Wann Sie im Wald Bäume Fällen dürfen: Alle Regeln auf einen Blick!

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Hallo zusammen!
Heute wollen wir über das Thema „Wann darf man im Wald Bäume fällen?“ sprechen. Viele von euch haben sicherlich schon davon gehört, aber wissen nicht, was man dazu wissen muss. Deswegen werden wir uns heute mit dem Thema befassen und uns ansehen, welche Regeln man beachten muss. Lass uns also loslegen!

Du darfst im Wald keine Bäume fällen, wenn du nicht die Erlaubnis des Eigentümers hast. In Deutschland ist es normalerweise nicht erlaubt, ohne eine Genehmigung von der Forstbehörde Bäume abzuholzen.

Schütze und achte den Wald: Biodiversität erhalten!

Du solltest den Wald schützen und nicht roden! Es ist nicht erlaubt, den Wald ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde zu roden oder in eine andere Landnutzungsform umzuwandeln. Auch solltest Du kahl geschlagene oder teilweise abgestorbene Waldflächen aufforsten, damit sich dort wieder junge Bäume ansiedeln können. Ein gesunder Wald ist wichtig für unser Ökosystem und für die Biodiversität. Deshalb ist es wichtig, dass wir ihn schützen und schätzen. Wir können alle etwas dazu beitragen, indem wir darauf achten, dass wir uns an die Regeln halten.

Grundstück Betreten: Zustimmung des Eigentümers und Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: Wenn du ein Grundstück betreten möchtest, dann solltest du vorher die Zustimmung des Eigentümers einholen. Dies gilt für Wohnungen, Hausgärten, Firmengelände, Privatwege und landwirtschaftliche Flächen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: laut dem Bundeswaldgesetz (§ 14) ist das Betreten von Waldstücken erlaubt. Allerdings sollte man auch hier aufpassen und die Einhaltung der Regeln beachten. Beispielsweise darf man dort keine Tiere jagen oder schädliche Pflanzen anbauen. Außerdem sollte man aufpassen, dass man keinen Schaden anrichtet.

Holzverkauf ist nicht das Einzige: Weitere Einnahmen aus dem Wald

Auch wenn der Holzverkauf das Kerngeschäft eines Forstbetriebes ist, so bedeutet das nicht, dass du nicht auch auf andere Weise Einnahmen aus dem Wald erzielen kannst. Mit den Nebennutzungen des Waldes, wie zum Beispiel der Jagd, der Wildsammlung oder der Vermietung von Waldwegen, kannst du ebenfalls Einkünfte erzielen. Allerdings solltest du nicht davon ausgehen, dass diese Nebennutzungen einen sehr großen Teil deiner Einkünfte ausmachen werden. In den meisten Fällen werden sie nur einen kleinen Teil der Einnahmen aus der Waldbewirtschaftung ausmachen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, weitere Möglichkeiten zu erkunden, wie du noch mehr aus dem Wald herausholen kannst.

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Fahre zu Deinem Waldstück: Erkunde m. Fahrrad oder zu Fuß!

Du als Waldbesitzer kannst mit deinem Auto zu deinem Waldstück fahren. Dort angekommen, ist es allerdings nicht erlaubt, mit dem Auto durch den Wald zu fahren. Dieses Privileg genießen nur Menschen mit einer besonderen Erlaubnis, wie beispielsweise Jäger oder staatliche Förster. In dem Wald ist es allerdings erlaubt, zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erkunden. Deswegen ist der Wald ein idealer Ort, um die Natur zu genießen und sich zu entspannen.

 Erlaubte Fällarbeiten im Wald

Bäume im Winter fällen: Warum es sich lohnt

Der beste Zeitraum, um im Wald Bäume zu fällen, ist von November bis Februar. Der Grund hierfür ist, dass die Bäume in dieser Zeit weniger Wasser aufnehmen als zu anderen Jahreszeiten. Dadurch werden sie leichter, wodurch sie sich einfacher fällen lassen. Da die Bäume zu dieser Zeit auch noch nicht voll im Saft stehen, ist das Holz weniger hart und für den weiteren Verarbeitungsprozess besser geeignet. Auch die Witterungsbedingungen sind in den Wintermonaten meist trockener und mit höheren Temperaturen gepaart, was ebenfalls zu einem reibungslosen Ablauf der Arbeiten beiträgt.

Siehe auch:  Wann ist der beste Zeitpunkt zum Schneiden von Bäumen - Ein Ratgeber

Nadelbaum fällen: Verbot vor 1. März & nach 30. Sept.

Du willst einen Nadelbaum fällen? Dann solltest Du das tunlichst vor dem 1. März oder nach dem 30. September des Jahres. In dieser Zeit ist das Fällen eines Nadelbaumes nämlich verboten, es sei denn, Du hast eine Ausnahmegenehmigung. Diese bekommst Du bei der zuständigen Behörde. Aber keine Sorge, in den meisten Fällen kannst Du durch ein paar kleine Veränderungen deines Plans auf das Fällen des Baumes verzichten und so die Natur schützen. Eine gute Idee ist es beispielsweise, den Baum umzutopfen. So kannst Du ihn an einen anderen Ort im Garten oder im Park verpflanzen und hast so auch noch lange Freude an ihm.

Genehmigung vom Naturschutzamt einholen, um Bauvorhaben nicht zu verzögern

Für den Fall, dass du einen Baum fällen oder auf andere Weise beeinträchtigen möchtest, musst du immer zuerst eine Genehmigung vom zuständigen Naturschutzamt beantragen. Dieses ist vor allem dann der Fall, wenn der Baum dein Bauvorhaben behindert, deine Wohnsituation beeinflusst, der Baum krank oder gar tot ist, von Schädlingen befallen ist oder eine akute Gefahr durch den Baum besteht, wie beispielsweise durch Sturmschäden. Um sicherzugehen, dass du die Genehmigung einholst, solltest du das Naturschutzamt frühzeitig von deinen Plänen in Kenntnis setzen. Auf diese Weise kannst du sicherstellen, dass dein Bauvorhaben nicht unnötig in Verzug gerät.

Bau einer Hütte im Wald: Was ist erlaubt?

Du träumst davon, eine Hütte im Wald zu bauen? Leider ist dies baurechtlich nicht erlaubt. Laut dem deutschen Baugesetzbuch (BauGB) gehört der Wald zum sogenannten Außenbereich und demzufolge sind dort bauliche Veränderungen grundsätzlich nicht gestattet. Ebenso ist der Bau einer Hütte im Wald eine solche bauliche Veränderung und somit nicht erlaubt. Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, wie Du deinen Traum trotzdem verwirklichen kannst. Beispielsweise könntest Du eine kleine Hütte auf städtischem Grund, welcher nicht zum Außenbereich gehört, errichten. Auch die Errichtung eines Gartenhäuschens ist nach dem BauGB erlaubt, wenn es nur bestimmten Voraussetzungen gerecht wird. In jedem Fall lohnt es sich, die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes zu kennen, um nicht gegen baurechtliche Bestimmungen zu verstoßen.

Gehölzschnitt: Regeln und Folgen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz

Du solltest wissen, dass immer noch viele Menschen den Gehölzschnitt im Frühjahr oder Sommer vornehmen, obwohl es laut Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes seit 2010 verboten ist. Der Verstoß gegen die Vorschriften wird mit einem Bußgeld geahndet. Daher ist es wichtig, dass du dir bewusst bist, dass du Gehölze nur von 1. Oktober bis 28. Februar schneiden darfst. Diese Regelung gilt nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für professionelle Gärtner. Nicht nur, dass der Gehölzschnitt zur falschen Zeit ein Bußgeld nach sich zieht, es ist auch schädlich für die Natur. Durch diese Regelung wollen die Behörden verhindern, dass Vögel und andere Tiere, die sich an den Ästen und Zweigen aufhalten, geschützt werden. Ein Gehölzschnitt in der falschen Jahreszeit kann außerdem dazu führen, dass die Pflanzen nicht richtig austreiben und wachsen. Deshalb ist es wichtig, dass du dich an die Vorschriften hältst, wenn du deine Gartenpflanzen schneiden möchtest.

Garten schmücken: Bundesnaturschutzgesetz beachten

Willst du deinen Garten mit Hecken und Gehölzen schmücken, solltest du dich an das Gesetz halten. Vom 1. März bis zum 30. September ist es nämlich gesetzlich verboten, Hecken und Gehölze außerhalb des Waldes stark zurückzuschneiden. Dieses Verbot schützt die heimische Tierwelt, die in dieser Zeit brütet und sich fortpflanzt. Da viele heimische Tierarten davon abhängig sind, dass Hecken als Verstecke und als Brutplätze dienen, solltest du deinen Garten so natürlich wie möglich gestalten und verzichten, Hecken und Gehölze in dieser Zeit stark zurückzuschneiden. Auch im Winter können Hecken und Gehölze zurückgeschnitten werden, bedenke aber, dass die heimische Tierwelt auch schon in den kälteren Monaten Schutz braucht. Verzichte also darauf, Hecken und Gehölze in den Wintermonaten komplett abzuschneiden und halte dich an die Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes. Ergänze deinen Garten lieber mit Sträuchern, die im Winter lebendig bleiben und somit auch im Winter den Tieren einen guten Schutz bieten.

Siehe auch:  Keine Bäume fällen ohne Genehmigung: Was du wissen solltest

Waldfällung: Wann ist Fällen von Bäumen erlaubt?

Heimische Tier- und Pflanzenwelt schützen: Jetzt richtig schneiden

Der Frühling ist eine besondere Zeit für unsere heimische Tierwelt, denn in dieser Zeit beginnt die Fortpflanzungszeit. Damit die Tiere sich ungestört fortpflanzen können, solltest du Gebüsche, Hecken und andere Gehölze nicht mehr so stark zurückschneiden. Die beste Zeit dafür ist der Zeitraum von November bis Februar. In dieser Zeit haben die Tiere keine aktive Fortpflanzungsphase mehr und somit wird der bestmögliche Schutz gewährleistet. Auch für den Erhalt der heimischen Pflanzen ist es wichtig, dass man auf das regelmäßige Rückschneiden und Beschneiden verzichtet.

Kettensägenschein nicht nötig für Gartenarbeiten auf eigenem Grundstück

Du musst keinen Kettensägenschein haben, wenn du auf deinem eigenen Grundstück arbeitest. Das gilt zum Beispiel für das Anlegen eines Gartens oder das Schneiden von Büschen. Doch wenn du über die Grundstücksgrenzen hinausgehst und beispielsweise im Wald Brennholz machst, dann greifen andere Regeln. Dann ist es nämlich in ganz Deutschland so, dass du einen Qualifikationsnachweis brauchst. Deshalb lohnt es sich, im Vorfeld zu recherchieren, ob du für dein Vorhaben eine Qualifikation benötigst.

Erfahre, wie viel Du als Waldbesitzer erwarten kannst

Als Eigentümer von einem Hektar Wald kannst Du einen jährlichen Beitrag von ca. 60-70€ erwarten. Wenn Du allerdings zehn Hektar Wald besitzt, wird der Beitrag wahrscheinlich etwa 210€ betragen. Daher solltest Du Deine Immobilie gut überprüfen, bevor Du eine Entscheidung triffst. Bedenke auch, dass es bei der Berechnung des Beitrags auf den Standort ankommt. Wenn Du zum Beispiel in einer Gegend mit einem hohen ökologischen Wert wohnst, könnte sich Dein Beitrag erhöhen. Ebenso kann es sein, dass Deine Gemeinde weitere Gebühren erhebt. Es ist also wichtig, dass Du Dich vorher informierst. Wenn Du unsicher bist, kannst Du auch einen Fachmann hinzuziehen.

Forstwirtschaftliche Flächen: Keine Angst vor hohen Preisen!

Du musst keine Angst vor hohen Preisen beim Kauf von forstwirtschaftlichen Flächen haben. Der durchschnittliche Preis liegt zwar bei rund 29.000 Euro pro Hektar, doch der Bundesschnitt beträgt nur 12.700 Euro pro Hektar. Da die Verkäufe eher kleinteilig sind, kannst du in Einzelfällen sogar noch günstiger zuschlagen – selbst wenn die Preise mal bis zu 60.000 Euro pro Hektar ansteigen, sind sie meistens nicht mehr ökonomisch begründbar.

Kein Totholz aus dem Wald nehmen: Strenge Geld- oder Freiheitsstrafe

Du hast ein tolles Stück Totholz gefunden und möchtest es gerne mit nach Hause nehmen? Das ist leider nicht erlaubt. In Deutschland ist es streng verboten, Holz aus dem Wald zu entfernen. Der Grund dafür ist, dass der Wald ein wichtiger Lebensraum für viele Tiere ist. Durch den Diebstahl können sie ihren Lebensraum verlieren. Außerdem kann durch den Diebstahl ein erheblicher Schaden für die Waldnutzung und -pflege entstehen. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Die Strafhöhe liegt bei bis zu 100.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Sei also besser vorsichtig und lass die schönen Stücke Totholz, wo sie sind!

Siehe auch:  Erfahre, wie viele Bäume jedes Jahr gefällt werden - Die traurige Wahrheit

Sammele Leseholz, Raffholz oder Klaubholz in Staatswäldern

Du hast die Möglichkeit, in staatlichen Wäldern Leseholz, Raffholz oder Klaubholz zu sammeln. Dieses Holz darf allerdings nicht mehr als zehn Zentimeter im Durchmesser haben. Es liegt am Boden und besteht aus Ästen, Rinde und Holz. Bedenke aber, dass du nicht zu viel sammeln solltest. Leseholz, Raffholz oder Klaubholz kannst du zum Beispiel zum Heizen oder zum Basteln verwenden.

Baumschutzverordnung: 25 cm Durchmesser, Ausnahmen & Auflagen

Doch weißt Du, dass nicht jeder Baum unter den Schutz der Baumschutzverordnung fällt? Gemäß § 3 gibt es Ausnahmen. So müssen Einzelbäume einen Durchmesser von mindestens 25 cm haben, gemessen in 1,30 m Höhe. Obstbäume sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne Genehmigung gefällt werden. Das gilt auch für Bäume auf öffentlichem Grund wie im Wald, in Parks und an Straßen. Allerdings gibt es dort oft weitere Auflagen, die es zu beachten gilt. Aber keine Sorge, falls Du hier etwas unklar ist, kannst Du Dich gern an Dein zuständiges Amt wenden. Dort bekommst Du sicherlich Auskunft über die jeweiligen Bestimmungen.

Genieße die Ruhe im Wald – Sei leise & vorsichtig

Du solltest im Wald immer auf leisen Sohlen unterwegs sein, damit du nicht unnötig Lärm und Krach verursachst. Der Wald ist ein ganz besonderer Ort, an dem du dich erholen und die Natur genießen kannst. Auch viele scheue Waldtiere, wie Rehe, Füchse oder Hasen, bekommst du nur zu Gesicht, wenn du leise bist und dich vorsichtig bewegst. Sei besonders vorsichtig, wenn du einen Wald besuchst, in dem gerade gefällte Bäume liegen. Dort solltest du dir vor allem beim Betreten des Bodens in Acht nehmen, da die Wurzeln des Baumes noch in der Erde stecken und du deshalb leicht stolpern kannst. Genieße die Ruhe und Erholung im Wald und respektiere die Natur!

Sammeln von Holz in Staatswäldern: Regeln und Vorschriften beachten

Im Gegensatz zum Privat- und Körperschaftswald ist das Sammeln von Holz in Staatswäldern grundsätzlich erlaubt. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen und nach festen Regeln möglich. Deshalb ist es wichtig, dass du dir vor Beginn des Sammelns diese Regeln und Vorschriften genau ansiehst. Dabei solltest du beachten, dass du ausschließlich sogenanntes „Leseholz“ sammeln darfst. Dazu gehören z.B. Äste und Totholz, aber auch Hölzer, die zur Unterstützung von Gehölzpflanzungen gedacht sind. Es ist nicht erlaubt, etwa Bäume fällen oder Brennholz sammeln.

Eigentümerversammlung: Baum fällen? Besprich es erst!

Auf einer Eigentümerversammlung steht häufig die Entscheidung an, ob ein spezifischer Baum gefällt werden soll. Daher muss meist die Mehrheit der Eigentümer einem solchen Beschluss zustimmen. Solltest du als Einzelperson einen Baum eigenmächtig fällen, kann es unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht gegenüber den anderen Eigentümern kommen. Daher rate ich dir: besprich deine Absicht erst einmal mit den anderen Eigentümern. Nur so kannst du sichergehen, dass es nicht zu Komplikationen kommt.

Fazit

Du darfst Bäume im Wald nur dann fällen, wenn du eine Genehmigung vom zuständigen Forstamt hast. Diese Genehmigung wird in der Regel nur dann erteilt, wenn es notwendig ist, um Platz für ein neues Bauprojekt zu schaffen, um den Wald zu schützen oder um gefährdete Bäume zu schützen. Wenn du eine Genehmigung hast, musst du die Fällarbeiten nach den Vorschriften des Forstamts ausführen.

Du solltest nur dann Bäume im Wald fällen, wenn es wirklich nötig ist und du eine Genehmigung von den zuständigen Behörden hast. Den Wald mit Respekt zu behandeln ist wichtig, damit er sich erholen und erhalten kann.

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