als Brutplätze und bauen dort ihre Nester. Es ist also eine schöne Zeit, in der man die Bäume und die Natur bewundern kann!
Tannen fällen: Kosten & Budgetplanung
Du willst eine Tanne fällen lassen? Falls ja, musst du mit Kosten von rund 200 – 400 EUR rechnen. Das hängt natürlich auch von der Fällsituation ab – besonders komplexe Fällaktionen können auch teurer sein. Wenn du noch weitere Bäume fällen lässt, kann es auch sein, dass du einen günstigeren Preis bekommst. Dennoch solltest du dir vorher ein ungefähres Budget zurechtlegen, damit du dir die Arbeiten leisten kannst.
Fazit
In Hessen gibt es verschiedene Bestimmungen, wann man Bäume fällen darf. Zuerst einmal muss man eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen, denn es ist verboten, ohne Erlaubnis Bäume zu fällen. Diese Genehmigung bekommst du, wenn eine Gefahr für die Umgebung durch den Baum besteht oder wenn die standortgerechte Bepflanzung gesichert werden muss. Ansonsten ist es nicht erlaubt, Bäume einfach so zu fällen. Wenn du also einen Baum fällen möchtest, musst du vorher die entsprechenden Genehmigungen einholen.
Zusammenfassend können wir sagen, dass du in Hessen nur dann Bäume fällen darfst, wenn du eine Genehmigung von der zuständigen Behörde hast. Es ist wichtig, dass du die Regeln und Vorschriften einhältst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.