Hallo! Wenn du in Schleswig-Holstein Bäume fällen möchtest, bist du hier genau richtig. In diesem Artikel erfährst du, wie lange du Bäume in Schleswig-Holstein fällen darfst. Am Schluss weißt du genau, was du beachten musst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst. Also, lass uns loslegen!
In Schleswig-Holstein darf man Bäume im Allgemeinen nur dann fällen, wenn man dazu eine Genehmigung hat. Die Genehmigung kann aber nur dann erteilt werden, wenn man einen triftigen Grund für das Fällen der Bäume hat. Wie lange man dann Bäume fällen darf, hängt davon ab, welcher Grund angegeben wurde. Es ist also schwer zu sagen, wie lange man Bäume fällen darf.
Geschützte Bäume nicht fällen: Forstamt helfen!
Du musst aufpassen, dass du Bäume nicht fällst, die geschützt sind. Dazu gehören Bäume, die einen Stammumfang von mindestens 80 cm besitzen, sowie langsamwachsende Baumarten, die einen Umfang von mindestens 40 cm haben. Auch wenn du nur Äste abschneiden willst, solltest du vorsichtig sein: Es gibt bestimmte Baumarten, bei denen es verboten ist, Äste abzuschneiden. Hierzu zählen beispielsweise Eichen, Kastanien, Ahorne, Buchen und Linden. Wenn du unsicher bist, ob ein Baum geschützt ist oder nicht, solltest du dich an dein örtliches Forstamt wenden. Dort können sie dir weiterhelfen und dir sagen, ob du den Baum fällen oder beschneiden darfst.
Achtung: Baumfällen nur von Oktober bis Februar erlaubt
Du musst beim Fällen eines Baumes aufpassen! Es ist nur von Oktober bis einschließlich Februar erlaubt. In den übrigen Monaten wird es durch das Bundesnaturschutzgesetz untersagt. Das gilt auch in Gemeinden, die keine Baumschutzsatzung verabschiedet haben. Damit wird sichergestellt, dass brütende Vögel in Ruhe ihren Nachwuchs aufziehen können. Solltest du dir unsicher sein, ob du einen Baum fällen darfst, wende dich am besten an deine Gemeinde. Dort kannst du dich über die Regelungen informieren.
Bäume und Äste schneiden: Oktober bis Februar erlaubt
Du darfst Bäume und Äste im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. Februar schneiden. In der Vogelschutzzeit von März bis September ist es allerdings nicht erlaubt, radikal Bäume zu schneiden. Doch Form- und Pflegeschnitte sind immer noch erlaubt, ebenso wie Maßnahmen zur Verkehrssicherung. Auch das Einpflanzen von neuen Bäumen ist in der Vogelschutzzeit nicht untersagt. So kannst Du Deinen Garten auch in der Vogelschutzzeit noch verschönern und die Natur unterstützen.
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Radikale Schnitte an Biotopstrukturen verboten – Schütze die Tierwelt!
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet Dir, lieber Hobbygärtner, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September grundsätzlich radikale Schnitte an wichtigen Biotopstrukturen wie Röhrichten, Bäumen, Hecken, Gebüschen und sonstigen Gehölzen. Damit möchte man insbesondere die Fortpflanzung vieler Tierarten schützen. Diese Bestimmungen gelten auch für Gärten, Parks und anderen kultivierten Grünflächen. Denn auch dort leben viele Tiere, die ihren Lebensraum schützenswert finden. Ein bewusster Umgang mit den Naturräumen kann somit einen großen Beitrag zur Erhaltung der Tierwelt und zu einer intakten Umwelt leisten.
Baum- und Heckenschnitt: Ausnahmen nach BNatSchG erlaubt
Du möchtest Deine Hecke oder den Baum in Deinem Garten schneiden? Dann solltest Du wissen, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) das Fällen und Schneiden von Bäumen in Deutschland vom 1. März bis 30. September verboten ist. In diesem Zeitraum sollten die Pflanzen ungestört ihre Blüte und Fruchtbildung vollziehen können. In Ausnahmefällen ist das jedoch nicht ganz verboten, sondern kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Diese sind zum Beispiel zu finden in §§ 39 und 40 des BNatSchG, in denen Ausnahmen für notwendige und zweckmäßige Eingriffe geregelt sind, die zum Schutz der allgemeinen Sicherheit und Ordnung oder zur Erhaltung oder Pflege von Pflanzen notwendig sind. Auch sogenannte „sanfte Schnitte“ sind in diesem Zeitraum möglich, wobei nur das nötigste an Ästen entfernt werden darf.
Brennholz schlagen: Alles was du beachten musst
Weißt du, was du alles beachten musst, wenn du dein eigenes Brennholz schlagen willst? Du darfst den Baum auch zu einer anderen Zeit als von November bis März fällen. Allerdings gilt von März bis September ein Verbot zum Vogelschutz, das nur mit einer Sondergenehmigung aufgehoben werden kann. Wer das Holz für den Eigenbedarf selber schlagen möchte, sollte sich auf jeden Fall vorab über das Bundesnaturschutzgesetz informieren. Auch die jeweiligen staatlichen Forstbehörden können hierbei unterstützend zur Seite stehen und bei Fragen weiterhelfen. Achte aber unbedingt auf die lokalen Gesetze zum Holzschlagen. Manche Regionen haben strengere Regelungen als andere.
Fällen eines Baumes? Genehmigung beim Naturschutzamt beantragen
Ist es doch mal notwendig, Bäume zu fällen, ist eine Genehmigung des zuständigen Naturschutzamtes notwendig. Diese Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die Fällung des Baumes den Erhalt der biologischen Vielfalt nicht gefährdet.
Du möchtest einen Baum fällen? Dann musst Du vorher eine Genehmigung beantragen. Laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz ist das Fällen von Bäumen zwischen dem 1. März und dem 30. September eines jeden Jahres verboten. Doch wenn Du aus bestimmten Gründen einen Baum fällen musst, kannst Du eine Genehmigung beim zuständigen Naturschutzamt beantragen. Diese wird Dir nur erteilt, wenn die Fällung des Baumes die biologische Vielfalt nicht gefährdet. Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich vorher über die Naturschutzgesetze informierst und sicherstellst, dass Dein Vorhaben nicht gegen die Naturgesetze verstößt.
Gehölzfällung: Antrag bei Naturschutzbehörde ganzjährig möglich
Du fragst Dich, wann Du einen Antrag bei der Naturschutzbehörde für die Fällung von Gehölzen stellen musst? Ganzjährig kannst Du einen solchen Antrag für einzelnstehende Bäume ab einem Stammdurchmesser von 50 cm stellen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Nicht-heimische Nadelbäume wie Fichte, Tanne oder Thuja sowie exotische Laubbäume wie Tulpenbäume oder Gingko dürfen nicht gefällt werden. Falls Du Dir unsicher bist, ob Dein Baum zu diesen Sorten zählt, kannst Du Dir bei der Naturschutzbehörde Rat holen.
Gesetzlich geschützte Bäume: Übersicht & Ausnahmen
Du bist unsicher, welche Bäume gesetzlich geschützt sind? Keine Sorge, wir geben dir eine Übersicht über die Bäume, die vom gesetzlichen Mindestschutz ausgenommen sind. So sind zum Beispiel Bäume in Hausgärten, mit Ausnahme von Eichen, Ulmen, Platanen, Linden und Buchen, nicht geschützt. Auch Obstbäume, mit Ausnahme von Walnuss und Esskastanie, sind nicht betroffen. Des Weiteren sind Pappeln im Innenbereich und Bäume innerhalb von Kleingärten, die dem Kleingartenrecht unterliegen, nicht geschützt. Wald wird ebenfalls ausgenommen. Weitere Einträge können je nach Bundesland variieren, also informiere dich am besten vorher.
Nadelbäume fällen: Ausnahmegenehmigung erforderlich
Du möchtest gerne einen Nadelbaum fällen? Bevor du das tust, solltest du wissen, dass das Fällen eines Nadelbaumes in der Regel nur zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. Meistens ist es vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres verboten. Du benötigst also eine Ausnahmegenehmigung, um einen Nadelbaum in dieser Zeit fällen zu dürfen. Es ist wichtig, dass du dich an die Vorschriften hältst, damit du keine Probleme bekommst. Wenn du unsicher bist, wende dich am besten an deine Gemeinde. Dort können dir weitere Informationen zu dem Thema gegeben werden.
Tannenarten: Wie hoch können sie werden & Abstandsregeln beachten
Die meisten Tannenarten, die in Deutschland gepflanzt werden, erreichen nach etwa fünf Jahren die Höhe von zwei Metern. Danach wird das Wachstum schrittweise langsamer und die Tanne kann in ihrer Höhe variieren, je nach Bodenbedingungen und Klima. Es gibt jedoch einige Tannen, die ein schnelleres Wachstum aufweisen und bis zu zehn Meter hoch werden können.
Bevor die Tanne eine gewisse Höhe erreicht, darf sie laut der meisten Regelwerke nur fünfzig Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt gepflanzt werden. Sobald die Tanne eine Höhe von zwei Metern erreicht, muss der Abstand mindestens bei zwei Meter liegen. Es ist daher sehr wichtig, dass Du Dir bewusst bist, welche Art von Tanne Du pflanzt, um sicherzustellen, dass sie die Abstandsregeln einhält.
Baum fällen: Diese Dinge musst du beachten!
Du möchtest auf deinem Grundstück einen Baum fällen? Dann musst du ein paar Dinge beachten! Wenn der Stammdurchmesser des Baumes unter 80cm (Laubbaum), 100cm (Nadelbaum) oder 150cm (Obstbaum) liegt, dann darfst du ihn problemlos fällen. Allerdings variieren die Vorschriften je nach Region. Deshalb solltest du dich vorher über die örtlichen Bestimmungen informieren. Außerdem musst du in der Regel eine Ersatzpflanzung vornehmen. So kannst du das ökologische Gleichgewicht wiederherstellen.
Bauen ohne Genehmigungsverfahren: 10-30 m³ Grenzen
Du bist auf der Suche nach einem Bauvorhaben, das du ohne ein Genehmigungsverfahren umsetzen kannst? Dann sind Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Aborte und Feuerstätten eine Möglichkeit. Beachte aber, dass du die im Außenbereich errichteten Anlagen auf maximal 10 m³ umbauten Raum begrenzen musst. Für Anlagen im Innenbereich gilt eine Obergrenze von 30 m³. Ausnahmen bilden hier Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsstände sowie untergeordnete bauliche Anlagen.
Bäume auf Nachbargrundstück: Ansprüche geltend machen & Verjährungsfristen beachten
Du hast Probleme mit zu hohen Bäumen auf dem Nachbargrundstück? Dann kannst du zunächst Ansprüche auf ein Zurückstutzen oder Entfernen der Bäume geltend machen. Allerdings ist es wichtig, sich die Verjährungsfristen des jeweiligen Bundeslandes zu merken. Diese werden nämlich durch die Ländergesetze geregelt und können sich je nach Bundesland unterscheiden. Daher lohnt es sich, sich vorher zu informieren, damit du nicht zu spät handelst und deine Ansprüche verjähren.
Schütze deine Gartenpflanzen mit Ringeln – ohne Chemikalien
Du willst deine Gartenpflanzen schützen, aber du möchtest nicht auf chemische Mittel zurückgreifen? Dann ist das Ringeln eine einfache und effektive Methode für dich! Es ist eine natürliche Abwehrmethode, die ohne schädliche Substanzen auskommt und somit auch andere Gewächse oder Tiere nicht schädigt. Mit Ringeln kannst du deine Pflanzen vor Schädlingen schützen und gleichzeitig die Umwelt schonen. Es ist eine einfache, aber wirksame Methode, die du bei vielen Gartenpflanzen anwenden kannst. Du musst einfach deine Pflanzen mit einem Ring aus Stoff, Plastik oder Metall umgeben. Die Schädlinge können dann nicht mehr an die Pflanzen herankommen und sie vor Schädlingen schützen. Auch wenn das Ringeln eine einfache Methode zum Schutz deiner Gartenpflanzen ist, musst du immer darauf achten, dass das Material, das du verwendest, auch ungiftig ist.
Höhe von Bäumen: Informiere Dich über die lokalen Regularien!
In vielen Gemeinden gibt es allerdings eine Obergrenze für die Höhe von Bäumen, die im eigenen Garten oder auf dem Grundstück stehen. Diese kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. So werden in manchen Kommunen etwa Bäume, die höher als 5 Meter sind, nicht erlaubt. In anderen Orten ist eine Höhe von bis zu 10 Metern erlaubt.
Es lohnt sich also, sich vor dem Pflanzen eines Baumes über die Regelungen in der eigenen Gemeinde zu informieren. Denn wenn man einen Baum pflanzt, der die örtliche Obergrenze überschreitet, kann man sich in Schwierigkeiten bringen. Es kann nämlich dazu führen, dass man den Baum wieder fällen muss. Es lohnt sich daher, sich vorher über die lokalen Regularien zu informieren und den Baum entsprechend zu wählen. So kannst Du sichergehen, dass Du Dich an die Vorschriften hältst und Dich nicht über lokale Obergrenzen hinwegsetzt.
Grundstückseigentümer: Abstände bei Anpflanzungen beachten
Du hast ein Grundstück? Dann lohnt es sich, die gesetzlichen Vorschriften zu kennen. Demnach musst du als Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter Abstände bei der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken einhalten. Wenn die Anpflanzung eine Höhe von über 1,20 m erreicht, muss der Abstand zum Nachbargrundstück mindestens ein Drittel der Höhe über dem Erdboden betragen. So kannst du Nachbarschaftsstreitigkeiten vorbeugen.
Baum pflanzen: Schleswig-Holstein 2004 – Abstand zur Grundstücksgrenze muss 5m betragen
2004
Du willst einen Baum in deinem Garten pflanzen, aber du hast keine Ahnung, wie weit er von der Grundstücksgrenze entfernt sein darf? Dann ist es wichtig zu wissen, dass, laut des Nachbarrechtsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2004, ein Baum, der 15 m hoch ist, mindestens 5 m Abstand zur Grundstücksgrenze haben muss, das sind ein Drittel der Höhe des Baumes. Wenn der Baum 3 m über dem Boden wächst, darf das Äußerste seiner Zweige nicht mehr als 1 m (ein Drittel von 3 m) an die Grundstücksgrenze heranreichen. Somit ist es wichtig, dass du dich an diese Regelung hältst, wenn du deinen Garten mit einem Baum ausstatten möchtest.
Acht Bundesländer beteiligen sich an Einfriedung der DE-Grenze
In Deutschland werden acht Bundesländer an der gemeinsamen Einfriedung der Grenze beteiligt. Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt setzen auf einen gemeinsam errichteten Grenzzaun. Das bedeutet, dass sich beide Nachbarländer an den Kosten beteiligen müssen, die durch den Bau und die Unterhaltung des Zauns entstehen. Auch Reparaturkosten müssen getragen werden. Somit tragen alle an dem Projekt Beteiligten ihren Teil dazu bei, dass der Zaun Bestand hat und die Grenze abgesichert wird. Zudem wurde ein Krisenstab eingerichtet, der bei Konflikten zwischen den Ländern eine schnelle Lösung finden soll.
Wann kann ich meinen Nachbarn bitten, den Baum zu schneiden?
Du fragst dich, wann du deinen Nachbarn bitten kannst, seinen Baum zu schneiden oder fällen? Wenn ein Baum über die Grundstücksgrenze hinweg ragt, dann muss der Besitzer des Baums dafür sorgen, dass er ordentlich geschnitten wird. Das sagen die Nachbarschaftsgesetze der meisten Länder vor. Aber was ist, wenn der Baum vom Nachbarn auf dein eigenes Grundstück ragt? Dann hast du das Recht, dagegen vorzugehen, indem du deinen Nachbarn darum bittest, den Baum zu schneiden oder zu fällen. Wichtig ist, dass du dabei immer respektvoll und höflich bleibst.
Schlussworte
Du darfst in Schleswig-Holstein Bäume fällen, solange du eine Genehmigung dafür hast. Die Genehmigung wird vom Forstamt ausgestellt. Normalerweise ist eine Genehmigung nur für einen bestimmten Zeitraum gültig, aber es kann auch Ausnahmen geben. Es ist also am besten, beim Forstamt zu fragen, wie lange du die Genehmigung brauchst.
Fazit: Wir haben herausgefunden, dass man in Schleswig-Holstein Bäume für viele verschiedene Zwecke fällen darf, aber nur, wenn man sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Daher ist es wichtig, dass du dich vorher über die geltenden Vorschriften informierst, bevor du einen Baum fällst, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.