Hallo zusammen!
Heute möchte ich euch ein interessantes Thema vorstellen: Wie lange darf man in Nordrhein-Westfalen Bäume fällen? In diesem Artikel erfahrt ihr, was die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Baumfällung sind und woran ihr euch bei der Fällung eines Baumes halten müsst. Also, lasst uns mal anfangen!
Du darfst Bäume in NRW nur dann fällen, wenn du eine Genehmigung von der zuständigen Behörde hast. Eine solche Genehmigung ist normalerweise auf ein Jahr begrenzt. Allerdings kann es unter bestimmten Umständen auch länger dauern. Es ist also wichtig, dass du dir vorher über die Bedingungen im Klaren bist.
Fällen eines Baumes: Regeln, Bestimmungen & Genehmigung
Du möchtest einen Baum auf Deinem Grundstück fällen? Dann musst Du einige Regeln beachten! Zunächst einmal ist es wichtig, die Größe des Baumes zu bestimmen. Je nach Baumart darf der Stammdurchmesser nicht über 80 cm (Laubbaum), 100 cm (Nadelbaum) oder 150 cm (Obstbaum) liegen. Allerdings können regionale Unterschiede bestehen. Daher solltest Du Dich vorher erkundigen, welche Vorgaben in Deiner Region gelten. Außerdem ist es meistens notwendig, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Diese ist meistens im Baumschutzgesetz geregelt. Wenn Du eine Fällgenehmigung benötigst, kannst Du Dich an die zuständige Stelle Deiner Gemeinde wenden.
Fällen eines Nadelbaumes: Zeitraum & Ausnahmegenehmigung
Du planst, einen Nadelbaum zu fällen? Dann solltest Du auf die Jahreszeit achten, denn im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines Jahres untersagt. Wenn Du dennoch in diesem Zeitraum einen Nadelbaum fällen möchtest, dann benötigst Du eine Ausnahmegenehmigung. Diese bekommst Du bei deiner zuständigen Behörde. Aber vergiss nicht, dass du verantwortungsvoll mit der Natur umgehen sollst. Ein Baumfällen muss immer gut überlegt sein, denn Baumbestand ist wichtig für die Umwelt.
Genehmigung für Fällung einzelner Bäume bis 50 cm Stammdurchmesser
Du musst ganzjährig einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du einzelnstehende Bäume mit einem Stammdurchmesser von 50 cm fällen möchtest. Hierbei sind allerdings nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko ausgenommen.
Einige Bäume, z.B. Eichen und Buchen, sind unter Umständen besonders schützenswert. Hier ist es wichtig, dass Du Dich bevor Du einen Antrag stellst, bei der Naturschutzbehörde erkundigst, ob und welche Einschränkungen es gibt. In den meisten Fällen benötigst Du für die Fällung eine Genehmigung.
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Gartenmauerhöhe: Rücksichtnahme für den Nachbarn im Nachbarrechtsgesetz NRW
Du hast ein Problem mit der Höhe der Gartenmauer deines Nachbarn? Im Nachbarrechtsgesetz NRW gibt es keine klar definierte Höhenbegrenzung. Das heißt allerdings nicht, dass du die Höhe der Mauer nicht ansprechen kannst. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass du die Bedürfnisse deines Nachbarn berücksichtigst, damit er weiterhin die Sonne in seinem Garten genießen kann. Der Verband Wohneigentum plädiert darüber hinaus grundsätzlich für nachbarschaftliche Rücksichtnahme. Spreche deshalb am besten direkt mit deinem Nachbarn, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Baumschutzverordnung: Bäume fällen nur mit Genehmigung
Doch nicht alle Bäume sind vor dem Fällen geschützt. § 3 der Baumschutzverordnung legt die Ausnahmen fest. Demnach müssen Einzelbäume einen Durchmesser von mindestens 25 cm haben, gemessen in 1,30m Höhe. Ohne eine Genehmigung dürfen Obstbäume gefällt werden. Dasselbe gilt für Bäume auf öffentlichem Grund wie z.B. im Wald, in Parks oder an den Straßen. Wenn Du einen Baum fällen möchtest, solltest Du Dir immer vorher bei der zuständigen Behörde Informationen einholen und sicherstellen, dass es sich nicht um einen geschützten Baum handelt.
Fällen von Bäumen: Bundesnaturschutzgesetz und Gemeindeverwaltung
Du darfst einen Baum von Oktober bis Februar fällen. In den anderen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz leider nicht erlaubt. Selbst wenn Deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet hat, gilt diese Regelung. Es ist also wichtig, dass Du Dich an die gesetzlichen Richtlinien hälst. Wenn Du unsicher bist, wende Dich am besten an Deinen zuständigen Gemeindeverwaltung. Sie können Dir mehr über die Regeln rund um das Fällen von Bäumen erzählen und Dir bei Unklarheiten helfen.
Apfelbaum Fällen: Beachte das Bundesnaturschutzgesetz
Möchtest Du einen Apfelbaum fällen, solltest Du Dich immer an die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes halten. Das Fällen von Bäumen ist in Deutschland nur in den Monaten Oktober bis Februar erlaubt, um die Natur nicht zu stören. Während dieser Zeit können Bäume gefällt werden, aber es muss darauf geachtet werden, dass keine wild lebenden Tiere durch die Maßnahme gefährdet sind. Daher ist es ratsam, vor dem Fällen eines Apfelbaums eine Genehmigung beim zuständigen Forstamt zu beantragen. Dann kannst Du sicher sein, dass Du alles richtig machst.
Baumschutz: Warum und wie? 80cm Umfang, Grünanlagen, Laub- und Nadelbäume
Du hast sicher schon mal von dem Schutz den Bäumen gegenüber gehört. Aber was genau ist damit gemeint? Der Schutz gilt sowohl für Laub- als auch für Nadelbäume. Aber nicht für Obstbäume und auch nicht für Bäume in Baumschulen. Der Schutz hängt in aller Regel von einem bestimmten Stammumfang ab, meistens liegt er bei 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter. Auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind oft geschützt, aber achte darauf, dass du sie nicht entfernst oder beschädigst.
Keine Obergrenze: Wann müssen Bäume in Gärten gefällt werden?
Es existiert grundsätzlich keine Obergrenze, wie hoch Bäume in privaten Gärten wachsen dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass die Höhe eines Baumes die Nachbarschaft stört. In diesem Fall kann es sein, dass ein Gericht entscheiden muss, ob der Baum gefällt werden muss. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn der Baum zu viel Licht oder zu wenig Platz für die Nachbarn bietet. Daher ist es wichtig, dass man sich als Gartenbesitzer mit den Nachbarn abstimmt, bevor man einen Baum pflanzt, um Streitigkeiten und Probleme zu vermeiden. Auch die Einhaltung bestimmter Abstände zur Grundstücksgrenze ist wichtig. In den meisten Fällen liegt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes beim jeweiligen Grundstückseigentümer.
Pflanze eine Tanne an Grundstücksgrenze: 5 Jahre Wartezeit
Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest du wissen, dass es etwa fünf Jahre dauert, bis die Tanne eine Höhe von zwei Metern erreicht. Bis dahin darf sie nur 50 Zentimeter entfernt von der Grenze stehen. Wenn die Tanne dann größer wird, musst du dich an die meisten Regelwerke halten und einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Damit die Tanne sich gut entwickeln kann, solltest du auf einen guten Boden achten, der viel Wasser und Nährstoffe liefert. Außerdem ist es empfehlenswert, die Tanne regelmäßig zu gießen, um ihr Wachstum zu unterstützen.
Grundstück/Haus-Eigentümer: Laubbeseitigung – Kommt der Herbst, übernehmt Verantwortung!
Du denkst, dass bald der Herbst vor der Tür steht? Und dann ist auch das Laub wieder ein Problem? Dann musst du wissen: Der Gesetzgeber sieht Grundstücks- und Hauseigentümer in der Pflicht, ihr Laub zu beseitigen. Wenn du also Besitzer eines Grundstücks oder eines Hauses bist, solltest du dich darum kümmern. Aber auch für Gebäude in öffentlicher Hand gilt: Hier ist die jeweilige Kommune zuständig und obliegt ihr die Beseitigung des Laubs. Es ist also wichtig, dass du dich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, denn nur wenn du dich darum kümmerst, dass das Laub beseitigt wird, kannst du dir und anderen eine Menge Ärger ersparen.
Dein Nachbar muss nicht den ganzen Baum fällen
Du fragst dich, ob du von deinem Nachbarn in Hamburg verlangen kannst, dass er seinen Baum, der dein Grundstück verschattet, fällt. Leider ist das nicht möglich. Der Nachbar hat nämlich ein Recht darauf, den Baum in seinem eigenen Garten stehen zu lassen. Allerdings, wenn einzelne Äste über die Grenze ragen und dadurch die Nutzung deines Grundstücks beeinträchtigt wird, musst du deinem Nachbarn nur darum bitten, den Überhang zu entfernen. Dazu muss er nicht den ganzen Baum fällen. Es reicht, wenn er nur die Äste abschneidet, die eine Beeinträchtigung deines Grundstücks verursachen.
Fällen einer Tanne: Kosten und Fachmann konsultieren
Beim Fällen einer größeren Tanne ist mit Kosten von rund 200 bis 400 Euro zu rechnen. Diese Kosten umfassen die reinen Fällkosten. Allerdings können bei komplizierten Fällsituationen weitere Kosten entstehen. Daher solltest Du vor der Entscheidung, eine Tanne zu fällen, immer einen Fachmann zurate ziehen. Er kann Dir sagen, ob es sich lohnt und wie hoch die Kosten in Deinem Fall ausfallen werden.
Kosten für das Fällen eines Baumes – Genehmigung und Verarbeitung
Du musst beim Fällen eines Baumes einiges beachten. Bevor es losgehen kann, musst du eine Genehmigung beantragen, die dich etwa 50 Euro kosten wird. Um den Baum dann fällen zu lassen, solltest du mit Kosten in Höhe von rund 300 Euro rechnen. Damit du den Stamm zu Kaminholz verarbeiten lassen kannst, musst du noch die Baumwurzel entfernen, was weitere 450 Euro kostet. Insgesamt musst du also mit Kosten von etwa 800 Euro rechnen, wenn du einen Baum fällen lassen möchtest.
Garten verschönern: Deko statt Heckenschneiden im Frühling
Du möchtest deinen Garten im Frühling verschönern? Dann denke daran, dass es vom 1. März bis 30. September jedes Jahr laut Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, Hecken zu schneiden und Bäume zu fällen. Der Grund dafür ist der Tierschutz: Ab Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel, die in Bäumen und Sträuchern ihre Nester bauen. Daher solltest du im Frühling stattdessen lieber auf dekorative Gartengestaltung, wie z.B. Blumen und Gräser, zurückgreifen. So kannst du deine Umgebung verschönern, ohne den Vögeln in ihrer Brutzeit zu schaden.
Bundesnaturschutzgesetz schützt Tierarten in Brutzeit
Das Bundesnaturschutzgesetz schützt vor allem in der Brutzeit viele Tierarten, indem es den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze verbietet. Dieses Verbot gilt in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September. Dadurch wird sichergestellt, dass die Tiere in der Brutzeit ungestört bleiben und sich so ungehindert fortpflanzen können. Dieser Schutz ist extrem wichtig, um auch in Zukunft eine intakte Natur und eine Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Daher solltest du auf jeden Fall darauf achten, dass du in dieser Zeit die Natur nicht störst und sie auch nicht unnötig zerstörst.
Hecken nicht radikal zurückschneiden: § 39 BNatSchG
Du solltest darauf achten, dass du Hecken und Gehölze in der Zeit zwischen 1. März und 30. September nicht radikal zurückschneidest. Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verbietet dies nämlich ausdrücklich. Dieser Zeitraum ist vor allem für Vögel besonders wichtig, da sie sich in Hecken und Bäumen einnisten und ihre Jungen aufziehen. Daher ist es wichtig, dass du in dieser Zeit besonders vorsichtig bist und den Naturraum nicht unnötig störst. Solltest du Hecken und Gehölze in dieser Zeit zurückschneiden wollen, achte darauf, dass du nicht mehr als ein Drittel des Buschwerks entfernst. So kommst du nicht nur in den Genuss schöner Hecken und Bäume, sondern schützt auch die heimische Tierwelt.
Hecken schneiden und stutzen: Erlaubt und geschützt!
Allerdings ist es nicht verboten, Hecken zu schneiden und zu stutzen. Es gibt jedoch eine spezielle Vorschrift des Bundesnaturschutzgesetzes, die besagt, dass in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken nicht „abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt“ werden dürfen. Das bedeutet, dass sie nicht knapp über dem Boden gekappt werden dürfen. Dies gilt auch für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Dieses Gesetz schützt die Natur und die Tiere, die sich in den Hecken niedergelassen haben, und soll dazu beitragen, dass die Natur erhalten bleibt. Es ist aber dennoch erlaubt, Hecken zu schneiden und zu stutzen. Dadurch bleiben sie gepflegt und haben eine schöne Form.
Zusammenfassung
In NRW darf man Bäume nur fällen, wenn es einen guten Grund dafür gibt und wenn man die Genehmigung vom zuständigen Forstamt erhalten hat. Dies kann unter bestimmten Umständen bis zu einem Jahr dauern. Wenn du also Bäume fällen möchtest, solltest du dich so früh wie möglich an das zuständige Forstamt wenden.
Du kannst in NRW ganz legal Bäume fällen, solange du eine Genehmigung dazu hast. Nichtsdestotrotz solltest du das Fällen von Bäumen nur dann vornehmen, wenn es wirklich notwendig ist, um das Ökosystem zu schützen.