Wie lange darf man in Schleswig-Holstein Bäume fällen? Erhalte jetzt Antworten auf alle deine Fragen!

Schleswig-Holstein-Gesetze zum Fällen von Bäumen

Du liebst die Natur und würdest gerne mal ein paar Bäume fällen? Dann musst du dich an bestimmte Regeln halten, denn in Schleswig-Holstein ist das Fällen von Bäumen auf öffentlichem Grund und Boden nur erlaubt, wenn man das entsprechende Fällgut bestimmten Kriterien entsprechend beurteilt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns darüber unterhalten, wie lange man in Schleswig-Holstein Bäume fällen darf. So kannst du dein Vorhaben sicher und rechtlich abgesichert durchführen. Also, lass uns loslegen!

In Schleswig-Holstein ist es so, dass man Bäume in der Regel nur zu bestimmten Zeiten und mit Genehmigung fällen darf. Normalerweise ist es so, dass man im Winter, wenn die Bäume nicht mehr aktiv wachsen, Bäume fällen darf. In manchen Fällen ist es aber auch möglich, Bäume das ganze Jahr über zu fällen. Hierfür musst du aber eine entsprechende Genehmigung beantragen.

Schutzstatus für Bäume: Stammumfang ab 80 cm geschützt

Du bist auf der Suche nach Schutzstatus für Bäume? Hier eine kurze Zusammenfassung, was geschützt ist: Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm haben, werden geschützt. Auch langsamwachsende Baumarten mit einem Stammumfang von mindestens 40 cm sind geschützt. Wenn Du also einen Baum besitzt, der diese Kriterien erfüllt, dann bist Du auf der sicheren Seite.

Bundesnaturschutzgesetz: Fällen und Setzen von Bäumen verboten

Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist es in Deutschland untersagt, Bäume und andere Gehölze zu fällen oder auf den Stock zu setzen. Diese Regelung ist Bestandteil des Bundesnaturschutzgesetzes und soll verhindern, dass die Bestände an Bäumen und Gehölzen in der Vegetationsperiode geschädigt werden. Während der Saison ist es daher lediglich erlaubt, Gehölze zu schneiden, sofern die Maßnahme im Interesse des Naturschutzes erfolgt. Werden Bäume oder Sträucher gefällt, dürfen die Wurzeln nicht angerührt werden. Es ist ebenfalls verboten, Bäume oder Sträucher in der Vegetationsperiode zu versetzen oder durch Baumschnitt oder andere Maßnahmen zu schädigen.

Baumfällung erlaubt: Oktober bis Februar

Du darfst von Oktober bis einschließlich Februar einen Baum fällen. Danach ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, egal wie es in der Gemeinde reglementiert ist. Mit dieser Regelung möchte man sicherstellen, dass brütende Tiere ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können. Dies ist vor allem für die Artenvielfalt unerlässlich, denn nur so können sich die Tierarten weiterentwickeln.

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Pflege deine Bäume: Vermeide Schnittarbeiten ab August

Du solltest im Sommer keine großen Schnittaktionen an Bäumen durchführen, denn wenn du es tust, können diese Wunden schlechter heilen. Ab August solltest du aufhören, denn die Bäume beginnen dann, lebenswichtige Reservestoffe von den Blättern in die Wurzeln zu verlagern, um sich auf den Neuaustrieb im Frühjahr vorzubereiten. Es ist also wichtig, dass du ab August mit diesen Schnittarbeiten aufhörst, damit deine Bäume im Frühjahr gesund und kräftig nachwachsen können. Kontrolliere regelmäßig den Zustand deiner Bäume und pflege sie nur dann, wenn es nötig ist.

Siehe auch:  Wie viel kostet es einen Baum zu fällen? Erfahren Sie die realen Kosten und worauf Sie achten müssen

Schleswig-Holstein-Gesetze zum Fällen von Bäumen

Naturschutzgesetz: Schutz von Tierarten und Kulturlandschaft

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt in der Zeit vom 1. März bis 30. September vor allem die Fortpflanzung vieler Tierarten, indem es die radikalen Beschneidung von wichtigen Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und anderen Gehölzen verbietet. Dieses Verbot soll sicherstellen, dass die Lebensräume der verschiedenen Tierarten trotz menschlicher Einflüsse erhalten bleiben. Auch findet durch das Gesetz ein Schutz vor der Entfernung von alten, seltenen Bäumen und Gehölzen statt, die eine wichtige Rolle in der Kulturlandschaft spielen. So wird nicht nur die Natur, sondern auch die Kulturlandschaft geschützt.

Genehmigung für Baum-Bauprojekt: Pflicht!

Du musst vor Beginn jedes Baum-Bauvorhabens eine Genehmigung vom zuständigen Naturschutzamt einholen. Das ist Pflicht. Es gibt verschiedene Gründe, aus denen du eine Genehmigung benötigst: Wenn der Baum dein Vorhaben behindert, deine Wohnsituation beeinflusst, der Baum krank oder tot ist, von Schädlingen befallen ist oder wenn eine akute Gefahr durch den Baum besteht (z.B. durch Sturmschäden). Es gibt auch Fälle, in denen eine Baumfällung genehmigungspflichtig ist, wenn der Baum zu alt ist oder wenn er unmittelbar an einer Straße steht. Sei also gewiss, dass du vor Beginn deines Vorhabens die Genehmigung einholst, um spätere Probleme zu vermeiden.

Nadelbaum fällen: Darauf musst du achten!

Du möchtest einen Nadelbaum fällen? Dann solltest du darauf achten, dass du das zur richtigen Zeit machst! Normalerweise ist das Fällen eines Baumes zwischen dem 1. März und dem 30. September eines Jahres verboten. Wenn du in dieser Zeit trotzdem einen Nadelbaum fällen möchtest, benötigst du dafür eine Ausnahmegenehmigung2403. Beachte aber, dass du eine solche Genehmigung in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen bekommst. Beispielsweise, wenn der Baum krank ist oder eine Gefahr für Menschen oder Gebäude darstellt. Daher solltest du dir vorher gut überlegen, ob du einen Baum fällen möchtest und wenn ja, wann du das am besten machen kannst.

Pflanze eine Tanne an der Grundstücksgrenze: 5 Jahre Wachstum, 2m Abstand

Du hast vor, eine Tanne an deiner Grundstücksgrenze zu pflanzen? Wenn du das tust, musst du wissen, dass Tannen einige Jahre brauchen, um zu wachsen. Nach etwa fünf Jahren erreicht eine Tanne eine Höhe von zwei Metern. Deshalb darf sie bis dahin nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Wenn die Tanne dann weiterwächst, muss der Abstand gemäß den meisten gesetzlichen Vorschriften mindestens zwei Meter betragen.

Gartenpflege: Alles über das Wachstum von Bäumen

Du hast keine Grenze, wenn es darum geht, wie hoch Bäume in deinem Garten wachsen dürfen. Es gibt jedoch einige Regeln, die du befolgen musst, um sicherzustellen, dass dein Baumbestand sicher und gut gepflegt ist. Zum Beispiel solltest du aufpassen, dass du immer genug Platz zwischen den Bäumen hast, damit sie ausreichend Licht und Luft bekommen. Außerdem solltest du sicherstellen, dass du regelmäßig auf deine Bäume achtest und sie, falls nötig, fachgerecht kürzt und schneidest. Auf diese Weise kannst du dafür sorgen, dass deine Bäume gesund und langlebig bleiben.

Grundstück anlegen: 1,20 m Höhe, Abstand zum Nachbarn & mehr

Du hast ein Grundstück und möchtest Bäume, Sträucher und Hecken pflanzen? Dann solltest Du darauf achten, dass diese Anpflanzungen mindestens 1,20 m hoch sind und einen Abstand zum Nachbargrundstück einhalten, der mindestens ein Drittel der Höhe beträgt. Dazu ist es wichtig, dass Du sowohl als Eigentümer als auch als Nutzungsberechtigter die Vorgaben einhältst. So vermeidest Du Ärger mit Deinem Nachbarn und kannst Dich stattdessen auf eine schöne, grüne Umgebung freuen. Denke aber immer daran, dass Du als Eigentümer auch für Schäden durch abfallende Äste oder Blätter haftest. Daher solltest Du regelmäßig prüfen, ob die Bäume und Sträucher geschnitten werden müssen.

Siehe auch:  Warum verlieren die Bäume im Herbst ihre Blätter? Erfahre die Gründe hier!

 Dauer der Holzfällung in Schleswig Holstein

Nachbarrechtsgesetz für Schleswig-Holstein: Abstandsregeln für Bäume

17.10.2007

Du hast einen Baum in deinem Garten, der fast 15 m hoch ist? Dann musst du darauf achten, dass er mindestens 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze hat, denn das sagt das Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (NachbG SH) v.17.10.2007. Wenn seine Zweige 3 m über dem Erdboden wachsen, dürfen sie nicht mehr als 1 m an die Grenze heranreichen. Das entspricht einem Drittel der Höhe des Baumes. Solltest du dir unsicher sein, ob dein Baum die Regelungen einhält, kannst du dich auch an einen Fachmann wenden, der dir bei der Abstandsmessung behilflich sein kann.

Baumschnitt in der Vogelschutzzeit: Tipps & Hinweise

Du darfst zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar Bäume und Äste schneiden. In der Vogelschutzzeit, die vom 1. März bis zum 30. September gilt, ist dann allerdings kein radikaler Baumschnitt mehr erlaubt. Aber wenn du vorsichtig bist, kannst du trotzdem noch Form- und Pflegeschnitte durchführen, aber auch Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind erlaubt. Beachte aber bitte, dass du den natürlichen Lebensraum der Tiere nicht zu stark beeinträchtigst. Außerdem solltest du auch immer im Hinterkopf behalten, dass du beim Baumschnitt nicht in die Nähe von Leitungen und Stromkabeln geraten solltest, um einen Unfall zu verhindern.

Bäume auf dem Nachbargrundstück: Verjährungsfrist beachten!

Hast Du Probleme mit den Bäumen auf dem Nachbargrundstück, die zu hoch sind? Dann kannst Du zunächst Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Allerdings verjährt dieser Anspruch und die Verjährungsfrist dafür wird von den jeweiligen Ländergesetzen geregelt. Wenn Du also eine Klage einreichen möchtest, solltest Du sichergehen, dass Du die Frist einhältst. Es lohnt sich, sich hierzu über die konkreten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Gebäude genehmigungsfrei bauen: Ausnahmen & Ratgeber

Du bist dabei ein Gebäude zu bauen, aber du hast Fragen, ob es genehmigungsfrei sein kann? Keine Sorge, es gibt einige Gebäude, die verfahrensfrei sind. Dazu gehören Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Aborte und Feuerstätten. Es gibt allerdings Ausnahmen wie Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände oder untergeordnete bauliche Anlagen bis zu einem umbauten Raum von 30 m³ im Innenbereich und 10 m³ im Außenbereich. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Gebäude genehmigungsfrei ist, dann kannst du immer noch einen Experten kontaktieren, um Rat zu holen.

Grenze zu Nachbargrundstück einzufrieden: Tipps zur Einhaltung von Paragraph 906 BGB

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Du hast ein Grundstück und dein Nachbar verlangt von dir, dass du die Grenze zwischen deinem und seinem Grundstück einzufrieden und diese auch zu unterhalten. Dies ist laut Paragraph 906 BGB gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb musst du darauf achten, dass die Grenze zu deinem Nachbargrundstück ausreichend eingefriedet und gepflegt wird. Dies kannst du zum Beispiel mit einem Zaun oder einer Hecke erreichen. Auch Mauern und Hecken sind möglich. Damit du auf der sicheren Seite bist, solltest du dich im Vorfeld über die Vorschriften deiner Gemeinde informieren und sicherstellen, dass du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst.

Siehe auch:  Warum verliert der Baum jedes Jahr seine Blätter? Entdecke die Naturwunder dieses Phänomens!

Garten befreien: Ringeln Methode ohne Chemie

Du möchtest deinen Garten gerne befreien von Unkraut und Co.? Dann kannst du die Ringeln Methode ausprobieren. Dabei kommst du komplett ohne chemische Mittel aus. Alles was du brauchst ist ein Spaten. Mit ihm grabst du einen Ring um die Pflanze, die du loswerden willst. Dann ziehst du die Pflanze samt Wurzeln aus dem Boden. So hast du das Unkraut effektiv und nachhaltig entfernt. Auch andere Gewächse werden durch die Ringeln Methode nicht beeinträchtigt. Falls du noch mehr über die Ringeln Methode erfahren willst, kannst du dich gerne auf verschiedenen Seiten im Internet informieren.

Pflanzen auf dem Grundstück: Mindestabstand beachten

Du hast ein Grundstück und möchtest einige Bäume und Sträucher pflanzen? Wenn es für dein Bundesland keine genauen rechtlichen Vorschriften gibt, kannst du dich an folgende Faustregel halten: Halte bei Pflanzen, die bis zu 2 Meter hoch werden, einen Mindestabstand von 50 Zentimetern ein. Bei höheren Pflanzen sollte der Abstand mindestens einen Meter betragen. Es empfiehlt sich, bei der Wahl der Pflanzen besonders auf den Abstand zu den Grundstücksgrenzen zu achten. So vermeidest du spätere Streitigkeiten mit deinen Nachbarn.

Carport in Schleswig-Holstein bauen: Richtlinien beachten!

In Schleswig-Holstein darfst Du einen Carport bauen, ohne dabei eine Baugenehmigung einholen zu müssen. Allerdings gelten hierfür einige Bestimmungen, damit der Carport rechtmäßig errichtet wird. Er darf eine Grundfläche von maximal 20 m² aufweisen. Liegt der Carport näher als 3 m an der Grundstücksgrenze, darf er entlang der Grundstücksgrenze nicht länger als 9 m sein und die mittlere Wandhöhe darf 2,75 m nicht überschreiten. Es ist also wichtig, dass Du Dich vor dem Bau Deines Carports über die einzuhaltenden Richtlinien informierst. So kannst Du sicherstellen, dass Du Deinen Carport rechtmäßig errichtest.

Kosten für das Fällen einer Tanne – Angebot einholen!

Du überlegst, Dir eine Tanne zu fällen? Dann solltest Du mit Kosten von rund 200 bis 400 Euro rechnen. Aber Vorsicht: In sehr komplizierten Fällsituationen kann es auch noch mehr kosten. Bevor Du Dich jedoch für einen Fällservice entscheidest, solltest Du Dir unbedingt ein Angebot einholen. So kannst Du einen Überblick über die Kosten bekommen und Dir sicher sein, dass der Fäller auch wirklich alle Arbeiten durchführt.

Fazit

In Schleswig-Holstein ist es so, dass man einen Bauantrag für das Fällen von Bäumen stellen muss. Wenn du also einen Baum fällen möchtest, musst du zuerst einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Wenn die Behörde dem Antrag zustimmt, dann darfst du den Baum so lange fällen, wie die Baugenehmigung gilt. Meistens sind das ein paar Wochen oder Monate, manchmal auch länger.

Abschließend können wir also sagen, dass es in Schleswig-Holstein gesetzliche Regeln gibt, die die Fällung von Bäumen durch private Personen regeln. Es ist wichtig, sich an die Vorschriften zu halten und notwendige Genehmigungen einzuholen, bevor man Bäume fällt. So können wir unsere Umwelt schützen und sicherstellen, dass Bäume nicht zu Unrecht gefällt werden.

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