Ohne Genehmigung fällen: Welche Bäume sind in Thüringen erlaubt?

Bäume fällen in Thüringen ohne Genehmigung erlaubt

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In Thüringen gibt es einige Regeln, die man beim Fällen von Bäumen beachten muss. In diesem Artikel erfährst Du, welche Bäume Du ohne Genehmigung fällen darfst. Du wirst auch erfahren, welche Genehmigungen Du brauchst, wenn Du bestimmte Bäume fällen möchtest. Lass uns also anfangen!

In Thüringen darf man grundsätzlich keinen Baum ohne Genehmigung fällen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn der Baum krank oder beschädigt ist oder eine Gefahr für Menschen oder Eigentum darstellt, ist es manchmal erlaubt, ihn ohne Genehmigung zu entfernen. Außerdem ist es manchmal möglich, einen Baum ohne Genehmigung zu pflanzen oder zu beschneiden, sofern er nicht unter einem Naturschutzgesetz steht. Wenn Du also einen Baum entfernen möchtest, ist es am besten, vorher mit den zuständigen Behörden zu sprechen und zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Verbotenes Fällen von Bäumen 1. März bis 30. September

Zwischen dem 1. März und 30. September ist es verboten, Bäume und andere Gehölze zu fällen oder auf den Stock zu setzen. Dies ist in vielen Ländern der Fall, da im Sommer die Brutzeit der meisten Vögel beginnt. Da die Nester und die darin befindlichen Eier und Jungvögel direkt durch das Fällen beeinträchtigt werden, soll das Fällen in dieser Zeit unterlassen werden.
Du solltest also auf jeden Fall darauf achten, dass diese Regelung eingehalten wird. Denn wenn du gegen das Verbot verstößt, kann es sein, dass du eine Geld- oder Gefängnisstrafe erhältst.

Baumfällung: Genehmigung vom Ordnungsamt erforderlich

Du brauchst eine Genehmigung, um in Deinem Garten einen Baum zu fällen? Das ist richtig. Laut der Baumschutzverordnung muss eine solche Genehmigung vom Ordnungsamt Deiner Gemeinde beantragt werden, wenn der Stammumfang des Baumes mindestens 80 cm beträgt. Dieser Umfang wird in einer Höhe von 1 m bis 1,30 m gemessen. Eine solche Genehmigung wird auch bei der Fällung aller anderen Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm benötigt. Die Fällung eines Baumes ohne Genehmigung ist strafbar. Deshalb ist es wichtig, dass Du bei einem Fällvorhaben die entsprechenden Genehmigungen beantragst.

Antrag zum Fällen von Bäumen – Diese Durchmesser gelten!

Du möchtest einen Baum fällen, aber weißt nicht, wann du dafür einen Antrag stellen musst? Grundsätzlich kannst du das ganze Jahr über einen Antrag für einzelne Gehölze stellen, deren Stammdurchmesser mehr als 50 cm beträgt. Allerdings gibt es einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko dürfen nicht gefällt werden. Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich auch immer an die Naturschutzbehörde wenden, die dir gerne weiterhelfen.

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Eigentümerversammlung: Wichtige Konsequenzen bei eigenmächtiger Fällung von Bäumen

Auf der Eigentümerversammlung wird in der Regel von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen, ob ein bestimmter Baum gefällt werden soll. Wenn Du als Eigentümer eigenmächtig einen Baum fällst, kann das zu Konsequenzen führen. Denn ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer machst Du Dich schadensersatzpflichtig, wenn sich jemand durch die Fällung des Baumes benachteiligt fühlt. Deswegen ist es besser, zunächst einmal alle Miteigentümer zu konsultieren und auf der Eigentümerversammlung einen Beschluss zu fassen. So kannst Du sicher sein, dass alle Eigentümer hinter der Entscheidung stehen.

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Baumfällen in Thüringen ohne Genehmigung erlaubte Arten

Gesetzliche Regeln für das Fällen von Bäumen

Du möchtest einen Baum auf deinem Privatgrundstück fällen? Dann solltest du unbedingt vorher die gesetzlichen Bestimmungen checken! In Deutschland dürfen Bäume nur gefällt werden, wenn der Stammdurchmesser unter bestimmte Grenzwerte fällt. Diese Grenzwerte sind je nach Baumart unterschiedlich. Für Laubbäume liegt er bei 80 cm, für Nadelbäume bei 100 cm und für Obstbäume bei 150 cm. Es lohnt sich hierbei aber immer auch nochmal auf die regionalen Vorgaben zu achten, die von den einzelnen Bundesländern gesetzt werden. Außerdem muss in der Regel auch eine Ersatzpflanzung getätigt werden.

Baumschutzsatzung: Prüfe, ob du deinen Gartenbaum fällen darfst!

Du hast einen Baum in deinem Garten, den du entfernen möchtest? Dann solltest du vorher unbedingt prüfen, ob es eine Baumschutzsatzung in deiner Stadt/Gemeinde gibt. Diese Satzung legt fest, ab welchem Stammumfang ein Baum nicht mehr entfernt werden darf. In der Regel ist dieser Umfang in einer Höhe von 1 m zu messen. Wenn du den Baum trotz Baumschutzsatzung entfernst, kann das mit hohen Geldstrafen belegt werden. Überlege dir also gut, ob es wirklich nötig ist, den Baum zu fällen. Es lohnt sich, vorher zu prüfen, ob es eine Satzung gibt, die den Schutz der Bäume regelt.

Tannenbaum kaufen: Wachstum und Abstandsregeln beachten

Du hast vor, Dir eine Tanne für Dein Grundstück zu kaufen? Dann solltest Du wissen, dass die meisten Tannenarten ein langsames Wachstum haben. Das hat zur Folge, dass sie erst nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern erreicht. Bis zu dieser Höhe darf die Tanne an der Grundstücksgrenze nur fünfzig Zentimeter entfernt gepflanzt werden. Danach solltest Du unbedingt darauf achten, dass der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwei Meter beträgt, damit Deine Tanne niemanden behindert. Wenn Du Dir unsicher bist, was die Einhaltung der Abstandsregelung betrifft, kannst Du auch immer noch einen Baumschulenbesuch machen und Dir dort Rat holen. Ein Experte kann Dir bei der Wahl der richtigen Tanne sicherlich weiterhelfen.

Richtiger Zeitpunkt zum Fällen von Nadelbäumen: Okt-März

Der richtige Zeitpunkt, um einen Nadelbaum zu fällen, ist in der Regel von Oktober bis März. So kannst Du sicher sein, dass der Baum die Wintermonate übersteht, bevor er gefällt wird. Einige Bäume, wie zum Beispiel die Kiefer, sind sehr empfindlich gegenüber Frost und sollten daher früher gefällt werden. Wenn Du Dir unsicher bist, welches der richtige Zeitpunkt ist, um Deinen Nadelbaum zu fällen, kannst Du Dich jederzeit an einen Baumpfleger oder einen Förster wenden, der Dir gerne weiterhelfen wird.

Auch wenn Du eine Ausnahmegenehmigung erhältst und Deinen Nadelbaum in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September fällen möchtest, solltest Du stets die Umwelt berücksichtigen. An manchen Tagen kann es zu Verkehrsstaus kommen, weil sehr viele Bäume auf einmal gefällt werden. Daher ist es ratsam, den Fällvorgang möglichst gut zu planen und auf die Umwelt zu achten. Auch solltest Du aufpassen, dass Dein Nadelbaum nicht in die Nähe von Gebäuden, Wegen, Stromleitungen oder anderen Bäumen fällt.

Kosten für Fällen einer Tanne: Was ist zu erwarten?

Beim Fällen einer größeren Tanne sind Kosten in Höhe von 200 bis 400 Euro zu erwarten. Wenn die Situation aber komplizierter ist, können die Kosten auch höher ausfallen. Es ist daher wichtig, dass Du Dir im Vorfeld im Klaren bist, wie viel Geld Du für das Fällen einer Tanne bereitstellen musst. In jedem Fall solltest Du dafür sorgen, dass Du eine professionelle Fällfirma beauftragst, um sicherzustellen, dass alle Arbeiten korrekt und sicher durchgeführt werden. So kannst Du unnötigen Ärger und Gefahren in deinem Garten vermeiden.

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Bauen auf dem Grundstück: Abstand zur Nachbargrenze beachten

Du musst beim Bauen auf deinem Grundstück unbedingt darauf achten, dass du mindestens 2,50 m von der Grenze zum Nachbargrundstück entfernt bist. Dies ist in der Bauordnung des Bundes, auch BauO genannt, im § 1303 genau geregelt.

Um zu verhindern, dass du zu nah an der Nachbargrenze bauen würdest, solltest du dir vorab eine Genauigkeitsskizze vom Katasteramt besorgen. Diese Skizze zeigt dir die genauen Abstände zwischen den Grundstücken. Damit bist du auf der sicheren Seite und vermeidest Ärger mit deinem Nachbarn.

Abholzung erlaubter Bäume in Thüringen

Fällen eines Nussbaums: Tipps für sicheres Arbeiten

Wenn du den Stamm eines Nussbaums fällen willst, musst du einiges beachten. Denn Nussholz ist ein sehr hartes und schweres Holz, das beim Fällen eines Baumes leicht brechen kann. Wenn du die Kettensäge zu schnell oder zu tief einsetzt, kann es passieren, dass du Rindenstücke des Stammes mit abreißt. Möglicherweise kann ein abgesägter Ast an ebendiesen Rindenstücken hängenbleiben. Durch das Abreißen der Rindenstücke besteht auch die Gefahr, dass sich das Kettensägeblatt einklemmt und du es erst mit viel Kraft wieder lösen musst. Nimm dir also am besten etwas Zeit und sei bei der Sägearbeit vorsichtig. Dann kannst du den Baum sicher und erfolgreich fällen.

Schütze seltene und gefährdete Baumarten in Deutschland!

In Deutschland gibt es viele Baumarten, die selten oder gefährdet sind. Darunter befinden sich die Elsbeere, der Speierling, die Eibe, die Schwarzpappel, die Gewöhnliche Rosskastanie, der Wildapfel und die Flatterulme. Diese Bäume sind aufgrund von Umweltverschmutzung, dem Klimawandel und der fortschreitenden Urbanisierung oftmals bedroht.

Es ist uns allen wichtig, diese seltenen und gefährdeten Baumarten zu schützen. Ein Weg, das zu erreichen, ist das Pflanzen von Bäumen in heimischen Gärten. Auf diese Weise kann nicht nur die Artenvielfalt erhöht werden, sondern auch der Klimawandel bekämpft werden. Auch das Aufstellen von Vogelhäuschen und Nistkästen kann dazu beitragen, dass diese seltenen und gefährdeten Bäume besser geschützt werden.

Wir können alle dazu beitragen, dass unsere Umwelt und unsere Bäume geschützt werden. Indem wir unser Wissen darüber teilen und uns gegenseitig daran erinnern, dass jeder seinen Teil dazu beitragen kann, können wir unsere Umwelt für die Zukunft schützen. Deshalb solltest Du Deinen Freunden und Familie erklären, wie wichtig es ist, diese Bäume zu schützen und ihnen helfen, auch bei der Schaffung eines grüneren Lebensraums mitzuhelfen.

Gärtnerarbeiten an hohen Tannen: Sicher und professionell

Kürzungsarbeiten an einer hohen Tanne sollten nur von einem erfahrenen Gärtner ausgeführt werden. Denn eine lange, standsichere Leiter ist für den Einsatz notwendig. Zudem benötigen Sie ein Schneidewerkzeug wie eine Säge und eine Gartenschere, ggf auch eine Hebelastschere mit einer Teleskopstange. Der beste Zeitpunkt für solche Kürzungsarbeiten ist der Winter, bis spätestens Ende März. Dann ist die Pflanze noch im Ruhezustand und bei der Kürzung werden weniger Saft und Wasser entzogen. Wichtig ist, dass die Leiter in einem sicheren Abstand zur Tanne steht und dass Sie nur die notwendigsten Äste kürzen, um die Pflanze zu formen. Auch nach der Kürzung sollten Sie die Tanne regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf nachschneiden.

Verjährungsfristen für Ansprüche auf Bäume auf Nachbargrundstück

Hast Du Probleme mit den Bäumen auf dem Grundstück Deines Nachbarn? Dann kannst Du zunächst Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Allerdings musst Du beachten, dass dieser Anspruch eine bestimmte Verjährungsfrist hat. Je nachdem, in welchem Bundesland Du lebst, kann die Frist unterschiedlich sein. Deshalb solltest Du Dich vorher informieren, um sicherzugehen, dass Dein Anspruch noch nicht verjährt ist.

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Pflegeleichte Rhododendren und Azaleen: Nicht schneiden!

Rhododendren und Azaleen gehören zu den beliebtesten Ziergehölzen, die man im Garten finden kann. Da sie so robust und attraktiv sind, verleihen sie jedem Garten einen zusätzlichen Glanz. Obwohl sie relativ pflegeleicht sind, sollten sie nicht geschnitten werden. Dieser Rat stammt aus dem Jahr 1903, als einige Gärtner die Methode anwendeten, um den Wuchs der Pflanze zu stimulieren. Doch heutzutage ist das nicht mehr nötig: Die richtige Menge an Feuchtigkeit, Dünger und Licht sorgt dafür, dass sich Rhododendren und Azaleen völlig natürlich entwickeln und gedeihen können. Wenn Du Deine Pflanzen also in ihrer ursprünglichen Form erhalten willst, lasse sie lieber ungeschnitten.

Verkehrssicherungspflicht als Grundstückseigentümer: Risiko minimieren

Du hast als Grundstückseigentümer eine Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass Du für alle Gefahren, die von Deinem Grundstück ausgehen, haftest. Das gilt auch für Bäume, die auf Deinem Grundstück wachsen und eine Gefahr für Passanten darstellen können. Daher ist es Deine Pflicht, diese Bäume regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls gefährliche Äste zu entfernen. Solltest Du diese Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllen, haftest Du für Schäden, die entstehen. Die Rechtsprechung ist sich hier völlig einig. Daher solltest Du Deine Verkehrssicherungspflicht unbedingt ernst nehmen und Deine Bäume regelmäßig überprüfen. Ein ausgebildeter Fachmann kann Dir dabei helfen, das Risiko zu minimieren.

Pflanzabstand für Kern- und Steinobstbäume: 2 m und 1,5 m

Du musst bei der Pflanzung von Kernobstbäumen 2 m Abstand einhalten, wenn sie auf stark wachsenden Unterlagen veredelt sind. Für Süßkirschenbäume und veredelte Walnussbäume gilt das gleiche. Bei Kernobstbäumen auf schwach wachsenden Unterlagen veredelt, sowie bei Steinobstbäumen (außer Süßkirschenbäumen) reichen 1,5 m Abstand aus. So können sich die Bäume gut entwickeln und hast du auch in Zukunft Freude an deinem Garten.

Gebäude- und Hausratversicherung: Schutz vor Schäden durch Bäume

Falls ein Baum aus Ihrem Garten auf Ihr Haus fällt, springt Ihre Gebäudeversicherung ein und übernimmt die Kosten für den Schaden an Ihrem Haus. Aber auch wenn ein Baum von einem Nachbargrundstück auf Ihr Eigenheim kracht, musst du dir keine Sorgen machen. Denn auch dann kannst du deine Gebäudeversicherung in Anspruch nehmen. Sie übernimmt dann die Kosten für den Schaden und kümmert sich um die Reparatur. Außerdem kannst du auch deine Hausratversicherung kontaktieren, um den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen auf deinem Grundstück zu ersetzen. So hast du auch in solchen Fällen einen zuverlässigen Schutz.

Baum geschützt? Prüfe §3 der Baumschutzverordnung!

Du fragst Dich, ob Dein Baum geschützt ist? Laut § 3 der Baumschutzverordnung sind nicht alle Bäume vor Fällung geschützt. Damit ein Baum als geschützt gilt, muss er einen Durchmesser von 25 cm in 1,30 m Höhe aufweisen. Kleinere Bäume können jedoch ebenfalls geschützt sein, wenn sie Teil einer Baumgruppe, einer Allee oder eines Knicks sind. Prüfe also, ob Dein Baum Teil einer größeren Baumformation ist und ob er einen Durchmesser von 25 cm in 1,30 m Höhe aufweist. Falls ja, ist er geschützt und Du musst ihn nicht fällen lassen.

Schlussworte

In Thüringen musst du keine Genehmigung beantragen, um kleinere Bäume, die nicht als Naturdenkmäler geschützt sind, zu fällen. Wenn du aber große Bäume fällen möchtest, brauchst du eine Genehmigung. Diese kannst du bei der zuständigen Behörde beantragen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass du in Thüringen nur die Bäume fällen darfst, die du nicht genehmigt bekommen musst. Wenn du nicht sicher bist, ob du eine Genehmigung brauchst oder nicht, empfehlen wir dir, dich an deine lokale Behörde zu wenden.

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