Hey, hast du schonmal darüber nachgedacht, wie lange man in Schleswig-Holstein Bäume fällen darf? Es ist eine spannende Frage, die es zu erforschen gilt. In diesem Artikel erfährst du alles, was du über die Regeln beim Fällen von Bäumen in Schleswig-Holstein wissen musst. Lass uns also loslegen und schauen, was du wissen musst!
In Schleswig-Holstein darfst Du Bäume nur dann fällen, wenn Du dazu eine Genehmigung hast. Solange das nicht der Fall ist, solltest Du nichts fällen. Die Genehmigung ist normalerweise auf ein Jahr begrenzt, kann aber auch bis zu zwei Jahren verlängert werden.
Fällverbot für Bäume gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz
In der Zeit vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres ist das Fällen von Bäumen gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetz verboten. Dadurch sollen die natürliche Umwelt und die Tierwelt geschützt werden. Vor dem Fällen eines Baumes musst du daher eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde einholen. Diese Genehmigung wird nur unter besonderen Voraussetzungen erteilt. Es ist daher wichtig, sich vor dem Fällen eines Baumes über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Für viele Bäume gilt zudem ein Fällverbot von dauerhafter Dauer. Auch hier ist es wichtig, sich vor dem Fällen zu informieren, um eine empfindliche Geldbuße zu vermeiden.
Fällen eines Baumes: Oktober bis Februar erlaubt
Du darfst einen Baum nur von Oktober bis einschließlich Februar fällen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in allen anderen Monaten verboten, einen Baum zu fällen – egal ob deine Gemeinde eine Baumschutzsatzung verabschiedet hat oder nicht. Diese Regelung sorgt dafür, dass die brütenden Vögel in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen können, ohne von Menschen behindert zu werden. Deshalb solltest du beim Fällen eines Baumes auch die Jahreszeiten berücksichtigen und ihn nur während der erlaubten Zeiten fällen. So schützt du nicht nur die Natur, sondern auch die Tiere.
Fällen von Gehölzen: Antrag bei Naturschutzbehörde stellen
Du fragst dich: Wann muss ich einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen? Ganzjährig musst du einen Antrag stellen, wenn du einzelnstehende Bäume mit einem Stammdurchmesser ab 50 cm fällen möchtest. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko dürfen nicht ohne vorherige Genehmigung gefällt werden. Wenn du also von diesen Bäumen einen fällen möchtest, musst du zuerst einen Antrag bei der Naturschutzbehörde stellen.
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Schütze Bäume – Mindestens 40 cm Stammumfang
Du musst nicht zwingend Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm schützen. Manche langsamwachsende Baumarten benötigen nur einen Stammumfang von 40 cm, um geschützt zu werden. Damit die Bäume auch in Zukunft bestehen bleiben, solltest du sie schützen. Eine Maßnahme hierfür ist, dass du Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm schützt, insbesondere langsamwachsende Baumarten. Dadurch werden die Bäume vor schädlichen Einflüssen bewahrt, sodass sie noch viele Jahre erhalten bleiben.
Fällen von Nadelbäumen: Zeitpunkt beachten & Ausnahmen prüfen
Du planst, einen Nadelbaum zu fällen? Dann achte darauf, die richtige Zeit dafür zu wählen! Im Allgemeinen ist das Fällen eines Baumes innerhalb der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt. Solltest du dennoch in dieser Zeit deinen Nadelbaum fällen wollen, benötigst du dafür eine Ausnahmegenehmigung. Diese kannst du bei der zuständigen Behörde beantragen. Wir empfehlen aber, dass du auf das Fällen während der strengen Regenzeit verzichtest, um die Umwelt zu schützen. Auch dürfen geschützte Bäume nie gefällt werden. Informiere dich deshalb vorher ganz genau, welche Bäume gefällt werden dürfen.
Tannenpflanzung: Abstand zur Grundstücksgrenze beachten
Du musst Dich nicht ärgern, wenn Deine Tanne an der Grundstücksgrenze nach fünf Jahren nur knapp zwei Meter hoch ist. Das ist völlig normal. Bis zu dieser Höhe darfst Du die Tanne nur fünfzig Zentimeter von der Grenze entfernt pflanzen. Sobald die Tanne jedoch größer wird, sollte der Abstand laut den meisten Regelwerken mindestens zwei Meter betragen. So kannst Du sichergehen, dass Du Deine Nachbarn nicht ärgerst.
Pflanzabstand zu Nachbargrundstück: Mindestens 0,4 m
Du musst immer darauf achten, dass du Bäume, Sträucher und Hecken mit einem Abstand zu Deinem Nachbargrundstück einhältst. Der Abstand sollte mindestens ein Drittel der Höhe der Anpflanzung über dem Erdboden betragen. Wenn die Anpflanzung 1,20 m hoch ist, musst Du mindestens 0,4 m Abstand einhalten. Es ist wichtig, dass Du diese Richtlinien befolgst, um ein gutes Verhältnis zu Deinen Nachbarn zu bewahren. Falls Du Dir nicht sicher bist, wie viel Abstand Du einhalten musst, kannst Du natürlich auch gerne einen Experten zu Rate ziehen.
Maximale Höhe von Bäumen in privaten Gärten beachten
Es gibt grundsätzlich keine Obergrenze für die Höhe von Bäumen in privaten Gärten. Allerdings können die Höhenvorschriften der Kommune einzuhalten sein, sofern diese eine maximale Höhe vorschreiben. Daher empfiehlt es sich, sich vor dem Pflanzen eines Baums bei der zuständigen Gemeinde zu erkundigen, ob es bestimmte Höhenvorschriften gibt. Natürlich kann man auch einen Baum pflanzen, der größer wird als erlaubt. Sollte die Kommune jedoch eine Beschwerde erhalten, muss du dich darauf gefasst machen, dass der Baum gekürzt oder ganz entfernt werden muss. Deshalb ist es ratsam, die Höhenvorschriften im Auge zu behalten, damit du nicht unliebsame Überraschungen erlebst.
Pflanze Deinen Baum richtig: Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein v. 17. Februar 2010
17. Februar 2010
Du musst aufpassen, wenn du in deinem Garten einen Baum pflanzen möchtest. Wenn der Baum 15 m hoch ist, dann muss sein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze 5 m betragen, was ein Drittel von 15 m entspricht. Noch einmal anders ausgedrückt: Wenn seine Zweige 3 m über dem Erdboden wachsen, dürfen sie nicht mehr als 1 m an die Grenze heranreichen. Dies regelt das Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG SH) v. 17. Februar 2010. Dieses Gesetz ist wichtig, um rechtliche Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden und es dient auch dem Schutz des Baumes. Es ist ratsam, sich vor dem Pflanzen des Baumes über die örtlichen Gesetze zu informieren und sich an diese zu halten.
Abstand zwischen Bäumen und Sträuchern: Einfache Faustregel einhalten
Wenn es in deinem Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften für den Abstand zwischen Bäumen und Sträuchern gibt, kannst du ganz einfach eine Faustregel befolgen. Halte einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Bäumen und Sträuchern bis zu einer Höhe von etwa zwei Metern ein. Bei Pflanzen, die höher als zwei Meter sind, solltest du einen Abstand von mindestens einem Meter wählen. So kannst du sicherstellen, dass du dein Eigentum und deine Nachbarn nicht gefährdest.
Verfahrensfreie Anlagen: Gebäude ohne Baugenehmigung bis 30 m³
Du musst bei einem Bauvorhaben nicht immer ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Oft kannst du auf ein solches Verfahren verzichten, wenn es sich um sogenannte verfahrensfreie Anlagen handelt. Zu diesen zählen zum Beispiel Gebäude ohne Aufenthaltsraum, Toilette und Feuerstätte mit einem Brutto-Rauminhalt von bis zu 30 m³. Auch im Außenbereich dürfen solche verfahrensfreien Anlagen mit einem Rauminhalt von bis zu 10 m³ errichtet werden. Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände, die jedoch unter 10 m³ liegen, dürfen hier allerdings nicht errichtet werden. Dies ist in § 63 Abs 1 Nr 1a des Länderbauordnung festgelegt.
Baumfällen: Beachte die Stammdurchmesser & Örtlichen Bestimmungen
Du möchtest einen Baum auf deinem eigenen Grundstück fällen? Dann solltest du vorher genau prüfen, ob du überhaupt dazu berechtigt bist. In vielen Regionen ist es nämlich so, dass du einen Baum erst ab einem bestimmten Stammdurchmesser fällen darfst. Für Laubbäume liegt dieser Wert in der Regel bei 80 cm, für Nadelbäume bei 100 cm und für Obstbäume bei 150 cm. Je nach Region können aber auch andere Vorgaben gelten, die du unbedingt beachten solltest. Außerdem musst du in vielen Fällen eine Ersatzpflanzung vornehmen, bevor du den Baum fällen darfst. Achte also bei der Planung deiner Fällarbeiten unbedingt auf die örtlichen Bestimmungen.
Bäume und Äste schneiden: 1. Oktober bis 28. Februar
Du darfst Bäume und Äste vom 1. Oktober bis 28. Februar schneiden. In der Vogelschutzzeit, die vom 1. März bis 30. September dauert, ist es erlaubt, Form- und Pflegeschnitte vorzunehmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchzuführen. Es ist jedoch nicht gestattet, großflächig Bäume und Äste zu entfernen. Zudem solltest Du darauf achten, dass der natürliche Lebensraum der Vögel nicht zu sehr gestört wird.
Radikalschnittverbot: Schütze Tiere und Pflanzen!
Du hast vielleicht schon einmal gehört, dass der Schnitt bestimmter Pflanzen in der Zeit von März bis September verboten ist. Der Grund dahinter: Es soll das Fortpflanzen vieler Tierarten geschützt werden. Genau das regelt das Bundesnaturschutzgesetz, das sogenannte ‚Radikalschnittverbot‘. Es verbietet den radikalen Schnitt von Biotopstrukturen wie Röhrichten, Bäumen, Hecken, Gebüschen und sonstigen Gehölzen. Und auch für Dich als Tierfreund ist das wichtig, denn so können viele Tierarten ungestört brüten und sich fortpflanzen. Also, denke daran: Wenn Du in Deinem Garten etwas schneiden willst, dann solltest Du das in der Zeit von Oktober bis Februar tun. Das ist nicht nur gut für die Natur, sondern auch für die Tiere!
Garten im Frühling neu gestalten: Schneiden von Rosen, Gartenhibiskus und Sommerflieder
Du bist auf der Suche nach einem schönen Garten für den Frühling? Dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt, um Rosen, Gartenhibiskus und Sommerflieder zurückzuschneiden. Das Schneiden der Pflanzen regt das Wachstum an und sorgt dafür, dass sie besonders viele und kräftige Blüten bilden. Dabei musst du keine Angst haben, dass du Blütenansätze abschneidest, da diese Pflanzen am diesjährigen Holz blühen. So kannst du deinem Garten einen frischen Look für den Frühling verpassen und deine Gartenpflanzen in neuem Glanz erstrahlen lassen.
Schonende Pflege von Bäumen: Vorteile für Klima und Lebensqualität
Du darfst in den Monaten von März bis September nicht komplett abschneiden oder auf den Stock setzen. Es ist aber erlaubt, vorsichtig zu schneiden und zu pflegen, um die Bäume zu formen und zu erhalten. Dieser schonende Umgang mit den Bäumen ist wichtig, um sie gesund zu erhalten. So helfen sie zum Beispiel, die Luft zu reinigen und das Klima zu verbessern. Außerdem sorgen sie für mehr Lebensqualität in unserer Umgebung.
Grundstücksnachbar: Nachbarbäume zurückschneiden – Fristen beachten!
Hast du das Gefühl, dass die Bäume auf dem Nachbargrundstück zu hoch sind, kannst du Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen derselben geltend machen. Allerdings verjährt dieser Anspruch nach einer gewissen Zeit. Die Frist, nach der der Anspruch verjährt, wird durch die jeweiligen Landesgesetze geregelt. Um das herauszufinden, solltest du am besten das zuständige Amt aufsuchen und dich dort informieren. Dort kannst du auch erfahren, welche weiteren Schritte du unternehmen musst, um deinen Anspruch durchzusetzen.
Ringeln-Methode: Unkrautbekämpfung ohne Chemie und Schäden
Du hast schon mal was von Ringelnattern gehört? Dann ist Dir vielleicht auch schon aufgefallen, dass sie beim Jäten des Unkrauts helfen. Genau das ist die Ringeln-Methode. Sie nutzt das natürliche Verhalten der Ringelnattern, sich durch unkrautüberwucherte Flächen zu winden und dabei Unkräuter zu zerstören, um Gärten und Ackerflächen von Unkraut zu befreien.
Die Vorteile der Ringeln-Methode liegen auf der Hand: Sie ist äußerst effizient, da die Ringelnattern vor allem in kleinen Ritzen und Zwischenräumen Unkraut zerstören, an die man mit anderen Methoden nur schwer herankommt. Zudem ist die Methode umweltschonend, da sie komplett ohne chemische Mittel auskommt. Auch die Tiere werden nicht geschädigt, da die Ringelnattern sich in den Unkrautflächen wohlfühlen.
Wenn Du also Deinen Garten oder Deine Ackerfläche unkrautfrei haben möchtest, dann kann Dir die Ringeln-Methode eine einfache und kostengünstige Lösung bieten. Es ist eine unkomplizierte und effektive Methode, um Unkraut zu bekämpfen. Alles was Du dafür tun musst, ist einige Ringelnattern auf Dein Grundstück zu setzen und schon kümmern die sich um die Bekämpfung des Unkrauts.
Einfriedung von Grundstücken: Verpflichtungen & Rechte
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Du bist der Eigentümer eines bebauten oder gewerblich genutzten Grundstücks innerhalb eines Orts und der Nachbar verlangt von Dir, dass Du Dein Grundstück an der gemeinsamen Grenze einzufrieden und die Einfriedigung zu unterhalten. Diese Verpflichtung besteht, wenn die Grenze nicht durch eine Mauer oder ein Gebäude geschützt ist. Wenn also die Grenze einen natürlichen Schutz hat, musst Du diesen nicht weiterhin unterhalten. Es sei denn, eine andere vereinbarte Grenze existiert, die der Eigentümer des Nachbargrundstücks einfordert. In dem Fall bist Du verpflichtet, die Grenze auf Deiner Seite einzufrieden und zu unterhalten.
Zusammenfassung
Du kannst in Schleswig-Holstein Bäume fällen, solange es nicht verboten ist. In der Regel ist das Fällen von Bäumen nur erlaubt, wenn es eine direkte Notwendigkeit gibt. Normalerweise müssen die Bäume auch von einem Fachmann gefällt werden. Es ist wichtig, dass du dich vor dem Fällen der Bäume an die jeweiligen Richtlinien und Gesetze des Bundeslandes hältst.
Du kannst in Schleswig-Holstein als Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich Bäume fällen, solange du dabei die gesetzlichen Bestimmungen beachtest. Einige Bäume sind aber durch bestimmte Gesetze geschützt, so dass du vor dem Fällen einer solchen Baumart eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen musst. Auf jeden Fall solltest du vor dem Fällen eines Baumes einen Fachmann hinzuziehen und die gesetzlichen Bestimmungen einhalten.