Wann ist die beste Zeit, um Bäume in Niedersachsen zu fällen? Tipps für ein sicheres und nachhaltiges Fällen.

Baumfällung in Niedersachsen erlaubt

Hallo zusammen! Heute möchte ich euch etwas über das Fällen von Bäumen in Niedersachsen erzählen. Im Folgenden werde ich euch erklären, wann man Bäume in Niedersachsen fällen darf und worauf man dabei achten muss. Lass uns loslegen!

In Niedersachsen ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Bäume zu fällen. Es sei denn, der Grundstückseigentümer hat eine Genehmigung von der Gemeinde erhalten. Dann kann man Bäume fällen, aber nur mit einer Genehmigung. Wenn Du also Bäume fällen möchtest, musst Du erst eine Genehmigung beantragen.

Pflanzenfällung: Wann einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen?

Du fragst Dich, wann Du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für das Fällen von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig musst Du einen Antrag stellen, wenn es sich um einzeln stehende Bäume handelt, die einen Stammdurchmesser von mindestens 50 cm aufweisen. Ausgenommen sind hierbei Nadelbäume aus nicht-heimischen Arten, wie zum Beispiel Fichte, Tanne oder Thuja, sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Diese Bäume können nur in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September gefällt werden, sofern ein Antrag bei der Naturschutzbehörde gestellt wurde.

Baum fällen: Einverständnis der Eigentümerversammlung notwendig

Du möchtest einen Baum in deinem Garten fällen lassen? In vielen Fällen ist das gar nicht so einfach. Denn in der Regel entscheidet die Eigentümerversammlung darüber, ob ein Baum gefällt werden darf. Oft ist es nämlich so, dass ein bestimmtes Einverständnis der übrigen Eigentümer vorliegen muss, bevor ein Baum gefällt werden darf. Deshalb solltest du unbedingt vorher die Eigentümerversammlung konsultieren, bevor du dich dazu entscheidest, einen Baum zu fällen. So kannst du sichergehen, dass du nicht gegen die Regeln des Eigentümervereins verstößt.

Genehmigung vom Naturschutzamt nötig für Baumfällung

Bevor du einen Baum beseitigst, brauchst du die Genehmigung vom zuständigen Naturschutzamt. Das ist eine Pflicht, die du einhalten musst. Es gibt gute Gründe, einen Baum zu entfernen. Zum Beispiel wenn er dein Bauvorhaben behindert, die Wohnsituation beeinträchtigt, krank oder tot ist, von Schädlingen befallen ist oder wenn es eine akute Gefahr durch den Baum gibt, zum Beispiel durch Sturmschäden. Es ist also wichtig, dass du bei solchen Fällen das entsprechende Naturschutzamt kontaktierst. Dann kannst du entscheiden, ob du eine Genehmigung beantragen musst und ob du den Baum entfernen darfst.

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Schütze Dein Eigentum vor unerwarteten Kosten: Baumschadenversicherung

Hast Du einen Baum an Deinem Haus, der Schäden verursacht oder einen fremden Baum, der auf Dein Grundstück oder Dein Haus fällt, dann kannst Du Dich auf Deine Wohngebäudeversicherung verlassen. Sie wird den Schaden übernehmen, selbst wenn es sich beim Baum um den eines Nachbarn handelt. In diesem Fall nimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten der Schadensregulierung auf sich. Wenn Du jedoch einen Schaden durch einen Baum auf Deinem Grundstück erleidest, der nicht durch die Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn gedeckt ist, ist es wichtig, dass Du eine eigene Ausfallversicherung für den Baumschaden abschließt. Diese Art der Versicherung übernimmt die Kosten für den Schaden, den ein Baum an Deinem Haus verursacht. Auf diese Weise kannst Du Dein Eigentum vor unerwarteten Kosten schützen.

Siehe auch:  Alles, was du über das Fällen von Bäumen wissen musst: Welche Bäume darfst du fällen?

 Bildzeige des Fällens von Bäumen in Niedersachsen

Schaden durch Bäume: Wer zahlt?“ (50 Zeichen)

Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, ist es in aller Regel die Aufgabe der Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn, die Kosten für Reparaturen, Abtransport usw. zu übernehmen. In den meisten Fällen übernimmt der Versicherer auch die Kosten für den Ersatz eines beschädigten Baums, sofern er nicht auf dem Grundstück des Nachbarn steht. Sollte aber der Schaden durch einen nicht versicherten Sturm verursacht werden, ist es meistens so, dass der Eigentümer des Baums für die Reparaturkosten aufkommen muss.

Dulden als Nachbar: Geräusche und Gerüche ertragen

Du musst als Nachbar leider vieles dulden. Denn die Anforderungen an unzulässige Störungen in deiner Nachbarschaft sind relativ hoch. Geräusche von Kindern und Säuglingen, aber auch von Tieren und anderen Haustieren sind manchmal laut und unangenehm. Auch Gerüche aus landwirtschaftlichen Betrieben in der Nähe können stören. Aber laut Gerichtsurteilen wie dem VG Trier und dem OVG Nordrhein-Westfalen musst du als Nachbar hier wohl vieles in Kauf nehmen. Trotzdem kannst du zumindest auf ein Mindestmaß an Rücksichtnahme hoffen. So sollten zum Beispiel die Geräusche und Gerüche nicht die Grenzen des Erträglichen überschreiten.

Pflanzen von Bäumen und Sträuchern nach §50 NachbarG

Du musst dich beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern an die Vorgaben des § 50 des NachbarG halten. Abhängig von der Höhe der Bäume oder Sträucher gelten dabei Abstände, die du unbedingt einhalten musst. Bis zu einer Höhe von 1,2 m musst du einen Abstand von 0,25 m einhalten. Bei einer Höhe von 3 m musst du 0,75 m Abstand halten und bis zu 5 m sind es 1,25 m. Ist dein Baum oder Strauch höher als 15 m, dann liegt der Abstand bei 8,00 m. Egal wie hoch die Pflanze ist, es ist wichtig, dass du dich an die Abstände hältst, sonst drohen dir empfindliche Geldstrafen. Achte also auf die Vorgaben des NachbarG, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist.

Baum fällen: Regionale Vorgaben beachten & Ersatzpflanzung prüfen

Du möchtest einen Baum auf deinem Privatgrundstück fällen? Dann solltest du unbedingt beachten, dass jede Region andere Vorgaben hat. Das bedeutet, dass du vorher genau schauen musst, ob du den Baum überhaupt fällen darfst. Meistens darfst du nur Bäume fällen, wenn der Stammdurchmesser unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt.

Und auch wenn du den Baum fällen darfst, musst du meistens eine Ersatzpflanzung getätigt werden. Vorher solltest du dir also unbedingt überlegen, ob du den Baum wirklich fällen willst. Denn Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unserer Umwelt und sollten mit Bedacht behandelt werden.

Geschützte Bäume: Natur schützen und Umwelt verbessern

Nach sechs Jahren gilt ein Baum in Deutschland als geschützt und darf nicht mehr gefällt oder geschädigt werden. Seit 2018 haben Bäume sogar einen europaweiten Schutzstatus, der den Fällungsanspruch noch stärker begrenzt. Während dieser Zeit können Bäume nutzbringend genutzt werden, um die Umwelt zu verbessern. Dazu gehört etwa das Aufstellen von Vogelhäuschen, die Aufnahme von CO2 oder das Schaffen von Schatten und Sauerstoff. Wenn Du also einen alten Baum im Garten hast, wird er nach sechs Jahren automatisch zu einem Ort, an dem die Natur geschützt wird.

Siehe auch:  Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Fällen von Bäumen in Baden-Württemberg? - Eine Anleitung für Einsteiger

Baumschutz: § 3 der Baumschutzverordnung erklärt

Du hast sicher schon mal davon gehört, dass manche Bäume geschützt sind. Aber welche genau? Richtig, das regelt § 3 der Baumschutzverordnung. Hier steht, dass Einzelbäume, die einen Durchmesser von mindestens 25 cm aufweisen müssen, in 1,30 m Höhe gemessen, geschützt sind. Kleinere Bäume können ebenfalls unter Schutz gestellt werden, wenn sie Teil einer Baumgruppe, einer Allee oder eines Knicks sind. Es ist also wichtig, dass man sich vor dem Fällen eines Baumes über die geltenden Regeln informiert, um Ärger zu vermeiden.

 Bäume fällen in Niedersachsen erlaubt

Baumschutzgesetz: 40 cm Stammumfang ab 1 Meter Höhe schützen

Du kennst das Wiener Baumschutzgesetz? Dann weißt Du sicherlich, dass es alle Laub- und Nadelhölzer betrifft, deren Stammumfang an einer Höhe von 1 Meter mindestens 40 Zentimeter beträgt. Der Schutz dieser Bäume ist uns wichtig und so müssen wir sicherstellen, dass sie nicht ohne vorherige Genehmigung gefällt werden. Daher ist es wichtig, dass wir uns an die Bestimmungen des Baumschutzgesetzes halten. So können wir die Bäume, die uns und unsere Umwelt so viel Gutes tun, bewahren.

Schütze die Natur: Bundesnaturschutzgesetz schützt Pflanzen & Tiere

Du hast sicher schon vom Bundesnaturschutzgesetz gehört. Es ist ein Gesetz, das dazu da ist, die Umwelt und die Natur zu schützen. Wusstest du, dass es in diesem Gesetz eine Bestimmung gibt, die besagt, dass du in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September keine Bäume, Hecken oder Gebüsche abschneiden oder auf den Stock setzen darfst? Die Regelung gilt in ganz Deutschland und soll dazu beitragen, dass die Tier- und Pflanzenarten in ihren Lebensräumen nicht gefährdet werden. Im Frühjahr und Sommer ist die Brutzeit vieler Tiere und es wäre sehr schade, wenn die Tiere und Pflanzen durch menschliches Eingreifen gefährdet würden. Wir alle haben eine Verantwortung, die Natur zu schützen und zu bewahren!

Bundesnaturschutzgesetz: Verzicht auf radikalen Schnitt schützt Tierwelt

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Dir in der Zeit vom 1. März bis 30. September den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Dies soll vor allem dazu dienen, die Fortpflanzung vieler Tierarten zu schützen. Durch den radikalen Schnitt werden wichtige Lebensräume für die Tiere zerstört, was natürlich einen negativen Einfluss auf ihre Fortpflanzung hat. Daher ist es wichtig, dass wir uns an das Bundesnaturschutzgesetz halten und in dieser Zeit auf den radikalen Schnitt verzichten, um die Lebensräume der Tiere zu schützen.

Idealer Zeitpunkt für Fällen von Nadelbäumen

Wenn Du einen Nadelbaum fällen möchtest, ist es besonders wichtig, dass Du den richtigen Zeitpunkt wählst. Grundsätzlich ist das Fällen eines Baumes vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres untersagt. Solltest Du aus einem bestimmten Grund dennoch in dieser Zeit einen Nadelbaum fällen wollen, brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Forstamt. Doch egal zu welcher Jahreszeit Du fällen möchtest, beachte bitte, dass die Genehmigung vom zuständigen Forstamt stets im Voraus beantragt werden muss.

Falls Du den idealen Zeitpunkt für das Fällen Deines Nadelbaumes bestimmen möchtest, ist die beste Zeit meist der Herbst. Denn in der Regel geht das Wachstum des Baumes in dieser Jahreszeit langsamer und auch die Äste werden trockener, was das Fällen erleichtert. Zusätzlich ist der Winter der beste Zeitpunkt, um Nadelbäume zu schneiden, da die meisten Schädlinge in dieser Jahreszeit schlafen und Du den Baum somit vor schädlichen Insekten schützen kannst.

Falls Du unsicher bist, wann der beste Zeitpunkt für das Fällen Deines Nadelbaumes ist, empfehlen wir Dir, Dich an Deinen örtlichen Forstexperten zu wenden. Er kann Dir dabei helfen, den idealen Zeitpunkt zu ermitteln und Deine Fragen zum Fällen Deines Nadelbaumes beantworten.

Siehe auch:  Warum fallen Blätter von Bäumen? Erfahre die wahre Ursache und wie du sie verhindern kannst!

Pflanze deine Tanne: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten!

Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Das ist eine gute Idee! Allerdings musst du wissen, dass Tannen erst nach etwa fünf Jahren eine Höhe von zwei Metern erreichen. Solange darf die Tanne laut den meisten Regelwerken nur fünfzig Zentimeter entfernt von der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Sobald sie größer ist, muss der Abstand jedoch mindestens zwei Meter betragen. Wenn du die Pflanze also nicht zu nah an der Grenze anpflanzen willst, solltest du auf jeden Fall einen ausreichenden Abstand lassen.

Rückschnitt von Hecken und Gehölzen: Richtig schneiden für Naturschutz

Du solltest in der Zeit zwischen 1. März und 30. September auf keinen Fall einen radikalen Rückschnitt an Hecken und Gehölzen vornehmen. Dies ist nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten. In dieser Zeit ist die Brut- und Setzzeit vieler Vögel, weshalb man auf den Rückschnitt verzichten sollte, um die Natur zu schützen. Daher ist es auch wichtig, dass Du Hecken und Gehölze nur in der Zeit zwischen Oktober und Februar schneidest. So kannst Du dazu beitragen, dass die Natur und deren Lebewesen geschützt werden.

Baumschutz: Informiere Dich vor dem Fällen eines Baumes!

Du hast vor, einen Baum zu fällen? Dann solltest du dich vorher informieren! Denn nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den übrigen Monaten ist es verboten. Das gilt auch, wenn die Gemeinde in der du wohnst keine Baumschutzsatzung verabschiedet hat. Damit schützt das Gesetz die heimische Tier- und Pflanzenwelt vor unnötiger Zerstörung. Deshalb solltest du dir vor deiner Aktion unbedingt die nötigen Informationen einholen. Ein Blick in die entsprechenden Gesetze lohnt sich!

Bäume in Grünanlagen: Schutz ab 80 cm Stammumfang

Du musst keine Angst haben, dass Bäume die in öffentlichen Grünanlagen wachsen gefährdet sind. Sie sind nämlich meistens unter Schutz gestellt. Egal, ob es sich um Laub- oder Nadelbäume handelt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn Schutz gilt nicht für Obstbäume und Bäume, die in Baumschulen wachsen. Der Schutz ist immer von einem bestimmten Stammumfang abhängig. In der Regel muss der Stammumfang 80 Zentimeter in einer Höhe von einem Meter betragen.

Grenzen schützen: Bäume, Sträucher & Hecken bis 1,2m zurückschneiden

Du hast einen Nachbarn, der seine Grenzen schützen möchte? Dann solltest Du wissen, dass Du Bäume, Sträucher oder Hecken, die weniger als 0, 25 m Abstand zur Grenze haben, auf sein Verlangen hin beseitigen musst. Es ist aber auch möglich, die Anpflanzungen durch Zurückschneiden auf einer Höhe bis zu 1, 2 m zu halten. So hast Du die Wahl, ob Du die Anpflanzungen beseitigst oder sie auf eine bestimmte Höhe zurückschneidest. Vergiss aber nicht, den Nachbarn vorher um Erlaubnis zu fragen und die Grenzen stets im Blick zu behalten.

Zusammenfassung

In Niedersachsen ist es erlaubt, Bäume zu fällen, wenn der Besitzer des Grundstücks eine schriftliche Erlaubnis vom zuständigen Forstamt hat. Grundsätzlich ist es aber verboten, Bäume ohne Erlaubnis zu fällen. Also, wenn du Bäume fällen möchtest, solltest du dich vorher bei deinem zuständigen Forstamt erkundigen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du in Niedersachsen nur dann Bäume fällen darfst, wenn du eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt hast. Es ist wichtig, dass du die forstlichen Bestimmungen einhältst, damit die Natur geschützt wird.

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