Wann darf man in Schleswig Holstein Bäume fällen? Hier erfahren Sie alle Details!

Baumfällen in Schleswig Holstein erlaubt

Du möchtest in Schleswig-Holstein einen Baum fällen? Dann bist du hier richtig! In diesem Text erfährst du, wann du einen Baum fällen darfst und worauf du dabei achten musst. So kannst du sicherstellen, dass du dich immer an die geltenden Gesetze und Richtlinien hältst. Also, lass uns loslegen!

In Schleswig-Holstein darf man Bäume nur aus bestimmten Gründen fällen, wie zum Beispiel, wenn sie krank sind oder eine Gefahr für die Umwelt oder Menschen darstellen. Man muss sich auch eine Genehmigung vom zuständigen Amt einholen, bevor man loslegen kann. Wenn Du unsicher bist, ob Du einen Baum fällen darfst, dann ruf doch einfach beim Amt an und frag nach. Da wird man Dir sicherlich helfen können.

Schütze Bäume: Achte auf Stammumfang und Wachstumsgeschwindigkeit

Du schützt Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben, sowie langsam wachsende Baumarten, die einen Stammumfang von mindestens 40 cm aufweisen. Es ist wichtig, dass Du bei der Auswahl Deiner Bäume auf die Größe achtest, da sie ein wichtiger Faktor für den Erhalt der Biodiversität ist. Einige Baumarten wachsen sehr schnell, wodurch sie nicht den gleichen Schutz wie langsam wachsende Bäume bieten. Die Wahl von langsam wachsenden Bäumen ist besonders wichtig, da sie Lebensräume für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten bieten und so die Biodiversität erhalten.

Fällungen im Stadtteil 2022/2023: Neue Bäume für mehr Heimat

Die Stadt plant für das Winterhalbjahr 2022/2023 Baumfällungen im Stadtteil. Am Blücherplatz sollen zwei Arten gefällt werden, einmal der Feldahorn (Acer campestre), der dort schon seit längerer Zeit steht, und einmal der Vogelkirsche (Prunus avium). Auch an der Brunswik werden zwei Bäume gefällt, einmal der Spitzahorn (Acer pseudoplatanus) und einmal der Hainbuche (Corylus colurna).

Die Stadt plant außerdem noch weitere Fällungen. Dazu gehören Bäume verschiedener Arten, Größen und Alters. Einige davon sind schon über 100 Jahre alt und mit ihnen ein Teil der Geschichte des Stadtteils.

Die Fällungen sind notwendig, damit die Bäume nicht zur Gefahr für die Anwohner werden. Auch wird durch die entstandene Lücke der Raum für Neupflanzungen geschaffen, die dem Stadtteil zusätzliche Grünflächen verschaffen und somit zur Attraktivität des Stadtteils beitragen. Außerdem sorgen die Neupflanzungen auch für eine Verbesserung des Stadtklimas.

Bevor die Fällungen erfolgen, werden die Bürger über die Pläne informiert. Dadurch können sie ihre Meinung in die Entscheidungsfindung mit einbringen und somit dazu beitragen, dass die neuen Bäume dem Stadtteil ein Stück Heimat geben.

Wer ist beim Fällen eines Baumes zuständig?

Du willst einen Baum fällen? Dann solltest du wissen, wer hierfür zuständig ist. Denn je nach Fällungsgrund gibt es unterschiedliche Behörden, die eine Genehmigung geben müssen. Stellt der Baum eine Sicht-, Licht- oder Baubehinderung dar, ist die Zustimmung der Naturschutzbehörde oder des Umweltamtes einzuholen. Sollte der Baum unter Denkmalschutz stehen, ist die Denkmalschutzbehörde zuständig. U.a. die Größe und der Zustand des Baumes spielen hierbei eine wichtige Rolle. Deshalb lohnt es sich, sich vorab zu informieren, um Ärger und Kosten zu vermeiden. Wenn du nicht weißt, wie du vorgehen sollst, kannst du gerne einen Experten um Rat fragen.

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Baum fällen: Oktober bis Februar erlaubt

Du hast vor, einen Baum zu fällen? Dann solltest du wissen, dass du das laut Bundesnaturschutzgesetz nur in bestimmten Monaten erlaubt ist. Von Oktober bis einschließlich Februar darfst du einen Baum fällen. In den übrigen Monaten ist das Fällen verboten – auch wenn in deiner Gemeinde keine Baumschutzsatzung verabschiedet wurde. Also denk dran: Wenn du einen Baum fällen möchtest, dann mach das in der Zeit von Oktober bis Februar!

Baumfällung Schleswig Holstein

Schutz der heimischen Vogelarten: Kein Heckenschneiden im BNatschG

Du darfst in Gärten und auf anderen Grundstücken keine Hecken, lebenden Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen – so steht es im § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Damit soll die Brutzeit vieler heimischer Vogelarten und die Entwicklung von Wildtieren geschützt werden, die sich in den Gehölzen aufhalten und ihren Lebensraum benötigen. Auch das Anlegen neuer Gehölze ist in dieser Zeit nicht erlaubt.

Schneiden von Biotopstrukturen im Garten: Verbot nach Bundesnaturschutzgesetz

Du darfst in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht radikal Biotopstrukturen wie Hecken, Gebüsche, Röhrichte und Bäume schneiden. Dies ist in Deutschland nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Damit soll vor allem die Fortpflanzung von Tieren geschützt werden. Aber auch andere Aspekte spielen eine Rolle: Unter anderem ist es wichtig, Laub- und Nadelgehölze zu schonen, da sie als Lebensraum und Nahrung für viele Tierarten dienen. Auch die ökologische Balance in Deinem Garten wird durch das Verbot positiv beeinflusst. Durch ständiges Beschneiden wird die Natur in ihrem natürlichen Wachstum gestört. So kann es zu einer Überbesiedlung durch bestimmte Tierarten kommen, die auf Kosten anderer Lebewesen leben.

Baumschnitt im Frühjahr: Erlaubt und verboten

Du darfst Bäume und Äste vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden. In der Vogelschutzzeit – das heißt von März bis September – ist kein radikaler Baumschnitt erlaubt. Trotzdem kannst Du Form- und Pflegeschnitte machen, sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Während der Vogelschutzzeit ist es wichtig, die Natur zu schützen und nur nötige Schnitte vorzunehmen. Wenn Du unsicher bist, solltest Du Dir gegebenenfalls professionelle Hilfe holen.

Verfahrensfreie Neubauten: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Aborte und Feuerstätten

Du bist auf der Suche nach einem Neubau? Dann solltest du wissen, dass es Gebäude gibt, die verfahrensfrei sind. Das heißt, dass für sie kein Genehmigungsverfahren notwendig ist. Dies gilt für Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Aborte und ohne Feuerstätten. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände sowie untergeordnete bauliche Anlagen bis zu 30 m³ – im Außenbereich sogar bis zu 10 m³ – umbauten Raumes. Diese Gebäude sind dann nicht verfahrensfrei. Informiere dich also im Vorfeld gut, welche Bauvorschriften für dein Vorhaben gelten.

Grundstück einzufrieden: Einfriedigung unterhalten & Ärger vermeiden

einem Zaun oder einer anderen Einfriedigung belegt ist.

Du bist Eigentümer eines Grundstücks und hast ein Nachbargrundstück? Dann bist du verpflichtet, dein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufrieden und die Einfriedigung zu unterhalten. Dies gilt sowohl für bebaute als auch gewerblich genutzte Grundstücke. Die Grenze muss dabei entweder mit einem Zaun oder einer anderen Einfriedigung belegt sein. Wenn du das nicht tust, kannst du vom Eigentümer des Nachbargrundstücks aufgefordert werden, dein Grundstück einzufrieden. Denk also daran, dein Grundstück sorgfältig einzufrieden und regelmäßig zu unterhalten, um Ärger zu vermeiden.

Verjährungsfrist beachten: Ansprüche auf Bäume beim Nachbarn geltend machen

Kannst du dich mit deinem Nachbarn über zu hohe Bäume auf dessen Grundstück nicht einigen, besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf das Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend zu machen. Allerdings ist darauf zu achten, dass solche Ansprüche eine Verjährungsfrist haben. Diese wird durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt und unterscheidet sich somit je nach Bundesland. Deshalb ist es wichtig, sich rechtzeitig zu informieren, um einen solchen Anspruch nicht verfallen zu lassen.

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 Baumfällungen in Schleswig-Holstein erlaubt

Abstand zu Nachbarn beim Anpflanzen beachten

Du musst beim Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern oder Hecken auf deinem Grundstück einen Abstand zu deinem Nachbarn einhalten. Der Abstand muss mindestens ein Drittel der Höhe der Anpflanzung über dem Erdboden betragen, wenn die Anpflanzung eine Höhe von mehr als 1,20 m hat. Dies gilt auch, wenn du nur der Nutzungsberechtigte des Grundstücks bist. Für kleinere Anpflanzungen gelten andere Regeln, die du bei Bedarf in Erfahrung bringen kannst. Achte also unbedingt auf den notwendigen Abstand zu deinem Nachbarn, wenn du Bäume, Sträucher und Hecken anpflanzen möchtest.

Gärten: Obergrenze für Baumhöhe & Sichtlinie beachten

Grundsätzlich gibt es keine festgelegte Obergrenze, wie hoch Bäume in privaten Gärten wachsen dürfen. Eine solche Höhenbegrenzung kann aber durch lokale Gesetze oder Regelungen in den Satzungen von Hausgemeinschaften vorgeschrieben werden. Wenn du also einen Baum in deinem Garten pflanzen möchtest, solltest du dich vorher über die Geltung dieser Regelungen in deiner Gemeinde informieren. Einige Regelungen sehen vor, dass Bäume nicht höher als fünf Meter wachsen dürfen. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass Bäume, die in die Sichtlinie von anderen Häusern wachsen, beschnitten werden müssen. Auch hier ist es wichtig, sich vorab zu informieren, da die Regelungen in jeder Gemeinde unterschiedlich sein können.

NachbG SH: Baumhöhe & Abstand zur Grundstücksgrenze

6. Juli 2017

Du musst aufpassen, wie hoch dein Baum wird, wenn er mehr als 15 m Höhe erreicht. Der Mindestabstand vom Grundstück zur Grenze muss laut dem Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein (NachbG SH) von 6. Juli 2017 mindestens 5 m betragen – also ein Drittel der Baumhöhe. Auch die Zweige des Baumes sollten nicht mehr als 1 m an die Grundstücksgrenze heranreichen, also ein Drittel der Zweig-Höhe. So kannst du auf Nummer sicher gehen und sicherstellen, dass du nicht gegen das Nachbarrechtsgesetz verstößt.

Pflanzenabstand beim Pflanzen an Haus: 50 cm & 1 m

Du hast eine Frage, wie nah du deine Bäume und Sträucher an dein Haus pflanzen kannst? Wenn es für dein Bundesland keine speziellen rechtlichen Vorschriften gibt, dann solltest du bei Pflanzen, die kleiner als zwei Meter hoch sind, einen Mindestabstand von 50 Zentimetern einhalten. Bei höheren Pflanzen empfehlen wir einen Abstand von mindestens einem Meter. So kannst du sicherstellen, dass dein Haus nicht durch die Wurzeln deiner Bäume und Sträucher geschädigt wird. Es ist auch ratsam, beim Pflanzen auf die Wuchshöhe der Pflanzen zu achten und gegebenenfalls ein paar mehr Zentimeter Abstand zu lassen. So kannst du sichergehen, dass die Pflanzen nicht zu nah an dein Haus heranwachsen.

Ganzjährig Bäume fällen: Antrag bei Naturschutzbehörde notwendig

Du musst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn Du ganzjährig einzelnstehende Bäume mit einem Stammdurchmesser von 50 cm und mehr fällen möchtest. Ausgenommen hiervon sind nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Diese können bei entsprechender Genehmigung auch in einem geschützten Gebiet gefällt werden. Beachte aber, dass manche Nadelbäume auch unter Naturschutz stehen können. Informiere Dich daher vorher, ob ein Antrag auf Fällung notwendig ist.

Grenzabstand für Baumpflanzung: Regelwerk & Tipps

Du hast sicherlich schon mal davon gehört, dass es eine sogenannte „Grenzabstandsregelung“ gibt, wenn es um die Pflanzung von Bäumen an der Grundstücksgrenze geht. Beispielsweise ist es bei Tannen so, dass sie erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreichen. Bis dahin darf sie nur fünfzig Zentimeter entfernt von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Wird die Tanne dann größer, muss der Abstand laut der meisten Regelwerke mindestens zwei Meter betragen. Damit sicherst du, dass sich der Baum nicht zu sehr in deinen Garten und den deines Nachbarn ausbreitet.

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Kosten für das Fällen einer Tanne: 200-400 Euro +

Rechnen Sie beim Fällen einer größeren Tanne mit Kosten zwischen 200 und 400 Euro. In manchen Fällen kann dieser Betrag noch höher ausfallen, wenn die Situation kompliziert ist. Beachte hierbei, dass du dich an die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes halten musst, welches den Schutz von Bäumen regelt. Außerdem ist es wichtig, einen erfahrenen Fäller zu beauftragen, der die richtige Technik und Ausrüstung besitzt. Nur so kannst du sichergehen, dass die Arbeit ordnungsgemäß ausgeführt wird.

Fällen von Bäumen auf Privatgrundstück: Grenzen & Ersatzpflanzung

Du darfst auf deinem Privatgrundstück Bäume fällen, aber nur dann, wenn der Stammdurchmesser unter bestimmte Grenzen fällt. Wie diese Grenzen festgelegt sind, ist regional unterschiedlich. Für Laubbäume ist der Stammdurchmesser in der Regel auf 80 cm begrenzt, für Nadelbäume auf 100 cm und für Obstbäume auf 150 cm. Achte aber auf jeden Fall auf die regionalen Unterschiede. Meistens musst du auch noch einen Ersatzbaum pflanzen, wenn du einen Baum fällst.

Wann darf man Nadelbäume fällen? Ausnahmegenehmigung2403 notwendig!

Für viele von uns ist es schwer, den richtigen Zeitpunkt zum Fällen eines Nadelbaums zu bestimmen. Allerdings kann es wichtig sein, den Baum zur richtigen Zeit zu fällen. Aus diesem Grund ist es wichtig zu wissen, dass das Fällen eines Nadelbaums in der Regel zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres untersagt ist. Ausserdem ist es notwendig, dass Du eine Ausnahmegenehmigung2403 besitzt, wenn Du einen Baum in dieser Zeit fällen möchtest. Die Genehmigung kannst Du bei Deinem zuständigen Forstamt beantragen.

Es ist vor allem in den Monaten März, April und Mai wichtig, dass man das Fällen eines Nadelbaumes nicht unbedacht durchführt. Denn die Laubblätter der Nadelbäume bilden sich in dieser Zeit. Wenn der Baum zu diesem Zeitpunkt gefällt wird, kann das zu einer Verringerung der Nährstoffe im Boden führen. Ausserdem kann es sein, dass andere Bäume in der Nähe durch den Wurzelbereich des gefällten Baumes Schaden nehmen.

Daher ist es wichtig, dass Du den richtigen Zeitpunkt für das Fällen eines Nadelbaumes wählst. Unabhängig davon, ob Du einen Gartenteich anlegen möchtest oder einen neuen Weg anlegen willst, solltest Du Dir immer eine Ausnahmegenehmigung2403 besorgen, wenn Du Deinen Nadelbaum zwischen dem 1. März und dem 30. September fällen möchtest. So kannst Du sicher sein, dass Du alles richtig machst und Deine Umgebung nicht unnötig belastest.

Baum- und Gehölzschnitte erlaubt: 1. März bis 30. Sept.

Du darfst in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine großen Schnitte an Bäumen oder Gehölzen vornehmen. Allerdings ist es in dieser Zeit auch erlaubt, mit schonenden Form- und Pflegeschnitten den Zuwachs zu regulieren und die Gesundheit der Bäume zu erhalten. Beispielsweise kannst Du dabei überhängende Äste entfernen, damit sie nicht auf Gehwegen und Straßen stören. Auch das Auslichten von Gehölzen ist in dieser Zeit zulässig. Auf diese Weise schaffst Du Licht und Luft für die Pflanzen und verbesserst ihren Wachstumsprozess.

Fazit

In Schleswig-Holstein darf man Bäume fällen, wenn eine Genehmigung des zuständigen Forstamtes vorliegt. Dazu musst du einen Antrag beim Forstamt stellen und die Gründe dafür angeben. Welche Gründe gelten als genehmigungsfähig, kannst du auf der Website des Forstamtes nachlesen. In jedem Fall musst du aber vorher die Genehmigung einholen. Ansonsten wirst du mit einer Geldbuße oder einem Verbot, Bäume zu fällen, bestraft. Also, denk dran, die Genehmigung einzuholen, bevor du loslegst!

Fazit: Wir können schließen, dass man in Schleswig-Holstein Bäume nur dann fällen darf, wenn man dafür eine Genehmigung hat. Daher ist es wichtig, dass du dich vor dem Fällen eines Baumes beim zuständigen Amt informierst, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Genehmigungen hast.

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