Wann ist das Fällen von Bäumen erlaubt? So finden Sie es heraus!

Bäumefällen erlaubt und wann

Hey,
du hast dich sicherlich schon mal gefragt, wann das Fällen von Bäumen erlaubt ist. Das ist eine sehr wichtige Frage und deshalb schauen wir uns heute mal an, wann du Bäume fällen darfst und wann nicht. Lass uns loslegen!

Es ist erlaubt, Bäume zu fällen, solange du die entsprechenden Genehmigungen und Erlaubnisse hast. Die Genehmigungen und Erlaubnisse hängen davon ab, wo du wohnst, welche Art von Baum es ist und was dein Zweck für das Fällen des Baumes ist. Es ist also wichtig, dass du dich vor dem Fällen eines Baumes an deine örtlichen Behörden wendest, um die nötigen Genehmigungen einzuholen.

Baumbefällung: Genehmigung notwendig & teuer ohne

Du kannst ganzjährig einen Baum fällen, aber nur, wenn du eine Genehmigung dafür hast. Denn auch wenn deine Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet hat, so gilt laut Bundesnaturschutzgesetz dennoch das Fällen eines Baumes in den übrigen Monaten als verboten. Von Oktober bis einschließlich Februar ist das Fällen hingegen erlaubt. Wenn du also einen Baum fällen möchtest, solltest du vorher unbedingt sicherstellen, dass du alle nötigen Genehmigungen hast. Ansonsten kann es teuer werden.

Welche Bäume sind gesetzlich geschützt? Erfahre mehr!

Du fragst dich bestimmt, welche Bäume denn nun geschützt sind und welche nicht? Dafür gibt es einen gesetzlichen Mindestschutz. Dieser schützt vor allem Bäume, die im öffentlichen Bereich stehen – also auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Ausgenommen sind davon jedoch Bäume, die in Hausgärten, Obstgärten, Kleingärten oder Wald stehen. Ebenso sind Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen ausgenommen, ebenso wie Walnüsse und Esskastanien. Auch Pappeln, die im Innenbereich stehen, sind nicht geschützt. Es gibt also einige Bäume, die nicht unter den gesetzlichen Schutz fallen. Allerdings gibt es durchaus auch Möglichkeiten, diese dennoch zu schützen. Insbesondere im Falle von Wald kann es sinnvoll sein, einen Förster zu kontaktieren, um den Schutz der Bäume zu sichern.

Baumfällung: Wann ist es erlaubt & was muss beachtet werden?

Du möchtest auf Deinem Grundstück einen Baum fällen? Das ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Wenn der Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt, dann ist es in der Regel erlaubt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn es gibt regionale Unterschiede in den Vorgaben. Zudem wird fast immer eine Ersatzpflanzung von Dir verlangt. Deshalb solltest Du Dich vor einer Fällaktion unbedingt bei der zuständigen Behörde erkundigen und eine Genehmigung einholen.

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So pflanzt du eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze

Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Dann solltest du wissen, dass es eine Weile dauert, bis sie eine angemessene Höhe erreicht. Tannen brauchen etwa fünf Jahre, um eine Höhe von zwei Metern zu erreichen. Darum darf die Tanne erst ab einer Höhe von fünfzig Zentimetern an der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Sobald die Tanne mehr als zwei Meter hoch wird, musst du einen Abstand von mindestens zwei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten.

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Erlaubtes Fällen von Bäumen

Geschützte Bäume erkennen: § 3 der Baumschutzverordnung

Du musst also aufpassen, wenn Du einen Baum fällen oder beschneiden willst! Nicht jeder Baum ist vor dem Fällen oder Beschneiden geschützt. Gemäß § 3 der Baumschutzverordnung müssen Einzelbäume mindestens einen Durchmesser von 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe. Kleinere Bäume sind dann geschützt, wenn sie eine Baumgruppe bilden, Teil einer Allee oder eines Knickes sind. Sei also vorsichtig, wenn Du einen Baum in Deinem Garten fällen oder beschneiden möchtest. Es kann sein, dass er geschützt ist und Du eine Genehmigung vom zuständigen Baubehörden benötigst.

Genehmigung zum Fällen von schützenswerten Bäumen

In vielen Gemeinden werden große Bäume als schützenswert eingestuft. Dies bedeutet, dass man diesen Baum auf keinen Fall ohne Genehmigung fällen darf. Um die Genehmigung zu erhalten, muss man begründen, warum man den Baum fällen möchte. Oftmals helfen Fotos und ein Gutachten, um zu belegen, wie gefährlich der Baum ist. Wenn man das Gefällen des Baumes genehmigt bekommt, muss man auch einen Nachpflanzungsplan vorlegen, damit die Bäume auf dem Grundstück ersetzt werden. Manchmal ist der Baum auch so krank, dass er nicht mehr gerettet werden kann. In diesem Fall wird man meist auch eine Genehmigung bekommen, um ihn zu fällen.

Abstandsregeln für Bäume: Wie hoch dürfen sie wachsen?

Ab einem bestimmten Abstand zur Grundstücksgrenze sind Bäume meist unbegrenzt hoch wachsen. Je nach Bundesland können das zwischen einem und vier Metern sein. Sollte der Abstand zum Nachbargarten jedoch kleiner als der Mindestabstand sein, haben die Nachbarn ein Recht darauf, dass der Baum gestutzt wird. Dabei ist es wichtig, sich an die jeweilige Abstandsregelung des Bundeslandes zu halten. Falls Du nicht genau weißt, welche Abstandsvorschriften für Deine Region gelten, kannst Du Dich vor Ort beim Bauamt informieren.

Garten jetzt für das Frühjahr vorbereiten: Tipps

Du hast noch nicht angefangen, Deinen Garten für das Frühjahr vorzubereiten? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt! Pflanzen wie Rosen, Gartenhibiskus und Sommerflieder blühen am diesjährigen Holz, deshalb besteht keine Gefahr, dass Du Blütenansätze abschneidest. Im Gegenteil: Mit einem Rückschnitt regst Du das Wachstum an und es werden besonders viele und kräftige Blüten entstehen. Außerdem kannst Du jetzt schon die Äste kürzen, welche durch den Winter geschädigt wurden. Auch das Entfernen von abgestorbenen Pflanzenteilen und das Abhauen der alten Blütenstände sind wichtige Arbeitsschritte, um Deinen Garten bestmöglich in Schuss zu bringen. Viel Spaß beim Gärtnern!

Laubbäume erblühen im Frühling – Wundervolle Farbenspiele

Im Frühling bekommen die Laubbäume wieder Blätter und ihre Zweige erblühen. Es ist ein wunderschönes Farbenspiel, das sich an den Bäumen entfaltet. Doch nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich tut sich etwas. Denn im Frühling sind die Knospen an den Bäumen zu sehen – die Vorboten des neuen Blattwerks. Sie sind für den Baum wichtig, denn sie sorgen für das Wachstum und die stetige Versorgung mit Nährstoffen. Auch die Blüten an den Bäumen sorgen für eine fröhliche und farbenfrohe Umgebung. Ihr Aroma ist ein Fest für die Sinne und wirkt sich positiv auf die Umgebung aus.

Gesetzlich geregeltes Fällen von Bäumen im Garten

Gesetzlich geregelt ist, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Gehölze, Hecken oder Bäume im eigenen Garten gefällt, radikal be- oder zurückgeschnitten oder ganz entfernt werden dürfen. Diese Vorschrift ist in § 1802 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt. Der Grund für diese Vorschrift ist, dass viele heimische Singvögel in dieser Zeit brüten und sich nicht durch das Fällen von Bäumen oder Hecken gestört fühlen sollen. Außerdem sollen die Bäume vor zu großer Hitze und Trockenheit geschützt werden, da sie in dieser Zeit besonders empfindlich sind. Daher solltest Du auf jeden Fall in dieser Zeit auf das Fällen von Bäumen, Hecken oder Gehölzen verzichten.

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Bäume fällen erlaubt: Richtlinien und Voraussetzungen

Hecke schneiden: Wann ist es erlaubt? Lesen Sie hier!

Allerdings ist es nicht gestattet, Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in dieser Zeit knapp über dem Boden zu kappen. Daher ist es wichtig, vor dem Schneiden der Hecke auf die gesetzlichen Bestimmungen zu achten. Eventuell kannst Du auch in dieser Zeit die Hecke zurückschneiden, aber Du darfst dabei nicht zu tief schneiden. Es ist ratsam, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um die Hecke richtig zu pflegen und zu schneiden.

Antrag bei Naturschutzbehörde bei Fällen best. Bäume

Du musst jedes Jahr einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du einzelnstehende Bäume fällen möchtest, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm haben. Das gilt aber nicht für nicht-heimische Nadelbäume, wie z.B. Fichte, Tanne oder Thuja, oder für exotische Laubbäume wie Tulpenbäume und Gingko. Für diese Bäume ist es nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Allerdings solltest du beim Fällen von Bäumen auf jeden Fall die gesetzlichen Vorschriften beachten, um die Umwelt zu schützen und die Natur zu bewahren.

Bäume fällen: 1. Oktober bis letzter Tag Februar

Du kannst Bäume grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag des Februars fällen. Wenn sich in dem Baum Nester von Vögeln befinden, so ist das Fällen grundsätzlich untersagt – auch in dem Zeitraum zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag des Februars. Wenn du dir aber nicht sicher bist, ob sich Vögel in dem Baum niedergelassen haben, dann solltest du am besten eine Person des Vertrauens kontaktieren, die dir weiterhilft. Auch die örtliche Naturschutzbehörde kann dir die nötigen Informationen geben.

Bundesnaturschutzgesetz: Schütze Biotope vom 1. März bis 30. September

Du hast bestimmt schon einmal davon gehört, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten ist, Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze radikal zu schneiden. Dies wird im Bundesnaturschutzgesetz genau geregelt. Das Ziel ist es, die Fortpflanzung vieler Tierarten zu schützen. Aber das ist noch nicht alles: Auch das Anpflanzen, Beweiden und Ausbringen von Saatgut ist in der Zeit vom 1. März bis 30. September verboten. Auch das Befahren, Bewegen und Befördern von Gegenständen im Bereich der Biotope ist untersagt. Auf diese Weise können wir die Natur schützen und uns für die Zukunft ein reiches Artensterben bewahren.

Hecken- und Gehölzschnitt: Gesetzliche Vorgaben beachten

Du hast vor, Deine Hecke oder Dein Gehölz zurückzuschneiden? Dann solltest Du unbedingt die gesetzlichen Vorgaben beachten, die das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) in Bezug auf den Baumschnitt festlegt. Demnach ist es von 1. März bis 30. September verboten, Hecken und Gehölze radikal zurückzuschneiden. Diese Regelung ist vor allem zum Schutz der Vögel gedacht, die in den Büschen und Bäumen nisten. Außerdem werden dadurch die Insekten geschützt, die sich in den Hecken und Bäumen verstecken.

Es empfiehlt sich, den Baumschnitt in der Zeit vor dem 1. März oder nach dem 30. September durchzuführen. Wenn Du Deine Hecke schonend zurückschneiden möchtest, achte darauf, dass Du nicht mehr als ein Drittel der Äste entfernst. So bleibt die Hecke nicht nur in ihrer ursprünglichen Form, sondern auch die Insekten und Vögel haben weiterhin einen sicheren Unterschlupf.

Bäume im Sommer schneiden: Tipps zur Vermeidung von Schäden

Du hast vielleicht schon mal gesehen, dass Bäume im Sommer besser einen Schnitt wegstecken. Das liegt daran, dass die Wunden besser verheilen. Ab August sollte man jedoch die großen Schnittaktionen unterlassen, da die Bäume nun beginnen, lebenswichtige Reserven für den Neuaustrieb im Frühjahr von den Blättern in die Wurzeln zu verlagern. Dadurch kann die Pflanze über den Winter gesund bleiben. Wichtig ist, dass man solche Schnitte immer mit Bedacht vornimmt und darauf achtet, dass man nicht zu viel schneidet. Denn die Pflanze benötigt die Blätter, um Energie zu speichern und sich zu erholen.

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Obstbäume und Kiefern im Spätsommer/Winter schneiden

Du solltest deinen Obstbaum und deine Kiefer erst im Spätsommer und im Winter zurückschneiden. Auch Steinobstsorten wie Pflaumenbäume sollten nicht im Frühjahr beschnitten werden, da sie dann anfälliger für Pilzbefall werden und die Ernte der leckeren Früchte reduziert werden könnte. Ein Rückschnitt im Frühjahr kann zudem zu Schäden an der Rinde führen, was die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen kann. Deshalb ist es am besten, den Rückschnitt auf die kälteren Monate des Jahres zu verlegen.

Bundesnaturschutzgesetz: Bäume, Hecken und Gebüsche schützen

Du solltest nicht vergessen, dass es laut § 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies ist nicht nur, um den Lebensraum von Tieren zu schützen, sondern auch, da in dieser Zeit die meisten Pflanzen und Sträucher brütende Vögel beherbergen. Steche also nicht ohne Bedacht in die Hecken, schneide keine Bäume ab und setze auch nichts auf den Stock. So bleibt der Lebensraum für die Tiere erhalten und ihr könnt weiterhin die Natur in ihrer vollen Pracht genießen.

Kleingärtner: Genehmigung für Baumfällen erforderlich?

Kleingärtner sollten sich bei der Gemeinde informieren, ob sie eine Genehmigung für das Fällen eines Baumes benötigen. Denn diese Kosten variieren je nach Gemeinde. In manchen Fällen werden zwischen 25 und 85 Euro fällig. Wenn Du keine Genehmigung einholst, musst Du mit einem Bußgeld in Höhe mehrerer Tausend Euro rechnen. Außerdem solltest Du beachten, dass für das Fällen von Obstbäumen andere Vorschriften gelten, welche im Bundeskleingartengesetz zu finden sind. Hier werden unter anderem die Art des Baumes, die Größe und die Genehmigung der Nachbarn berücksichtigt. Also informiere Dich am besten ausführlich, bevor Du einen Baum fällst!

Gartenarbeit in der Brutzeit: Tierschutz beachten

Keine Gartenarbeit in der Brutzeit: Im Frühling beginnt die Brutzeit der Vögel und deshalb ist es laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und 30. September jedes Jahr verboten, Hecken zu schneiden oder Bäume zu fällen. Dies hat einen wichtigen Grund: um den Tierschutz zu gewährleisten, sollten die Vögel nicht gestört werden, wenn sie ihre Nester bauen. Deshalb sollten Gartenbesitzer darauf achten, dass ihre Gartenarbeiten nicht in die Brutzeit der Vögel fallen. Auch beim Gießen und Düngen des Gartens können wir darauf achten, dass wir die Natur nicht unnötig belasten.

Zusammenfassung

Es ist erlaubt, Bäume zu fällen, solange es in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und Vorschriften erfolgt. In den meisten Gebieten ist es erforderlich, eine Genehmigung von der örtlichen Behörde zu beantragen, bevor man Bäume fällen darf. Es ist auch wichtig zu wissen, dass die meisten Gebiete Bäume für bestimmte Zwecke nicht fällen lassen, z.B. für den Bau von Straßen oder Gebäuden. Daher ist es wichtig, sich vorab zu informieren, welche Art von Genehmigung benötigt wird, bevor man Bäume fällt.

Fazit: Da es nicht immer eindeutig ist, ob und wann man Bäume fällen darf, ist es am besten, sich vorher beim zuständigen Forstamt zu erkundigen, um sicherzustellen, dass man alles richtig macht. So kann man solche Projekte legal und ohne Konsequenzen durchführen.

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