In Bayern ist es wichtig, dass man sich darüber im Klaren ist, welche Bäume man ohne Genehmigung fällen darf und welche nicht. Du hast dich bestimmt schon gefragt, welche Bäume in Bayern ohne Genehmigung gefällt werden dürfen und welche nicht. In diesem Artikel werde ich dir erklären, welche Bäume du ohne Genehmigung fällen darfst und was du dabei beachten musst. Also lass uns loslegen!
In Bayern darf man ohne Genehmigung nur Bäume fällen, die auf eigenem Grundstück stehen. Wenn die Bäume auf öffentlichem Grund stehen, musst Du eine Genehmigung einholen, bevor Du sie fällen darfst.
Geschützte Bäume: Regeln der Baumschutzverordnung erfüllen
Du hast vielleicht schon einmal den ein oder anderen Baum gesehen, der geschützt ist. Doch nicht jeder Baum ist geschützt. Laut § 3 der Baumschutzverordnung gibt es Ausnahmen. Einzelbäume müssen einen Durchmesser von mindestens 25 cm haben, gemessen in 1, 30 m Höhe. Kleinere Bäume sind dennoch geschützt, wenn sie zu einer Baumgruppe, Allee oder einem Knick gehören.
Es ist wichtig, dass wir uns an die Regeln der Baumschutzverordnung halten, um die natürliche Umgebung zu schützen. Dadurch können wir sicherstellen, dass wir den Bäumen, die unter Schutz stehen, die bestmögliche Pflege geben. Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass unsere Umwelt für kommende Generationen erhalten bleibt.
Bäume schützen: Bundesnaturschutzgesetz beachten!
Du solltest nach § 39 Abs 5 des Bundesnaturschutzgesetzes keine Bäume, die außerhalb von Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken stehen, zwischen dem 1. März und dem 30. September abschneiden, auf den Stock setzen oder beseitigen. Die Bäume schützen die Umwelt und sind ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems. Zudem können sie unerwünschte Witterungsbedingungen wie Hitze, Kälte und Wind abwehren und den Boden vor Erosion schützen. Daher ist es wichtig, dass auch nach dem Bundesnaturschutzgesetz die Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder beseitigt werden, da es die Natur schädigen und die Tierwelt beeinträchtigen kann.
Baumfällung in Garten: Bespreche das mit deinen Nachbarn!
Du hast einen Baum in deinem Garten, der gefällt werden muss? Dann musst du das unbedingt mit deinen Nachbarn besprechen! Auf einer Eigentümerversammlung müssen Entscheidungen, die alle Eigentümer betreffen, in der Regel von der Mehrheit der Mitglieder abgestimmt werden. Wenn du also einen Baum fällen willst, muss das von allen Eigentümern genehmigt werden. Wenn du das nicht tust, kann es sein, dass du schadensersatzpflichtig bist. Also denk daran und sprich deine Nachbarn an, bevor du etwas unternimmst.
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Bäume fällen auf Privatgrundstück – Vorschriften beachten
Du darfst auf deinem Privatgrundstück keine Bäume einfach so fällen. Vielmehr müssen die Vorgaben der jeweiligen Region beachtet werden. In der Regel sind die Stammdurchmesser der Bäume ausschlaggebend. Diese liegen bei Laubhölzern bei 80cm, Nadelhölzern bei 100cm und Obstbäumen bei 150cm. Solltest du einen Baum fällen, musst du in der Regel eine Ersatzpflanzung vornehmen. Da jedoch die Vorgaben regional unterschiedlich sind, informiere dich am besten vorher über die geltenden Bestimmungen.
Rhododendren und Azaleen: Schöne Pflanzen ohne Schnitt erhalten
Rhododendren und Azaleen sind sehr beliebte Ziergehölze, die vor allem in Gärten, aber auch auf Friedhöfen und in Parks anzutreffen sind. Sie haben eine einzigartige Blütenpracht, die von weiß über rosa bis hin zu lila reicht und einen zarten, aber intensiven Duft verströmt. Doch während viele Gärtner diese Gehölze gern schneiden, ist das leider nicht empfehlenswert. Rhododendren und Azaleen sollten am besten nicht geschnitten werden, da sie sonst ihre Blätter und Blüten verlieren. Deshalb ist es wichtig, sie nur zu stutzen, wenn es wirklich notwendig ist. Diese Pflanzen brauchen auch viel Sonne, um gesund zu bleiben und ihr volles Potential zu entfalten. Seit 1903 wird deshalb empfohlen, sie nicht zu schneiden, um sie in ihrer natürlichen Schönheit zu erhalten.
Schütze Geschützte Bäume – 60cm Stammumfang in 100cm Höhe
Du achtest bestimmt darauf, dass du keine geschützten Bäume schädigst, oder? Geschützte Bäume sind nämlich alle Bäume, deren Stammumfang mindestens 60 cm in 100 cm Höhe beträgt. Besondere Regelungen gibt es beim Anbau von Obstbäumen, die wirtschaftlich genutzt werden. Diese müssen ebenfalls vor Zerstörung oder Schädigung geschützt werden. Vermeide es daher, ohne Genehmigung die Bäume zu schneiden oder umzupflanzen. Auch das Fällen von Bäumen kann eine schwere Strafe nach sich ziehen – also denk gut darüber nach, ob es wirklich nötig ist.
Baum-Schutz: Wann & Wo gilt er? 80 cm Umfang ab 1m Höhe
Der Schutz gilt für alle Arten von Bäumen, egal ob Laub- oder Nadelbäume. Allerdings sind Obstbäume und Bäume in Baumschulen ausgenommen. Der Schutz ist immer von einem bestimmten Stammumfang abhängig. In der Regel ist das ab einem Umfang von 80 Zentimetern in einer Höhe von einem Meter. Auch die Bäume in öffentlichen Grünanlagen sind meistens geschützt. Wenn man sich also unsicher ist, ob der Baum geschützt ist, kann man sich an die zuständige Behörde wenden. Diese kann dann eindeutig klären, ob der Baum unter Schutz steht.
Baum vor Bestandsschutz schützen: 6 Jahre Pflege & Gärtnerhilfe
Nach sechs Jahren ist ein Baum vollständig ausgewachsen und erhält Bestandsschutz. Ab diesem Zeitpunkt ist es Dir nicht mehr möglich, den Baum zu fällen oder zu beschneiden, ohne eine Genehmigung dafür zu erhalten. In vielen Fällen stellt die Verwaltungsbehörde eine solche Genehmigung nur bei schwerwiegenden Gründen aus, wie beispielsweise wenn der Baum eine Gefahr für Mensch oder Eigentum darstellt. Um das Risiko, dass der Baum gefällt wird, zu verringern, ist es also ratsam, ihn bereits vor dem Erreichen des Bestandsschutzes zu pflegen. Dies kannst Du selbst machen, um sicherzustellen, dass er gesund bleibt, oder Du holst Dir professionelle Hilfe, wenn Dir das lieber ist. Ein professioneller Gärtner oder Baumpfleger kann Dir dabei helfen, den Baum zu schützen und sicherzustellen, dass er gesund bleibt. So hast Du lange Freude an Deinem Baum.
Gewächse an Grenze pflanzen: Abstand beachten!
Du musst beim Anpflanzen deiner Gewächse immer den erforderlichen Abstand zur Grenze einhalten. Dabei hängt die Distanz von der Höhe des Gewächses ab: Ist es bis zu 2 Meter hoch, solltest du mindestens 50 Zentimeter Abstand zur Grenze einhalten. Ist dein Gewächs höher als 2 Meter, ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten. Beachte dabei, dass du den Abstand auch bei der späteren Pflege des Gewächses einhalten musst, um Konflikte mit Nachbarn zu vermeiden.
Gartenarbeit: Astscheren & Astsägen für dünne & dicke Äste | STIHL
Mit einer Gartenschere kannst Du dünnere Zweige und Äste kürzen und abschneiden. Bei dickeren Zweigen und Ästen ist es aber besser, eine Astschere zu verwenden. Für hohe Äste empfiehlt sich ein Hochentaster. Bei STIHL findest Du eine große Auswahl an Astscheren und Astsägen, egal ob für dicke oder dünne Äste. So kannst Du Deine Gartenarbeit professionell erledigen und Dein Garten wird sein wahres Potenzial entfalten.
Wildbestände im Auge behalten: Natürliches Gleichgewicht erhalten
Zu hohe Bestände an Reh-, Rot-, Dam- oder Gamswild können dazu führen, dass sich die Vegetation in einem Gebiet stark verändert. Wenn die Tiere zu viel fressen, kommen einige Baumarten wie Tanne, Bergahorn, Buche, Esche, Eiche und Hainbuche nicht mehr zum Zug. Diese werden regelrecht abgefressen und verschwinden somit schnell aus dem Gebiet, was die Landschaft in eine Vegetationsarmut stürzt. Es ist deshalb wichtig, dass Du die Bestände an Reh-, Rot-, Dam- oder Gamswild im Auge behältst, damit ein natürliches Gleichgewicht erhalten bleibt.
Tipps zum sicheren Umsägen von Nusshölzern
Beim Umsägen von Nusshölzern ist es wichtig, dass du den Stamm vorsichtig behandelst. Beim Sägen kann es unter Umständen zu einem unerwarteten Riss kommen. Dieser kann dazu führen, dass Rindenstücke des Stammes mit abgerissen werden und manchmal sogar ein abgesägter Ast am Stamm hängenbleibt. Außerdem besteht die Gefahr, dass das Kettensägeblatt eingeklemmt wird. Deshalb solltest du bei der Arbeit mit Nussholz immer besonders vorsichtig sein.
Schütze Tiere im Frühjahr/Sommer: Kein radikaler Schnitt von Biotopstrukturen!
Du darfst im Frühjahr und Sommer keine Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze radikal schneiden. Der Grund dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz, das in der Zeit vom 1. März bis 30. September den Schutz vieler Tierarten gewährleisten soll. Dabei kann es sich beispielsweise um Singvögel, Amphibien, Insekten und Säugetiere handeln. Diese Tiere sind in ihren natürlichen Lebensräumen besonders auf solche Strukturen angewiesen, um sich zu verstecken, zu überwintern und vor Fressfeinden zu schützen. Deshalb ist es wichtig, dass du das Naturgesetz beachtest und auf den radikalen Schnitt verzichtest.
Gartenarbeiten im Frühjahr: Achtung bei Hecken, Walnuss und Ahorn!
Kein Frühjahrsschnitt für Hecken, Walnuss und Ahorn – wenn Du im Frühjahr Gartenarbeiten erledigst, solltest Du auf bestimmte Gehölze Acht geben. Hecken, Walnuss und Ahorn sollten erst gegen Ende Juni einen Formschnitt erhalten. Denn wenn sie zu früh geschnitten werden, schädigen sie sich selbst. Hecke schneiden kann man auch im Herbst, aber aufgrund der meist noch warmen Temperaturen ist der Frühsommer die beste Zeit für den Schnitt. Bei Walnuss und Ahorn sollte man hingegen auf jeglichen Schnitt im Frühjahr verzichten, da die Bäume nur schwer nachwachsen. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld über die jeweilige Gehölzart zu informieren. So kannst Du Dir sicher sein, dass Deine Gartenarbeiten gelingen und die Pflanzen gesund bleiben.
Fällen von Gehölzen: Wann Antrag bei Naturschutzbehörde stellen?
Du fragst Dich, wann Du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig ist dies bei einzelnstehenden Bäumen ab einem Stammdurchmesser von 50 cm der Fall. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko müssen nicht angemeldet werden. In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, eine Ausnahmegenehmigung bei der Naturschutzbehörde zu beantragen, um Kosten und Ärger zu vermeiden.
Fällen eines Nadelbaums: Zeitpunkt beachten & Experte hinzuziehen
Du möchtest einen Nadelbaum fällen? Dann solltest du dafür die richtige Zeit wählen. Grundsätzlich ist das Fällen von Bäumen von 1. März bis 30. September untersagt. Wenn du in dieser Zeit dennoch einen Baum fällen willst, brauchst du eine Ausnahmegenehmigung. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, dass du einen Experten hinzuziehst, der dir hilft, den richtigen Zeitpunkt für das Fällen des Baumes zu bestimmen. Denn eine falsche Entscheidung kann zu Schäden führen und sollte deshalb vermieden werden.
Wie Groß Kann Eine Tanne Wachsen? 50 cm Abstand Nach 5 Jahren
Du hast eine Tanne gepflanzt und möchtest wissen, wie groß sie werden kann? In den meisten Fällen wird eine Tanne erst nach ungefähr fünf Jahren eine Höhe von zwei Metern erreichen. Während der Wachstumsphase ist es wichtig, dass die Tanne nur 50 cm von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt wird. Sobald die Tanne diese Höhe erreicht hat, muss der Abstand laut den meisten Regelwerken auf mindestens zwei Meter erhöht werden. So kannst Du sicherstellen, dass sich Deine Tanne optimal entfalten kann.
Entschädigung bei Belästigung durch Nachbars Baum: Anspruch prüfen
Fühlst Du Dich von einem Nachbarn durch einen Baum belästigt, kannst Du eine Entschädigung von der Wohngebäudeversicherung oder der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn beantragen. Wenn es sich beispielsweise um einen Schatten werfen oder bei starkem Wind um ein Knacken oder Ähnliches handelt, kann eine solche Belästigung vorliegen. Auch wenn der Baum zu nahe an Deiner Einfahrt oder an einem Weg steht, kannst Du eine Entschädigung beantragen. Hierbei ist es aber wichtig, dass Dein Anspruch rechtlich begründet ist. Dies kannst Du beispielsweise bei einem Anwalt für Baurecht abklären.
Wer ist für Schäden durch Bäume haftbar?
Doch was ist, wenn ein gesunder Baum durch starke Winde das Nachbarhaus beschädigt? Hier stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Ist der Baum auf dem Grundstück des Nachbarn, ist der Eigentümer für den Schaden haftbar. In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn die Kosten für die Reparatur und andere anfallende Kosten, wie etwa den Abtransport. Sollte jedoch keine Versicherung bestehen, muss der Eigentümer des Baumes den Schaden ersetzen. Man sollte daher immer auf die Versicherungssituation achten, denn so können unnötige Kosten vermieden werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich an einen Experten zu wenden, wenn es zu solchen Situationen kommt. Dieser kann eine Prüfung vornehmen, um festzustellen, ob der Schaden durch den Baum verursacht wurde. Sollte dies der Fall sein, kann er entsprechende Schritte in die Wege leiten, um die Kosten für den Schaden zu erstatten.
Verkehrssicherheit von Bäumen: Regelmäßige Untersuchungen empfohlen
Als Grundstückseigentümer mit Baumbestand bist Du für die Verkehrssicherheit Deiner Bäume verantwortlich. Das heißt, Du musst dafür sorgen, dass von Deinen Bäumen keine Gefahren für die Umgebung ausgehen. Aus diesem Grund solltest Du Deine Bäume regelmäßig untersuchen, um mögliche Schäden, Unstimmigkeiten in der Standfestigkeit oder Erkrankungen zu erkennen und nötige Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zudem ist es empfehlenswert, einen Baumpfleger oder einen Fachmann hinzuzuziehen, um eine gründliche Untersuchung zu erhalten. Nur so kannst Du sicherstellen, dass Deine Bäume gesund und sicher sind.
Fazit
In Bayern darf man grundsätzlich alle Bäume ohne Genehmigung fällen, solange sie nicht zu den besonders geschützten Arten gehören. Dazu zählen zum Beispiel Eichen, Buchen, Tannen, Fichten, Kiefern, Ahorne, Ulmen und Linden. Wenn Du einen Baum fällen möchtest, der zu diesen Arten gehört, benötigst Du eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Fazit: Da man in Bayern ohne Genehmigung nur bestimmte Bäume fällen darf, solltest du dich vorher unbedingt informieren, um Ärger mit dem Gesetz zu vermeiden.