Alles was du über das Fällen von Bäumen in Niedersachsen wissen musst – wie lange darf man Bäume fällen?

Niedersachsen: Fällzeiten für Bäume

Hallo Zusammen,

hast du schon mal darüber nachgedacht, wie lange man in Niedersachsen Bäume fällen darf?
Dann bist du hier genau richtig. In diesem Artikel werden wir uns genauer mit dem Thema beschäftigen und herausfinden, wie lange man in Niedersachsen Bäume fällen darf. Also, lass uns loslegen!

In Niedersachsen darf man Bäume nur mit einer Genehmigung des zuständigen Forstamtes fällen. Normalerweise dauert es mehrere Wochen, bis man die Genehmigung erhält. Danach hast du ein Jahr Zeit, um die Bäume zu fällen. Wenn du die Genehmigung nicht innerhalb eines Jahres erfüllst, musst du eine neue Genehmigung beantragen.

Bundesnaturschutzgesetz: Bäume, Hecken und Gebüsche schützen

Du hast vielleicht schon einmal davon gehört, dass man in einigen Monaten des Jahres nicht einfach Bäume, Hecken und Gebüsche abschneiden oder auf den Stock setzen darf. Diese Vorgabe kommt aus dem Bundesnaturschutzgesetz und lautet konkret: Nr. 2 des Gesetzes verbietet es in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September, Bäume, Hecken und Gebüsche abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dies dient dem Schutz der Natur und hilft, die Artenvielfalt zu erhalten. Denn viele Tiere nutzen im Frühjahr und Sommer die Bäume als Nistplätze oder als Schatten. Daher ist es wichtig, dass sie in dieser Zeit nicht gestört werden.

Kann ich meinen Baum selbst fällen? Nein!

Du hast einen Baum auf dem Grundstück deiner Wohnanlage und willst wissen, ob du ihn selbst fällen darfst? Leider lautet die Antwort hier: Nein! Wenn du einen Baum fällen willst, musst du zuerst die Eigentümerversammlung einberufen und die Mehrheit der Miteigentümer muss mit Ja stimmen. Ansonsten machst du dich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld einen Baumpfleger oder einen Experten der Baumpflege hinzuzuziehen, der das Fällen des Baumes beurteilen und die nötigen Schritte anleiten kann. So kannst du sichergehen, dass du nicht gegen irgendwelche Regeln verstößt und dein Baum sicher gefällt wird.

Gehölze fällen: Meldepflicht beachten, Ausnahmen

Du musst jederzeit einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen, wenn du Gehölze fällen möchtest. Ausgenommen sind nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja, sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko. Alle anderen Gehölze müssen jedoch einzeln und mit einem Stammdurchmesser von mindestens 50 cm beantragt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei der Beseitigung von Sturmschäden. In solchen Fällen gilt keine Meldepflicht. Es ist also wichtig, dass du die lokalen Regelungen beachtest, und im Zweifelsfall die Naturschutzbehörde kontaktierst.

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Geschützte Bäume im Garten – Schutz für Laub- und Nadelbäume

Du musst dir keine Sorgen machen, wenn du einen Baum im Garten hast. Der Schutz gilt nämlich nicht nur für Laub- sondern auch für Nadelbäume. Aber Obstbäume und Bäume in Baumschulen sind leider nicht davon betroffen. Der Schutz hängt vom Stammumfang ab, meist ist er ab 80 Zentimetern Umfang in einer Höhe von einem Meter geltend. Ebenso werden auch Bäume in öffentlichen Grünanlagen geschützt. Solltest du also einen Baum in deinem Garten haben, kannst du beruhigt sein, er ist in der Regel geschützt.

 Baumfällen in Niedersachsen – Vorschriften und Regeln

Pflanze deinen Baum: Wiener Baumschutzgesetz

Du hast ein Auge auf einen Baum geworfen, den du gerne pflanzen möchtest? Dann solltest du vorher wissen, dass Laub- und Nadelhölzer, deren Stammumfang – gemessen einen Meter über dem Boden – mindestens 40 Zentimeter beträgt, unter das Wiener Baumschutzgesetz fallen. Das bedeutet, dass du eine Baumpflanzgenehmigung einholen musst, bevor du einen solchen Baum pflanzen darfst. Die Genehmigung kannst du beim zuständigen Bezirksamt beantragen. Es lohnt sich, das Gesetz zu kennen, denn es regelt gewisse Pflichten und Rechte, die du als Baumbesitzer beachten musst. Zum Beispiel musst du den Baum regelmäßig gießen, düngen und pflegen und ihm ausreichend Platz für die Wurzeln geben. Auch wenn der Baum einmal krank wird, musst du die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Aber auch wenn du als Baumbesitzer deine Pflichten erfüllst, kannst du dich auf das Gesetz berufen: Solltest du zum Beispiel durch ein Bauprojekt oder andere Eingriffe in dein Grundstück eingeschränkt werden, kannst du die Einhaltung der Baumschutzbestimmungen verlangen.

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Bundesnaturschutzgesetz: Radikaler Schnitt schützt Tierarten

Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit zwischen dem 1. März und 30. September grundsätzlich den radikalen Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze. Diese Regelung soll helfen, die Fortpflanzung vieler Tierarten zu schützen. Dazu gehören insbesondere seltene Vogel- und Insektenarten, deren Lebensraum durch den radikalen Schnitt bedroht wäre. Aber auch viele andere Tiere, wie Fledermäuse und Igel, profitieren davon. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle uns an dieses Verbot halten, um die Artenvielfalt zu erhalten und die Lebensräume der Tiere zu schützen.

Hecken und Gehölze zwischen 1. März und 30. September schonend schneiden

Du solltest deine Hecke nicht in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September radikal zurückschneiden. Während dieser Zeit ist dies nämlich nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verboten. Denn zu dieser Zeit haben viele Vögel ihre Nester in Hecken und Gehölzen gebaut und legen Eier, die dann auch ausgebrütet werden. Um die Vögel und deren Nester zu schützen, ist der radikale Rückschnitt nicht erlaubt. Wenn du deine Hecke schonend zurückschneiden willst, dann kannst du das aber auch in der Zeit zwischen 1 März und 30 September machen. Dann ist es nämlich erlaubt, Hecken und Gehölze nur so viel zurückzuschneiden, dass die Nester nicht berührt werden.

Grenzabstände für Bäume & Sträucher nach NNachbG

Laut § 50 NNachbG regeln Grenzabstände für Bäume und Sträucher. Bis zu einer Höhe von 1,2 m ist ein Abstand von 0,25 m vorgeschrieben. Bis zu einer Höhe von 3 m beträgt der Abstand 0,75 m und bei einer Höhe von 5 m muss ein Abstand von 1,25 m eingehalten werden. Bis zu einer Höhe von 15 m muss ein Abstand von 3,00 m eingehalten werden und über 15 m beträgt er 8,00 m. Des Weiteren ist es wichtig zu beachten, dass Sträucher höhere Abstände erfordern als Bäume. Außerdem ist es ratsam, die Tiefe der Wurzeln bei der Berechnung der Abstände zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Bäume und Sträucher regelmäßig geschnitten werden, um ein angenehmes Wohnklima zu erhalten. Auch die richtige Pflanzenauswahl ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden.

Pflanzen von Bäumen in Deinem Garten: Tipps & Regelungen

Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze für die Höhe von Bäumen, die in einem privaten Garten gepflanzt werden. Allerdings gibt es einige Dinge, die Du beachten solltest, wenn Du Bäume in Deinem Garten pflanzen möchtest. Zum Beispiel verhindern einige Kommunen, dass Bäume höher als 8 Meter werden. Der Grund dafür ist, dass die Höhe des Baumes das Licht behindern kann, das Nachbargärten erreicht. Außerdem wächst ein Baum im Laufe der Zeit und kann aufgrund seiner Wurzeln kleinere Gebäude beschädigen. Es ist daher wichtig, dass Du Dich über die Regelungen Deiner Kommune informierst, bevor Du einen Baum pflanzt. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob der Baum die Höhe einhalten wird, kannst Du auch eine kleinere Sorte wählen. Da die meisten Baumarten nur wenige Meter hoch werden, solltest Du keine Probleme haben, eine passende Sorte zu finden.

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Tanne pflanzen: Abstand einhalten für optimalen Wuchs

Du hast eine Tanne gepflanzt? Dann hast du bestimmt darauf geachtet, dass sie nicht zu nah an der Grundstücksgrenze steht. Denn nach etwa fünf Jahren erreicht sie eine Höhe von zwei Metern. Bis dahin musst du einen Abstand von fünfzig Zentimeter einhalten. Danach ist es wichtig, dass du mindestens einen Abstand von zwei Metern beachtest. So kannst du sicherstellen, dass deine Tanne nicht zu viel Platz einnimmt.

Niedersachsen: Zeitraum für das Fällen von Bäumen

Wer bezahlt für Schäden durch umgeknickte Bäume?

Wer trägt die Kosten, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt? In den meisten Fällen wird die Wohngebäudeversicherung des betroffenen Nachbarn für den Schaden aufkommen, sofern der Baum durch einen versicherten Sturm umgeknickt ist. Dazu gehören die Kosten für die Reparatur des Gebäudes, aber auch für den Abtransport des Baumes. In manchen Fällen kann es aber auch sein, dass die Versicherung nicht für den Schaden aufkommt. Dann musst Du Dich an den Eigentümer des Baumes wenden und um Schadensersatz bitten.

Baum-Schäden am Haus: Wie Deine Versicherung Dir hilft

Sollte Dein Baum an Deinem Haus Schäden verursachen, ist es wichtig, dass die Schäden von einem Experten begutachtet werden. Auch wenn es sich bei dem Baum nicht um einen Nachbarn handelt, übernimmt Deine Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Begutachtung. Gegebenenfalls können die Kosten für den Entfall des Baumes ebenfalls übernommen werden. Wenn jedoch ein fremder Baum auf Dein Grundstück/Gebäude stürzt, übernimmt entweder Deine Wohngebäudeversicherung oder die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn die Kosten. Es ist daher wichtig, dass Du Dir die Versicherungspolice Deines Nachbarn genau anschaust, um zu sehen, ob ein entsprechender Schutz besteht. Ein Fachmann kann Dir hierbei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Bäume, Sträucher oder Hecken an der Grundstücksgrenze – Einhaltung der Abstände

(2) Wenn du als Eigentümer eines Grundstücks Bäume, Sträucher oder Hecken angepflanzt hast, die deinem Nachbarn zu nahe sind, dann muss dir bekannt sein, dass du auf dessen Verlangen hin die Anpflanzungen entfernen musst. Du hast aber auch die Möglichkeit, die Bäume, Sträucher oder Hecken durch Zurückschneiden auf eine Höhe von bis zu 1,2 m zu halten. Das bedeutet, dass du den Nachbarn nicht von der Pflanzung befreien musst, sondern die Anpflanzungen lediglich zurückschneiden musst, sodass sie nicht mehr als 0,25 m Abstand zur Grundstücksgrenze haben.

(3) Es ist wichtig, dass du den Abstand zur Grundstücksgrenze einhältst, um deinen Nachbarn nicht zu stören. Solltest du dein Grundstück nicht zurückschneiden, dann kann es sein, dass der Nachbar ein Gerichtsverfahren einleitet, um die Beseitigung der Anpflanzungen zu erzwingen. Aus diesem Grund solltest du immer versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Bäume, Sträucher oder Hecken zurückschneiden, damit sie die Grenzabstände einhalten.

Bäume fällen: Sperrfristen beachten für Artenschutz

Du möchtest Bäume im Garten fällen? In Deutschland gibt es dafür eine Sperrfrist. Da der Artenschutz eine hohe Priorität hat, dürfen Bäume vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres nicht gefällt werden. Dies gilt sowohl für Bäume außerhalb als auch innerhalb von Gärten, einschließlich Hecken. So möchte man den natürlichen Lebensraum für Vögel und andere Tiere schützen. Durch das Fällen von Bäumen wird der natürliche Lebensraum für viele Tierarten zerstört und deren Überleben gefährdet. Deshalb sollten die Sperrfristen für das Fällen von Bäumen unbedingt eingehalten werden.

Gartenarbeit während Brutzeit: Tierschutz beachten!

Keine Gartenarbeit während der Brutzeit! Jedes Jahr von März bis September ist es aufgrund des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Hecken und Bäume zu schneiden oder zu fällen. Der Grund dafür ist der Tierschutz, da die Vögel in dieser Zeit gerade ihre Nester bauen. Um die Vögel nicht zu stören, solltest du während der Brutzeit also lieber die Gartenschere in die Ecke legen. Ein Blick in deinen Garten kann aber trotzdem nicht schaden. So kannst du sichergehen, dass deine Gartenarbeiten nicht zu schädlichen Folgen für die Tierwelt führen.

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Hecken, Walnuss & Ahorn im Frühjahr nicht schneiden

Kein Frühjahrsschnitt für Hecken, Walnuss und Ahorn – das ist eine Regel, die man unbedingt beachten sollte. Hecken erhalten erst gegen Ende Juni einen Formschnitt, um dem Pflanzen Wachstumszeit zu geben. Außerdem gibt es einige Gehölze, die man im Frühjahr möglichst nicht schneiden sollte. Dazu zählen beispielsweise Walnuss- und Ahornbäume, die sich beim Schneiden schwer erholen können. Daher solltest Du auf jeden Fall lieber erst im Sommer schneiden. Je nachdem, in welchem Zustand sich die Bäume befinden, kann dann ein leichter Schnitt vorgenommen werden. Auf diese Weise kannst Du Dir sicher sein, dass die Bäume nicht geschädigt werden.

Fällen einer Tanne: Kosten und Aufwendungen beachten

Du hast eine Tanne ausgewählt, die gefällt werden muss? Dann solltest Du damit rechnen, dass es mit Fällkosten zwischen 200 Euro und 400 Euro zu Buche schlägt. In besonders komplexen Fällsituationen kann der Preis auch noch höher liegen. Zu den Kosten kommen noch weitere Aufwendungen hinzu, die durch den Fällvorgang entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Transportkosten, Kosten für das Entfernen des Stammes oder auch Kosten für die Entsorgung des Laubes. Wenn Du also eine Tanne fällen lassen möchtest, solltest Du Dir im Klaren sein, dass es einiges an Kosten auslösen kann.

Fällen von Bäumen: Wann ist eine Genehmigung nötig?

Doch Du musst nicht bei jedem Baum verzweifeln, der gefällt werden muss. Es gibt Ausnahmen, bei denen eine Genehmigung nicht nötig ist. Laut § 3 der Baumschutzverordnung müssen Einzelbäume einen Durchmesser von mindestens 25 cm aufweisen, gemessen in 1,30 m Höhe. Auch Obstbäume und Bäume auf öffentlichem Grund, wie im Wald, in Parks oder an Straßen, können ohne Genehmigung gefällt werden. Doch bedenke: Ein Baum ist nicht nur ein dekoratives Element, sondern auch ein wichtiger Bestandteil der Natur. Deshalb solltest Du vorher gut überlegen, ob es wirklich nötig ist, einen Baum zu fällen.

Gesetzlicher Bestandsschutz für Bäume ab sechs Jahren

Nach sechs Jahren kann ein Baum als Bestandsschutz angesehen werden. Dies bedeutet, dass er nicht ohne Genehmigung abgeholzt werden darf. Er hat dann ein gesetzlich verankertes Recht, an Ort und Stelle zu stehen. Falls der Baum jedoch krank oder gefährlich wird, dann kann er trotz des Bestandsschutzes entfernt werden. Allerdings musst du dann eine Genehmigung des zuständigen Forstamtes einholen. Wenn du also einen Baum in deinem Garten hast, der schon sechs Jahre oder länger dort steht, kannst du dir sicher sein, dass er nicht ohne Weiteres weggeholzt werden kann!

Nadelbaum fällen: Wann ist die richtige Zeit?

Wenn du einen Nadelbaum fällen möchtest, ist es wichtig, die richtige Zeit dafür zu wählen. Im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes in der Zeit vom 1.März bis 30.September untersagt. Solltest du in dieser Zeit trotzdem einen Baum fällen wollen, brauchst du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Es ist ratsam, den Baum außerhalb dieser Zeit zu fällen, da die kalte Jahreszeit die beste ist, um eine solche Aufgabe durchzuführen. In dieser Zeit ist es einfacher, die Aufgabe sicher und ordnungsgemäß zu erledigen. Außerdem kann es sein, dass du eine Gebühr zahlen musst, wenn du ohne Genehmigung fällst. Daher ist es wichtig, sich an die Regeln zu halten, um Ärger zu vermeiden.

Zusammenfassung

In Niedersachsen darf man Bäume so lange fällen, bis die Fällgenehmigung abgelaufen ist. Die Genehmigung ist normalerweise auf ein Jahr befristet. Wenn du länger Bäume fällen möchtest, musst du eine neue Genehmigung beantragen.

Du siehst also, dass du in Niedersachsen bäume fällen darfst, aber nur unter bestimmten Bedingungen und nur für begrenzte Zeiträume. Sei also immer vorsichtig und achte darauf, dass du die Regeln einhältst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.

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